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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Wann müssen Deepfakes als KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und authentisch wirken, muss nach Artikel 50 des EU AI Act offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Für künstlerische und satirische Werke gelten erleichterte Hinweise. Ob die Verordnung Sie betrifft, hängt vom EU-Bezug ab.

Das Problem

Sie möchten für den Newsletter ein Video mit einer KI-Stimme erstellen, oder Ihre Agentur schlägt vor, ein Werbebild mit einer künstlich erzeugten Person zu verwenden, die wie ein echter Kunde aussieht. Sie fragen sich: Muss man das kennzeichnen? Und wenn ja, wie?

Deepfakes sind KI-erzeugte oder -veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echte Menschen, Orte oder Ereignisse so nachahmen, dass sie täuschend echt wirken. Sie können harmlos sein, etwa in der Werbung, aber auch missbraucht werden, etwa für Betrug oder Rufschädigung.

Die EU verlangt deshalb in vielen Fällen Offenheit. Dieser Beitrag erklärt die Grundidee und die Praxis. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Ob Sie betroffen sind und wie Sie kennzeichnen müssen, klären Sie im Einzelfall.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Inhalt beschreiben: Was zeigt oder hört man? Eine reale Person, ein realer Ort, ein reales Ereignis oder eine erfundene Szene, die niemand für echt hält?
  2. Echtheitswirkung prüfen: Würde jemand annehmen, die Aufnahme sei authentisch? Je täuschender, desto eher liegt ein Deepfake im rechtlichen Sinn vor.
  3. Zweck klären: Ist es Werbung, Information, Kunst, Satire? Für klar künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten erleichterte Hinweise.
  4. EU-Bezug prüfen: Wird der Inhalt in der EU verbreitet oder richtet er sich an dortiges Publikum? Siehe Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?.
  5. Hinweis formulieren: Der Hinweis soll klar, gut sichtbar oder hörbar und spätestens beim ersten Kontakt vorhanden sein, etwa «Dieses Video wurde mit KI erzeugt».
  6. Einwilligungen klären: Zeigt der Inhalt eine erkennbare Person oder ahmt eine Stimme nach? Dann sind Persönlichkeitsrechte zu beachten. Siehe Darf ich die Stimme einer Person mit KI nachmachen?.
  7. Dokumentieren: Halten Sie fest, mit welchem Werkzeug der Inhalt erzeugt wurde, wer ihn freigegeben hat und welchen Hinweis Sie verwendet haben.
InhaltKennzeichnung nach Artikel 50Hinweis
Realistisches KI-Video einer echten PersonOffenlegung nötigzusätzlich Persönlichkeitsrechte prüfen
KI-Stimme, die eine bestimmte Person nachahmtOffenlegung nötigEinwilligung klären
Erkennbar fantastische Illustrationin der Regel kein DeepfakePlattformregeln beachten
Satirisches Video mit nachgeahmter Politikerinerleichterter Hinweis möglichPersönlichkeits- und Strafrecht prüfen
KI-Hintergrundbild ohne Personen oder reale Ereignissemeist keine PflichtKennzeichnung freiwillig sinnvoll

Was Artikel 50 verlangt

Nach Artikel 50 des EU AI Act müssen Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, die ein Deepfake darstellen, offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke ist die Offenlegung auf eine Weise vorgesehen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Daneben müssen Anbieter bestimmter KI-Systeme ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen, wie in Was bedeutet maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Inhalten? erklärt.

Die Pflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Zu einzelnen Fristen gab es Änderungen und Leitlinien der Kommission. Prüfen Sie den aktuellen Stand wie in Artikel 50 AI Act beschrieben. Unabhängig vom AI Act können Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht Grenzen setzen.

Vorlage zum Kopieren

Ich prüfe, ob ein von uns geplanter KI-Inhalt gekennzeichnet werden sollte. Wir sind ein Schweizer Betrieb ([Branche]).
Inhalt: [Beschreibung, z. B. Werbevideo mit KI-generierter Stimme und Personen]
Verbreitung: [Kanäle, Länder, Zielpublikum]
Echte Personen, Orte oder Ereignisse erkennbar? [ja/nein/unklar]
Zweck: [Werbung / Information / Kunst / Satire]
Erstelle:
1. Eine Prüfliste mit Fragen zu Echtheitswirkung, Verbreitung, Persönlichkeitsrechten und Kennzeichnung.
2. Drei Formulierungsvorschläge für einen kurzen, gut verständlichen Hinweis in Deutsch (Schweiz).
3. Fragen an eine Fachperson.
Gib keine rechtliche Beurteilung ab und weise auf Unsicherheiten hin.

Ersetzen Sie die Angaben. Die Formulierungen prüfen Sie auf Verständlichkeit und Platzierung, die rechtliche Beurteilung bleibt bei einer Fachperson.

Worauf Sie achten müssen

  • Persönlichkeitsrechte: Eine Kennzeichnung ersetzt keine Einwilligung der abgebildeten Person. Siehe Deepfake von mir im Netz: Wie gehe ich gegen die Verbreitung vor?.
  • Betrug und Täuschung: Deepfakes für Betrug, Rufschädigung oder Wahlbeeinflussung sind rechtlich problematisch und können strafbar sein.
  • Sichtbarkeit: Ein Hinweis im Kleingedruckten genügt nicht. Er muss rechtzeitig und gut wahrnehmbar sein.
  • Plattformen: Soziale Netzwerke haben eigene Kennzeichnungsregeln.
  • Fachliche Prüfung: Die Verordnung enthält Ausnahmen und Auslegungsfragen. Bei kommerzieller Nutzung lassen Sie sich beraten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Möbelhaus in Luzern plant einen Werbespot, in dem eine KI-generierte Kundin das neue Sofa vorstellt, und möchte ihn auch in Deutschland ausstrahlen.

Vorher gibt es keinen Hinweis, dass die Person künstlich ist. Nachher prüft das Haus mit der Agentur: Die Figur wirkt wie eine echte Person, der Spot richtet sich auch an Publikum in der EU. Er erhält deshalb einen gut sichtbaren Hinweis, und die Stimme wird nicht einer realen Sprecherin nachgebildet. Die Freigabe und der Hinweistext werden dokumentiert.

So hilft Ihnen Alpasana

Wer lernen möchte, Deepfakes zu erkennen und KI-Inhalte verantwortungsvoll einzusetzen, findet bei absofort Kurse zu konkreten Arbeitsaufgaben: KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben. Dazu gehören KI-Bilder, Video-Teaser, Podcast- und Voiceover-Vorbereitung sowie Phishing, Deepfakes und betriebliche KI-Richtlinien.

Sie üben an Praxisaufgaben mit KI-Lerncoach und erhalten einen verifizierbaren Abschluss. Das Angebot ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nicht jedes. Die Pflicht betrifft Inhalte, die als Deepfakes gelten, und bestimmte weitere Fälle. Eine freiwillige Kennzeichnung schafft aber Transparenz und Vertrauen.

Wie sieht ein guter Hinweis aus?

Kurz, klar und gut sichtbar, etwa «Mit KI erzeugt». Bei Audio hören die Nutzenden den Hinweis. Er soll dem Publikum früh begegnen.

Gilt das auch für Social Media?

Wenn Inhalte dort verbreitet werden und die Verordnung anwendbar ist, ja. Zusätzlich gelten die Regeln der Plattformen.

Was, wenn ich nicht in der EU tätig bin?

Dann gilt der AI Act nicht unmittelbar. Schweizer Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht können dennoch Grenzen setzen, und eine Kennzeichnung ist gute Praxis.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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