Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für konkrete Berufsrollen
Darf eine Arztpraxis Patientendaten mit KI bearbeiten?
Kurz gesagt
Patientendaten sind besonders schützenswert und unterstehen dem Arztgeheimnis. Eine Praxis darf sie nur in einen KI-Dienst geben, wenn Vertrag, Sicherheit, Speicherort und Geheimhaltung vorher geklärt sind. Ohne diese Klärung arbeiten Sie nur mit anonymisierten oder erfundenen Beispielen.
Das Problem
In einer Hausarztpraxis ist das Sekretariat ständig überlastet. Berichte an Spezialisten müssen geschrieben, Diktate abgetippt und Patientenbriefe vereinfacht werden. Die medizinische Praxisassistentin hat gehört, dass KI das in Minuten erledigt. Sie fragt sich, ob sie einen Arztbericht einfach in einen Chatdienst kopieren darf.
Die Antwort ist: nicht ohne Weiteres. Gesundheitsdaten gelten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Personendaten. Zusätzlich gilt das Berufsgeheimnis nach Art. 321 Strafgesetzbuch. Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Hilfspersonen, Anvertrautes geheim zu halten. Eine Verletzung kann strafbar sein.
Das heisst nicht, dass KI in der Praxis tabu ist. Es heisst, dass vor dem Einsatz einige Fragen sauber geklärt werden müssen: mit wem die Daten geteilt werden, wo sie gespeichert werden, wer zugreifen kann und ob der Dienstleister an die Geheimhaltung gebunden ist.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Trennen Sie Aufgaben mit und ohne Patientenbezug. Viele Aufgaben brauchen gar keine Patientendaten: Vorlagen für Merkblätter, Texte für die Website, Formulierungen für allgemeine Terminerinnerungen. Diese können Sie mit einem freigegebenen Dienst ohne Risiko für das Arztgeheimnis erstellen.
- Klären Sie die Zuständigkeit. Die ärztliche Leitung entscheidet, ob und welcher KI-Dienst für Patientendaten eingesetzt wird. Medizinische Praxisassistentinnen sollen diese Entscheidung nicht allein treffen müssen.
- Prüfen Sie den Anbieter genau. Fragen Sie: Gibt es einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung? Wo werden Daten gespeichert? Werden Eingaben zum Training verwendet? Ist der Anbieter zur Geheimhaltung verpflichtet? Die Seite Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen hilft beim Vorgehen.
- Klären Sie die Rolle als Hilfsperson. Ob ein externer Dienstleister unter das Berufsgeheimnis fällt und wie er eingebunden werden muss, ist eine rechtliche Frage. Die Seite KI-Anbieter als Hilfsperson erklärt die Grundlagen.
- Arbeiten Sie bis zur Klärung ohne Patientendaten. Ersetzen Sie Namen, Geburtsdaten, Adressen, Versicherungsnummern und seltene Diagnosen durch Platzhalter. Beachten Sie, dass auch Kombinationen von Angaben eine Person erkennbar machen können; mehr unter Falldaten anonymisieren.
- Dokumentieren Sie die Entscheidung. Halten Sie schriftlich fest, welcher Dienst für welche Aufgaben erlaubt ist und wer die Ergebnisse kontrolliert. Das schafft Klarheit im Team.
- Kontrollieren Sie medizinische Inhalte immer ärztlich. KI kann Fachbegriffe verwechseln, Dosierungen falsch übernehmen oder Befunde erfinden. Jeder Bericht wird vor dem Versand von der verantwortlichen Ärztin oder dem Arzt geprüft.
Vorlage zum Kopieren
Diese Vorlage hilft, ohne Patientendaten eine Checkliste für die Entscheidung der Praxisleitung zu erstellen:
Ich arbeite in einer Schweizer Arztpraxis. Erstelle eine Checkliste für die ärztliche Leitung, bevor ein KI-Dienst für Aufgaben mit Patientendaten eingesetzt wird.
Geplante Aufgaben: [z. B. Diktate in Text umwandeln, Berichte vorformulieren].
Dienst: [Name des Dienstes].
Gliedere nach: Vertrag und Auftragsbearbeitung, Speicherort und Zugriff, Training mit Eingaben, Geheimhaltung des Anbieters, Löschung, technische Sicherheit, Kontrolle der Ergebnisse, Information der Patientinnen und Patienten.
Formuliere jede Zeile als Ja/Nein-Frage. Gib keine rechtliche Beurteilung ab und nenne keine Gesetzesartikel, die du nicht sicher kennst.Ergänzen Sie die geplanten Aufgaben und lassen Sie die beantwortete Checkliste von einer Fachperson für Datenschutz im Gesundheitswesen einordnen.
