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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Darf KI Bilder im Stil lebender Künstler erzeugen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Malstil oder eine Machart ist urheberrechtlich grundsätzlich nicht geschützt, wohl aber das konkrete Werk. Heikel wird es, wenn Ihr Bild ein bestimmtes Werk erkennbar übernimmt oder mit dem Namen einer lebenden Künstlerin wirbt.

Das Problem

Sie möchten für Ihre Broschüre ein Bild, das aussieht wie die Aquarelle einer bekannten Schweizer Illustratorin. Im KI-Werkzeug ist das einfach: Sie tippen den Namen in die Beschreibung, und das Ergebnis wirkt täuschend ähnlich. Aber darf man das?

Viele Menschen sagen entweder «Stil ist frei, das geht immer» oder «Das ist Diebstahl». Beides ist zu einfach. Das Urheberrecht schützt nicht Ideen, Techniken oder eine allgemeine Machart, sondern das einzelne, konkrete Werk. Andere Regeln, etwa zum Namen und zum Persönlichkeitsschutz, können trotzdem greifen.

Wer Bilder für Werbung, Kundenmaterial oder Verkauf verwendet, sollte die Grenze kennen. Die Rechtslage rund um KI und Stilnachahmung ist in vielen Punkten noch nicht durch Gerichte geklärt, deshalb ist Vorsicht angebracht.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Beschreiben Sie das gewünschte Aussehen in Worten. Notieren Sie, was Ihnen am Vorbild gefällt: weiche Farbübergänge, dünne Linien, viel Weissraum, gedämpfte Töne. Mit solchen Eigenschaften arbeiten Sie am Stil, nicht am Werk.
  1. Lassen Sie den Namen weg. Verwenden Sie in Ihrem Prompt keine Namen lebender Künstlerinnen und Künstler. Der Name macht die Anlehnung offensichtlich und kann bei Werbung den Eindruck erwecken, die Person stehe hinter Ihrem Produkt.
  1. Laden Sie kein fremdes Werk als Vorlage hoch. Ein Bild, das Sie hochladen, damit die KI es «im gleichen Stil» nachbaut, ist eine Vervielfältigung und kann zu einer Bearbeitung des konkreten Werks führen. Das ist urheberrechtlich heikel, siehe auch Darf ich Stockfotos als Vorlage für KI-Bilder hochladen?.
  1. Prüfen Sie das Ergebnis auf Wiedererkennung. Vergleichen Sie Ihr Bild mit bekannten Arbeiten. Erinnert eine Komposition, ein Motiv oder eine typische Figur klar an ein bestimmtes Werk? Dann ändern Sie das Motiv deutlich.
  1. Nutzen Sie eigene oder lizenzierte Referenzen. Eigene Skizzen, Fotos mit Nutzungsrecht oder Bilder unter einer passenden freien Lizenz sind sicherere Ausgangspunkte. Für lebende Künstler gilt: Bei Interesse an einem bestimmten Stil können Sie die Person direkt beauftragen.
  1. Achten Sie auf die Verwendung. Zur reinen Ideensuche im Haus ist das Risiko kleiner als bei einer Werbekampagne. Je öffentlicher und kommerzieller, desto sorgfältiger prüfen Sie.
  1. Halten Sie fest, wie das Bild entstand. Speichern Sie Prompt, Werkzeug, Datum und Zwischenfassungen, zum Beispiel nach der Anleitung Herkunft von KI-Bildern dokumentieren.

Vorlage zum Kopieren

Ich möchte ein Illustrationsbild für [Zweck, z. B. Titelseite
unserer Broschüre «Ferienangebote»] erstellen lassen und will
dafür eine Stilbeschreibung ohne Künstlernamen.
Gewünschte Wirkung: [z. B. ruhig, sommerlich, handgemacht].
Material/Technik: [z. B. Aquarell, Bleistiftzeichnung, Collage].
Farben: [Farbvorstellungen].
Formuliere mir eine Bildbeschreibung (Prompt) mit Motiv,
Technik, Farbpalette, Licht und Stimmung. Verwende keine Namen
von Personen, Marken, Figuren oder Filmen. Schlage ausserdem
3 Merkmale vor, die mein Bild klar von bekannten Werken
unterscheiden.

