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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Darf ich fremde Produktkataloge mit KI übernehmen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Fremde Produktkataloge enthalten oft geschützte Texte, Bilder und Zusammenstellungen. Technische Fakten wie Masse sind für sich nicht geschützt, die Übernahme grosser Teile kann aber gegen Urheber-, Wettbewerbs- oder in der EU Datenbankrecht verstossen. Sicherer ist es, Herstellerdaten mit Erlaubnis zu beziehen und eigene Texte zu schreiben.

Das Problem

Sie betreiben einen Onlineshop oder pflegen einen Produktkatalog und möchten Hunderte Artikel erfassen. Beim Grosshändler, Hersteller oder Konkurrenten finden Sie fertige Beschreibungen, Fotos und Datenblätter. Die Versuchung ist gross: Katalog herunterladen, einer KI übergeben und «neu formulieren» lassen. Das spart Wochen Arbeit. Aber ist das erlaubt?

Das Problem hat mehrere Ebenen. Texte und Fotos können urheberrechtlich geschützt sein. Die Zusammenstellung eines Katalogs kann als Sammelwerk geschützt sein. In der EU gibt es zusätzlich ein Recht der Datenbankhersteller, in der Schweiz nicht. Dazu kommen vertragliche Regeln der Website, etwa Nutzungsbedingungen, die das automatische Auslesen verbieten, und das Wettbewerbsrecht, das die systematische Übernahme fremder Arbeitsergebnisse begrenzen kann.

Diese Seite hilft Ihnen, zu unterscheiden, was Sie verwenden dürfen und wie Sie rechtssicher zu guten Produktdaten kommen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei grösseren Übernahmen oder Streit holen Sie Beratung ein.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Quelle klären: Woher stammen die Daten? Hersteller, Grosshändler, Konkurrenz, Verzeichnis? Das entscheidet, ob Erlaubnis nötig oder üblich ist.
  2. Datenarten trennen: Technische Fakten (Masse, Gewicht, Materialien) sind für sich genommen meist nicht geschützt. Beschreibungstexte, Fotos, Zeichnungen und gestaltete Datenblätter können geschützt sein.
  3. Nutzungsbedingungen lesen: Prüfen Sie die Bedingungen der Quelle. Verbieten sie das Kopieren oder automatische Auslesen, ist das vertraglich bindend. Siehe Fremde Websites auslesen.
  4. Erlaubnis oder Feed einholen: Viele Hersteller und Grosshändler stellen Produktdaten und Bilder für Händler zur Verfügung, oft in Datenfeeds mit Bedingungen. Fragen Sie danach.
  5. Eigene Texte erstellen: Nutzen Sie die technischen Fakten als Grundlage und schreiben Sie eigene Beschreibungen, die KI kann dabei helfen. Verwenden Sie nicht den fremden Wortlaut als Vorlage zum «Umformulieren».
  6. Bilder separat behandeln: Fotos sind meist geschützt. Verwenden Sie nur eigene oder lizenzierte Bilder. Siehe Stockfotos als Referenz für KI-Bilder.
  7. Datenbankrecht beachten (EU-Bezug): In der EU kann die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile einer Datenbank untersagt sein, wenn der Hersteller erheblich investiert hat. Das ist relevant, wenn Sie in der EU verkaufen oder Daten aus EU-Quellen nehmen.
  8. Dokumentieren: Halten Sie Quelle, Erlaubnis und Bearbeitung fest. So können Sie im Streitfall zeigen, woher Daten stammen.

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Auftrag erstellen Sie eigene Produktbeschreibungen aus Fakten, die Sie rechtmässig besitzen, ohne fremden Text zu übernehmen:

Ich betreibe einen Onlineshop für [Sortiment, z. B. Werkzeuge] in der Schweiz.
Hier sind die technischen Daten eines Produkts, die ich vom Hersteller mit Erlaubnis erhalten habe: [Fakten wie Masse, Material, Leistung, Zubehör, ohne Beschreibungstexte].
Schreibe eine eigene Produktbeschreibung (Schweizer Standarddeutsch, Anrede «Sie», höchstens 120 Wörter) für [Zielgruppe].
Verwende nur die genannten Fakten, erfinde keine Eigenschaften, keine Preise und keine Zertifikate. Übernimm keine Formulierungen aus bestehenden Katalogen. Markiere Angaben, die ich prüfen soll, mit [PRÜFEN].

Setzen Sie Ihre Fakten ein. Prüfen Sie die Beschreibung auf Richtigkeit, bevor Sie sie veröffentlichen.

