Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Reicht KI-Verpixelung, um Personen unkenntlich zu machen?
Kurz gesagt
Nicht immer. Pixel und Unschärfe können Gesichter teilweise erkennbar lassen, und auch Kleidung, Ort oder Tätowierungen verraten Personen. Sicherer sind deckende Flächen, das Entfernen von Metadaten und der Blick auf den ganzen Bildkontext. Am besten holen Sie die Einwilligung ein.
Das Problem
Sie möchten Fotos von einer Veranstaltung, einer Baustelle oder aus dem Betrieb veröffentlichen, auf denen Menschen zu sehen sind. Nicht alle haben eingewilligt. Also verpixeln Sie die Gesichter, vielleicht mit einer KI-Funktion, die das automatisch erledigt, und denken, damit sei die Sache erledigt.
Leider ist das nicht sicher. Eine Person kann auch ohne Gesicht erkennbar sein: durch die Frisur, die Kleidung, eine auffällige Tätowierung, das Auto im Hintergrund, den Ort oder den Anlass. Für Kolleginnen, Nachbarn und Angehörige reichen oft solche Details. Zudem lassen sich schwache Pixelungen oder Unschärfen teilweise rückgängig machen oder mit Hilfe von KI rekonstruieren.
Wenn eine Person auf dem Bild noch erkennbar ist, handelt es sich um Personendaten, und für die Veröffentlichung braucht es in der Regel einen Grund, im Zweifel die Einwilligung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Fragen Sie zuerst, ob Sie das Foto brauchen. Gibt es ein Bild ohne Personen oder mit Personen, die eingewilligt haben? Eine Einwilligung ist sicherer und einfacher als jede Unkenntlichmachung.
- Prüfen Sie, wer erkennbar ist. Betrachten Sie das Bild nicht nur als Fremder, sondern wie jemand aus dem Umfeld: Würde die Nachbarin, die Chefin, der Ex-Partner die Person erkennen? Achten Sie auf Kleidung, Körperhaltung, Tätowierungen, Schmuck, Haare, Ort und Fahrzeuge.
- Wählen Sie eine deckende Methode. Am sichersten ist eine einfarbige, deckende Fläche über dem Gesicht und gegebenenfalls über weiteren Merkmalen. Starkes Verpixeln oder Weichzeichnen kann genügen, ist aber unsicherer, vor allem bei kleinen Gesichtern und hohen Auflösungen. Prüfen Sie mit der Zoomfunktion.
- Vermeiden Sie Rückrechnung. Speichern Sie das bearbeitete Bild als neue Datei und fügen Sie die Bearbeitung fest ein («Ebenen reduzieren»), damit sich die Änderung nicht rückgängig machen lässt. Veröffentlichen Sie das Original nirgends.
- Entfernen Sie Metadaten. Fotos enthalten oft Zusatzdaten (EXIF) wie Aufnahmeort, Zeit und Gerät. Löschen Sie diese vor der Veröffentlichung; viele Programme bieten dafür eine Funktion.
- Prüfen Sie den Kontext. Auch Bildunterschrift, Dateiname und Begleittext können Personen verraten. Nennen Sie keine Namen, wenn Sie Personen unkenntlich machen wollen.
- Testen Sie das Ergebnis. Zeigen Sie das fertige Bild einer Person, die die Abgebildeten kennt, und fragen Sie, ob sie jemanden erkennt. Wenn ja, bearbeiten Sie nach oder wählen Sie ein anderes Foto.
Wie sicher ist welche Methode?
| Methode | Sicherheit | Hinweis |
|---|---|---|
| Deckende Fläche (Balken, Fläche) | Hoch | Zusätzliche Merkmale beachten |
| Starkes Verpixeln | Mittel | Bei kleinen Gesichtern eher ausreichend |
| Weichzeichnen | Gering bis mittel | Teilweise rekonstruierbar |
| KI-Austausch durch ein künstliches Gesicht | Mittel | Ähnlichkeiten möglich, Herkunft dokumentieren |
| Einwilligung der Person | Hoch | Schriftlich festhalten |
Vorlage zum Kopieren
Ein Prompt ist der Arbeitsauftrag an die KI. Diese Vorlage hilft bei der Planung der Prüfung; laden Sie dazu keine Fotos mit erkennbaren Personen in ein KI-Werkzeug hoch.
Ich möchte in der Schweiz Fotos mit Personen veröffentlichen (Verwendung: [Website/Newsletter/Social Media]) und die Personen unkenntlich machen.
