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Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Wer ist beim EU AI Act in Deutschland und Österreich zuständig?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Aufsicht über den EU AI Act organisieren die Mitgliedstaaten selbst, jedes Land bestimmt eigene Behörden. Der Stand der Umsetzung ändert sich, deshalb sollten Sie die Zuständigkeit immer an offiziellen Quellen prüfen, bevor Sie sich an eine Stelle wenden. Für Schweizer Betriebe zählt das nur bei Bezug zum EU-Markt.

Das Problem

Ihr Betrieb verkauft Dienstleistungen an Kundschaft in Deutschland oder Österreich und setzt KI ein, etwa einen Chatbot oder ein Werkzeug zur Vorsortierung von Bewerbungen. Sie möchten eine Frage zum EU AI Act klären und suchen eine Ansprechstelle: «Wer ist da zuständig? Wohin kann ich mich wenden?»

Die Antwort ist unbequem: Es gibt nicht «die» eine Behörde. Der EU AI Act ist eine europäische Verordnung, doch die Aufsicht und Marktüberwachung organisieren die Mitgliedstaaten. Jedes Land muss zuständige Behörden bestimmen. Manche Länder haben dafür eine zentrale Stelle, andere verteilen Aufgaben auf mehrere Behörden. Ausserdem ist der Aufbau noch im Fluss, Zuständigkeiten und Gesetze werden angepasst.

Deshalb gilt: Statt sich auf einen alten Zeitungsartikel zu verlassen, prüfen Sie den aktuellen Stand an der Quelle.

Wo liegt was?

EbeneZuständigkeitWo informieren?
EUVerordnung, Leitlinien, Aufsicht über Allzweck-KI-Modelle durch das KI-Büro der KommissionWebseiten der Europäischen Kommission zum AI Act
MitgliedstaatenBestimmung der Behörden für Marktüberwachung und Notifizierung, SanktionenWebseiten der zuständigen Ministerien und Behörden
DeutschlandZuständigkeiten werden durch nationale Rechtsvorschriften festgelegt; die Bundesnetzagentur war als zentrale Stelle vorgesehen. Stand der Umsetzung prüfenBundesnetzagentur, zuständige Bundesministerien
ÖsterreichNationale Umsetzung; die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) betreibt eine KI-Servicestelle. Zuständigkeiten und Stand prüfenRTR, zuständiges Bundesministerium
DatenschutzDatenschutzbehörden bleiben für personenbezogene Daten zuständig, unabhängig vom AI ActDatenschutzbehörden des Landes

Die Angaben zu Deutschland und Österreich geben den Stand der Planungen wieder, wie er uns bekannt ist. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern prüfen Sie die aktuelle Lage, denn Gesetze zur nationalen Umsetzung können sich ändern.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, ob der EU AI Act Sie betrifft. Als Schweizer Betrieb nur bei Bezug zum EU-Markt, etwa wenn Sie KI-Systeme dort anbieten oder deren Ergebnisse dort genutzt werden. Siehe EU AI Act und die Schweiz.
  2. Bestimmen Sie Ihre Rolle. Sind Sie Anbieter, Betreiber oder Händler eines KI-Systems? Die Pflichten unterscheiden sich, siehe Anbieter und Betreiber.
  3. Formulieren Sie Ihre Frage genau. Geht es um Verbote, Kennzeichnung, Hochrisiko, Schulung oder Fristen? Je genauer die Frage, desto leichter finden Sie die richtige Stelle.
  4. Suchen Sie die amtliche Quelle. Beginnen Sie bei der Europäischen Kommission (AI-Act-Servicestelle) und folgen Sie den Hinweisen auf nationale Behörden. Die Regelung zur Benennung der Behörden steht im Verordnungstext (Artikel 70).
  5. Prüfen Sie das Datum. Notieren Sie, wann Sie die Informationen abgerufen haben. Ältere Seiten können überholt sein.
  6. Bereiten Sie die Anfrage vor. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz und neutral (Vorlage unten). Geben Sie keine Geschäftsgeheimnisse oder Personendaten preis.
  7. Fragen Sie zuerst Ihre Branchenorganisation oder Beratung. Verbände, Kammern oder Fachpersonen kennen die Praxis oft besser als ein erster Anruf bei der Behörde.
  8. Dokumentieren Sie Auskünfte. Halten Sie fest, wer wann was gesagt hat. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich; bitten Sie bei wichtigen Fragen um schriftliche Antwort.

