Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf ich KI-Bilder kommerziell nutzen?
Kurz gesagt
Meist ja, wenn die Nutzungsbedingungen Ihres Bildgenerators die kommerzielle Nutzung erlauben und das Bild keine fremden Rechte verletzt. Prüfen Sie vor allem Tarif, abgebildete Personen, Marken, bekannte Figuren und ob das Bild in der Werbung einen falschen Eindruck erweckt.
Das Problem
Ein passendes Werbebild zu finden, kostet Zeit oder Geld. Ein Bildgenerator, also ein KI-Programm, das aus einer Textbeschreibung ein Bild erstellt, liefert in Sekunden ein Motiv für Ihren Flyer oder Ihre Website. Das ist verlockend.
Doch kaum ist das Bild fertig, kommen Zweifel: Darf ich das einfach für meine Werbung verwenden? Was, wenn darauf zufällig ein Markenlogo zu sehen ist oder das Gesicht einer echten Person? Und kann mir jemand anderes das Bild dann einfach wegnehmen?
Fehler in der Werbung sind ärgerlich, weil sie öffentlich sichtbar sind und schnell zu Abmahnungen, also kostenpflichtigen Aufforderungen zur Unterlassung, führen können.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Prüfen Sie den Tarif. Öffnen Sie im Bildgenerator die Nutzungsbedingungen (oft «Terms», «Nutzungsbedingungen» oder «Lizenz»). Suchen Sie nach «commercial» oder «kommerziell». Manche Anbieter erlauben die gewerbliche Nutzung nur in bezahlten Tarifen. Für Gratis-Angebote hilft Kostenlose KI-Bilder: Nutzungsrechte prüfen.
- Speichern Sie die Bedingungen. Bedingungen ändern sich. Speichern Sie die gültige Fassung als PDF mit Datum, zusammen mit dem Bild und dem Prompt.
- Kontrollieren Sie Personen im Bild. Sieht eine Figur einer bekannten oder realen Person ähnlich? Dann drohen Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht. Nutzen Sie lieber Motive, die niemandem gleichen.
- Kontrollieren Sie Marken und Logos. Bildgeneratoren erzeugen manchmal Schriftzüge, Logos oder typische Produktformen bekannter Marken. Vergrössern Sie das Bild und schauen Sie Schilder, Kleidung und Verpackungen genau an. Mehr dazu unter Marken im KI-Bild.
- Achten Sie auf bekannte Figuren und Stile. Comicfiguren, Filmfiguren oder Bilder, die einem bekannten Werk sehr nahe kommen, gehören nicht in die Werbung. Lesen Sie dazu Bekannte Figuren in der Werbung.
- Prüfen Sie die Aussage des Bildes. Zeigt das Bild ein Ergebnis, das Ihr Produkt in Wirklichkeit nicht liefert, etwa ein perfektes Badezimmer, das Sie so nie gebaut haben? Werbung darf nicht irreführen. Das Lauterkeitsrecht, in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verbietet unrichtige oder irreführende Angaben.
- Lassen Sie KI eine Prüfliste erstellen. Beschreiben Sie das Bild mit der Vorlage unten. Die KI hilft, mögliche Probleme zu erkennen. Die Entscheidung treffen Sie.
- Dokumentieren Sie die Prüfung. Notieren Sie Datum, Werkzeug, Tarif, Prompt und Ihr Prüfergebnis. So können Sie bei einer Rückfrage rasch Auskunft geben.

Vorlage zum Kopieren
Die Checkliste vor jeder Veröffentlichung:
| Prüfpunkt | Ja | Nein | Unklar |
|---|---|---|---|
| Tarif erlaubt kommerzielle Nutzung | ☐ | ☐ | ☐ |
| Bedingungen als PDF gespeichert | ☐ | ☐ | ☐ |
| Keine erkennbare reale Person | ☐ | ☐ | ☐ |
| Keine Logos, Marken, Schriftzüge Dritter | ☐ | ☐ | ☐ |
| Keine bekannten Figuren oder Werke | ☐ | ☐ | ☐ |
| Bild erweckt keinen falschen Eindruck über das Angebot | ☐ | ☐ | ☐ |
| Kennzeichnungsregeln der Plattform beachtet | ☐ | ☐ | ☐ |
Ich möchte ein KI-generiertes Bild in der Werbung meines Betriebs verwenden.
