Recht & Ethik · Linup: KI sicher am Arbeitsplatz
Artikel 50 AI Act: Welche Transparenzpflichten gibt es?
Kurz gesagt
Artikel 50 des EU AI Act verlangt Offenheit in vier Fällen: Menschen sollen merken, wenn sie mit einer KI sprechen, KI-Inhalte sollen technisch markiert sein, Emotionserkennung muss angekündigt werden, und Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte müssen offengelegt werden. Die Pflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026.
Das Problem
Ihr Betrieb nutzt KI an verschiedenen Stellen: ein Chatfenster auf der Website, ein KI-Bild im Newsletter, vielleicht eine künstliche Stimme in der Telefonansage. Irgendwann taucht die Frage auf: Müssen wir das irgendwo angeben? Und wenn ja, wie und wo?
Die Antwort steht im Artikel 50 des EU AI Act, des europäischen KI-Gesetzes. Er regelt Transparenzpflichten, also Pflichten zur Offenheit gegenüber Menschen, die mit KI in Berührung kommen. Der Text ist juristisch formuliert und unterscheidet mehrere Fälle und Rollen. Wer ihn zum ersten Mal liest, verliert leicht den Überblick.
Für Schweizer Betriebe kommt hinzu: Der AI Act gilt nicht automatisch, sondern vor allem dann, wenn Ihre KI-Anwendung oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Lernen Sie die zwei Rollen kennen. Der «Anbieter» entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Der «Betreiber» setzt es beruflich in eigener Verantwortung ein. Die meisten KMU sind Betreiber; wer einen Chatbot selbst baut und anbietet, kann aber Anbieter sein. Mehr dazu unter Anbieter oder Betreiber?.
- Gehen Sie die vier Fälle durch. Nutzen Sie die Tabelle unten. Markieren Sie für jeden Fall, ob er bei Ihnen vorkommt.
- Listen Sie Ihre KI-Kontaktpunkte auf. Notieren Sie, wo Kundschaft, Bewerbende oder die Öffentlichkeit KI begegnen: Website-Chat, Telefon, Bilder, Videos, Texte, Newsletter.
- Ordnen Sie jedem Kontaktpunkt einen Fall zu. Ein Website-Chatbot gehört zum Fall «Interaktion mit KI». Ein täuschend echtes Video einer realen Person gehört zum Fall «Deepfake». Ein KI-Bild einer erfundenen Landschaft ist in der Regel kein Deepfake.
- Lassen Sie die KI eine Übersicht vorbereiten. Kopieren Sie Ihre Liste in die Vorlage unten. Die KI ordnet die Punkte vor. Kontrollieren Sie jede Zuordnung anhand des Gesetzestexts.
- Formulieren Sie die Hinweise. Gute Hinweise sind kurz, gut sichtbar und spätestens beim ersten Kontakt da. Beispiele finden Sie unter Chatbot verständlich kennzeichnen.
- Fragen Sie Ihre Anbieter. Wenn Sie fremde Werkzeuge nutzen, fragen Sie, ob deren Ergebnisse bereits technisch markiert werden, etwa mit Wasserzeichen oder Metadaten, also unsichtbaren Zusatzinformationen in der Datei.
- Halten Sie die Ergebnisse fest. Eine kurze Liste mit Kontaktpunkt, Fall und Art des Hinweises genügt. Überprüfen Sie sie, wenn neue Werkzeuge dazukommen.
Vorlage zum Kopieren
Die vier Fälle von Artikel 50 im Überblick:
| Fall | Wer ist verpflichtet? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| KI spricht direkt mit Menschen (z. B. Chatbot) | Anbieter | System so gestalten, dass Menschen erfahren, dass sie mit KI interagieren, sofern es nicht offensichtlich ist |
| KI erzeugt Text, Bild, Ton oder Video | Anbieter | Ergebnisse maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren |
| Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Betreiber | Betroffene Personen informieren |
| Deepfakes sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Betreiber | Offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist |
Ich möchte prüfen, welche Transparenzpflichten aus Artikel 50 EU AI Act für unseren Betrieb relevant sein könnten.
