Zum Inhalt springen

Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Welche Folgen können Verstösse gegen den AI Act haben?

Stand 10.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der EU AI Act sieht je nach Verstoss Bussen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, bei anderen Pflichtverletzungen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Für Schweizer Betriebe zählt das nur bei EU-Bezug, daneben drohen Folgen nach Schweizer Recht.

Das Problem

In Vorträgen und Newslettern heisst es: «Beim AI Act drohen Bussen in Millionenhöhe.» Das klingt bedrohlich. Frau Müller leitet die Administration eines KMU, das KI-Programme nutzt, und fragt sich, ob sie sich Sorgen machen muss. Ist das Risiko real, oder ist es eher Angstmache?

Die Wahrheit liegt dazwischen. Die genannten Beträge sind Obergrenzen für schwere Verstösse, vor allem für verbotene Praktiken. Für kleine Betriebe gibt es Erleichterungen. Zugleich kann auch ein Schweizer Betrieb betroffen sein, wenn er einen EU-Bezug hat. Wer die Systematik kennt, kann Risiken nüchtern einschätzen.

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoss holen Sie rasch fachlichen Rat ein.

Einfach erklärt

Eine Verordnung ohne Sanktionen wäre ein Appell. Der EU AI Act legt deshalb Bussen für Verstösse fest. Sie werden von den Behörden der Mitgliedstaaten durchgesetzt, in einzelnen Fällen von der EU selbst. Die Höhe richtet sich nach der Schwere. Je gravierender die Pflichtverletzung, desto höher der mögliche Rahmen.

Art des VerstossesBussgeldrahmen (Höchstbetrag)
Verbotene KI-Praktikenbis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Verstösse gegen andere Pflichten, etwa von Anbietern, Betreibern, Importeuren und Transparenzpflichtenbis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent
Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben an Behördenbis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent
KMU und Start-upsjeweils der niedrigere der beiden Beträge

Die Rahmen stehen in Artikel 99 der Verordnung. Es sind Höchstbeträge, keine Standardbeträge. Wie hoch eine Busse tatsächlich ausfällt, hängt von Art, Dauer und Schwere des Verstosses, von den Folgen, vom Verhalten des Betriebs und weiteren Umständen ab.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

So schätzen Sie Ihr eigenes Risiko ein, ohne in Panik zu verfallen:

  1. EU-Bezug klären: Hat Ihr Betrieb Kundschaft, Niederlassungen oder Ergebnisse, die in der EU genutzt werden? Ohne Bezug gilt die Verordnung nicht unmittelbar. Siehe Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?.
  2. KI-Inventar erstellen: Listen Sie alle KI-Anwendungen im Betrieb auf, auch solche, die Mitarbeitende selbst nutzen.
  3. Verbotsfälle ausschliessen: Prüfen Sie, ob eine Anwendung unter ein Verbot fallen könnte, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder Social Scoring. Siehe Welche KI-Anwendungen sind nach dem EU AI Act verboten?.
  4. Rolle und Risikoklasse zuordnen: Sind Sie Anbieter oder Betreiber, und gehört eine Anwendung in einen Hochrisiko-Bereich? Siehe Anbieter oder Betreiber.
  5. Pflichten anpacken: Beginnen Sie mit den einfachen: Transparenzhinweise, KI-Kompetenz, Dokumentation. Hilfe bietet EU AI Act im KMU umsetzen: Wo fange ich an?.
  6. Dokumentieren: Halten Sie fest, was Sie geprüft haben und warum. Das ist bei einer Prüfung durch Behörden oder Kunden hilfreich.
  7. Fachlich absichern: Bei Hochrisiko-Verdacht oder Verbotsverdacht holen Sie Rat ein, bevor Sie die Anwendung weiterbetreiben.

Vorlage zum Kopieren

Ich bereite eine nüchterne Risikoeinschätzung zum EU AI Act für unseren Schweizer Betrieb vor ([Branche, Grösse]).
EU-Bezug: [ja/nein/unklar, mit Begründung]
KI-Anwendungen: [Liste mit je einem Satz zum Zweck]
Erstelle:
1. Eine Tabelle mit den Spalten Anwendung, möglicher Risikobereich (Verbot, Hochrisiko, Transparenz, geringes Risiko, unklar), Begründung, nächster Schritt, Verantwortliche Person.
2. Eine Liste mit Fragen, die eine Fachperson klären müsste.
3. Hinweise, wie wir den Aufwand klein halten.
Gib keine rechtliche Beurteilung ab, nenne keine Bussgeldbeträge als sicher und weise auf Unsicherheiten hin.

