Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf KI die Stimme oder das Bild Verstorbener nachbilden?
Kurz gesagt
Eine eindeutige Erlaubnis gibt es nicht, und eine Einwilligung der verstorbenen Person ist nicht mehr einholbar. Nach Schweizer Verständnis erlischt die Persönlichkeit mit dem Tod, das Andenken und die Gefühle der Angehörigen können aber geschützt sein. Holen Sie die Zustimmung der Angehörigen und aller Rechteinhaber ein, kennzeichnen Sie Nachbildungen offen und lassen Sie Vorhaben mit öffentlicher Wirkung rechtlich prüfen.
Das Problem
Ein Bestattungsunternehmen möchte für eine Gedenkfeier die Stimme eines verstorbenen Gründers für eine Grussbotschaft nachbilden. Eine Familie überlegt, aus alten Aufnahmen die Stimme der Grossmutter zu erzeugen, damit sie «noch einmal» etwas vorlesen kann. Ein Museum plant eine KI-Figur, die mit dem Gesicht und der Stimme einer historischen Persönlichkeit spricht.
Technisch ist das heute möglich. Rechtlich und ethisch ist es heikel, und die Antworten sind nicht so eindeutig, wie man es sich wünscht. Zu Lebzeiten braucht es für das Nachbilden einer Stimme oder eines Gesichts die Zustimmung der Person. Nach dem Tod kann sie niemand mehr geben. Gleichzeitig bleiben Gefühle der Angehörigen, Rechte an Aufnahmen und der Schutz vor Täuschung bestehen.
Diese Seite erklärt, welche Fragen sich stellen, und gibt Ihnen ein sorgfältiges Vorgehen an die Hand. Sie ist keine Rechtsberatung. Wie weit Rechte nach dem Tod reichen, wird im Einzelfall beurteilt. Bei öffentlichen oder kommerziellen Vorhaben holen Sie rechtlichen Rat ein.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Zweck und Wirkung klären: Ist das Vorhaben privat (Familie, Erinnerung) oder öffentlich beziehungsweise kommerziell (Werbung, Veranstaltung, Medien)? Je grösser die Reichweite, desto wichtiger die Sorgfalt.
- Hinweise der Person suchen: Gibt es eine Willensäusserung zu Lebzeiten, etwa in einem Testament oder in einem Vertrag? Das ist wichtig, ersetzt aber nicht weitere Prüfungen.
- Angehörige einbeziehen: Sprechen Sie mit den nächsten Angehörigen und holen Sie ihre Zustimmung schriftlich ein. Fragen Sie auch, was für sie in Ordnung wäre und was nicht.
- Rechte an Aufnahmen prüfen: Wem gehören die Ton- und Bildaufnahmen, aus denen die KI lernt? Es können Rechte von Produzenten, Fotografinnen, Rechteverwaltern oder Erben bestehen.
- Werkzeug und Bedingungen prüfen: Klären Sie, ob der Anbieter solche Nachbildungen zulässt und was mit den hochgeladenen Aufnahmen geschieht. Siehe Stimme klonen: Einwilligung.
- Inhalt festlegen: Entscheiden Sie, was die Nachbildung sagen darf. Legen Sie ihr keine Aussagen in den Mund, die die Person nie gemacht hätte oder die ihr Andenken verletzen.
- Kennzeichnung planen: Machen Sie offen, dass es sich um eine KI-Nachbildung handelt. Hintergrund: Kennzeichnung von Deepfakes nach dem AI Act.
- Rechtlich prüfen lassen: Bei öffentlichen, kommerziellen oder umstrittenen Vorhaben prüft eine Fachperson, ob Persönlichkeitsschutz, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Wettbewerbsrecht beachtet sind.
- Dokumentieren: Halten Sie Zustimmungen, Rechteklärung, Bedingungen und Entscheidungen schriftlich fest.
Vorlage zum Kopieren
Ich plane, mit KI [die Stimme / das Bild] einer verstorbenen Person nachzubilden.
Zweck: [privat / öffentlich / kommerziell]. Person: [Beziehung zur Person, ohne Namen].
Vorhandenes Material: [Aufnahmen, Fotos, Quelle]. Vorgesehener Inhalt: [Beschreibung].
