Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Darf ich Kundenfotos mit KI für Werbung verändern?
Kurz gesagt
Nur mit klarer Zustimmung der abgebildeten Personen für genau diesen Zweck. Dass Kundschaft einem Foto früher zugestimmt hat, gilt nicht automatisch für eine neue Werbekampagne oder eine KI-Veränderung. Auch die Rechte der fotografierenden Person sind zu klären.
Das Problem
Ihr Betrieb besitzt viele Fotos von Kundschaft: ein Vorher-Nachher-Bild aus dem Coiffeursalon, ein Gruppenbild vom Kundenanlass, ein Foto der strahlenden Hausbesitzer vor ihrem neuen Dach. Für eine neue Werbekampagne möchten Sie diese Bilder mit KI aufhübschen, den Hintergrund ändern oder Varianten für verschiedene Kanäle erzeugen.
Das wirkt naheliegend, weil die Fotos ja schon da sind. Rechtlich ist es aber ein neuer Schritt. Die Personen auf den Bildern haben ein Recht am eigenen Bild, und ihre Zustimmung galt vielleicht nur für ein Erinnerungsfoto oder eine bestimmte Verwendung, nicht für eine Werbekampagne mit veränderten Bildern.
Dazu kommen Fragen zu den Rechten der Fotografin, zu Kindern auf den Bildern und zur Verarbeitung der Fotos bei einem KI-Anbieter. Ein geordnetes Vorgehen schützt Ihre Kundschaft und Ihren Ruf.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Welche Fotos wollen Sie nutzen? Von wem stammen sie, wann und zu welchem Zweck wurden sie aufgenommen, und welche Zustimmung liegt vor? Notieren Sie das pro Bild.
- Prüfen Sie die ursprüngliche Zustimmung. Reicht sie für Werbung? Hat die Person zugestimmt, dass das Bild bearbeitet und in anderen Kanälen genutzt wird? Fehlt ein Nachweis, gehen Sie von «nein» aus.
- Beachten Sie die Zweckbindung. Das Datenschutzgesetz (DSG) verlangt, dass Personendaten nur für den Zweck verwendet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde oder erkennbar war. Eine Werbekampagne mit KI-Veränderung ist ein anderer Zweck als ein Erinnerungsfoto. Siehe Zweckbindung bei KI.
- Holen Sie eine neue Einwilligung ein. Bitten Sie die abgebildeten Personen schriftlich um Zustimmung für Zweck, Kanäle, Dauer und die geplante KI-Bearbeitung. Erklären Sie verständlich, was geschieht, und erwähnen Sie das Widerrufsrecht. Ein Gerüst finden Sie unter Einwilligung für Mitarbeiterfotos.
- Begrenzen Sie die Bearbeitung. Technische Korrekturen sind eher akzeptabel als Veränderungen, die das Aussehen der Person verfälschen oder sie in einen anderen Zusammenhang stellen. Vorher-Nachher-Bilder dürfen nicht irreführen: Die KI darf das Ergebnis nicht verbessern, wenn es als echtes Resultat verkauft wird.
- Klären Sie die Fotorechte. Wer das Foto gemacht hat, hat daran Rechte. Fotografien sind nach dem Urheberrechtsgesetz (URG) auch ohne besondere Originalität geschützt. Arbeiten Sie mit einer Fotografin zusammen, prüfen Sie, wofür sie Nutzungsrechte eingeräumt hat.
- Prüfen Sie den KI-Dienst. Wo werden die Bilder verarbeitet, werden sie gespeichert oder zum Training verwendet? Ein Firmenkonto mit Vertrag ist besser als ein privates Gratis-Konto.
- Dokumentieren Sie alles. Zustimmung, Fassung des Fotos, Kampagne, Datum, Werkzeug. Das hilft bei Rückfragen und beim späteren Entfernen.
Vorlage zum Kopieren
Erstelle mir eine Prüfliste, bevor ich Kundenfotos mit KI bearbeite
und in der Werbung verwende.
Betrieb/Branche: [z. B. Gartenbau in Zofingen].
Fotos: [Anzahl, z. B. 6 Vorher-Nachher-Bilder, 2 Gruppenfotos].
Ursprünglicher Zweck: [z. B. Dokumentation, Erinnerung].
Geplanter Zweck: [Website, Flyer, Social Media].
Geplante KI-Bearbeitung: [z. B. Hintergrund ändern, Farben anpassen].
