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Anwaltsgeheimnis und KI: Was darf eine Kanzlei eingeben?
Kurz gesagt
Mandantendaten unterliegen dem Anwaltsgeheimnis. Sie dürfen nicht ungeschützt in KI-Dienste eingegeben werden, die Dritte Zugriff darauf haben könnten. Möglich sind anonymisierte Texte, Einwilligung der Mandantschaft oder Werkzeuge mit vertraglich und technisch gesicherter Vertraulichkeit. Prüfen Sie jeden Einsatz im Einzelfall.
Das Problem
Eine Anwältin bereitet eine Klage vor und möchte eine KI nutzen, um ihr Argumentationsgerüst zu prüfen. Dafür müsste sie den Sachverhalt eingeben: Namen, Beträge, Details aus E-Mails der Mandantin. Darf sie das?
Das Anwaltsgeheimnis schützt, was Mandantinnen und Mandanten ihrer Anwältin anvertrauen. Es ist in der Schweiz strafrechtlich geschützt (Art. 321 Strafgesetzbuch) und im Anwaltsgesetz (BGFA) als Berufsregel verankert. Wer es verletzt, riskiert Strafe, disziplinarische Folgen und den Verlust des Vertrauens.
Viele KI-Dienste verarbeiten Eingaben auf Servern von Anbietern, teils im Ausland, und manche dürfen sie je nach Einstellung für Verbesserungen nutzen. Deshalb ist die Frage berechtigt, was ein Anwaltsbüro eingeben darf. Dieser Beitrag zeigt gesicherte Grundsätze, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Anwendungsfall festlegen. Wofür möchten Sie KI einsetzen: Zusammenfassen, Formulieren, Übersetzen, Recherche? Je nach Fall brauchen Sie andere Daten.
- Daten einteilen. Unterscheiden Sie: Daten ohne Bezug zu Mandaten (zum Beispiel allgemeine Textentwürfe), anonymisierte Falldaten und konkrete Mandatsdaten. Für jede Gruppe gelten andere Regeln.
- Anonymisieren, wenn möglich. Entfernen Sie Namen, Adressen und Details, die auf Personen schliessen lassen. Beachten Sie, dass auch die Kombination von Angaben identifizieren kann. Mehr dazu unter Dokumente anonymisieren.
- Werkzeug prüfen. Fragen Sie: Wo werden Daten verarbeitet? Werden Eingaben gespeichert oder für Training verwendet? Gibt es einen Vertrag mit Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten? Eine Checkliste für Anbieterverträge finden Sie unter KI-Anbieter: Vertrag prüfen.
- Einwilligung klären. Wenn Mandatsdaten in ein externes Werkzeug gelangen, kann eine informierte Einwilligung der Mandantschaft nötig sein. Dokumentieren Sie sie.
- Interne Regeln festlegen. Halten Sie schriftlich fest, was erlaubt ist, welche Werkzeuge freigegeben sind und wer entscheidet. Eine Vorlage bietet Nutzungsregeln für KI in der Kanzlei.
- Team schulen. Alle Mitarbeitenden, auch Sekretariat und Praktikanten, müssen die Regeln kennen. Sie gelten auch für Hilfspersonen.
- Im Zweifel nachfragen. Bei unklaren Fällen helfen Anwaltsverband, kantonale Aufsichtsbehörde oder eine Fachberatung für Berufsrecht.

Vorlage zum Kopieren
Du bist Compliance-Assistentin für eine Schweizer Anwaltskanzlei. Ich möchte ein KI-Werkzeug einführen und brauche eine Liste von Fragen an den Anbieter. Das Werkzeug soll für [Zweck, z. B. Zusammenfassung von Dokumenten] genutzt werden.
