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Recht & Ethik · KI-Beratung und digitale Transformation

KI-Einsatz im Kundenauftrag: Welche Vertragsklauseln prüfen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wenn Sie in Kundenaufträgen KI einsetzen, sollten Sie im Vertrag vier Dinge regeln: ob und wofür KI genutzt wird, wie mit Daten des Kunden umgegangen wird, wer die Ergebnisse prüft und freigibt und wer wofür haftet. Lassen Sie den fertigen Text juristisch prüfen, bevor Sie ihn verwenden.

Das Problem

Sie sind selbstständig oder leiten ein kleines Unternehmen, zum Beispiel ein Textbüro, eine Treuhandfirma oder eine Grafikagentur. Seit einiger Zeit nutzen Sie KI, um Entwürfe, Zusammenfassungen oder Berechnungen zu beschleunigen. Ihre Kundschaft fragt zunehmend: «Setzen Sie dabei KI ein? Was passiert mit unseren Unterlagen?» In Ihren bisherigen Offerten steht dazu nichts.

Ohne klare Vereinbarung entstehen Missverständnisse. Die Kundin erwartet vielleicht reine Handarbeit, Sie setzen Hilfsmittel ein. Oder der Kunde liefert vertrauliche Daten, und niemand hat besprochen, welche Werkzeuge sie sehen dürfen. Im Streitfall zählt, was schriftlich vereinbart ist.

Gute Klauseln sind kein juristischer Selbstzweck. Sie schaffen Vertrauen, klären Verantwortung und schützen beide Seiten. Hier lernen Sie, welche Punkte Sie regeln sollten, und wie Sie mit KI einen Entwurf vorbereiten, den eine Fachperson prüfen kann.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Ihren Einsatz beschreiben: Notieren Sie, wofür Sie KI nutzen: Recherche, Entwürfe, Übersetzung, Analyse, Bildbearbeitung. Und wofür nicht. Das ist die Grundlage der Klausel.
  2. Kundenerwartungen klären: Fragen Sie Ihre Kundschaft, was ihr wichtig ist: Vertraulichkeit, menschliche Prüfung, Offenlegung. Branchen mit Berufsgeheimnis haben besondere Wünsche.
  3. Vier Regelungsbereiche festlegen:
  • Einsatzumfang: Wofür wird KI genutzt, und gibt es Ausschlüsse (z. B. keine KI für vertrauliche Unterlagen)?
  • Daten: Wo werden Daten verarbeitet, werden sie fürs Training verwendet, wann gelöscht? Siehe Vertraulichkeit im KI-Vertrag.
  • Qualität und Freigabe: Wer prüft die Ergebnisse, und wer gibt sie frei? Siehe menschliche Aufsicht.
  • Haftung: Wer trägt die Verantwortung für Fehler, und welche Grenzen sind vereinbart?
  1. Entwurf mit KI vorbereiten: Nutzen Sie die Vorlage unten und fügen Sie keine Kundendaten ein.
  2. Entwurf selbst durchlesen: Prüfen Sie jeden Satz: Stimmt er mit Ihrer Arbeitsweise überein? Streichen Sie, was Sie nicht einhalten können.
  3. Fachprüfung einholen: Lassen Sie den Text von einer Juristin oder Ihrem Verband prüfen, besonders die Haftungsklausel.
  4. In Offerte und AGB aufnehmen: Weisen Sie bei der Offerte auf die Regelung hin und lassen Sie sie bestätigen.
  5. Einhalten und anpassen: Was Sie zusagen, müssen Sie auch tun. Aktualisieren Sie die Klausel, wenn sich Ihre Werkzeuge ändern.

Vorlage zum Kopieren

Dieser Auftrag erzeugt einen Rohentwurf, der von einer Fachperson geprüft werden muss. Verwenden Sie keine Kundendaten:

Entwirf eine kurze Vertragsklausel (maximal 200 Wörter) für unser Schweizer Unternehmen ([Branche, z. B. Textbüro]) zum Einsatz von KI-Werkzeugen in Kundenaufträgen.
Unser tatsächlicher Einsatz: [z. B. KI für Rechercheentwürfe und Zusammenfassungen; alle Ergebnisse werden von einer Fachperson geprüft und überarbeitet].
Ausschlüsse: [z. B. keine Eingabe vertraulicher Kundenunterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung].
Die Klausel soll regeln: Einsatzumfang, Umgang mit Kundendaten (keine Nutzung zum Training), menschliche Prüfung und Freigabe, Verantwortung für das Ergebnis sowie Möglichkeit des Kunden, den KI-Einsatz auszuschliessen.
Verwende einfache Sprache und Anrede «Sie». Weise auf Punkte hin, die eine Juristin prüfen muss. Zitiere keine Gesetzesartikel.

