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Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich KI benutzt habe?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein allgemeines Gesetz, das jede KI-Nutzung offenzulegen verlangt, gibt es in der Schweiz nicht. Eine Pflicht kann sich aber aus der Arbeitsanweisung, dem Vertrag, einer Kundenvereinbarung oder der Wahrheitspflicht bei direkter Nachfrage ergeben. Im Zweifel ist ein kurzer Vermerk der einfachste Weg.

Das Problem

Sie haben einen Bericht, eine Offerte oder eine Präsentation erstellt und dabei ein KI-Werkzeug genutzt: für den ersten Entwurf, die Gliederung oder die Zusammenfassung. Die Vorgesetzte lobt den Text. Nun fragen Sie sich: Muss ich sagen, dass die KI mitgeholfen hat? Oder ist das so selbstverständlich wie die Rechtschreibprüfung?

Die Antwort hängt davon ab, was in Ihrem Betrieb vereinbart ist, wofür das Ergebnis verwendet wird und wie stark die KI beteiligt war. Eine Rechtschreibkorrektur muss niemand melden. Ein Gutachten, das im Kern von einer KI stammt, ist etwas anderes.

Hinzu kommt die Frage der Ehrlichkeit: Wenn jemand fragt, sollten Sie die Wahrheit sagen. Dieser Beitrag ordnet das und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und die Regeln Ihres Betriebs.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

Hinweis: KI hilft hier beim Formulieren eines Vermerks. Ob und wann Sie offenlegen müssen, klären Sie mit Ihrem Betrieb.

  1. Prüfen Sie, ob es eine betriebliche Regel gibt. Viele Firmen regeln, ob und wie KI-Nutzung anzugeben ist. Schauen Sie in die KI-Richtlinie, das Reglement oder die Arbeitsanweisung. Wenn eine Regel besteht, gilt sie.
  1. Prüfen Sie Kundenvereinbarungen. Manche Kunden verlangen vertraglich, dass KI nicht oder nur mit Offenlegung eingesetzt wird, etwa bei vertraulichen Daten, Übersetzungen oder Gutachten. Siehe KI-Einsatz gegenüber Kunden offenlegen.
  1. Unterscheiden Sie Art und Umfang der Nutzung. Rechtschreib- und Stilhilfe, Ideensammlung, Gliederung und Entwurf sind verschiedene Stufen. Je stärker die KI den Inhalt bestimmt hat, desto eher sollten Sie es angeben.
  1. Beachten Sie die Wahrheitspflicht. Wenn jemand direkt fragt, ob Sie KI genutzt haben, antworten Sie ehrlich. Eine falsche Auskunft kann das Vertrauen und im Streitfall Ihre Lage verschlechtern.
  1. Prüfen Sie den Kontext. In Ausbildung und Prüfungen gelten oft eigene Regeln zur Eigenleistung. Bei Veröffentlichungen oder öffentlichkeitswirksamen Texten kann es Kennzeichnungsregeln geben; im EU-Recht gibt es für bestimmte KI-erzeugte Inhalte Transparenzpflichten, die je nach Fall greifen.
  1. Verwenden Sie einen kurzen, sachlichen Vermerk. Zum Beispiel: «Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, inhaltlich von mir geprüft und verantwortet.» Das schafft Klarheit, ohne zu viel zu erklären.
  1. Dokumentieren Sie intern. Halten Sie fest, welches Werkzeug Sie wofür genutzt haben und wie Sie geprüft haben. Das hilft bei Rückfragen und Qualitätskontrollen.

Wann ist ein Vermerk besonders ratsam?

SituationEmpfehlung
Rechtschreibprüfung, StilkorrekturMeist nicht nötig
Ideensammlung, GliederungJe nach Betriebsregel
Entwurf, den Sie stark überarbeitet habenVermerk empfehlenswert
Text im Kern von KI, kaum bearbeitetOffenlegung ratsam
Kundenvertrag mit KI-KlauselVertrag befolgen
Prüfung, Weiterbildung, ZertifikatRegeln der Stelle beachten

Vorlage zum Kopieren

Ein Prompt ist der Arbeitsauftrag an die KI. Mit dieser Vorlage formulieren Sie verschiedene Vermerke; setzen Sie keine vertraulichen Inhalte ein.