Worauf Sie achten müssen

  • Schweiz und EU unterscheiden sich: Die Schweiz kennt kein eigenes Datenbankherstellerrecht, die EU schon. Verkaufen Sie in die EU, kann EU-Recht eine Rolle spielen.
  • Urheberrecht: Texte, Bilder und gestaltete Kataloge können geschützt sein. Eine KI-Umformulierung ändert daran nichts, wenn das Ergebnis dem Original zu nahe bleibt.
  • Wettbewerbsrecht: Auch ohne Urheberrecht kann die systematische Übernahme fremder, marktreifer Arbeitsergebnisse unlauter sein. Lassen Sie das bei grösseren Übernahmen prüfen.
  • Vertragliche Verbote: Nutzungsbedingungen von Websites sind oft verbindlich. Automatisches Auslesen kann verboten sein.
  • Falsche Angaben: KI-Texte können Eigenschaften erfinden. Bei Produkten drohen Reklamationen und rechtliche Folgen. Prüfen Sie alle Angaben.
  • Marken und Herstellerangaben: Verwenden Sie Marken- und Produktnamen sachlich. Siehe Marken im Bild.
  • Abmahnrisiko: Wer fremde Texte und Bilder übernimmt, riskiert Abmahnungen. Siehe Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung.
ElementMeist geschützt?Hinweis
Masse, Gewicht, Materialiennein, für sichFakten sind frei
Beschreibungstextoft jaeigene Formulierung wählen
Produktfotojaeigene oder lizenzierte Bilder
Kataloggestaltung und Strukturmöglichnicht kopieren
Gesamte Datenbank (EU)möglich, eigenes Rechtbei EU-Bezug prüfen
Herstellerfeed für Händlererlaubt, wenn Bedingungen eingehaltenLizenz lesen

Der saubere Weg zu guten Produktdaten: Sprechen Sie zuerst mit Ihren Lieferanten. Viele Hersteller haben ein Interesse an guter Darstellung ihrer Produkte und stellen Händlern Datenblätter, Bilder und Beschreibungen zur Verfügung, teils mit Bedingungen zu Nutzung und Anpassung. Wenn Sie diese Wege nutzen, sparen Sie sich Rechtsunsicherheit. Ergänzen Sie die Herstellerdaten mit eigenen Texten, in denen Sie auf Ihre Kundschaft eingehen: Verwendung, Pflege, Zubehör, Beratung. Hier kann KI eine gute Schreibhilfe sein, solange Sie die Fakten liefern und prüfen. Legen Sie ein Vorlagenformat für Ihre Beschreibungen fest, damit alle Produkte einheitlich wirken. So entsteht ein Katalog, der Ihnen gehört und der sich langfristig von der Konkurrenz abhebt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein erfundenes Beispiel: Ein kleiner Onlinehändler für Gartengeräte in Wil möchte 300 Artikel aufnehmen und bedient auch Kundschaft in Österreich.

Vorher: Er lädt Katalogseiten eines Konkurrenten herunter und lässt eine KI die Beschreibungen umformulieren. Nach kurzer Zeit erhält er ein Schreiben mit der Aufforderung, die Inhalte zu entfernen.

Nachher: Er fragt bei den Herstellern nach Datenfeeds, erhält Fakten und Bilder mit Nutzungsbedingungen und erstellt mit der Vorlage eigene Beschreibungen. Texte, deren Herkunft unklar ist, entfernt er. Er dokumentiert Quelle und Erlaubnis für jedes Produkt, und eine Rechtsberaterin prüft die Bedingungen für den Verkauf nach Österreich.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie lernen möchten, KI für Beschreibungen, Bilder und Kommunikation sorgfältig einzusetzen, bietet absofort Kurse zu KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben. Laut Beschreibung gehören Vertrieb, Kundenservice, FAQ, KI-Bilder, mehrsprachige Kommunikation, Qualitätsprüfung und betriebliche KI-Richtlinien zum Angebot, mit Praxisaufgaben und KI-Lerncoach.

Rechtliche Prüfungen zu Katalogen und Datenbanken sind nicht Kursinhalt.

Häufige Fragen

Darf ich technische Daten von der Konkurrenz abschreiben?

Einzelne technische Fakten sind für sich meist frei. Die systematische Übernahme ganzer Kataloge kann trotzdem Probleme bereiten. Holen Sie Daten besser beim Hersteller.

Reicht es, den Text mit KI umzuformulieren?

Nein. Wenn das Ergebnis dem Original zu nahe bleibt, bleibt es eine Verletzung. Schreiben Sie eigene Beschreibungen aus Fakten.

Darf ich Herstellerbilder verwenden?

Meist nur mit Erlaubnis, oft über Händlerportale und mit Bedingungen. Lesen Sie die Lizenz.

Was ist das Datenbankrecht?

Ein EU-Recht, das Datenbankhersteller gegen die Entnahme wesentlicher Teile schützt. In der Schweiz gibt es kein solches eigenes Recht, aber andere Schutzmechanismen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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