Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf ich bekannte Figuren mit KI für Werbung erzeugen?
Kurz gesagt
In der Regel nein, jedenfalls nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Bekannte Figuren sind oft urheberrechtlich geschützt und häufig zusätzlich als Marke eingetragen. Dass eine KI das Bild erzeugt hat, ändert daran nichts.
Das Problem
Ein Fest steht an, und Ihr Verein oder Ihr Betrieb braucht ein fröhliches Plakat. Eine KI erzeugt auf Zuruf in Sekunden ein Bild mit einer bekannten Zeichentrickfigur, die Ihr Angebot in die Kamera hält. Es sieht professionell aus, und Sie sind versucht, es sofort zu verwenden.
Genau hier liegt die Falle. Beliebte Figuren sind meist ein wirtschaftlich wertvolles Gut. Ihre Rechteinhaber, oft grosse Studios oder Verlage, verdienen mit Lizenzen für Werbung und Merchandising (Verkauf von Fanartikeln) viel Geld und gehen gegen unerlaubte Verwendung konsequent vor.
Für Sie als kleines Unternehmen kann ein einziges Werbemotiv deshalb ein Risiko sein: Aufforderungsschreiben, Kosten für eine Rechtsvertretung, Rückzug der Werbung. Ob Sie die Figur selbst gezeichnet, fotografiert oder von einer KI haben erzeugen lassen, spielt für die Frage der Verletzung keine Rolle.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Klären Sie, welche Figur gemeint ist. Schreiben Sie auf, wen Ihr Motiv zeigen soll und wozu: Werbung, Verkauf, Social Media oder rein interne Feier. Je stärker der geschäftliche Bezug, desto strenger ist die Beurteilung.
- Prüfen Sie den Schutz. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter. Dazu zählen gezeichnete und gefilmte Figuren, die eine unverwechselbare Gestalt haben. Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers, bei sehr alten Figuren kann er abgelaufen sein.
- Suchen Sie nach Markenschutz. Name und Aussehen vieler Figuren sind zusätzlich als Marke eingetragen. Das Markenschutzgesetz (MSchG) gibt der Inhaberin das ausschliessliche Recht, das Zeichen für ihre Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Eine Recherche beim IGE (Swissreg) zeigt Eintragungen in der Schweiz.
- Beachten Sie die Nähe zum Vorbild. Auch eine Figur, die nur «wie» die bekannte aussieht, kann eine Verletzung sein, wenn Wiedererkennung und Verwechslung beabsichtigt oder naheliegend sind. Die Beschreibung «im Stil von» ist deshalb kein Freibrief.
- Fragen Sie nach einer Lizenz. Wenn die Figur für Ihre Kampagne wichtig ist, wenden Sie sich an die Rechteinhaberin und fragen nach einer schriftlichen Erlaubnis. Rechnen Sie damit, dass Lizenzen kostenpflichtig sind oder verweigert werden.
- Wählen Sie eine eigene Figur. Die sicherere Lösung ist ein eigenes, neues Maskottchen. Lassen Sie sich von KI Ideen liefern, aber beschreiben Sie eine Figur ausdrücklich ohne Bezug auf bestehende Vorbilder.
- Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Gedächtnis der Öffentlichkeit. Zeigen Sie das fertige Bild zwei, drei Personen ohne Kontext und fragen Sie, an wen es erinnert. Wird eine bekannte Figur genannt, ist das ein Warnsignal.
- Dokumentieren Sie den Entstehungsweg. Speichern Sie Prompt, Datum, Werkzeug und Zwischenstände. Im Streitfall zeigt das, dass Sie die Verletzung nicht gewollt haben, und es hilft einer Fachperson bei der Beurteilung.
Vorlage zum Kopieren
Ich brauche ein Werbe-Maskottchen für [Branche/Betrieb, z. B. Bäckerei in Burgdorf].
Zielgruppe: [Familien, Jugendliche, Firmenkundschaft].
Stimmung: [freundlich, humorvoll, seriös].
Gib mir 5 Ideen für eine völlig eigenständige Figur mit
Name, Aussehen, Farben, Charakter und einem typischen Merkmal.
Wichtig: Die Figuren dürfen keiner bekannten Film-, Comic-,
Spiel- oder Markenfigur ähneln. Nenne am Ende zu jeder Idee,
woran man sie von bestehenden Figuren sicher unterscheiden kann.
Schreibe dazu eine Bildbeschreibung ohne Namen von Figuren,
Künstlern oder Marken.Ersetzen Sie die Platzhalter und prüfen Sie jede Idee anschliessend selbst, denn die KI kennt nicht alle bestehenden Figuren.