Beschreibe mir eine Prüfliste in drei Teilen: 1. Merkmale, die Personen neben dem Gesicht erkennbar machen können, 2. sichere und unsichere Methoden der Unkenntlichmachung, 3. Schritte vor der Veröffentlichung (Metadaten, Dateiname, Begleittext).
Ergänze fünf Fragen, die ich mir stellen sollte, bevor ich ein Foto veröffentliche. Verweise bei Unsicherheit auf die Einwilligung der Person.
Keine Rechtsauskunft; Unsicheres mit [klären] markieren. Hinweis: Ich gebe keine Fotos ein.Passen Sie die Verwendung an: Ein internes Fotoalbum verlangt weniger als eine öffentliche Website.
Worauf Sie achten müssen
- Erkennbarkeit entscheidet: Wenn eine Person ohne unverhältnismässigen Aufwand erkennbar bleibt, bleibt das Bild ein Personendatum. Das Datenschutzgesetz gilt dann (siehe Quelle). Eine Verpixelung hilft nur, wenn sie die Wiedererkennung wirklich verhindert.
- Kinder: Bei Kindern ist besondere Vorsicht angebracht; siehe Kinderfotos. Holen Sie wenn möglich die Zustimmung der Eltern ein.
- Persönlichkeitsrecht: Auch unabhängig vom Datenschutz schützt das Zivilgesetzbuch das Recht am eigenen Bild. Eine Veröffentlichung gegen den Willen kann unzulässig sein.
- Automatische Verpixelung prüfen: KI-Werkzeuge erkennen nicht jedes Gesicht, besonders im Profil, bei Masken, kleinen Gesichtern oder schlechter Beleuchtung. Kontrollieren Sie jedes Bild von Hand.
- Original schützen: Das unbearbeitete Original enthält die Personen weiterhin. Speichern Sie es sicher und geben Sie es nicht weiter.
- Einwilligung dokumentieren: Wenn Personen zustimmen, halten Sie fest: wer, wofür, wie lange. Siehe Fotos von Personen: Einwilligung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Frau Müller organisiert das Sommerfest eines Quartiervereins in Winterthur und möchte Fotos auf die Vereinswebsite stellen. Auf einem Bild sind drei Kinder zu sehen, deren Eltern nicht gefragt wurden. Sie verwendet die automatische Verpixelung eines Fotoprogramms.
Beim Gegenlesen findet eine Nachbarin die Kinder trotzdem sofort: Eines trägt ein auffälliges Fussballtrikot, ein anderes sitzt auf dem bekannten Dreirad der Familie. Frau Müller verzichtet auf das Bild, wählt eines von der Festwiese ohne Personen im Vordergrund und fragt bei einem anderen Foto die Eltern um Erlaubnis. Dazu löscht sie die Metadaten und prüft die Bildunterschrift. Das Fest ist gut dokumentiert, ohne dass jemand unfreiwillig erkennbar bleibt.
So hilft Ihnen Alpasana
Wie Sie KI-Werkzeuge für Bilder verantwortungsvoll einsetzen und Daten schützen, behandeln die Kurse für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort, unter anderem mit KI-Bildern, Qualitätsprüfung und betrieblichen KI-Richtlinien. Sie üben an Praxisaufgaben und werden von einem KI-Lerncoach begleitet.
Eine Prüfung Ihrer konkreten Bilder ist nicht Teil des Angebots. Bei heiklen Aufnahmen holen Sie fachlichen Rat ein.
Häufige Fragen
Ist ein schwarzer Balken über den Augen genug?
Meist nicht, denn eine Person kann auch ohne Augenpartie erkennbar bleiben. Ein Balken über dem ganzen Gesicht und weiteren Merkmalen ist sicherer. Prüfen Sie zusätzlich den Kontext.
Kann ich ein Gesicht mit KI durch ein künstliches ersetzen?
Technisch ja. Das neue Gesicht darf aber keiner realen Person ähneln, und Sie sollten die Herkunft dokumentieren. Die Frage nach der Zustimmung der abgebildeten Person bleibt für den Körper, die Kleidung und den Kontext bestehen.
Gilt das auch für Fotos in meinem privaten Bekanntenkreis?
Für rein private Zwecke gelten andere Regeln als für Betriebe. Sobald Sie ein Foto öffentlich im Netz zeigen, bleibt das Persönlichkeitsrecht trotzdem von Bedeutung. Fragen Sie im Zweifel die Abgebildeten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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