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Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen

KI-Avatar von Mitarbeitenden: Was muss vereinbart werden?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein KI-Avatar nach dem Abbild oder der Stimme einer Mitarbeiterin braucht eine freiwillige, schriftliche Vereinbarung: Zweck, Umfang, Dauer, Vergütung, Widerruf und Löschung beim Ausscheiden. Im Arbeitsverhältnis ist die Freiwilligkeit besonders sorgfältig zu sichern.

Das Problem

Ihr Betrieb möchte Erklärvideos, Schulungen oder Begrüssungen produzieren, ohne jedes Mal die Kamera aufzubauen. Die Idee: Eine Mitarbeiterin wird einmal aufgenommen, und aus diesem Material entsteht ein KI-Avatar, also eine digitale Figur mit ihrem Gesicht und ihrer Stimme. Danach spricht der Avatar beliebige Texte, auch in anderen Sprachen.

Das ist praktisch, aber rechtlich nicht trivial. Gesicht, Stimme und Auftreten gehören zur Persönlichkeit. Ein Avatar kann Dinge «sagen», die die Person nie gesagt hat. Er kann weiterverwendet werden, wenn sie den Betrieb längst verlassen hat. Und im Arbeitsverhältnis ist es schwer zu beurteilen, ob jemand wirklich frei zugestimmt hat oder sich unter Druck fühlte.

Darum sollte alles schriftlich festgehalten werden, bevor die erste Aufnahme entsteht. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; Vereinbarungen sollten fachlich geprüft werden.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Klären Sie den Zweck zuerst. Wofür soll der Avatar eingesetzt werden: interne Schulung, Kundenvideos, Website? Je enger der Zweck, desto besser lässt er sich regeln. «Allgemeine Verwendung» ist keine gute Grundlage.
  1. Sorgen Sie für Freiwilligkeit. Die Mitarbeiterin darf ohne Nachteil ablehnen. Geben Sie ihr Zeit, Rückfragen zu stellen, und lassen Sie sie die Unterlagen vorab lesen. Eine Einwilligung, die an Bedingungen im Arbeitsverhältnis geknüpft ist, trägt weniger.
  1. Beschreiben Sie die Daten. Welche Aufnahmen werden gemacht, welches Modell wird daraus erzeugt, wo wird es gespeichert und wer hat Zugriff? Auch der Anbieter der Avatar-Software ist Teil der Kette; klären Sie, ob er mit den Aufnahmen trainiert. Siehe Stimme klonen: Einwilligung.
  1. Regeln Sie Umfang und Grenzen. Welche Inhalte darf der Avatar sprechen, welche nie (politische Aussagen, Werbung für Dritte, Aussagen zu Personen)? Wer gibt Texte frei? Soll jedes Video als KI-Avatar gekennzeichnet werden?
  1. Legen Sie Dauer, Vergütung und Widerruf fest. Wie lange darf der Avatar eingesetzt werden? Gibt es eine zusätzliche Entschädigung? Kann die Mitarbeiterin die Einwilligung widerrufen, und was passiert dann mit bestehenden Videos?
  1. Regeln Sie das Ausscheiden. Was geschieht mit Avatar, Aufnahmen und Modell, wenn sie kündigt oder die Stelle wechselt? Legen Sie fest, bis wann das Modell gelöscht wird und ob bestehende Videos noch gezeigt werden dürfen.
  1. Lassen Sie die Vereinbarung prüfen und unterschreiben. Eine Rechtsberaterin oder ein Datenschutzberater sieht sie durch. Beide Seiten erhalten ein Exemplar. Bewahren Sie auch das Informationsblatt auf, das die Mitarbeiterin vorab erhalten hat.

Checkliste: Was gehört in die Vereinbarung?

PunktGedanke
Zweck und EinsatzorteEng und konkret beschreiben
Daten und SpeicherungWelche Aufnahmen, welches Modell, wo, wer Zugriff
Erlaubte und verbotene InhalteFreigabeprozess festlegen
KennzeichnungHinweis «KI-Avatar» in Videos
Dauer und VergütungBefristung, Entschädigung
WiderrufWie, ab wann, Folgen für bestehende Videos
AusscheidenLöschung, Übergangsfrist
Haftung und MissbrauchWas bei unerlaubter Nutzung gilt

Vorlage zum Kopieren

Ein Prompt ist der Arbeitsauftrag an die KI. Mit dieser Vorlage erstellen Sie eine Gliederung für das Gespräch mit der Fachperson; geben Sie keine Namen oder Aufnahmen ein.

