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Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Wer haftet, wenn Mitarbeitende mit KI einen Fehler machen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Nach aussen haftet in aller Regel der Betrieb für Fehler seiner Mitarbeitenden, auch wenn sie KI benutzt haben. Mitarbeitende haften dem Arbeitgeber nur für Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig verursachen, und das Mass der Sorgfalt hängt von Aufgabe und Ausbildung ab. Klare Regeln und Kontrolle verhindern die meisten Streitfälle.

Das Problem

Eine Mitarbeiterin im Verkauf hat mit einem KI-Assistenten ein Angebot formuliert. Darin steht eine falsche Lieferfrist, die sie nicht bemerkt hat. Der Kunde bestellt im Vertrauen darauf, kann seinerseits einen Termin nicht halten und verlangt Schadenersatz. Nun fragt sich die Mitarbeiterin angstvoll: «Muss ich das persönlich bezahlen?»

Diese Sorge bremst viele im Alltag. Manche nutzen KI heimlich, weil sie Ärger fürchten, andere gar nicht, weil sie sich nicht trauen. Beides ist ungünstig. Sinnvoller ist es, die Haftungsfragen klar zu regeln, bevor etwas passiert.

Die Grundregel in einem Satz: Gegenüber Kundinnen und Dritten steht in der Regel der Betrieb für seine Leute ein. Im Verhältnis zwischen Betrieb und Mitarbeitenden gilt das Arbeitsrecht mit seinen Haftungsregeln. Beides erklärt diese Seite, ohne Juristendeutsch.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

Als Verantwortliche im Betrieb können Sie Haftungsrisiken mit einfachen Massnahmen senken:

  1. Erlaubtes und Verbotenes festlegen: Schreiben Sie auf einer Seite auf, für welche Aufgaben KI genutzt werden darf, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen und welche Ergebnisse geprüft werden müssen. Eine Vorlage finden Sie unter KI-Richtlinie für Mitarbeitende.
  2. Weisungen schriftlich erteilen: Arbeitnehmende müssen die Weisungen des Arbeitgebers befolgen (Art. 321d OR). Klare Weisungen schaffen Sicherheit auf beiden Seiten.
  3. Vier-Augen-Prinzip bestimmen: Legen Sie fest, welche Dokumente ein zweiter Mensch gegenliest: Angebote, Verträge, Kundenauskünfte, Zahlen. Je höher der mögliche Schaden, desto strenger die Kontrolle.
  4. Mitarbeitende schulen: Wer weiss, dass KI Fakten erfindet, prüft besser. Planen Sie Zeit dafür ein, am besten mit Praxisbeispielen aus Ihrem Betrieb.
  5. Prüfschritte vorgeben: Zahlen, Namen, Fristen und Preise werden immer an der Quelle kontrolliert. Eine kurze Checkliste neben dem Arbeitsplatz genügt.
  6. Fehlerkultur pflegen: Machen Sie deutlich, dass gemeldete Fehler nicht zu Strafen führen, solange sie ehrlich gemeldet werden. So lassen sich Schäden früh begrenzen.
  7. Vorfälle festhalten: Wenn doch etwas schiefgeht, sichern Sie Eingabe, Ergebnis und Datum. Siehe Fehler und Beweise sichern.
  8. Versicherung prüfen: Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Schäden durch KI-Fehler gedeckt sind. Siehe Haftpflichtversicherung und KI.

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Auftrag lassen Sie sich eine einseitige Arbeitsanweisung entwerfen, die Sie anschliessend prüfen und anpassen:

Schreibe eine einseitige Arbeitsanweisung für Mitarbeitende eines Schweizer KMU ([Branche], [Anzahl] Personen) zum Einsatz von KI-Assistenten bei [Aufgaben, z. B. Angeboten, E-Mails, Zusammenfassungen].
Inhalt: erlaubte und verbotene Nutzung, Daten, die nie eingegeben werden dürfen ([Beispiele]), Pflicht zur Kontrolle von Zahlen, Namen, Terminen und Preisen, zweite Prüfung für [Dokumentarten], Meldung von Fehlern an [Funktion] ohne Sanktionen bei ehrlicher Meldung.
Sprache: einfach, Anrede «Sie», maximal 300 Wörter, mit Checkliste am Schluss.
Weise darauf hin, dass die Anweisung vor der Einführung rechtlich geprüft werden sollte, und erfinde keine Gesetzesartikel.

