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Werkzeuge & Agenten · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Muss ich KI-Bilder, Videos und Stimmen kennzeichnen?

Stand 10.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Für die Schweiz gibt es heute keine allgemeine Pflicht, jedes KI-Bild zu kennzeichnen. Täuschende Inhalte, etwa realistische Fälschungen von Personen, sind aber heikel. Für Angebote mit EU-Bezug kennt der EU AI Act Transparenzpflichten. Ein klarer Hinweis ist in jedem Fall ratsam.

Das Problem

Sie möchten ein KI-erzeugtes Bild auf Ihrer Website zeigen, ein Video mit KI-Stimme vertonen oder einen Newsletter mit KI-Fotos illustrieren. Nun fragen Sie sich: Muss ich dazuschreiben, dass das nicht echt ist?

Die Unsicherheit ist verständlich. Es gibt keine einzelne Regel, die für alle gilt. Je nachdem, wo Sie veröffentlichen, was der Inhalt zeigt und an wen er sich richtet, ändern sich die Anforderungen.

Ein fehlender Hinweis kann Vertrauen kosten. Ein täuschend echtes Bild einer realen Person kann sogar rechtliche Folgen haben. Diese Seite bietet Orientierung, keine Rechtsberatung.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Inhalt einordnen: Ist es eine Illustration, die offensichtlich gezeichnet wirkt, oder ein realistisches Foto, Video oder eine Stimme, die echt wirken könnte?
  2. Personen prüfen: Zeigt oder imitiert der Inhalt erkennbar eine reale Person? Dann brauchen Sie deren Einwilligung, und der Inhalt darf nicht täuschen. Siehe Einwilligung bei KI-Bildern und Stimmen.
  3. Verbreitung klären: Wo wird der Inhalt veröffentlicht, und erreicht er Personen in der EU? Dann kann der EU AI Act relevant sein, siehe Artikel 50 einfach erklärt.
  4. Plattformregeln lesen: Social-Media-Plattformen verlangen teils eigene Angaben zu KI-Inhalten. Suchen Sie in den Hilfeseiten nach «KI-Inhalte» oder «synthetische Medien».
  5. Hinweis formulieren: Wählen Sie einen kurzen, gut sichtbaren Satz, siehe Vorlage unten.
  6. Hinweis platzieren: Bei Bildern direkt unter dem Bild oder in der Bildlegende. Bei Videos am Anfang und in der Beschreibung. Bei Stimmen am Anfang der Aufnahme.
  7. Betriebsregel festhalten: Legen Sie fest, wann Ihr Betrieb kennzeichnet, und teilen Sie das Team in einer einseitigen Regel mit, siehe Kennzeichnung im Betrieb.
  8. Dokumentieren: Notieren Sie pro Inhalt, wie er erstellt wurde und welcher Hinweis angebracht wurde.

Vorlage zum Kopieren

Mögliche Hinweise, die Sie je nach Inhalt anpassen:

Bild: «Dieses Bild wurde mit KI erstellt (Illustration, keine Fotografie).»
Foto-Stil: «Dargestellte Szene und Personen sind künstlich erzeugt.»
Video: «Teile dieses Videos wurden mit KI erzeugt: [z. B. Bilder, Stimme].»
Stimme: «Diese Stimme wurde mit KI synthetisch erzeugt.»
Redaktion: «Text und Bild wurden mit KI-Unterstützung erstellt und von [Name/Abteilung] geprüft.»

Wählen Sie die Zeile, die zu Ihrem Inhalt passt, und ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Bleiben Sie bei einer einheitlichen Formulierung im ganzen Betrieb.

Worauf Sie achten müssen

  • Schweiz: Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, KI-Inhalte zu kennzeichnen. Das Lauterkeitsrecht verbietet aber irreführende Werbung. Das Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor täuschenden Darstellungen.
  • EU AI Act: Die Verordnung (EU) 2024/1689 sieht in Artikel 50 Transparenzpflichten vor, zum Beispiel für synthetische Inhalte und Deepfakes. Zeitpunkte und Einzelheiten werden schrittweise wirksam und können angepasst werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand und die Frage, ob Sie als Anbieter oder Betreiber betroffen sind.
  • Rolle: Wer ein KI-System anbietet, hat andere Pflichten als jemand, der Inhalte nur nutzt und veröffentlicht.
  • Wasserzeichen: Manche Programme fügen unsichtbare Markierungen ein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass diese bleiben, siehe Wie Kennzeichnung funktioniert.
  • Ausnahmen und Grenzfälle: Bei Kunst, Satire oder reiner Bildbearbeitung gelten teils andere Regeln. Prüfen Sie diese im Einzelfall.
  • Fachliche Prüfung: Lassen Sie sich bei Kampagnen mit EU-Bezug rechtlich beraten.
InhaltEmpfehlungWichtig
Offensichtliche IllustrationHinweis empfohlenKein Vertrauensverlust
Realistisches Foto einer SzeneHinweis dringend ratsamTäuschungsgefahr
Imitierte reale PersonNur mit Einwilligung, deutlich kennzeichnenPersönlichkeitsrecht
Synthetische StimmeAm Anfang hinweisenVerwechslung vermeiden

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Pflegeinstitution im Kanton Luzern will in ihrem Jahresbericht Bilder von «Mitarbeitenden bei der Arbeit» zeigen. Eine Agentur schlägt vor, diese mit KI zu erzeugen.

Vorher: Die Bilder wirken wie echte Fotos. Leserinnen und Leser nehmen an, dass es sich um das eigene Team handelt. Das Personal fühlt sich ausgeschlossen, Angehörige fühlen sich getäuscht.

Nachher: Die Institution entscheidet sich für echte Fotos mit Einwilligung. Für die Titelseite verwendet sie eine KI-Illustration mit dem Hinweis «Illustration, mit KI erstellt». Eine Betriebsregel hält fest, wann gekennzeichnet wird. Die Geschäftsleitung ist informiert.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Ihr Team lernen soll, mit KI-Inhalten, Daten und Kennzeichnung sorgfältig umzugehen, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Laut Beschreibung sind Datenschutz und Schweizer Praxisbezug Lerninhalte, und bei EU-Bezug wird der EU AI Act behandelt. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich an eine Fachperson.

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild beschriften?

In der Schweiz besteht keine allgemeine Pflicht. Ein Hinweis ist aber ratsam, sobald das Bild echt wirken und täuschen könnte. Für Angebote mit EU-Bezug prüfen Sie den EU AI Act.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Meist nicht. Der Hinweis soll dort stehen, wo der Inhalt gezeigt wird, damit er erkannt wird. Eine Information nur im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen wird kaum gelesen.

Gilt das auch für Texte?

Der EU AI Act sieht auch für bestimmte KI-erzeugte Texte Transparenzpflichten vor, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Für gewöhnliche Geschäftskorrespondenz gilt das nicht in dieser Weise. Prüfen Sie Ihren Fall.

Was, wenn Mitarbeitende selbst KI-Bilder verwenden?

Legen Sie dazu eine kurze Regel fest und schulen Sie das Team. Eine einheitliche Formulierung und eine zuständige Person für die Freigabe verhindern Unsicherheit.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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