Wir möchten in unserem Betrieb in der Schweiz einen KI-Avatar einer Mitarbeiterin einsetzen (Gesicht und Stimme).
Zweck: [z. B. interne Schulungsvideos / Kundenvideos]. Anbieter der Software: [Name oder «noch offen»]. Dauer: [Zeitraum].
Erstelle eine Gliederung für eine schriftliche Vereinbarung mit den Themen: Zweck, Daten und Speicherung, erlaubte und verbotene Inhalte, Kennzeichnung, Freigabe, Dauer, Vergütung, Widerruf, Ausscheiden, Missbrauch, Sicherheit.
Ergänze zu jedem Thema zwei Fragen, die wir mit einer Rechtsberaterin klären sollten.
Schreibe keine Rechtsbehauptungen und keinen fertigen Vertragstext. Unsicheres mit [klären] markieren.

Passen Sie «Zweck» an: Ein Avatar für interne Schulungen verlangt andere Regeln als ein Avatar in öffentlicher Werbung.

Worauf Sie achten müssen

  • Persönlichkeit und Datenschutz: Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit, und das Datenschutzgesetz verlangt unter anderem Zweckbindung und Verhältnismässigkeit (siehe Quellen). Aufnahmen von Gesicht und Stimme können je nach Verarbeitung besonders heikel sein, vor allem wenn eine Person damit eindeutig identifiziert wird.
  • Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis: Weil die Beziehung ungleich ist, wird die Einwilligung genauer geprüft. Ohne echte Wahl ist sie angreifbar. Der Arbeitgeber darf Personendaten ohnehin nur bearbeiten, soweit sie die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung erforderlich sind; ein Avatar geht in der Regel darüber hinaus.
  • Widerruf ist möglich: Persönlichkeitsrechte lassen sich nicht unbeschränkt abtreten. Rechnen Sie damit, dass eine Einwilligung zurückgezogen wird, und planen Sie, wie Sie dann vorgehen.
  • Missbrauch verhindern: Ein Avatar, der gestohlen oder manipuliert wird, kann Schaden anrichten. Sichern Sie Zugriffe und Modelle. Mehr zu Deepfakes: Was ist ein Deepfake?
  • Kennzeichnung: Menschen sollen erkennen, dass es sich um einen Avatar handelt. Im EU-Recht gibt es dazu Transparenzregeln; ob und wie sie Sie betreffen, klären Sie im Einzelfall.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Treuhandbüro in Aarau möchte kurze Erklärvideos für Kundinnen zur Mehrwertsteuer produzieren. Die Inhaberin schlägt vor, dass die Sachbearbeiterin Frau Müller einmal gefilmt wird und der Avatar danach alle Videos spricht. Frau Müller ist skeptisch.

Man vereinbart zuerst, was nicht passieren darf: keine Aussagen zu anderen Themen, keine Weitergabe an Dritte, jedes Video wird gekennzeichnet. Die Einwilligung gilt zwei Jahre, kann mit einer Frist widerrufen werden, und beim Austritt wird das Modell gelöscht. Ein pauschaler Zuschlag für die Nutzung ist Teil der Vereinbarung. Eine Anwältin liest den Entwurf gegen, bevor Frau Müller unterschreibt.

So hilft Ihnen Alpasana

Für Betriebe, die KI verantwortungsvoll einführen wollen, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen. Die Kurse behandeln unter anderem den Umgang mit Unternehmensdaten, Datenschutz als Lerninhalt und den EU AI Act bei EU-Bezug. Sie lernen im eigenen Tempo und erhalten verifizierbare Abschlüsse; für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.

Eine Rechtsberatung zu Ihrer Vereinbarung ist damit nicht verbunden. Der Kurs hilft aber Führungspersonen und Teams, die richtigen Fragen zu erkennen.

Häufige Fragen

Darf ich die Aufnahmen auch für andere Zwecke nutzen?

Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Eine Einwilligung gilt für den genannten Zweck. Wer Aufnahmen später für etwas anderes verwenden will, braucht eine neue Zustimmung.

Was, wenn die Mitarbeiterin nach der Kündigung nicht mehr will?

Dann sollte die Vereinbarung klar regeln, wie lange bestehende Videos noch laufen dürfen und wann das Modell gelöscht wird. Ohne solche Regeln drohen Streit und Reputationsschäden.

Kann der Anbieter der Software die Aufnahmen für sein Training verwenden?

Das hängt von den Bedingungen des Anbieters ab. Prüfen Sie den Vertrag und schliessen Sie eine solche Nutzung aus, wenn Sie es nicht wollen. Siehe auch Anbieter-Vertrag: Training ausschliessen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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