Zum Inhalt springen

Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Muss ich bei KI-Bildern die Quelle oder den Anbieter nennen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, bei jedem KI-Bild den Anbieter zu nennen, gibt es in der Schweiz nicht. Eine Quellenangabe kann aber aus den Lizenzbedingungen des Bildgenerators folgen. Davon zu unterscheiden ist die Kennzeichnung als KI-Inhalt, die etwa bei Deepfakes, nach Plattformregeln oder zur Vermeidung von Täuschung nötig sein kann.

Das Problem

Unter Fotos in Zeitungen steht oft «Bild: Keystone» oder der Name der Fotografin. Wenn Sie nun ein KI-Bild in Ihrem Newsletter verwenden, fragen Sie sich: Muss da auch etwas stehen? Der Name des Programms? «KI-generiert»? Oder gar nichts?

In der Praxis werden zwei verschiedene Dinge oft vermischt. Der Bildnachweis nennt, woher ein Bild stammt und wer Rechte daran hat. Die KI-Kennzeichnung sagt, dass ein Bild künstlich erzeugt wurde. Beide haben unterschiedliche Gründe und folgen unterschiedlichen Regeln.

Wer das verwechselt, setzt entweder unnötige Hinweise unter jedes Bild – oder vergisst ausgerechnet den einen, der wirklich nötig wäre.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Trennen Sie die zwei Fragen. Fragen Sie erstens: Verlangt die Lizenz einen Bildnachweis? Fragen Sie zweitens: Muss ich offenlegen, dass das Bild KI-erzeugt ist? Beantworten Sie beide getrennt.
  1. Lesen Sie die Lizenzbedingungen. Öffnen Sie die Nutzungsbedingungen Ihres Bildgenerators und suchen Sie nach «attribution», «credit» oder «Quellenangabe». Bei manchen Gratis-Tarifen ist ein Hinweis auf den Anbieter Pflicht. Mehr dazu unter Kostenlose KI-Bilder: Nutzungsrechte.
  1. Prüfen Sie, ob das Bild ein Deepfake ist. Der EU AI Act bezeichnet als Deepfake KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlich echt oder wahr erscheinen würden. Für Betreiber solcher Systeme sieht er eine Offenlegung vor, soweit die Vorschrift anwendbar ist; Ausnahmen und Einsatzkontext sind zu prüfen. Details unter Deepfakes kennzeichnen.
  1. Prüfen Sie die Täuschungsgefahr. Könnte jemand das Bild für ein echtes Foto Ihres Produkts, Ihres Teams oder Ihrer Räume halten? Dann ist ein Hinweis auch ohne Deepfake ratsam, damit Ihre Werbung nicht irreführt.
  1. Beachten Sie Plattformregeln. Soziale Netzwerke verlangen teils, dass realistische KI-Inhalte gekennzeichnet werden, und bieten dafür eigene Schalter an. Nutzen Sie diese.
  1. Formulieren Sie passende Hinweise. Lassen Sie sich mit der Vorlage unten kurze Formulierungen vorschlagen. Wählen Sie eine einheitliche Form für Ihren Betrieb.
  1. Behalten Sie technische Herkunftsdaten. Manche Generatoren speichern Herkunftsinformationen in der Bilddatei, etwa nach dem Standard C2PA. Entfernen Sie diese nicht absichtlich; sie helfen, die Herkunft nachzuweisen.
  1. Dokumentieren Sie intern. Notieren Sie für jedes Bild Werkzeug, Datum und Prompt. Das ist kein öffentlicher Hinweis, aber Ihre Absicherung bei Rückfragen.
Ablaufgrafik in 8 Schritten: 1. Trennen Sie die zwei Fragen; 2. Lesen Sie die Lizenzbedingungen; 3. Prüfen Sie, ob das Bild ein Deepfake ist; 4. Prüfen Sie die Täuschungsgefahr; 5. Beachten Sie Plattformregeln; 6. Formulieren Sie passende Hinweise; 7. Behalten Sie technische Herkunftsdaten; 8. Dokumentieren Sie intern.
Der Weg im Überblick: Muss ich bei KI-Bildern die Quelle oder den Anbieter nennen?