Erstelle mir:
1. eine Checkliste mit Fragen, die ich vorab klären muss (Zustimmung der Angehörigen, Rechte an Aufnahmen,
Bedingungen des Werkzeugs, Kennzeichnung, Pietät),
2. einen Entwurf für ein kurzes Schreiben an die Angehörigen, in dem ich das Vorhaben transparent erkläre
und um ihre Zustimmung bitte,
3. 5 Fragen, die ich einer Fachperson stelle.
Gib keine Rechtsberatung und erfinde keine Rechtslage. Sprache: Deutsch (Schweiz), Anrede «Sie».Passen Sie die Platzhalter an. Das Schreiben an die Angehörigen sollte einfühlsam und offen sein und keine Zusagen enthalten, die Sie nicht halten können.
Worauf Sie achten müssen
- Rechtslage nicht eindeutig: Nach Schweizer Verständnis erlischt die Persönlichkeit mit dem Tod. Das Andenken der Verstorbenen und die Rechte der Angehörigen können aber geschützt sein. Wie weit, entscheidet der Einzelfall.
- Rechte Dritter: Aufnahmen, Fotos und Texte haben oft Rechteinhaber, die nicht die Angehörigen sind.
- Täuschung: Eine Nachbildung, die den Eindruck erweckt, die Person äussere sich tatsächlich, kann irreführen. Das gilt besonders in der Werbung.
- Kennzeichnung: Für KI-erzeugte oder -veränderte Inhalte, die echten Personen ähneln, sieht der EU AI Act Transparenzpflichten vor. Prüfen Sie Geltung und Zeitpunkt in der Quelle.
- Gefühle: Auch Rechtmässiges kann verletzen. Fragen Sie die Betroffenen, bevor Sie etwas veröffentlichen.
- Datenschutz: Hochgeladene Aufnahmen können Daten anderer lebender Personen enthalten, etwa Stimmen von Gesprächspartnern.
| Frage | Worum es geht |
|---|---|
| Wer stimmt zu? | Angehörige, Rechteinhaber, gegebenenfalls Erben |
| Wem gehören Aufnahmen? | Urheber-, Leistungsschutz- und Vertragsrechte |
| Wie wird gekennzeichnet? | Offenlegung als KI-Nachbildung |
| Was wird gesagt? | keine Aussagen, die das Andenken verletzen |
| Wer prüft? | Fachperson bei öffentlicher oder kommerzieller Nutzung |
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Familie in Aarau möchte zum 90. Geburtstag der Grossmutter eine Videobotschaft des vor Jahren verstorbenen Grossvaters zusammenstellen, aus alten Aufnahmen und mit einer KI-Stimme.
Vorher: Ein Enkel erzeugt die Stimme und lässt sie Sätze sagen, die der Grossvater nie so gesagt hat. Die Grossmutter ist tief verunsichert, und zwei Geschwister fühlen sich übergangen.
Nachher: Die Familie spricht vorab im Kreis darüber, nutzt nur wörtliche Ausschnitte aus echten Aufnahmen und lässt die KI nur Übergänge sprechen, die klar als solche gekennzeichnet sind. Die Grossmutter wird vorher gefragt. Das Video bleibt privat.
So hilft Ihnen Alpasana
Die KI-Kurse für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort behandeln laut Angebotsbeschreibung unter anderem Podcast- und Voiceover-Vorbereitung, KI-Bilder, Video-Teaser, Phishing, Deepfakes und betriebliche KI-Richtlinien. Rechtsberatung gehört nicht dazu, aber Sie lernen, Möglichkeiten und Risiken solcher Werkzeuge einzuschätzen.
Häufige Fragen
Reicht die Zustimmung der Familie?
Sie ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der einzige. Es können Rechte an Aufnahmen, Verträge oder Rechte weiterer Personen bestehen. Bei öffentlicher Nutzung lassen Sie die Lage prüfen.
Darf ich es privat tun, ohne zu fragen?
Auch im privaten Kreis ist Rücksicht auf Angehörige angezeigt. Rechtlich ist die private Nutzung zurückhaltender betroffen, Respekt und Offenheit bleiben aber wichtig.
Muss ich es kennzeichnen?
Aus Transparenzgründen empfiehlt es sich immer. Für bestimmte Fälle sieht der EU AI Act Kennzeichnungspflichten vor. Details: Kennzeichnung von Deepfakes.
Gilt das auch für prominente Verstorbene in der Werbung?
Hier ist besondere Vorsicht nötig. Siehe Prominente in der Werbung. Holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie so etwas veröffentlichen.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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