Erstelle eine Fragenliste zu:
1. Standort der Datenverarbeitung und Unterauftragnehmern
2. Speicherung und Löschung von Eingaben
3. Nutzung von Eingaben für Training
4. Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarung
5. Zugriffsrechte und Protokollierung
6. Umgang mit Berufsgeheimnisträgern
Formuliere die Fragen so, dass sie sich an einen Anbieter schicken lassen. Gib keine rechtliche Bewertung ab und weise darauf hin, dass die Antworten fachlich geprüft werden müssen.Senden Sie die Fragen an den Anbieter und legen Sie die Antworten bei den Unterlagen zur Werkzeugauswahl ab.
| Datenart | Einsatz in KI-Diensten |
|---|---|
| Allgemeine Textentwürfe ohne Mandatsbezug | In der Regel unproblematisch |
| Anonymisierte Falldaten | Mit Vorsicht, Anonymisierung gründlich prüfen |
| Konkrete Mandatsdaten | Nur mit geeigneter Absicherung und Einwilligung |
| Besonders schützenswerte Daten | Besonders strenge Prüfung |
Worauf Sie achten müssen
- Strafrechtlicher Schutz: Die Verletzung des Berufsgeheimnisses kann strafbar sein. Ob die Eingabe in ein KI-Werkzeug eine Verletzung darstellt, hängt vom Einzelfall ab.
- Hilfspersonen: Auch Dienstleister, die für die Kanzlei arbeiten, müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Prüfen Sie Verträge und Zugriffsrechte.
- Datenschutzgesetz: Zusätzlich gilt das Datenschutzgesetz (DSG). Es verlangt unter anderem Transparenz und Datensicherheit. Weitere Informationen bietet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
- Anbieterbedingungen ändern sich: Prüfen Sie regelmässig, ob sich Nutzungsbedingungen oder Einstellungen geändert haben.
- Fachliche Prüfung: Dieser Beitrag gibt Grundsätze wieder. Für Ihre Kanzlei klären Sie die Details mit Anwaltsverband, Aufsichtsbehörde oder Fachberatung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Kanzlei in St. Gallen mit sechs Mitarbeitenden bemerkt, dass einzelne Personen privat eine KI nutzen, um Briefe zu formulieren. Einige haben dabei auch Auszüge aus Mandatsunterlagen eingegeben.
Die Partnerin ruft das Team zusammen, stoppt den Einsatz privater Konten für Mandatsdaten und erlaubt ihn für allgemeine Textentwürfe ohne Mandatsbezug. Anschliessend sammelt sie Fragen an Anbieter, vergleicht Angebote und legt schriftlich fest, welches Werkzeug mit welchen Daten genutzt werden darf. Das Team erhält eine kurze Schulung. Nach einigen Wochen nutzt es die KI für Textentwürfe und anonymisierte Zusammenfassungen, und alle wissen, wo die Grenzen liegen.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Ihr Kanzleiteam Regeln für den KI-Einsatz besprechen will, behandelt die KI-Weiterbildung für Unternehmen Datenschutz mit Schweizer Praxisbezug und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Eine rechtliche Beurteilung des Berufsgeheimnisses bleibt Fachpersonen vorbehalten.
Häufige Fragen
Darf ich eine KI nutzen, wenn ich Namen weglasse?
Das Weglassen von Namen hilft, reicht aber nicht immer. Wenn der Fall durch Details erkennbar bleibt, gilt er nicht als anonym. Prüfen Sie gründlich oder verzichten Sie auf den Einsatz.
Reicht die Einwilligung der Mandantin?
Eine informierte Einwilligung kann ein Weg sein, muss aber verständlich, freiwillig und dokumentiert sein. Dazu gehört, dass die Mandantin die Risiken versteht. Näheres unter Einwilligung beim Berufsgeheimnis.
Gilt das nur für Anwälte?
Nein. Auch andere Berufe wie Ärztinnen, Treuhänder in bestimmten Funktionen oder Geistliche kennen Berufsgeheimnisse. Wer genau erfasst ist, regelt das Gesetz. Prüfen Sie Ihre Situation im Einzelfall.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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