Verwendungszweck: [z. B. Flyer für Gartenbau, Website-Startseite, Instagram-Inserat]
Beschreibung des Bildes: [Was ist zu sehen? Personen, Gebäude, Schriftzüge, Produkte]
Mein Prompt war: [Prompt einfügen]
Bildgenerator und Tarif: [Name, Gratis oder bezahlt]
Erstelle eine Prüfliste mit möglichen Risiken: Personen, Marken, bekannte Werke, Irreführung, Plattformregeln.
Formuliere zu jedem Risiko eine konkrete Frage, die ich beim Betrachten des Bildes beantworten soll.
Erfinde keine Lizenzbedingungen; sage, wo ich die Bedingungen des Anbieters selbst nachlesen muss.Passen Sie Zweck und Bildbeschreibung an; je genauer Sie beschreiben, was zu sehen ist, desto nützlicher wird die Prüfliste.
Worauf Sie achten müssen
- Kein Exklusivrecht: Ob ein KI-Bild urheberrechtlich geschützt ist, hängt unter anderem von einem allfälligen menschlichen Schöpfungsbeitrag ab und ist im Einzelfall zu beurteilen. Die Rechtslage kann zudem von der konkreten Gestaltung abhängen. Für ein Logo oder ein Erkennungsmerkmal sollten Sie die Schutzfähigkeit fachlich prüfen lassen.
- Ähnlichkeit mit Vorlagen: KI-Modelle wurden mit vielen bestehenden Bildern trainiert. In seltenen Fällen entstehen sehr ähnliche Bilder. Eine umgekehrte Bildsuche, etwa über eine Suchmaschine, kann auffällige Übereinstimmungen zeigen.
- Plattformregeln: Soziale Netzwerke verlangen teilweise eine Kennzeichnung realistischer KI-Inhalte. Lesen Sie die Werberichtlinien der jeweiligen Plattform.
- Deepfakes: Der EU AI Act enthält für Betreiber eine Offenlegungspflicht bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Bild-, Audio- und Videoinhalten, die als Deepfake gelten. Definition, Anwendungsbereich und Ausnahmen – etwa für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke – sind im konkreten Einsatz zu prüfen.
- Keine Kundendaten im Prompt: Für Werbebilder sind Namen oder Fotos von Kundschaft nicht nötig.
- Lassen Sie bei grossen Kampagnen oder Logos den Einzelfall fachlich prüfen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Bäckerei in Thun möchte für den Zopf-Sonntag einen Flyer gestalten. Die Inhaberin lässt ein Bild mit einer gedeckten Frühstückstafel erzeugen. Beim Vergrössern entdeckt sie auf einer Kaffeetasse einen Schriftzug, der einer bekannten Kaffeemarke ähnelt, und im Hintergrund eine Frau, die einer Fernsehmoderatorin gleicht.
Sie lässt das Bild neu erzeugen, diesmal mit dem Zusatz «ohne Schriftzüge, ohne Personen». Danach füllt sie die Checkliste aus und speichert die Nutzungsbedingungen ihres bezahlten Tarifs. Der Flyer zeigt nun nur Zopf, Konfitüre und Butter – und kein Risiko mehr, das sie übersehen hätte.
So hilft Ihnen Alpasana
Der Kursbereich KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort enthält Kurse zu KI-Bildern und Video-Teasern. Sie lernen dort, Bilder gezielt zu beschreiben, Ergebnisse kritisch zu prüfen und KI verantwortungsvoll in der Kommunikation einzusetzen.
Die Kurse sind online, im eigenen Tempo und mit Praxisaufgaben aufgebaut; der Abschluss ist verifizierbar. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Kampagne ersetzen sie nicht.
Häufige Fragen
Kann ich ein KI-Bild als Logo schützen lassen?
Ein Urheberrecht entsteht an einem reinen KI-Bild meist nicht. Eine Marke ist ein eigenes Schutzrecht und wird beim IGE eingetragen; dafür gelten eigene Voraussetzungen. Lassen Sie sich dazu beraten, bevor Sie viel in ein KI-Logo investieren.
Darf ich ein KI-Bild für einen Kunden erstellen und ihm verkaufen?
Das hängt von den Bedingungen Ihres Bildgenerators ab. Vereinbaren Sie mit dem Kunden klar, dass es sich um ein KI-Bild handelt und dass keine exklusiven Rechte garantiert werden können.
Was mache ich, wenn sich doch jemand beschwert?
Nehmen Sie das Bild vorsorglich offline, sichern Sie Ihre Dokumentation und antworten Sie nicht vorschnell. Holen Sie fachlichen Rat ein, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder eine Zahlung leisten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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