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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Darf ich jemanden mit KI aus einem Gruppenfoto entfernen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Für den privaten Gebrauch ist das Entfernen einer Person meist unproblematisch, bei Veröffentlichung oder Weitergabe kommt es auf mehrere Punkte an: Rechte der Person im Bild, Urheberrecht des Fotografen, Datenschutz beim Hochladen und die Frage, ob das Bild noch ehrlich wirkt. Klären Sie diese Punkte vorab und kennzeichnen Sie Bearbeitungen, wo sie täuschen könnten.

Das Problem

Auf dem Foto der Jubiläumsfeier steht auch jemand, der inzwischen nicht mehr im Betrieb arbeitet, ein Gast, der nicht abgebildet werden wollte, oder eine Person, mit der es Streit gab. Das Bild ist sonst gelungen, und Sie möchten es für die Website, die Firmenzeitung oder den Jahresbericht verwenden. Mit KI lässt sich eine Person in wenigen Klicks aus dem Foto entfernen, der Hintergrund wird passend ergänzt.

Die Technik macht es einfach, die rechtlichen und menschlichen Fragen sind es weniger. Wer verändert hier ein Foto, an dem er vielleicht nicht alle Rechte hat? Darf das Bild noch als Dokument des Ereignisses gelten, wenn jemand fehlt? Und was geschieht mit den Daten, wenn Sie das Foto auf einen KI-Dienst laden?

Diese Seite zeigt eine Reihenfolge, in der Sie diese Fragen prüfen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. In Zweifelsfällen, etwa bei Streit oder kommerzieller Nutzung, ziehen Sie eine Fachperson bei.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Zweck klären: Ist das Bild nur für den privaten Gebrauch oder wird es veröffentlicht, verschickt oder verkauft? Je grösser die Reichweite, desto sorgfältiger prüfen Sie.
  2. Grund prüfen: Warum soll die Person weg? Wenn sie nicht abgebildet werden möchte, ist das Entfernen oft die richtige Lösung. Wenn Sie sie aus Streit tilgen wollen, bedenken Sie die Wirkung.
  3. Urheber des Fotos klären: Wer hat das Foto aufgenommen? Eine Bearbeitung kann Rechte der Fotografin berühren, vor allem wenn sie das Bild veröffentlichen oder weitergeben möchten. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht selbst fotografiert haben.
  4. Zustimmung der Beteiligten prüfen: Dürfen die übrigen Personen im Bild für den geplanten Zweck gezeigt werden? Siehe Fotos von Personen: Einwilligung.
  5. Datenschutz beim Hochladen beachten: Wer ein Foto mit Gesichtern in einen KI-Dienst lädt, gibt Personendaten weiter. Prüfen Sie Bedingungen und Speicherung, oder nutzen Sie ein Werkzeug, das lokal arbeitet.
  6. Bearbeiten mit Kopie: Arbeiten Sie nur an einer Kopie. Das Original bleibt unverändert erhalten.
  7. Ergebnis kontrollieren: Prüfen Sie, ob die KI das Bild stimmig ergänzt hat. Manchmal bleiben Schatten, Arme oder Gegenstände zurück oder es entstehen Verzerrungen.
  8. Ehrlichkeit abwägen: Würde jemand getäuscht, etwa weil das Bild ein Ereignis dokumentieren soll? Dann kennzeichnen Sie die Bearbeitung («digital bearbeitet») oder verzichten Sie darauf.
  9. Dokumentieren: Notieren Sie, was geändert wurde, von wem und wozu. Siehe Herkunft eines KI-Bildes dokumentieren.

Vorlage zum Kopieren

Ich möchte aus einem Gruppenfoto eine Person entfernen lassen.
Zweck: [privat / Website / Firmenzeitung / Werbung]. Das Foto hat aufgenommen: [ich / Angestellte / Agentur / unbekannt].
Grund für das Entfernen: [z. B. Person möchte nicht abgebildet sein / Person nicht mehr im Betrieb].
Erstelle mir:
1. eine Checkliste mit Fragen, die ich vor der Bearbeitung klären muss
   (Rechte der Fotografin, Zustimmung Beteiligter, Datenschutz, Kennzeichnung),
2. einen kurzen Textentwurf, mit dem ich die Fotografin oder die abgebildeten Personen um Zustimmung bitte,
3. einen Hinweistext «digital bearbeitet» in zwei Varianten.
Gib keine Rechtsberatung. Erfinde keine Rechtslage. Sprache: Deutsch (Schweiz), Anrede «Sie».