Worauf Sie achten müssen
- Besonders schützenswerte Daten: Gesundheitsdaten verlangen nach dem DSG erhöhte Sorgfalt, etwa bei Sicherheit und Information der Betroffenen.
- Berufsgeheimnis: Art. 321 StGB schützt Anvertrautes. Eine Weitergabe an Dritte ohne Rechtfertigung, etwa ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage, kann strafbar sein.
- Kantonales Recht: Kantone regeln das Gesundheitswesen teilweise selbst, etwa zur Dokumentation. Prüfen Sie auch kantonale Vorgaben.
- Ausland: Viele KI-Dienste verarbeiten Daten im Ausland. Das macht die Prüfung anspruchsvoller.
- Fehler in medizinischen Texten: KI kann Medikamente, Dosierungen oder Befunde falsch wiedergeben. Medizinische Inhalte verlangen immer ärztliche Kontrolle.
- Spezialisierte Angebote: Es gibt Software für Praxen, die KI-Funktionen mit vertraglichen Zusagen für Gesundheitsdaten anbietet. Auch hier bleibt eine Prüfung nötig.
- Fachliche Prüfung: Diese Seite gibt Grundsätze wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
| Aufgabe | Mit Patientendaten? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Merkblatt zu allgemeinen Themen | Nein | Freigegebener Dienst |
| Terminerinnerung als Textbaustein | Nein, Platzhalter | Freigegebener Dienst |
| Diktat eines Berichts umwandeln | Ja | Vertrag, Geheimhaltung, Sicherheit geklärt |
| Befundzusammenfassung für Überweisung | Ja | Wie oben, plus ärztliche Kontrolle |
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: In einer Gruppenpraxis in Baden kopierte eine Assistentin Diktate in einen kostenlosen Chatdienst, um sie schneller abzutippen. Die Arbeit ging rascher, aber niemand hatte die Bedingungen des Dienstes gelesen. Bei einer Teamsitzung kam die Frage auf, wo die Texte eigentlich landen.
Die Praxisleitung stoppte den Einsatz sofort. Mit einer Checkliste wurden zwei Anbieter geprüft, die ihre Leistungen ausdrücklich für Gesundheitsdaten anbieten. Bis zur Entscheidung nutzt das Team KI nur für Merkblätter und allgemeine Textbausteine. Die Assistentinnen wissen nun genau, was erlaubt ist.
So hilft Ihnen Alpasana
Wer in einer bestimmten Rolle mit KI arbeiten will, findet bei der KI-Weiterbildung für konkrete Berufsrollen von absofort rollenbezogene Kurse mit durchgehendem Praxisfall und Praxis-Prompts. Die Kurse decken Rollen aus Support und Betrieb sowie Unternehmensorganisation ab. Sie lernen, welche Aufgaben sich durch KI verändern und wie Sie damit verantwortungsvoll arbeiten.
Ein kostenloses fachliches Jobrollen-Assessment hilft, passende Zertifizierungen auszuwählen. Am Ende steht ein verifizierbares Zertifikat mit Rolle und Level. Eine rechtliche Freigabe für den Einsatz in Ihrer Praxis ersetzt die Weiterbildung nicht.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn die Patientin einverstanden ist?
Eine Einwilligung kann eine Weitergabe rechtfertigen, löst aber nicht alle Fragen zu Sicherheit, Vertrag und Speicherort. Sie muss zudem informiert und freiwillig erfolgen. Mehr dazu auf der Seite Einwilligung bei Berufsgeheimnissen.
Darf ich medizinische Fachfragen ohne Patientenbezug an die KI stellen?
Allgemeine Fragen ohne Bezug zu einer Person sind datenschutzrechtlich unproblematischer. Die Antworten müssen aber fachlich geprüft werden, weil KI medizinische Fehler machen kann.
Wie erkenne ich, ob eine Praxissoftware KI-Funktionen enthält?
Fragen Sie den Hersteller direkt und lesen Sie die Versionshinweise. Neue KI-Funktionen werden manchmal mit Updates eingeschaltet. Prüfen Sie, ob Sie diese aktivieren oder deaktivieren können.
Wer in der Praxis ist für die Entscheidung verantwortlich?
Die ärztliche Leitung bzw. die Inhaberin der Praxis. Sie trägt die Verantwortung für den Umgang mit Patientendaten und für die Geheimhaltung durch das Team.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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