Wie riskant ist welche Verwendung?
| Verwendung | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|
| Bekannte Figur auf Werbeplakat | Hoch | Nur mit Lizenz |
| Figur auf verkauften Artikeln (Tasse, Shirt) | Sehr hoch | Nicht ohne Lizenz |
| Bekannte Figur nur auf privater Geburtstagseinladung | Gering, aber nicht null | Möglichst eigene Figur |
| Eigene, neue Figur | Gering | Dokumentieren, Ähnlichkeit prüfen |
| Figur im Sinne einer erkennbaren Parodie | Unklar | Fachperson fragen |
Mehr zu fremden Zeichen in Bildern erfahren Sie unter Darf ein KI-Werbebild fremde Marken zeigen?.
Worauf Sie achten müssen
- Die KI warnt nicht zuverlässig: Einige Dienste blockieren bekannte Namen, andere nicht. Dass ein Werkzeug ein Bild erzeugt, ist keine Erlaubnis.
- Verantwortung liegt bei Ihnen: Wer das Motiv veröffentlicht, haftet, auch wenn es die KI gemacht hat. Die Nutzungsbedingungen der Anbieter schliessen eine Haftung für Rechte Dritter oft aus.
- Ähnlichkeit genügt: Es braucht keine genaue Kopie. Wiedererkennbare Merkmale wie Gestalt, Farbe oder Gesichtszüge können ausreichen.
- Lauterkeitsrecht: Wer sich an den Ruf einer bekannten Figur anhängt, kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen, zum Beispiel durch Verwechslungsgefahr.
- Parodie ist eng: Das URG erlaubt Parodien in gewissen Grenzen, doch in der Werbung ist der Spielraum klein. Lassen Sie solche Fälle fachlich prüfen.
- Keine Rechtsberatung: Diese Seite gibt Grundsätze wieder. Für Ihren Einzelfall klärt eine Fachperson für Immaterialgüterrecht, was erlaubt ist.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein erfundenes Beispiel: Ein Familienbetrieb in Wil SG, der Kindergeburtstage anbietet, möchte ein Flyer-Motiv mit einer beliebten Filmfigur, die einen Geburtstagskuchen trägt. Die KI liefert innert Sekunden ein überzeugendes Bild. Der Inhaber will den Flyer am nächsten Tag drucken lassen.
Seine Mitarbeiterin zweifelt und prüft den Fall mit den Schritten oben. Bei der Markenrecherche findet sie, dass der Name und das Erscheinungsbild der Figur eingetragen sind. Eine Lizenzanfrage wäre teuer und der Ausgang offen.
Stattdessen erarbeitet der Betrieb mit der Vorlage ein eigenes Maskottchen, einen freundlichen Bären mit Partyhut. Das Flyer-Motiv ist am Folgetag ebenso fröhlich, aber frei von fremden Rechten. Die Prompts und Zwischenstände liegen im Ordner «Marketing».
So hilft Ihnen Alpasana
Wer KI-Bilder für den Betrieb gestalten will, findet bei KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben auf absofort Kurse zu KI-Bildern, Video-Teasern und betrieblichen KI-Richtlinien. Sie üben dort an praktischen Aufgaben, wie Sie Inhalte erstellen, prüfen und Einsatzregeln festlegen. Die Kurse laufen online im eigenen Tempo, mit KI-Lerncoach und verifizierbarem Abschluss.
Eine rechtliche Beratung zu einzelnen Motiven ersetzen sie nicht. Zur Einordnung der Grundlagen lesen Sie Wem gehören Texte und Bilder aus einer KI? und Darf ich KI-Bilder kommerziell nutzen?.
Häufige Fragen
Darf ich eine bekannte Figur nutzen, wenn ich sie nur leicht verändere?
Eine leichte Veränderung schützt meist nicht. Wenn die Figur noch erkennbar ist, bleibt das Risiko bestehen. Entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht die einzelne Abweichung.
Gilt das auch für Figuren, die es schon sehr lange gibt?
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Eine alte Figur kann daher gemeinfrei sein. Prüfen Sie aber, ob es neuere Fassungen, Bearbeitungen oder Markeneintragungen gibt, die weiter geschützt sind.
Was passiert, wenn ich ein solches Bild schon veröffentlicht habe?
Nehmen Sie es zunächst aus dem Verkehr und sichern Sie die Unterlagen. Reagieren Sie auf ein Schreiben der Gegenseite nicht überstürzt, sondern holen Sie eine fachliche Einschätzung ein. Hilfe bei der Vorbereitung bietet Abmahnung wegen KI-Inhalten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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