Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Gemeinfreie Werke mit KI kommerziell bearbeiten
Kurz gesagt
Werke, deren Schutzfrist abgelaufen ist (in der Schweiz und der EU in der Regel 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers), sind gemeinfrei und dürfen auch kommerziell bearbeitet werden. Prüfen Sie aber Quelle, Reproduktionsrechte, Persönlichkeitsrechte und Nutzungsbedingungen der Archive, und kennzeichnen Sie Bearbeitungen.
Das Problem
Ihr Betrieb feiert sein 100-Jahr-Jubiläum, und im Archiv liegen Fotografien, Plakate und Zeichnungen aus den 1920er Jahren. Sie möchten sie mit KI auffrischen: Farben ergänzen, Kratzer entfernen, auf Plakatgrösse hochrechnen. Oder Sie finden in einem Museumsarchiv ein Gemälde aus dem 19. Jahrhundert, das Ihnen als Motiv für ein Produkt gefällt. Sie fragen sich: Ist das alles frei, weil es alt ist?
Meistens ja, aber nicht immer und nicht bedingungslos. «Alt» heisst nicht automatisch gemeinfrei. Es hängt von der Person ab, die das Werk geschaffen hat, und von ihrem Todesjahr. Zudem sind es oft nicht die Originale, die Sie verwenden, sondern Fotos oder Scans davon, bei denen eigene Regeln und Bedingungen gelten können. Und selbst bei freien Werken bleiben Rechte Dritter: Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Marken, Hausrecht.
Diese Seite hilft Ihnen, systematisch zu prüfen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei kommerzieller Nutzung wichtiger Motive lohnt sich eine Rückfrage bei einer Fachperson.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Urheberin oder Urheber ermitteln: Wer hat das Werk geschaffen? Bei Fotos, Zeichnungen und Texten gilt die Person, nicht der Auftraggeber oder das Archiv. Ohne bekannten Urheber ist die Prüfung schwierig.
- Todesjahr feststellen: Die Schutzfrist beträgt in der Schweiz und in der EU in der Regel 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers und läuft bis zum Ende des Kalenderjahres. Bei mehreren Urhebern zählt der letzte Todesfall. Prüfen Sie Sonderregeln, zum Beispiel für Fotografien und Computerprogramme.
- Land und Zeitpunkt beachten: Nach den Regeln, die für Ihre Nutzung gelten, kann der Schutz unterschiedlich lange dauern. Bei internationaler Nutzung prüfen Sie mehrere Rechtsordnungen.
- Vorlage prüfen: Verwenden Sie das Original oder eine Reproduktion? Bei Reproduktionen aus Museen, Archiven und Büchern können Bedingungen der Institution und Rechte der Reproduzierenden gelten. In der EU sind originalgetreue Reproduktionen gemeinfreier Gemälde und Zeichnungen nach der Urheberrechtsrichtlinie grundsätzlich nicht neu geschützt. Viele Museen stellen Bilder zudem unter freien Lizenzen bereit. Prüfen Sie die Bedingungen.
- Rechte Dritter prüfen: Sind Menschen erkennbar? Dann können Persönlichkeitsrechte oder Schutz nach dem Tod eine Rolle spielen. Marken, Logos oder Gebäude können eigene Regeln haben.
- KI-Bearbeitung planen: Entscheiden Sie, was die KI tun soll: restaurieren, kolorieren, hochskalieren, in einen anderen Stil überführen. Je stärker die Veränderung, desto mehr eigener Beitrag.
- Bearbeitung kennzeichnen: Weisen Sie bei historischen Bildern darauf hin, was verändert wurde, damit niemand getäuscht wird. Nennen Sie Quelle und Urheber.
- Herkunft dokumentieren: Halten Sie Quelle, Prüfung und Bearbeitung schriftlich fest. Siehe Herkunft von KI-Bildern dokumentieren.
Vorlage zum Kopieren
Mit diesem Auftrag bereiten Sie die Prüfung eines historischen Werks vor. Er ersetzt keine rechtliche Beurteilung:
Ich möchte folgendes historisches Werk mit KI bearbeiten und kommerziell nutzen: [Beschreibung, z. B. Fotografie einer Fabrikhalle, um 1925, aus dem Firmenarchiv].
Bekannte Angaben: Urheber/Fotograf: [Name oder unbekannt]. Todesjahr: [Jahr oder unbekannt]. Quelle der Vorlage: [Archiv, Buch, eigener Scan]. Verwendungszweck: [z. B. Jubiläumsbroschüre, Verkauf von Postern].
Erstelle: 1. eine Prüfliste mit Fragen zu Urheber, Schutzfrist, Reproduktionsrechten, Persönlichkeitsrechten und Nutzungsbedingungen des Archivs. 2. eine Tabelle «Frage | Antwort | Beleg | offen». 3. drei Fragen an eine Fachperson.
Nenne keine Fristen oder Artikelnummern als sicher und gib keine Rechtsberatung.Ersetzen Sie die Angaben. Besprechen Sie offene Punkte mit dem Archiv oder einer Fachperson.