Setzen Sie Ihre Anwendungen ein. Die Tabelle ist Ihre Arbeitsgrundlage, die Einstufung bleibt vorläufig, bis eine Fachperson sie bestätigt.

Was für Schweizer Betriebe gilt

Der AI Act gilt für Schweizer Betriebe nur bei bestimmtem EU-Bezug. Wann das der Fall ist, erklärt Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?. Unabhängig davon hat die Schweiz eigene Regeln: Das Datenschutzgesetz sieht bei bestimmten Verstössen Bussen vor, die sich gegen die verantwortlichen Personen richten können. Zudem können Haftung, Vertragsverletzung und Reputationsschäden folgen.

Fristen wurden 2026 teilweise angepasst, siehe Ab wann gelten welche Pflichten des EU AI Act?. Wer in Deutschland oder Österreich tätig ist, findet Zuständigkeiten unter Wer ist beim EU AI Act in Deutschland und Österreich zuständig?.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine Panik, keine Verharmlosung: Die Rahmen sind hoch, aber Behörden berücksichtigen Verhältnismässigkeit und Betriebsgrösse. Trotzdem ist Untätigkeit keine Strategie.
  • Verbote zuerst: Wenn eine Anwendung verboten sein könnte, stoppen Sie sie bis zur Klärung.
  • Dokumentation: Wer nachweisen kann, dass er sich bemüht hat, steht besser da.
  • Verträge: Prüfen Sie, wer im Vertrag mit Anbietern für welche Pflichten haftet.
  • Aktualität: Die Verordnung wird angepasst und ausgelegt. Prüfen Sie den aktuellen Stand und beobachten Sie Leitlinien der Kommission.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Schweizer Reisebüro in Bern verkauft Reisen an Kundschaft in Österreich und nutzt einen KI-Chatbot auf seiner Website. Die Inhaberin liest von Bussen bis 35 Millionen Euro und gerät in Sorge.

Vorher weiss sie nicht, was für sie gilt. Nachher erstellt sie ein Inventar: Der Chatbot ist die einzige KI-Anwendung. Er fällt weder unter ein Verbot noch in einen Hochrisiko-Bereich, aber es gibt eine Transparenzpflicht gegenüber den Nutzenden. Sie ergänzt einen klaren Hinweis auf der Website, dokumentiert die Prüfung und lässt sie von einer Fachperson bestätigen.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie Ihr Team zu KI, Datenschutz und Verantwortung schulen und Risiken realistisch einschätzen lernen möchten, bietet absofort die KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Sie behandelt Schweizer Praxisbezug und Datenschutz, den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten und bei EU-Bezug den EU AI Act, mit verifizierbaren Abschlüssen.

Für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit. Das Angebot ist eine Weiterbildung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gelten die Bussen schon jetzt?

Die Sanktionsregeln der Verordnung gelten nach einem gestaffelten Zeitplan. Welche Pflichten wann angewendet werden, hängt von der Vorschrift ab und wurde 2026 teilweise angepasst. Prüfen Sie den aktuellen Stand wie in Ab wann gelten welche Pflichten? beschrieben.

Werden KMU genauso hart bestraft wie Konzerne?

Nein, für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Zudem berücksichtigen Behörden die Umstände des Einzelfalls.

Kann ein Schweizer Betrieb von einer EU-Behörde gebüsst werden?

Das ist möglich, wenn die Verordnung auf den Betrieb anwendbar ist und die Behörde zuständig ist. Die praktische Durchsetzung hängt von weiteren Faktoren ab. Lassen Sie den Einzelfall prüfen.

Was tue ich bei einem Verdacht auf einen Verstoss im eigenen Betrieb?

Stoppen Sie die betroffene Anwendung, wenn ein Verbot möglich ist, dokumentieren Sie den Sachverhalt und holen Sie fachlichen Rat ein. Melden Sie vorschnell nichts, sondern klären Sie zuerst die Rechtslage.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

Weiterlesen in der Galaxie