Unsere Rolle: [Anbieter / Betreiber / unklar]
Unsere KI-Kontaktpunkte: [z. B. Website-Chatbot, KI-Bilder im Newsletter, KI-Stimme am Telefon]
Bezug zur EU: [z. B. Kundschaft in Deutschland, Website auf Deutsch und Französisch]
Ordne jeden Kontaktpunkt einem der vier Fälle von Artikel 50 zu oder schreibe «kein Fall».
Begründe kurz und markiere alles, was rechtlich geprüft werden muss. Erfinde keine Fristen oder Ausnahmen.Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre eigenen Kontaktpunkte und prüfen Sie jede Zuordnung im Gesetzestext nach.
Worauf Sie achten müssen
- Ausnahmen: Der Chatbot-Hinweis entfällt, wenn für eine vernünftige Person offensichtlich ist, dass sie mit KI spricht. Bei Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein zurückhaltender Hinweis. KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen nicht offengelegt werden, wenn ein Mensch sie redaktionell geprüft hat und dafür verantwortlich zeichnet.
- Zeitpunkt: Die Information muss klar und erkennbar sein, spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.
- Fristen und Leitlinien: Die EU-Kommission erarbeitet Leitlinien und einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung. Zu einzelnen Fristen gab es Änderungsvorschläge. Prüfen Sie den aktuellen Stand.
- Schweiz: Unabhängig vom AI Act erwartet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), dass Nutzende transparent informiert werden, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren.
- Andere Regeln bleiben: Datenschutz, Lauterkeitsrecht und Persönlichkeitsrecht gelten zusätzlich.
- Lassen Sie im Einzelfall fachlich prüfen, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind und welche Fälle zutreffen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein Velogeschäft in Basel verkauft auch online nach Deutschland. Auf der Website gibt es einen Chat, der Fragen zu Lieferzeiten beantwortet. Für Instagram erstellt der Inhaber gelegentlich KI-Bilder von Velotouren, und für eine Werbeaktion denkt er über ein Video mit einer künstlich erzeugten Version seiner selbst nach.
Mit der Übersicht stellt er fest: Der Chat braucht einen klaren Hinweis, weil er wie ein Mensch formuliert. Die Landschaftsbilder sind keine Deepfakes, er prüft aber die Kennzeichnungsregeln der Plattform. Das geplante Video mit seinem eigenen, künstlich erzeugten Gesicht würde er als KI-erzeugt offenlegen. Vorher hatte er keinen dieser Punkte bedacht; jetzt hat er eine kurze, nachvollziehbare Liste.
So hilft Ihnen Alpasana
Transparenzpflichten wirken nur, wenn alle im Team sie kennen und im Alltag mitdenken. Der Online-Kurs Linup: KI sicher am Arbeitsplatz vermittelt in acht Modulen mit Quiz Grundregeln für den KI-Alltag, darunter den Umgang mit Daten und die Prüfung von KI-Ergebnissen.
Pro Person erhalten Sie einen geordneten Schulungsnachweis mit Rollenbezug und Abschlussdatum. Die Detailfragen zu Artikel 50, etwa Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber, ersetzt der Kurs nicht; dafür ist eine fachliche Prüfung nötig.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe?
Nein. Artikel 50 betrifft KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und auch dann nur ohne redaktionelle Prüfung. Eine Offerte oder ein Newsletter mit Produktinformationen fällt typischerweise nicht darunter. Details erklärt die Seite KI-Texte von öffentlichem Interesse.
Was ist der Unterschied zwischen Markierung und Hinweis?
Die Markierung ist technisch und für Maschinen gedacht, etwa ein unsichtbares Wasserzeichen. Dafür sind die Anbieter der KI-Werkzeuge zuständig. Der Hinweis richtet sich an Menschen und ist gut sichtbar, etwa ein Satz «Dieses Video wurde mit KI erstellt».
Gilt Artikel 50 auch für Gratis-Angebote?
Die Pflichten knüpfen an die Rolle als Anbieter oder Betreiber an, nicht an den Preis. Rein private, nicht berufliche Nutzung ist von den Betreiberpflichten jedoch ausgenommen.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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