Passen Sie die Platzhalter an. Das Zustimmungsschreiben sollte kurz, freundlich und konkret sein.

Worauf Sie achten müssen

  • Urheberrecht der Fotografin: Wer ein Foto bearbeitet und weitergibt, sollte die Zustimmung der Urheberin haben. Bei Veröffentlichung kommen auch Rechte am Werk ins Spiel. Hintergrund: KI-Inhalte und Urheberrecht.
  • Recht am eigenen Bild: Personen haben Anspruch darauf, dass ihr Bild nicht ohne Grund verbreitet wird. Wer entfernt wird, ist oft weniger betroffen als wer gegen seinen Willen gezeigt wird.
  • Datenschutz: Fotos mit erkennbaren Personen enthalten Personendaten. Prüfen Sie Dienst und Bedingungen, bevor Sie hochladen.
  • Ehrliche Darstellung: Ein Foto kann als Beleg gelten, etwa bei Ereignissen, Wettbewerben oder Schadensfällen. Dort kann eine Bearbeitung täuschen.
  • Zwischenmenschliches: Wenn die entfernte Person es merkt, kann das verletzen. Sprechen Sie offen.
  • Kinderfotos und besondere Fälle: Bei Minderjährigen gelten besondere Vorsichtsregeln, siehe Kinderfotos.
SituationEinordnung
Eigenes Foto, privat, Person möchte nicht gezeigt werdenmeist unproblematisch
Foto von Dritten, Weitergabe oder VeröffentlichungZustimmung der Fotografin klären
Foto als Beleg für ein EreignisBearbeitung kann täuschen, kennzeichnen oder verzichten
Streit mit abgebildeter PersonVorsicht, rechtlichen Rat einholen

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Gärtnerei in Aarburg hat zum Firmenjubiläum ein Foto mit Team und Gästen. Ein Gast möchte nicht im Internet erscheinen.

Vorher: Die Geschäftsleiterin bearbeitet das Foto sofort mit einem KI-Werkzeug im Browser und lädt es auf die Website. Der Fotograf, ein externer Dienstleister, erfährt davon erst später und ist nicht erfreut. Zudem blieb ein Schatten des Gastes zurück.

Nachher: Sie fragt den Fotografen um Zustimmung zur Bearbeitung, prüft das Ergebnis an einer Kopie, entfernt Spuren und ergänzt den Hinweis «digital bearbeitet» in der Bildlegende. Den Gast informiert sie, dass er auf dem veröffentlichten Bild nicht zu sehen ist. Das Original bleibt gesichert.

So hilft Ihnen Alpasana

Die KI-Kurse für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort behandeln laut Angebotsbeschreibung unter anderem KI-Bilder, Video-Teaser, Deepfakes und betriebliche KI-Richtlinien. Praxisaufgaben und ein KI-Lerncoach begleiten das Lernen. Rechtsberatung ist nicht Teil davon, aber Sie lernen, Werkzeuge und Risiken einzuordnen.

Häufige Fragen

Darf ich im privaten Rahmen Personen aus Fotos entfernen?

Im privaten Kreis ist das in der Regel unkritisch, solange Sie die Bilder nicht weitergeben oder veröffentlichen. Auch hier gilt: Wenn es andere betrifft, sprechen Sie offen darüber.

Muss ich die Bearbeitung kennzeichnen?

Nicht in jedem Fall, aber bei Fotos, die ein Ereignis belegen sollen, oder wenn die Bearbeitung täuschen könnte, ist es ehrlich und empfehlenswert. Für bestimmte KI-Inhalte sieht der EU AI Act Kennzeichnungspflichten vor, prüfen Sie Geltung und Zeitpunkt in der Quelle.

Was, wenn die Person nicht entfernt werden möchte?

Dann sprechen Sie mit ihr und erklären den Grund. Rechtlich hängt viel vom Zweck und von den Umständen ab, etwa davon, ob das Bild ein Ereignis dokumentieren soll. Bei einem Konflikt holen Sie rechtlichen Rat ein.

Kann ich auch mit Verpixeln arbeiten?

Ja, das ist eine mögliche Alternative. Mehr dazu unter Gesichter verpixeln mit KI.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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