Setzen Sie Ihren tatsächlichen Einsatz ein. Die KI darf nichts zusagen, was Sie nicht leisten.

Worauf Sie achten müssen

RegelungspunktFrage an SieBeispielhafte Antwort
EinsatzumfangWofür genau KI?Entwürfe und Recherche, nie Endfassung
DatenWas sieht der Anbieter?nur nicht vertrauliche Teile
PrüfungWer kontrolliert?zuständige Fachperson im Betrieb
OffenlegungSagen wir es?ja, in Offerte und Auftrag
HaftungWer trägt was?Verantwortung für Ergebnis bei uns
  • Kein Haftungsfreibrief: Sie bleiben für Ihre Leistung verantwortlich. Haftungsbeschränkungen sind nur in den gesetzlichen Grenzen wirksam. Siehe Haftungsausschluss.
  • Datenschutz: Enthält der Auftrag Personendaten Ihrer Kundschaft, kann Ihr KI-Anbieter als Auftragsbearbeiter gelten. Dann braucht es Vereinbarungen, siehe Auftragsverarbeitung erkennen.
  • Urheberrecht: Wer Rechte an KI-Ergebnissen hat, ist je nach Fall unklar. Versprechen Sie keine Exklusivität, die Sie nicht garantieren können.
  • Standardtexte kritisch lesen: Von KI erzeugte Vertragstexte wirken professionell, können aber unpassend oder unvollständig sein.
  • EU-Kundschaft: Bei Kundschaft in der EU können weitere Informationspflichten gelten.
  • Keine Rechtsberatung: Diese Seite hilft bei der Vorbereitung, sie ersetzt keine Vertragsprüfung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Übersetzerin in Schaffhausen übersetzt Betriebsanleitungen für Industriekunden.

Vorher: Sie nutzt ein KI-Werkzeug für Rohübersetzungen und überarbeitet alles selbst. Ein Kunde erfährt zufällig davon und ist verärgert, weil Maschinenbeschreibungen vertraulich waren.

Nachher: Sie ergänzt ihre Offerte um eine Klausel: KI nur für Rohfassungen, vertrauliche Dokumente nur mit ausdrücklicher Zustimmung und lokal, Endkontrolle durch sie persönlich. Kunden können KI ganz ausschliessen. Ihr Verband hat den Text geprüft.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie KI in Ihre Arbeitsabläufe einbinden und die Regeln für den Einsatz klar dokumentieren möchten, unterstützt Sie Alpasana mit KI-Beratung und digitaler Transformation. Laut Beschreibung gehören dazu die Aufnahme von Prozessen, KI-Agenten mit Pilot und Einsatzregeln sowie die Dokumentation der Umsetzung. Juristische Klauseln prüft dieses Angebot nicht.

Häufige Fragen

Muss ich meine Kundschaft über KI-Einsatz informieren?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nach heutigem Stand in der Schweiz nicht, aber Verträge, Vertraulichkeit und Datenschutz können eine Information verlangen. Zudem schafft Transparenz Vertrauen.

Darf ich einen KI-Einsatz im Vertrag ganz ausschliessen?

Ja, das steht Ihnen frei. Sie sollten ihn aber nur ausschliessen, wenn Sie das tatsächlich einhalten und kontrollieren können.

Gehört die KI-Klausel in die AGB oder in die Offerte?

Beides ist möglich. Individuelle Zusagen gehören in die Offerte oder den Auftrag, allgemeine Regeln in die AGB. Besprechen Sie die Platzierung mit Ihrer Fachperson.

Wer haftet, wenn die KI einen Fehler macht?

Gegenüber der Kundschaft in der Regel Sie als Auftragnehmer. Das lässt sich nur begrenzt wegvereinbaren. Siehe falsche Auskünfte und Haftung.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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