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Recht & Ethik · KI-Beratung und digitale Transformation

KI unter eigenem Namen verkaufen: Welche Rolle übernehme ich?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer eine fremde KI unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke anbietet (White Label), kann nach dem EU AI Act als Anbieter gelten. Bei Hochrisiko-Systemen trägt er dann die Pflichten des Anbieters, auch wenn er das System nicht selbst entwickelt hat. Klären Sie Rolle, Einstufung und Vertrag, bevor Sie verkaufen.

Das Problem

Eine Agentur, ein Softwarehaus oder ein Verband möchte seiner Kundschaft ein KI-Werkzeug anbieten: einen Chatbot für die Website, eine Textassistenz oder eine Auswertung. Die Technik kommt von einem Dritten, aber auf der Oberfläche steht der eigene Firmenname. Man spricht von White Label.

Praktisch ist das für alle: Der Dritte liefert die Technik, Sie die Kundenbeziehung. Rechtlich ist es aber keine Nebensache. Wer ein KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt, ist im Sinn des EU AI Act möglicherweise «Anbieter» dieses Systems, mit den dazugehörigen Pflichten, und nicht bloss Händler oder Vermittler.

Wie weit diese Pflichten gehen, hängt von der Risikoklasse des Systems ab. Für ein harmloses Textwerkzeug ist wenig zu tun, für ein System im Personal- oder Kreditbereich viel.

Welche Rollen gibt es?

RolleWer ist das?Typische Pflichten (je nach Risikoklasse)
AnbieterWer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmtUmfangreich, bei Hochrisiko u. a. Dokumentation, Prüfverfahren, Risikomanagement
BetreiberWer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutztEinsatz nach Anleitung, Aufsicht, Information, KI-Kompetenz
Importeur / HändlerWer ein System aus Drittland in die EU einführt beziehungsweise weitervertreibtPrüf- und Sorgfaltspflichten, siehe Importeure und Händler
Ursprünglicher AnbieterWer das Basissystem entwickelt hatPflichten bleiben, muss mit dem neuen Anbieter zusammenarbeiten

Bei Hochrisiko-Systemen sieht der AI Act vor, dass auch Händler, Importeure oder Betreiber zum Anbieter werden können, wenn sie unter anderem ihren Namen oder ihre Marke auf das System setzen. Das regelt Artikel 25 der Verordnung. Prüfen Sie die aktuelle Fassung. Mehr zur Rollenfrage: Anbieter und Betreiber.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Beschreiben Sie das Angebot. Was bekommt Ihre Kundschaft, welche Funktionen, welcher Zweck, welche Daten? Wer liefert die Technik?
  2. Klären Sie den EU-Bezug. Bieten Sie das System in der EU an, oder werden seine Ergebnisse dort genutzt? Für rein schweizerische Angebote ohne EU-Bezug gilt der AI Act meist nicht direkt, siehe EU AI Act und die Schweiz.
  3. Ordnen Sie die Risikoklasse zu. Fällt der Zweck in einen Hochrisikobereich (Personal, Bildung, Kredit, Versicherung) oder unter Transparenzpflichten (Chatbots, KI-Inhalte)? Siehe Risikoklassen.
  4. Prüfen Sie, wie Sie auftreten. Name, Logo, Marke: Wird das System als Ihres wahrgenommen? Verändern Sie es wesentlich oder ändern Sie den Zweck? Dann kann es zusätzliche Anbieterpflichten geben, siehe KI verändern.
  5. Fragen Sie den Lieferanten. Welche Einstufung nimmt er vor? Welche Unterlagen, Konformitätsangaben und Zusicherungen liefert er? Wie unterstützt er Sie bei Pflichten?
  6. Regeln Sie die Verträge. Rollen, Pflichtenverteilung, Haftung, Information bei Änderungen, Support, Datenschutz. Siehe Kundenvertrag-Klauseln.
  7. Informieren Sie Ihre Kundschaft. Transparenz darüber, dass es sich um KI handelt, und über die Grenzen des Systems. Kennzeichnungspflichten prüfen Sie getrennt.
  8. Lassen Sie das Vorhaben fachlich prüfen. Vor dem Verkauf, vor allem bei Hochrisiko oder Unsicherheit.

