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Darf ich Fotos anderer Menschen mit KI bearbeiten?
Kurz gesagt
Fotos, auf denen Menschen erkennbar sind, sind Personendaten und berühren ihr Persönlichkeitsrecht. Bevor Sie ein Mitarbeiterfoto mit KI bearbeiten oder in ein KI-Werkzeug laden, sollten Sie die Person informieren und ihre freie Zustimmung für Zweck und Verwendung einholen. Im Zweifel lassen Sie den Einzelfall fachlich prüfen.
Das Problem
Auf der Website Ihres Betriebs sollen die Mitarbeiterfotos einheitlich aussehen: gleicher Hintergrund, gleiche Helligkeit, vielleicht ein Hemd, das nicht ganz passt. Mit KI-Werkzeugen lässt sich das bearbeiten: Hintergrund austauschen, Licht korrigieren, Kleidung glätten. Es wäre ein Klick. Doch dürfen Sie das ohne Weiteres?
Gesichter und Körper gehören zu den persönlichsten Angaben eines Menschen. Wer ein Foto verändert, greift in dessen Darstellung ein. Wer es in ein KI-Werkzeug hochlädt, gibt es an ein Unternehmen weiter, das es verarbeitet. Dafür braucht es Klarheit, auch gegenüber den eigenen Mitarbeitenden.
Hier lesen Sie die gesicherten Grundsätze und ein Vorgehen, das Ärger vermeidet. Es ersetzt keine Rechtsberatung.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Zweck festlegen. Wofür braucht der Betrieb die bearbeiteten Fotos: Website, Broschüre, internes Intranet, soziale Medien? Je öffentlicher die Verwendung, desto wichtiger ist die ausdrückliche Zustimmung.
- Betroffene informieren. Sagen Sie den Personen, was Sie vorhaben: welche Bearbeitung, welches Werkzeug, wo das Foto erscheint und wie lange. Beschreiben Sie auch, dass das Bild an einen Dienst hochgeladen wird.
- Freiwillige Zustimmung einholen. Fragen Sie schriftlich nach, mit der Möglichkeit, Nein zu sagen. Im Arbeitsverhältnis besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, deshalb muss klar sein, dass eine Ablehnung keine Nachteile hat. Verwenden Sie die Vorlage unten als Ausgangspunkt.
- Umfang der Bearbeitung begrenzen. Kleine technische Korrekturen wie Helligkeit oder Zuschnitt sind etwas anderes als eine veränderte Erscheinung. Verändern Sie Personen nicht so, dass sie sich nicht mehr erkennen oder falsch dargestellt fühlen. Siehe Mitarbeiterfotos einheitlich gestalten.
- Werkzeug prüfen. Klären Sie, wo der Dienst die Bilder speichert, ob er sie für Training nutzt und wie lange. Nutzen Sie nur Werkzeuge, die Ihr Betrieb freigegeben hat. Siehe Firmenfotos in KI-Tools hochladen.
- Original sichern, Ergebnis zeigen. Bewahren Sie das Originalfoto auf und zeigen Sie der Person das bearbeitete Bild vor der Veröffentlichung. Siehe Originalvergleich bei der Fotobearbeitung.
- Widerruf und Austritt regeln. Halten Sie fest, dass die Person die Zustimmung widerrufen kann und was beim Austritt aus dem Betrieb mit dem Foto geschieht.
- Dokumentieren. Legen Sie die Einwilligungen ab und notieren Sie, wo das Foto verwendet wird. Löschen Sie Bilder im KI-Dienst, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Vorlage zum Kopieren
Du bist eine erfahrene Personalfachfrau in der Schweiz. Ich möchte Mitarbeitende um Zustimmung bitten, ihr Foto mit einem KI-Werkzeug zu bearbeiten. Entwirf einen verständlichen Text. Du gibst keine Rechtsberatung. Erfinde keine Gesetzesartikel.
Betrieb (ohne Namen): [Branche, Grösse]
Geplante Bearbeitung: [z. B. Hintergrund vereinheitlichen, Licht korrigieren]
Verwendung der Fotos: [z. B. Website, Visitenkarten, Intranet]
Verwendetes Werkzeug: [Name oder «noch offen»]
Dauer der Verwendung: [z. B. solange Anstellung besteht]
Entwirf:
1. Ein kurzes, freundliches Schreiben an die Mitarbeitenden (Zweck, Bearbeitung, Werkzeug, Verwendung, Dauer).
2. Einen Einwilligungstext mit Ankreuzfeldern (einzelne Verwendungen), Hinweis auf Freiwilligkeit und Widerruf.
3. Eine Liste von Punkten, die ich vor dem Versand mit einer Fachperson oder der Datenschutzverantwortlichen klären sollte.