Worauf Sie achten müssen
- Unbekannter Urheber: Wenn Sie ihn nicht kennen, können Sie die Frist nicht berechnen. Das Risiko liegt bei Ihnen.
- Bearbeitungen und Ausgaben: Übersetzungen, Neuausgaben mit Kommentar oder restaurierte Fassungen können neu geschützt sein, auch wenn das Original frei ist.
- Reproduktionen: In der Schweiz ist die Lage bei Reproduktionen von Fotografen und Archiven nicht so klar geregelt wie in der EU. Prüfen Sie Bedingungen und fragen Sie das Archiv.
- Urheberpersönlichkeit: Auch bei freien Werken gilt der gute Stil: Quelle nennen und nichts entstellen.
- Täuschungsgefahr: KI-Kolorierung und Ergänzung können historische Aussagen verfälschen. Kennzeichnen Sie Veränderungen.
- Persönlichkeitsschutz: Bei erkennbaren lebenden Personen sind Persönlichkeitsrechte zu prüfen. Nach dem Tod kann ein begrenzter postmortaler Persönlichkeitsschutz beziehungsweise können konkrete Interessen der Angehörigen eine Rolle spielen; Nachkommen haben nicht allein aufgrund ihrer Verwandtschaft automatisch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Prüfen Sie den Einzelfall. Siehe Fotos von Personen und Einwilligung.
- Marken und Design: Gebäude, Logos und Produkte können anderen Schutz geniessen.
| Fall | Einschätzung (vereinfacht) |
|---|---|
| Gemälde, Urheber vor über 70 Jahren verstorben, eigenes Foto | meist frei nutzbar |
| Scan aus einem Museumsarchiv | Bedingungen des Archivs prüfen |
| Foto unbekannten Urhebers von 1930 | Schutzstatus unklar, vorsichtig |
| Alte Übersetzung eines freien Textes | Übersetzung kann neu geschützt sein |
| KI-Kolorierung eines freien Fotos | Nutzung meist möglich, Kennzeichnung ratsam |
| Foto einer Person von 1920 | Persönlichkeitsrechte prüfen |
Ein Prüfablauf in der Praxis: Beginnen Sie mit der Frage, ob Sie das Werk wirklich brauchen. Für ein Jubiläumsbuch reichen oft wenige Bilder, bei denen Sie die Rechte sauber klären können. Fragen Sie das Archiv, das die Vorlage aufbewahrt, nach Urheber, Entstehungsjahr und Nutzungsbedingungen und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Verwenden Sie, wenn möglich, eigene Scans und vermerken Sie das. Entscheiden Sie bei der KI-Bearbeitung, was Sie verändern wollen, und prüfen Sie das Ergebnis auf Verfälschungen: Würde ein Zeitzeuge das Bild noch erkennen? Legen Sie eine kleine Dokumentationsakte pro Bild an. Das kostet etwas Zeit, bewahrt aber vor Ärger und gibt Ihrer Publikation Glaubwürdigkeit.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein erfundenes Beispiel: Eine Brauerei im Kanton Solothurn möchte zum 150-Jahr-Jubiläum historische Etiketten und Fotografien mit KI restaurieren und als Poster verkaufen.
Vorher: Der Marketingleiter lädt Bilder aus einem Online-Archiv herunter und lässt sie hochskalieren. Beim Verkauf fragt eine Kundin, woher die Fotos stammen.
Nachher: Mit der Vorlage klärt die Brauerei Urheber und Todesjahr der Fotografen, fragt das Archiv nach den Nutzungsbedingungen und stellt fest, dass es sich bei zwei Bildern um Fotos eines Fotografen handelt, der erst vor 50 Jahren verstarb. Diese bleiben draussen. Die übrigen Bilder werden mit Quellenangabe und dem Hinweis «digital restauriert mit KI» verwendet, die Dokumentation liegt bei den Akten.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Sie KI für Bilder und Medien sorgfältig einsetzen möchten, bietet absofort Kurse zu KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben. Laut Beschreibung gehören KI-Bilder, Video-Teaser, Podcast- und Voiceover-Vorbereitung, Qualitätsprüfung und betriebliche KI-Richtlinien zum Angebot, mit Praxisaufgaben und KI-Lerncoach.
Die Prüfung von Schutzfristen und Rechten im Einzelfall ist nicht Kursinhalt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Schutz?
In der Regel 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers, gerechnet bis Jahresende. Für bestimmte Werke gelten andere Fristen. Prüfen Sie den Einzelfall.
Darf ich ein Museumsbild einfach verwenden?
Das Original kann gemeinfrei sein, die Bedingungen für das Foto oder den Scan können abweichen. Fragen Sie das Museum oder prüfen Sie dessen Open-Access-Angebot.
Muss ich eine Bearbeitung kennzeichnen?
Gesetzlich nicht immer, aber bei historischen Bildern ist es ratsam, damit niemand getäuscht wird.
Was, wenn der Urheber unbekannt ist?
Dann ist der Schutzstatus unklar. Verwenden Sie das Werk nur nach sorgfältiger Prüfung und gegebenenfalls Rechtsberatung.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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