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Auftrag bereiten Sie Fragen an Ihren Lieferanten und Ihre Rechtsberatung vor. Beschreiben Sie nur das Vorhaben:

Wir sind [Firma, Branche, Land] und möchten das KI-System [Beschreibung, z. B. einen Chatbot für Kundenanfragen] eines Lieferanten unter unserem Namen unserer Kundschaft anbieten, auch in [EU-Länder, falls zutreffend].
Wir passen am System selbst [nichts / folgendes an: …] an.
Erstelle zwei Listen:
1. Zehn Fragen an den Lieferanten (Einstufung nach EU AI Act, Unterlagen, Zusicherungen, Änderungsinformationen, Unterstützung, Haftung, Datenschutz, Unterauftragnehmer, Support, Vertragsende).
2. Fünf Fragen an unsere Rechtsberatung zu unserer Rolle als möglicher Anbieter.
Erfinde keine Gesetzesartikel und gib keine Rechtsberatung. Kennzeichne Punkte, die geprüft werden müssen.

Besprechen Sie die Listen mit Ihrer Beratung, bevor Sie Verträge unterschreiben.

Worauf Sie achten müssen

  • Marke bedeutet Verantwortung: Wer sein Logo auf die Technik eines anderen setzt, sollte die Konsequenzen für die Rolle kennen.
  • Risikoklasse zuerst: Für niedrig eingestufte Systeme sind die Pflichten überschaubar, für Hochrisiko-Systeme erheblich. Ohne Einstufung ist keine Aussage möglich.
  • Vertrag und Realität: Eine Vertragsklausel «Der Lieferant ist verantwortlich» ersetzt die gesetzliche Rolle nicht. Pflichten gegenüber Behörden und Kundschaft bleiben.
  • Transparenz: Bei Chatbots und KI-erzeugten Inhalten gelten Kennzeichnungspflichten, siehe Artikel 50.
  • Termine: Pflichten gelten je nach Bereich ab unterschiedlichen Zeitpunkten, die angepasst wurden, siehe Fristen.
  • Keine Rechtsberatung: Ob Sie Anbieter sind, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Webagentur in Luzern möchte ihren Kundinnen und Kunden einen Chatbot anbieten, den ein spezialisiertes Unternehmen entwickelt hat. Er wird mit dem Logo und Farben der Agentur ausgeliefert und als «Agentur-Assistent» verkauft. Zielgruppe sind Betriebe in der Schweiz und in Süddeutschland.

Vorher: Die Agentur geht davon aus, nur Vermittlerin zu sein. Nach dem Verkauf fragt eine Kundin aus Baden-Württemberg, wer für die Einhaltung der KI-Regeln zuständig sei.

Nachher: Die Agentur klärt mit Lieferant und Fachperson: Der Chatbot beantwortet Fragen zu Öffnungszeiten und Produkten und fällt nicht in einen Hochrisikobereich. Es gelten vor allem Transparenzpflichten (Hinweis, dass man mit KI schreibt) und der Datenschutz. Vertraglich werden Rollen, Information bei Änderungen und Haftung geregelt, und der Chatbot erhält einen deutlichen KI-Hinweis.

So hilft Ihnen Alpasana

Wer KI-Lösungen für Kundschaft anbieten oder integrieren will, braucht klare Anwendungsfälle, Pilotphasen und Einsatzregeln. Die KI-Beratung und digitale Transformation von Alpasana unterstützt bei der Integration von KI-Agenten mit Anwendungsfall, Pilot, Einsatzregeln und Skalierung und bei der Entwicklung von Websites, Web-Apps und digitalen Workflows. Projekte werden individuell offeriert.

Die rechtliche Beurteilung Ihrer Rolle nach dem EU AI Act ist nicht Teil dieser Beschreibung; dafür brauchen Sie eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bin ich als Agentur automatisch Anbieterin?

Nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob Sie das System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen, es wesentlich verändern oder den Zweck ändern. Die Einordnung braucht den konkreten Fall.

Gilt das auch, wenn ich nur Schweizer Kundschaft habe?

Der AI Act knüpft an den EU-Markt an. Ohne EU-Bezug gilt er in der Regel nicht direkt. Andere Regeln, etwa das Datenschutzgesetz, bleiben anwendbar.

Reicht es, wenn der Lieferant «konform» sagt?

Eine Zusicherung ist hilfreich, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung Ihrer Rolle. Lassen Sie sich Unterlagen geben und klären Sie die Pflichtenverteilung vertraglich.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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