Ersetzen Sie die Platzhalter und prüfen Sie das Ergebnis anschliessend selbst auf Ähnlichkeit mit bekannten Arbeiten.

Wo verläuft die Grenze?

SituationEinschätzung
Allgemeine Machart (z. B. «Aquarell, weiche Farben»)Grundsätzlich frei
Name einer lebenden Künstlerin im PromptRechtlich und fair heikel, besonders in der Werbung
Hochgeladenes Werk als Vorlage zum NachbauHohes Risiko
Ergebnis zeigt erkennbar ein bestimmtes WerkMögliche Urheberrechtsverletzung
Werbung mit «im Stil von [Name]»Irreführung oder Rufausbeutung möglich

Worauf Sie achten müssen

  • Stil ist nicht immer frei: Wenn einzelne Merkmale so eigenständig und prägend sind, dass sie als Teil des konkreten Werks erscheinen, kann die Grenze überschritten sein. Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
  • Persönlichkeit und Name: Der Name einer Person ist geschützt. Wer ihn in der Werbung nutzt, kann den Eindruck einer Zusammenarbeit wecken. Das berührt das Persönlichkeitsrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Lauterkeitsrecht (UWG).
  • Anbieterregeln: Manche Bildgeneratoren schliessen Künstlernamen in ihren Regeln aus oder haben andere Einschränkungen. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs.
  • Unsichere Rechtslage: Zur Frage, ob schon das Training von KI mit fremden Werken zulässig war, laufen in verschiedenen Ländern Verfahren. Eine einfache Antwort gibt es Stand Oktober 2026 nicht.
  • Keine Rechtsberatung: Bei Kampagnen oder Produkten, die Sie verkaufen, lassen Sie den Einzelfall von einer Fachperson für Urheberrecht prüfen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein erfundenes Beispiel: Eine Grafikerin in Thun gestaltet eine Wanderkarte für eine Region und möchte eine Titelillustration, die an die luftigen Zeichnungen einer bekannten Zeitgenossin erinnert. Zuerst schreibt sie deren Namen in den Prompt, und das Bild wirkt fast wie eine Kopie.

Ihre Kollegin rät ab. Gemeinsam analysieren sie, was ihnen gefällt: dünne Linien, viel Weissraum, zarte Grüntöne. Mit der Vorlage entsteht eine Beschreibung ohne Namen. Das Ergebnis ist eigenständiger, die Motivwahl stammt von ihnen.

Zuletzt prüfen sie das Bild neben bekannten Arbeiten und speichern Prompt und Zwischenstände. Die Karte geht in Druck, und im Impressum steht, dass die Illustration mit KI-Unterstützung entstanden ist.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie KI-Bilder für Ihren Betrieb gestalten wollen, hilft ein Kurs bei KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben auf absofort. Dort gibt es Kurse zu KI-Bildern sowie zu betrieblichen KI-Richtlinien, mit Praxisaufgaben, KI-Lerncoach und verifizierbarem Abschluss. Sie lernen, Bildaufträge klar zu formulieren und Ergebnisse kritisch zu prüfen.

Die Kurse ersetzen keine Rechtsberatung. Für den Rechtsrahmen lesen Sie Wem gehören Texte und Bilder aus einer KI? und Urheberrecht und KI in der Schweiz und der EU.

Häufige Fragen

Ist «im Stil von» bei verstorbenen Künstlern erlaubt?

Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod. Danach sind die Werke gemeinfrei, und auch der Stil war schon vorher nicht geschützt. Prüfen Sie trotzdem, ob Fotografien, Neuauflagen oder Marken geschützt sein könnten.

Darf ich ein KI-Bild in diesem Stil verkaufen?

Wenn weder ein konkretes Werk übernommen noch ein Name verwendet wird, ist das Risiko geringer, aber nicht null. Bei Verkauf lohnt sich eine vorherige Beratung. Beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen Ihres KI-Anbieters zur kommerziellen Nutzung.

Was tue ich, wenn sich eine Künstlerin beschwert?

Bleiben Sie sachlich, nehmen Sie das Bild aus dem Verkehr, wenn die Kritik berechtigt scheint, und sichern Sie Ihre Unterlagen. Lassen Sie Antworten von einer Fachperson prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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