Vorlage zum Kopieren

Ich verwende ein KI-Bild für [Verwendung, z. B. Newsletter einer Physiotherapiepraxis].
Bildinhalt: [kurze Beschreibung]
Bildgenerator und Tarif: [Name, Gratis oder bezahlt]
Verlangt die Lizenz eine Quellenangabe? [ja / nein / unklar – Textstelle einfügen]
Wirkt das Bild wie ein echtes Foto realer Personen oder Orte? [ja / nein]
Schlage mir passende Formulierungen vor, getrennt für:
a) einen Bildnachweis gemäss Lizenz,
b) einen Hinweis, dass das Bild mit KI erstellt wurde.
Jeweils höchstens zehn Wörter, sachlich, Deutsch (Schweiz). Erfinde keine Lizenzpflichten.

Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrem Bild und wählen Sie eine Formulierung, die Sie künftig einheitlich verwenden.

BildnachweisKI-Kennzeichnung
ZweckRechte und Herkunft anerkennenTäuschung vermeiden, Transparenz
GrundlageLizenzbedingungen, UrheberrechtEU AI Act (Deepfakes), Lauterkeit, Plattformregeln
Beispiel«Bild: erstellt mit [Werkzeug]»«KI-generiertes Bild»
Immer nötig?Nur wenn die Lizenz es verlangtNur in bestimmten Fällen, oft aber sinnvoll

Worauf Sie achten müssen

  • Kein Urheber im klassischen Sinn: Ob an einem KI-Bild Urheberrechtsschutz besteht, hängt unter anderem von einem menschlichen Schöpfungsbeitrag ab und ist im Einzelfall zu beurteilen. Unabhängig davon können Lizenzpflichten des Anbieters gelten.
  • EU AI Act: Die Pflicht nach dem EU AI Act betrifft Betreiber, die ein KI-System zur Erzeugung oder Manipulation eines Deepfakes einsetzen, soweit die Verordnung auf sie anwendbar ist. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken ist die Offenlegungspflicht auf einen angemessenen Hinweis beschränkt. Anwendungsbereich und Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.
  • Lauterkeitsrecht: Werbung darf nicht irreführen. Ein KI-Bild, das ein nicht existierendes Produktergebnis zeigt, kann irreführend sein, auch mit Hinweis.
  • Bilder mit realen Personen: Hier geht es nicht nur um Kennzeichnung, sondern auch um Einwilligung und Persönlichkeitsrecht.
  • Einheitlichkeit: Verwenden Sie in Ihrem Betrieb eine einheitliche Formulierung. Das wirkt professionell und vermeidet Lücken.
  • Lassen Sie bei Kampagnen im EU-Raum den Einzelfall fachlich prüfen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Physiotherapiepraxis in Chur bebildert ihren Newsletter mit KI-Bildern: eine Illustration der Wirbelsäule und ein realistisch wirkendes Foto einer Frau beim Dehnen. Bisher stand unter keinem Bild etwas.

Nach der Prüfung zeigt sich: Der bezahlte Tarif verlangt keinen Bildnachweis. Die Illustration ist offensichtlich gezeichnet und braucht keinen Hinweis. Beim realistischen Foto könnte man aber denken, es zeige eine Patientin der Praxis. Darunter steht nun «KI-generiertes Symbolbild». Die Praxis hat damit eine klare Regel, die sie für alle künftigen Ausgaben übernimmt.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie KI-Bilder veröffentlichen und eine Kennzeichnung im Betrieb festlegen möchten, bietet KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben Kurse zu KI-Bildern und betrieblichen Richtlinien. Praxisaufgaben helfen, Regeln für den Einsatz und die Kennzeichnung gemeinsam zu erarbeiten. Verbindliche Auskunft zu einzelnen Bildlizenzen gehört nicht dazu.

Häufige Fragen

Reicht «Symbolbild» als Hinweis?

«Symbolbild» sagt, dass das Bild nicht die konkrete Situation zeigt, aber nicht, dass es KI-erzeugt ist. Wenn Täuschung möglich ist, ist «KI-generiertes Symbolbild» klarer.

Muss ich auch bei KI-bearbeiteten Fotos einen Hinweis setzen?

Bei kleinen Korrekturen wie Helligkeit oder Zuschnitt in der Regel nicht. Wenn die Bearbeitung den Inhalt wesentlich verändert, etwa Personen hinzufügt oder entfernt, sollten Sie es offenlegen.

Wo soll der Hinweis stehen?

Am besten direkt beim Bild, als Bildunterschrift oder kleine Einblendung. Ein Hinweis nur im Impressum wird kaum gesehen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

Weiterlesen in der Galaxie