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Auftrag bereiten Sie eine kurze, sachliche Anfrage vor. Geben Sie keine vertraulichen Angaben ein:

Wir sind ein Schweizer Unternehmen ([Branche]) und bieten [Dienstleistung, z. B. Online-Beratung] auch Kundschaft in [Deutschland/Österreich] an.
Wir setzen folgendes KI-System ein oder planen es: [Beschreibung, z. B. ein Chatbot auf unserer Website, der Fragen beantwortet].
Unsere Rolle: [Anbieter / Betreiber / unsicher].
Formuliere eine höfliche, kurze Anfrage an die zuständige Stelle mit folgenden Fragen: [z. B. 1. Welche Behörde ist für unser Vorhaben zuständig? 2. Gibt es Informationen für KMU? 3. Welche Fristen sind für uns relevant?].
Schreibe in einfacher Sprache, Anrede «Sie», nicht länger als 150 Wörter. Erfinde keine Behördennamen und keine Paragrafen.

Die genaue Adresse recherchieren Sie selbst an der amtlichen Quelle. Lassen Sie die Anfrage vor dem Versand gegenlesen.

Worauf Sie achten müssen

  • Stand prüfen: Nationale Gesetze zur Umsetzung werden erlassen und geändert. Ältere Angaben (auch diese Seite) können überholt sein. Massgebend sind die offiziellen Stellen.
  • Datenschutz bleibt separat: Für Fragen zu Personendaten sind die Datenschutzbehörden zuständig, nicht die AI-Act-Stellen.
  • Fristen: Welche Pflichten wann gelten, hat sich durch Änderungen verschoben. Prüfen Sie Fristen des EU AI Act und die amtlichen Quellen.
  • Keine Rechtsberatung: Behörden geben in der Regel allgemeine Auskünfte. Für Ihren Einzelfall brauchen Sie eine Fachperson mit Kenntnis des EU-Rechts.
  • Kein Panikanruf: Kontaktieren Sie die Behörde mit einer konkreten Frage, nicht mit einem allgemeinen «Wir nutzen KI, was müssen wir tun?».

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Online-Nachhilfeplattform aus Winterthur bietet Kurse auch für Schülerinnen und Schüler in Süddeutschland und Vorarlberg an und setzt KI zur Bewertung von Lernfortschritten ein.

Vorher: Die Geschäftsführerin sucht im Internet nach «der Behörde für KI», findet widersprüchliche Angaben und gibt auf.

Nachher: Sie klärt zuerst die Einstufung: Eine KI zur Bewertung von Lernergebnissen kann in den Bildungsbereich mit hohem Risiko fallen, siehe KI in Schule und Weiterbildung. Daraufhin lässt sie sich von einer Fachperson beraten, die die aktuellen Zuständigkeiten in beiden Ländern prüft. Mit der kurzen Anfrage aus der Vorlage und einem notierten Abrufdatum bereitet sie ein Gespräch mit der Stelle vor.

So hilft Ihnen Alpasana

Wer Mitarbeitende zum Thema KI-Regeln schulen möchte, findet bei absofort eine passende Weiterbildung. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen behandelt laut Beschreibung Schweizer Praxisbezug, Datenschutz und den EU AI Act bei EU-Bezug als Lerninhalte. Es gibt eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen. Die Weiterbildung ersetzt keine Auskunft der Behörden und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich als Schweizer Betrieb mit einer deutschen oder österreichischen Behörde sprechen?

Nicht automatisch. Das hängt davon ab, ob und wie der EU AI Act für Ihr Vorhaben gilt, und welche Rolle Sie haben. Klären Sie das zuerst, bevor Sie eine Behörde kontaktieren.

Gibt es eine zentrale EU-Stelle, die alles beantwortet?

Auf EU-Ebene gibt es Informationsangebote der Kommission und das KI-Büro für bestimmte Fragen, etwa zu Allzweck-KI-Modellen. Für die Aufsicht über konkrete Einsätze sind überwiegend die nationalen Behörden zuständig.

Wo finde ich verlässliche Informationen?

Beginnen Sie bei den Webseiten der Europäischen Kommission zum AI Act und den Seiten der nationalen Behörden. Prüfen Sie jeweils das Datum der Seite.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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