Erstelle eine Tabelle: Foto, abgebildete Personen (ja/nein, Kinder?),
Zustimmung vorhanden (ja/nein/unklar), Zweck gedeckt (ja/nein),
Fotorechte geklärt (ja/nein), Nächster Schritt.
Markiere Fotos ohne klare Zustimmung als «nicht verwenden».
Gib keine rechtlichen Zusagen.Tragen Sie Ihre Fotos ein, und holen Sie bei jedem Bild mit «unklar» zuerst die Zustimmung ein.
Was gilt in welchem Fall?
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Schriftliche Zustimmung für diese Werbung inkl. KI-Bearbeitung | Zulässig im vereinbarten Rahmen |
| Zustimmung nur für Dokumentation oder Erinnerung | Für Werbung nicht gedeckt |
| Person nicht erkennbar (z. B. nur Hände, Rücken) | Geringeres Risiko, Einzelfall prüfen |
| Vorher-Nachher-Bild mit KI «verschönert» | Irreführung möglich |
| Kinder auf dem Bild | Zustimmung der Eltern, besondere Vorsicht |
Worauf Sie achten müssen
- Erkennbarkeit genügt: Eine Person ist auch erkennbar, wenn man sie an Umfeld, Kleidung oder Tattoo erkennt, nicht nur am Gesicht.
- Recht am eigenen Bild: Das Zivilgesetzbuch (ZGB) schützt die Persönlichkeit. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung kann sie verletzen. Mehr unter Personenfotos und Einwilligung.
- Irreführende Werbung: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet unrichtige Angaben. Eine mit KI geschönte Darstellung eines Ergebnisses, das Sie als echt ausgeben, ist problematisch.
- Kunden-Testimonials: Zitate und Bewertungen brauchen ebenfalls Zustimmung. Erfundene Kundenstimmen sind unzulässig.
- Widerruf und Löschung: Wer widerruft, hat Anspruch darauf, dass Sie das Bild künftig nicht mehr nutzen. Planen Sie, wie Sie Bilder wieder entfernen.
- Keine Rechtsberatung: Bei Kampagnen mit vielen Personen oder Kindern holen Sie fachlichen Rat ein.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein erfundenes Beispiel: Ein Gartenbaubetrieb in Zofingen hat über Jahre Fotos fertiger Gärten gesammelt, teils mit den Besitzern im Bild. Für die neue Website möchte die Inhaberin die Bilder mit KI aufwerten: grüner Rasen, schönerer Himmel, glatte Gesichter.
Beim Prüfen mit der Vorlage zeigt sich: Bei vier Fotos liegt keine Zustimmung vor, bei zwei war sie nur für die Dokumentation erteilt, und bei einem Bild ist ein Kind zu sehen. Ausserdem würde die KI-Bearbeitung die tatsächliche Arbeit schöner darstellen, als sie war.
Die Inhaberin verwendet nur Fotos ohne erkennbare Personen und holt für zwei Bilder eine neue schriftliche Zustimmung ein. Die KI korrigiert nur Helligkeit und Zuschnitt, keine Inhalte. Ihr Betrieb zeigt echte Arbeit, und die Kundschaft fühlt sich respektiert.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Sie Bilder und Texte für Ihre Werbung mit KI aufbereiten, helfen die Kurse bei KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben auf absofort: Dort finden Sie Praxisaufgaben zu KI-Bildern und betrieblichen KI-Richtlinien, einen KI-Lerncoach und einen verifizierbaren Abschluss, online im eigenen Tempo.
Eine rechtliche Prüfung Ihrer Kampagne leisten sie nicht. Passend zum Thema: Models in der Werbung und Rechte und Kinderfotos und KI.
Häufige Fragen
Muss ich jede Person im Gruppenfoto einzeln fragen?
Wenn Personen erkennbar abgebildet sind und das Bild für Werbung genutzt wird, brauchen Sie in der Regel die Zustimmung jeder erkennbaren Person. Bei grossen Gruppen oder Menschenmengen können Ausnahmen gelten. Prüfen Sie den Einzelfall.
Darf ich Fotos mit KI anonymisieren?
Wenn Personen nicht mehr erkennbar sind, ist die Verwendung meist unproblematischer. Prüfen Sie aber, ob wirklich niemand erkennbar bleibt, etwa durch Umgebung oder besondere Merkmale.
Was ist mit Fotos, die Kundschaft selbst geschickt hat?
Auch hier kommt es auf den Zweck an, für den sie die Bilder geschickt hat. Eine Nutzung für Werbung braucht ihre ausdrückliche Zustimmung, und sie behält das Urheberrecht an eigenen Fotos.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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