Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf ich die Stimme einer Person mit KI nachmachen?
Kurz gesagt
Nur mit ausdrücklicher, am besten schriftlicher Einwilligung der Person. Die Stimme ist Teil der Persönlichkeit, und Sprachaufnahmen sind Personendaten. Halten Sie fest, wofür, wie lange und wo die KI-Stimme verwendet wird, und dass die Person ihre Zustimmung widerrufen kann.
Das Problem
Ihre Telefonansage soll freundlicher klingen. Eine Mitarbeiterin hat eine angenehme Stimme, möchte aber nicht jede Änderung neu aufnehmen. Mit KI ginge das einfach: ein paar Minuten Aufnahme, und schon spricht eine künstliche Version ihrer Stimme jeden beliebigen Text. Das nennt man Stimmklonen oder Voice Cloning.
Was praktisch klingt, hat eine ernste Seite. Eine geklonte Stimme kann Dinge sagen, die die Person nie gesagt hat. Sie kann missbraucht werden, etwa für Betrugsanrufe. Und wenn die Mitarbeiterin den Betrieb verlässt, spricht ihre Stimme vielleicht noch jahrelang am Telefon.
Ohne klare Abmachung entstehen Unsicherheit und Streit. Und je nach Verwendung kann eine geklonte Stimme ohne Erlaubnis die Persönlichkeit verletzen.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Klären Sie den Zweck genau. Schreiben Sie auf, wofür die KI-Stimme verwendet werden soll: Telefonansage, Erklärvideo, Podcast-Intro? Je enger der Zweck, desto leichter fällt die Zustimmung und desto geringer ist das Risiko.
- Fragen Sie die Person in Ruhe. Erklären Sie, was Stimmklonen bedeutet, welcher Dienst verwendet wird und was mit den Aufnahmen geschieht. Geben Sie Bedenkzeit. Gerade im Arbeitsverhältnis sollte ein Nein ohne Nachteile möglich sein.
- Holen Sie eine schriftliche Einwilligung ein. Halten Sie darin Zweck, Dauer, Dienst, Verwendungsorte, Widerrufsmöglichkeit und das Vorgehen beim Austritt fest. Nutzen Sie die Vorlage unten als Ausgangspunkt.
- Wählen Sie den Dienst sorgfältig. Seriöse Anbieter verlangen eine Bestätigung, dass die Person dem Klonen zugestimmt hat. Lesen Sie in den Bedingungen, ob die Aufnahmen für Training verwendet werden und wie Sie die Stimme löschen können.
- Beschränken Sie den Zugang. Nur wenige Personen im Betrieb sollten Texte mit der geklonten Stimme erzeugen dürfen. Legen Sie fest, wer jeden neuen Text freigibt.
- Zeigen Sie neue Texte der Person. Bevor ein neuer Text mit ihrer Stimme veröffentlicht wird, sollte sie ihn sehen. Das schützt vor Aussagen, die sie nie machen würde.
- Kennzeichnen Sie, wo nötig. Wenn Zuhörende glauben könnten, die Person spreche selbst, ist ein Hinweis sinnvoll, etwa «Diese Ansage wurde mit einer KI-Stimme erstellt». Für Deepfakes, also täuschend echte KI-Inhalte, kann der EU AI Act eine Offenlegung verlangen.
- Löschen Sie konsequent. Bei Widerruf oder Austritt löschen Sie die Stimme beim Anbieter und ersetzen die Aufnahmen. Dokumentieren Sie das Datum.

Vorlage zum Kopieren
Mit diesem Prompt lassen Sie sich einen Entwurf für die Einwilligung erstellen:
Erstelle einen verständlichen Entwurf für eine Einwilligung zur Nutzung einer KI-Stimme.
Betrieb: [Name, Ort]
Person: [Funktion, ohne Namen im Prompt]
Zweck der KI-Stimme: [z. B. Telefonansage und Warteschleife]
KI-Dienst: [Name des Anbieters]
Verwendungsorte: [z. B. Telefonanlage, keine Werbung, kein Social Media]
Dauer: [z. B. bis auf Widerruf, längstens bis Ende Arbeitsverhältnis]
Freigabe neuer Texte durch: [Funktion]
Der Entwurf soll enthalten: Zweck, Umfang, Dauer, Widerrufsrecht, Vorgehen bei Austritt, Löschung beim Anbieter, Freiwilligkeit.