Passen Sie Aufgaben, Datenbeispiele und Verantwortliche an. Besprechen Sie das Ergebnis im Team, bevor Sie es verteilen.

Worauf Sie achten müssen

BeziehungWer haftet?Hinweis
Betrieb gegenüber Kundschaftin der Regel der BetriebFehler der Mitarbeitenden werden zugerechnet
Mitarbeitende gegenüber Arbeitgeberbei Absicht oder FahrlässigkeitArt. 321e OR
Anbieter gegenüber Betriebnach Vertrag, oft stark beschränktsiehe Haftungsausschluss
  • Sorgfalt wird am Einzelfall gemessen: Arbeitnehmende haften für den Schaden, den sie absichtlich oder fahrlässig verursachen. Das Mass der Sorgfalt richtet sich nach dem Berufsrisiko, dem Bildungsgrad und den Fachkenntnissen (Art. 321e OR). Wer ungeschult und ohne klare Weisung KI einsetzt, trifft meist weniger Vorwurf als jemand, der Regeln missachtet.
  • Kein pauschaler Freibrief: Auch Betriebe haben Pflichten. Wer keine Regeln aufstellt, keine Schulung anbietet und keine Kontrolle durchführt, kann sich später schwer auf die Fehler seiner Leute berufen.
  • Vorsatz und grobe Nachlässigkeit: Wer Regeln bewusst missachtet, etwa vertrauliche Daten in einen privaten Chat kopiert, kann stärker in die Pflicht genommen werden.
  • Einzelfall: Ob und wie weit Arbeitnehmende haften, hängt von den Umständen ab. In der Praxis wird das Haftungsrisiko von Arbeitnehmenden häufig zurückhaltend beurteilt. Eine verlässliche Auskunft gibt nur eine Fachperson.
  • Datenschutzverstösse: Bei verbotener Eingabe von Personendaten gelten zusätzliche Regeln. Siehe Personendaten in Prompts erkennen.
  • Dokumentation: Wer nachweisen kann, dass er geschult wurde und Regeln befolgt hat, ist im Streitfall besser geschützt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Elektroinstallationsbetrieb in Solothurn nutzt KI für Offerten.

Vorher: Ein Lehrling übernimmt aus einem KI-Entwurf eine falsche Materialmenge, niemand kontrolliert gegen. Der Kunde erhält eine zu tiefe Offerte, der Betrieb muss die Differenz tragen. Der Chef überlegt, den Lehrling zur Rechenschaft zu ziehen.

Nachher: Der Chef erkennt, dass Weisung und Kontrolle fehlten. Er führt eine Regel ein: Mengen und Preise werden aus der Kalkulation übernommen, KI formuliert nur Texte, und jede Offerte über 5000 Franken liest eine zweite Person gegen. Der Lehrling wird im Umgang mit KI geschult.

So hilft Ihnen Alpasana

Für Betriebe, in denen mehrere Personen mit KI arbeiten, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Der Kurs vermittelt laut Beschreibung KI für Verwaltung, Kommunikation, Analyse und Texte, den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten und das sorgfältige Prüfen von Ergebnissen; verifizierbare Abschlüsse und Teambuchungen sind möglich. Eine rechtliche Haftungsprüfung Ihres Betriebs ersetzt das nicht.

Häufige Fragen

Muss ich als Mitarbeiterin den Schaden bezahlen, wenn die KI sich geirrt hat?

Nicht automatisch. Entscheidend sind Verschulden, Weisungen, Ihre Aufgabe und Ausbildung. Wer sorgfältig geprüft und die Vorgaben befolgt hat, wird kaum haftbar sein. Im Streitfall hilft eine Beratungsstelle.

Kann der Betrieb mir die KI-Nutzung verbieten?

Ja, im Rahmen seines Weisungsrechts darf er Regeln aufstellen oder die Nutzung untersagen. Siehe Arbeitgeber verbietet KI.

Gilt das auch, wenn ich privat eine KI auf der Arbeit nutze?

Das ist heikler, weil Daten in private Konten gelangen können und Weisungen verletzt werden. Lesen Sie dazu private KI-Konten bei der Arbeit.

Haftet der KI-Anbieter?

Anbieter beschränken ihre Haftung in den Bedingungen meist stark. Wie weit das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Siehe Haftungsausschluss von KI-Anbietern.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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