Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf ich Fotos anderer Menschen in eine KI hochladen?
Kurz gesagt
Fotos, auf denen Menschen erkennbar sind, sind Personendaten und berühren deren Persönlichkeitsrecht. Laden Sie solche Fotos nur in einen KI-Dienst, wenn die Personen einverstanden sind oder ein anderer klarer Grund besteht, und wenn Sie wissen, was der Anbieter mit den Bildern macht. Am sichersten ist es, die Personen vorher zu fragen und unkenntliche oder eigene Fotos zu verwenden.
Das Problem
Nach dem Firmenausflug haben Sie viele Fotos. Ein KI-Werkzeug könnte den Himmel aufhellen, einen störenden Passanten entfernen oder ein Gruppenbild in eine lustige Comic-Version verwandeln. Sie laden die Bilder hoch – und denken erst danach: Darf ich das eigentlich, ohne die Kolleginnen und Kollegen zu fragen?
Ein Foto zeigt mehr als ein Gesicht. Es verrät, wer wann wo mit wem war. Wer es in einen KI-Dienst hochlädt, gibt diese Informationen an einen fremden Anbieter weiter, oft im Ausland. Manche Dienste nutzen hochgeladene Bilder für das Training ihrer Modelle oder speichern sie länger als nötig.
Hinzu kommt das Ergebnis: Ein verändertes Bild kann jemanden lächerlich machen oder in ein falsches Licht rücken. Das kann das Persönlichkeitsrecht verletzen, selbst wenn es lustig gemeint war.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Personen erkennbar sind. Erkennbar heisst nicht nur das Gesicht. Auch Kleidung, Tätowierungen, Umgebung oder ein Namensschild können eine Person identifizierbar machen. Sind Personen erkennbar, handelt es sich um Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG).
- Klären Sie den Zweck. Wofür brauchen Sie das bearbeitete Bild? Für das interne Fotoalbum, für die Website, für Werbung? Je öffentlicher die Verwendung, desto wichtiger ist eine ausdrückliche Zustimmung.
- Fragen Sie die Personen. Holen Sie vor dem Hochladen eine Einwilligung ein. Erklären Sie, welcher Dienst verwendet wird, was mit dem Bild geschieht und wo es danach erscheint. Für Mitarbeitende gibt es eine eigene Anleitung unter Mitarbeiterfotos mit KI: Vorlage.
- Prüfen Sie den KI-Dienst. Lesen Sie in den Datenschutzhinweisen nach, ob Bilder gespeichert, zum Training verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Bevorzugen Sie Dienste, bei denen Sie das Training ausschalten können, oder Bearbeitung direkt auf Ihrem Gerät.
- Reduzieren Sie die Daten. Schneiden Sie das Bild so zu, dass nur der benötigte Teil hochgeladen wird. Entfernen Sie Metadaten wie Ort und Aufnahmezeit, wenn diese nicht nötig sind.
- Prüfen Sie das Ergebnis mit den Betroffenen. Zeigen Sie das bearbeitete Bild vor der Veröffentlichung den abgebildeten Personen. Was für Sie harmlos wirkt, kann für andere unangenehm sein.
- Dokumentieren Sie die Zustimmung. Eine kurze E-Mail oder ein Formular mit Datum genügt meist. Notieren Sie auch, wenn jemand nicht einverstanden war, und respektieren Sie das.
- Löschen Sie, was nicht mehr nötig ist. Entfernen Sie die Bilder nach der Bearbeitung aus dem KI-Dienst, sofern das möglich ist, und bewahren Sie nur die freigegebene Version auf.
Vorlage zum Kopieren
Mit diesem Prompt lassen Sie sich eine kurze Einwilligungsanfrage formulieren, ohne das Foto selbst hochzuladen:
Formuliere eine kurze, freundliche Anfrage an [Kolleginnen und Kollegen / Vereinsmitglieder / Kundin],
ob ich ein Foto, auf dem sie zu sehen sind, mit einem KI-Dienst bearbeiten darf.