Schreibe in einfacher Sprache, Sie-Form, Deutsch (Schweiz). Markiere Stellen, die rechtlich geprüft werden sollten.Ergänzen Sie den Entwurf mit Namen und Unterschriftsfeld erst in Ihrem eigenen Dokument und lassen Sie ihn bei Unsicherheit prüfen.
| Punkt in der Einwilligung | Warum wichtig |
|---|---|
| Genauer Zweck | Verhindert Verwendung für anderes |
| Dauer und Austritt | Klärt, was nach dem Arbeitsende passiert |
| Freigabe neuer Texte | Schützt vor unerwünschten Aussagen |
| Widerruf | Die Person behält die Kontrolle |
| Löschung beim Anbieter | Verhindert Weiterverwendung |
Worauf Sie achten müssen
- Persönlichkeitsrecht: Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit vor widerrechtlichen Verletzungen. Die eigene Stimme gehört nach verbreiteter Auffassung dazu. Eine Nachbildung ohne Einwilligung kann eine Verletzung darstellen.
- Datenschutz: Sprachaufnahmen sind Personendaten, wenn die Person bestimmbar ist. Erst wenn spezifische technische Verfahren Stimmmerkmale zur eindeutigen Identifizierung einer Person auswerten, können besonders schützenswerte biometrische Daten vorliegen. Die blosse Erkennbarkeit einer Stimme genügt dafür nicht.
- Prominente und Dritte: Die Stimme einer bekannten Person für Werbung nachzuahmen, ist ohne Erlaubnis besonders heikel und kann zusätzlich das Lauterkeitsrecht berühren.
- Missbrauchsgefahr: Geklonte Stimmen werden für Betrugsanrufe genutzt. Schützen Sie Aufnahmen und Zugänge entsprechend. Mehr dazu unter Betrug mit KI-Stimmen.
- Verstorbene: Bei Stimmen verstorbener Personen stellen sich eigene Fragen. Lesen Sie dazu Stimme Verstorbener mit KI.
- Lassen Sie bei kommerzieller Nutzung oder Werbung den Einzelfall fachlich prüfen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Zahnarztpraxis in Frauenfeld möchte ihre Telefonansage modernisieren. Die Praxisassistentin ist bereit, ihre Stimme zur Verfügung zu stellen, sorgt sich aber, was nach einem Stellenwechsel passiert.
Die Praxisleitung erstellt mit der Vorlage eine Einwilligung: Die KI-Stimme wird nur für Ansage und Warteschleife genutzt, jeder neue Text wird ihr vorgelegt, und beim Austritt wird die Stimme innert zwei Wochen gelöscht. Die Assistentin unterschreibt mit gutem Gefühl. Als sie ein Jahr später die Stelle wechselt, wird die Stimme wie vereinbart gelöscht und durch eine neutrale Standardstimme ersetzt.
So hilft Ihnen Alpasana
Der Kursbereich KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort enthält Kurse zur Podcast- und Voiceover-Vorbereitung sowie zu Phishing, Deepfakes und betrieblichen KI-Richtlinien. Darin lernen Sie, KI-Stimmen sinnvoll einzusetzen und gleichzeitig die Risiken von Missbrauch zu erkennen.
Die Kurse sind online, im eigenen Tempo und mit Praxisaufgaben aufgebaut; der Abschluss ist verifizierbar. Die rechtliche Prüfung Ihrer Einwilligung im Einzelfall ist darin nicht enthalten.
Häufige Fragen
Darf ich meine eigene Stimme klonen?
Ja, über Ihre eigene Stimme entscheiden Sie selbst. Achten Sie trotzdem auf die Bedingungen des Dienstes und schützen Sie die Stimme vor Missbrauch, etwa mit einem sicheren Passwort.
Reicht eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag?
Eine pauschale Klausel ist problematisch, weil die Person nicht absehen kann, wofür ihre Stimme verwendet wird. Eine eigene, konkrete Einwilligung ist klarer und fairer.
Was ist mit synthetischen Stimmen, die keiner echten Person gehören?
Standardstimmen der Anbieter sind meist für solche Zwecke lizenziert. Prüfen Sie dennoch die Nutzungsbedingungen, besonders für Werbung. Wie künstliche Stimmen entstehen, erklärt Sprachsynthese einfach erklärt.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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