Ich arbeite in einem Schweizer Betrieb und habe für ein Arbeitsergebnis KI unterstützend genutzt. Formuliere drei kurze, sachliche Vermerke (je höchstens zwei Sätze), die ich unter das Dokument setzen kann.
Art der Unterstützung: [Rechtschreibung/Gliederung/Entwurf/Zusammenfassung]. Prüfung: [von mir inhaltlich geprüft/von Kollegin geprüft].
Ton: neutral, ehrlich, ohne Entschuldigung. Variante 1 intern, Variante 2 für Kunden, Variante 3 für eine Veröffentlichung.
Füge keine Behauptungen hinzu, die ich nicht angegeben habe. Schweizer Rechtschreibung.

Wenn Ihr Betrieb eine Standardformulierung hat, verwenden Sie diese anstelle einer eigenen.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine allgemeine Pflicht, aber viele Einzelpflichten: Aus dem Arbeitsverhältnis (Treue- und Sorgfaltspflicht, Weisungen) können sich Offenlegungspflichten ergeben (siehe Quelle zum Obligationenrecht). Aus Kundenverträgen, Branchenregeln und Prüfungsordnungen ebenso.
  • Verantwortung bleibt bei Ihnen: Auch wenn die KI geholfen hat, verantworten Sie das Ergebnis. «Das hat die KI geschrieben» ist keine Entschuldigung für Fehler.
  • Vertrauliche Daten: Offenlegung ersetzt nicht den Schutz vertraulicher Daten. Wenn Sie vertrauliche Informationen in ein Werkzeug eingegeben haben, ist das ein eigenes Thema; siehe Heimlich KI genutzt.
  • Urheberrecht: Ob an KI-gestützten Ergebnissen Rechte entstehen und wem sie zustehen, ist im Einzelfall zu klären. Siehe KI-Inhalte und Urheberrecht.
  • Kulturfrage: In manchen Teams ist KI-Nutzung selbstverständlich, in anderen noch heikel. Ein offenes Gespräch klärt Erwartungen und verhindert Misstrauen.
  • Dokumentieren hilft: Wer später nachweisen kann, wie das Ergebnis entstand, ist im Streitfall besser gestellt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Frau Müller bereitet für die Geschäftsleitung eines Maschinenbauers in Wohlen einen Marktbericht vor. Sie lässt die KI Quellen zusammenfassen, schreibt die Auswertung aber selbst. Der Chef fragt in der Sitzung: «Haben Sie das mit KI gemacht?»

Weil Frau Müller schon früher in der KI-Richtlinie gelesen hat, dass Unterstützung zu vermerken ist, hat sie den Vermerk bereits eingefügt: «Quellenübersicht mit KI-Unterstützung erstellt, Auswertung und Schlussfolgerungen eigenständig, alle Angaben geprüft.» Der Chef nickt; das Gespräch dreht sich um den Inhalt, nicht um die Frage der Herkunft.

So hilft Ihnen Alpasana

Wie Sie KI im Berufsalltag sicher einsetzen und Ergebnisse dokumentieren, ist Thema der KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort: KI für Verwaltung, Kommunikation, Analyse und Texte, mit Schweizer Praxisbezug, Datenschutz als Lerninhalt und dem verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensdaten. Sie lernen im eigenen Tempo und erhalten verifizierbare Abschlüsse; für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.

Eine rechtliche Beurteilung Ihrer Offenlegungspflichten ist nicht Teil des Angebots.

Häufige Fragen

Muss ich auch eine Rechtschreibprüfung angeben?

Nein, das wäre unüblich. Die Frage stellt sich bei inhaltlicher Mitarbeit der KI. Im Zweifel orientieren Sie sich an der Regel Ihres Betriebs oder fragen Ihre Vorgesetzte.

Darf ich KI-Ergebnisse als meine eigenen ausgeben?

Wenn Sie sie gründlich geprüft und angepasst haben und keine Regel Offenlegung verlangt, ist das üblich. Anders ist es bei Prüfungen, Zertifikaten und Verträgen, in denen Eigenleistung verlangt wird. Dort gelten deren Regeln.

Was, wenn ich unsicher bin?

Fragen Sie nach und halten Sie die Antwort schriftlich fest. Eine kurze Nachfrage wirkt professionell und schützt Sie vor Missverständnissen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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