Angaben:
- Anlass des Fotos: [z. B. Firmenausflug Juni 2026]
- Geplante Bearbeitung: [z. B. Hintergrund aufhellen, Comic-Stil]
- KI-Dienst: [Name] – Bilder werden [gespeichert / nicht gespeichert / zum Training genutzt – bitte prüfen]
- Verwendung danach: [z. B. internes Fotoalbum, Website, Social Media]
- Rückmeldung bis: [Datum]
Die Anfrage soll klar sagen, dass ein Nein ohne Begründung in Ordnung ist. Höchstens 120 Wörter, Sie-Form, Deutsch (Schweiz).Ergänzen Sie die Angaben zum Dienst erst, nachdem Sie dessen Datenschutzhinweise gelesen haben.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Eigenes Selfie bearbeiten | Ihre eigene Entscheidung |
| Gruppenfoto für internes Album, alle haben zugestimmt | In der Regel unproblematisch |
| Foto von Kundschaft für Werbung ohne Zustimmung | Nicht zulässig |
| Personen im Hintergrund, nicht erkennbar | Weniger heikel |
| Foto einer Person in peinliche Situation verändern | Kann das Persönlichkeitsrecht verletzen |
Worauf Sie achten müssen
- Persönlichkeitsrecht: Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit, wozu auch das eigene Bild gehört. Eine Verletzung kann durch Einwilligung, ein überwiegendes Interesse oder ein Gesetz gerechtfertigt sein.
- Datenschutz: Das DSG verlangt unter anderem, dass Sie Personendaten nur für einen erkennbaren Zweck und verhältnismässig bearbeiten. Das Hochladen in einen Dienst im Ausland kann zusätzliche Anforderungen auslösen.
- Biometrische Daten: Wird ein Gesicht ausgewertet, um eine Person eindeutig zu erkennen, gelten diese Daten als besonders schützenswert. Vermeiden Sie Dienste, die Gesichter identifizieren, wenn Sie das nicht brauchen.
- Arbeitsverhältnis: Mitarbeitende fühlen sich oft verpflichtet zuzustimmen. Achten Sie darauf, dass ein Nein wirklich folgenlos bleibt.
- Kinder: Für Kinderfotos gelten zusätzliche Überlegungen. Lesen Sie dazu Kinderfotos und KI.
- Lassen Sie bei Werbung oder öffentlicher Verwendung den Einzelfall fachlich prüfen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Die Personalverantwortliche eines Gartenbauunternehmens in Wil möchte das Gruppenfoto vom Teamtag für die Website im Stil eines Aquarells gestalten. Zuerst wollte sie das Foto direkt hochladen.
Stattdessen verschickt sie mit der Vorlage eine kurze Anfrage an alle zwölf Abgebildeten. Zehn sind einverstanden, zwei möchten nicht auf der Website erscheinen. Sie wählt ein anderes Foto ohne diese beiden und nutzt einen Dienst, bei dem sie das Training ausgeschaltet hat. Die Zustimmungen legt sie im Personalordner ab. Niemand fühlt sich übergangen.
So hilft Ihnen Alpasana
Der Kursbereich KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort bietet Kurse zu KI-Bildern sowie zu betrieblichen KI-Richtlinien. Darin lernen Sie, KI-Bildbearbeitung im Arbeitsalltag einzusetzen und Regeln festzulegen, welche Fotos in welche Dienste dürfen.
Die Kurse laufen online im eigenen Tempo mit Praxisaufgaben und KI-Lerncoach; der Abschluss ist verifizierbar. Eine rechtliche Beurteilung von Einzelfällen bieten sie nicht.
Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Zustimmung?
Rechtlich kann eine mündliche Zustimmung genügen. Im Streitfall ist sie aber schwer zu beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung, etwa per E-Mail, ist sicherer.
Darf ich eine Person aus einem Gruppenfoto entfernen lassen?
Das Entfernen ist meist weniger heikel als das Hinzufügen. Trotzdem werden die übrigen Personen hochgeladen. Mehr dazu unter Person aus Gruppenfoto entfernen.
Was, wenn jemand seine Zustimmung später zurückzieht?
Eine Einwilligung kann in der Regel widerrufen werden. Entfernen Sie das Bild dann möglichst rasch aus Ihren Veröffentlichungen und aus dem KI-Dienst.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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