Regeln: Schreibe einfach, Anrede «Sie». Markiere offene Punkte mit «[klären]». Weise darauf hin, dass eine Ablehnung keine Nachteile hat.Passen Sie die Platzhalter an und lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie ihn verwenden.
Typische Situationen
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Eigenes Foto für den eigenen Zweck bearbeiten | Ihre eigene Entscheidung |
| Mitarbeiterfoto für die Website technisch korrigieren | Information und Zustimmung ratsam |
| Mitarbeiterfoto stark verändern oder neu erzeugen | Besondere Zurückhaltung, ausdrückliche Zustimmung |
| Foto einer Kundin bearbeiten | Zustimmung nötig, Zweck klar benennen |
| Foto von Kindern bearbeiten | Besonders sensibel, Zustimmung der Sorgeberechtigten, im Zweifel Rat holen |
Worauf Sie achten müssen
- Persönlichkeitsrecht: Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit, dazu gehört auch das Bild einer Person. Eine Verletzung kann Folgen haben. Im Einzelfall entscheidet eine Fachperson.
- Datenschutz: Fotos mit erkennbaren Personen sind Personendaten. Das Datenschutzgesetz verlangt unter anderem Transparenz, Zweckbindung und Datensicherheit.
- Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis: Wer abhängig beschäftigt ist, fühlt sich schnell verpflichtet. Machen Sie deutlich, dass Ablehnen keine Folgen hat.
- Weitergabe an KI-Dienste: Prüfen Sie, wo und wie lange Bilder gespeichert und ob sie zum Training verwendet werden. Siehe Datenschutz bei Medien und KI-Tools.
- Verfälschung: Eine Bearbeitung, die Aussehen, Alter oder Eigenschaften stark verändert, kann Betroffene verletzen oder in falschem Licht zeigen.
- Kennzeichnung: Wenn ein Bild ganz oder stark KI-erzeugt ist, kann Transparenz geboten sein. Klären Sie das im Einzelfall.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Frau Gloor, 52, leitet das Büro eines Planungsbüros in Lenzburg. Für die neue Website sollen die zwölf Mitarbeitenden einheitliche Porträts bekommen. Vorher: Der Webdienstleister schlägt vor, alle Fotos mit einem KI-Werkzeug aufzubereiten, und möchte sie gleich hochladen.
Frau Gloor informiert das Team über Zweck, Werkzeug und Verwendung und bittet um schriftliche Zustimmung mit Wahlmöglichkeit. Zwei Personen lehnen die Bearbeitung ab. Nachher: Zehn Fotos werden zurückhaltend korrigiert, jede Person sieht ihr Bild vor der Veröffentlichung, und die beiden anderen behalten ihr Originalfoto. Die Dokumentation liegt im Personalordner.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Mitarbeitende lernen sollen, KI und Bilder mit Personenbezug verantwortungsvoll zu behandeln, bietet Alpasana die KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Beschrieben sind unter anderem Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte, ein verantwortungsbewusster Umgang mit Unternehmensdaten, Lernen im eigenen Tempo mit verifizierbaren Abschlüssen und eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen.
Eine Rechtsberatung zu Bildrechten und die Prüfung einzelner Einwilligungen sind nicht Teil des Angebots. Dafür ziehen Sie eine Fachperson bei.
Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Zustimmung?
Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Zustimmung besser. Halten Sie Zweck, Verwendung und Dauer fest und bewahren Sie die Zustimmung auf.
Was, wenn jemand die Zustimmung später zurückzieht?
Dann sollten Sie das Foto nach Möglichkeit nicht mehr verwenden und, wo es machbar ist, entfernen. Regeln Sie das Vorgehen vorab. Mehr zum Vorgehen finden Sie unter Mitarbeiterfotos: Einwilligungsvorlage.
Darf ich Gruppenfotos mit KI bearbeiten?
Auch hier sind alle erkennbaren Personen betroffen. Besonders heikel ist es, wenn Personen entfernt oder verändert werden. Klären Sie das mit den Beteiligten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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