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Werkzeuge & Agenten · KI-Weiterbildung für Unternehmen

KI-Bilder und Urheberrecht in der Schweiz

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Urheberrechtlich geschützt ist in der Schweiz nur eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter, die von einem Menschen stammt. Ein Bild, das die KI fast allein erzeugt, hat deshalb oft keinen Schutz. Eigene gestalterische Arbeit, etwa Auswahl, Bearbeitung und Montage, kann das ändern.

Das Problem

Sie haben mit KI ein Bild für Ihr Unternehmen erzeugt, vielleicht für die Kampagne oder die Titelseite einer Broschüre. Nun fragen Sie sich: Gehört es mir? Kann mir jemand verbieten, es zu verwenden? Und kann es ein Konkurrent einfach kopieren?

Das Urheberrecht regelt, wer an Werken Rechte hat. Es wurde geschrieben, als nur Menschen Werke schufen. Bei KI-Bildern ist die Lage deshalb weniger klar als bei einem Foto, das Sie selbst aufgenommen haben.

Hier lernen Sie die wichtigsten Grundsätze kennen. Das Thema entwickelt sich weiter, und Gerichte entscheiden Einzelfälle unterschiedlich. Für verbindliche Auskünfte brauchen Sie juristische Beratung.

Einfach erklärt

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz schützt «Werke», das sind geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter (Art. 2 URG). Nach der herrschenden Lehre braucht es dafür einen menschlichen Urheber. Ein Computerprogramm kann nicht Urheber sein.

Daraus folgt für Sie:

  • Reine KI-Ausgabe: Geben Sie nur einen kurzen Auftrag ein und übernehmen das Ergebnis unverändert, steht meist keine eigene schöpferische Leistung dahinter. Ein urheberrechtlicher Schutz ist dann unwahrscheinlich.
  • Menschlicher Beitrag: Gestalten Sie das Bild deutlich mit, etwa durch eine eigene Skizze als Vorlage, gezielte Auswahl, Montage, Retusche und Bearbeitung, kann Ihr Beitrag geschützt sein. Geschützt ist dann Ihr Beitrag, nicht jeder Pixel.
  • Ausland: Andere Länder regeln das teils anders. Die US-Urheberrechtsbehörde etwa hat sich zu KI-Werken geäussert und verlangt ebenfalls menschliche Urheberschaft, siehe Quellen. Für die Schweiz gilt Schweizer Recht.

Zusätzlich zum Gesetz gelten die Nutzungsbedingungen Ihres Bildgenerators. Sie sind ein Vertrag und können Ihnen Nutzungsrechte einräumen, auch wenn kein Urheberrecht entsteht. Mehr dazu: KI-Bilder kommerziell nutzen.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Ziel klären: Wollen Sie das Bild nur verwenden, oder wollen Sie anderen die Nutzung verbieten können? Für die blosse Verwendung genügen meist die Nutzungsbedingungen, für ein Verbot braucht es einen Schutz.
  2. Mit eigener Vorlage starten: Zeichnen oder skizzieren Sie die Komposition selbst, oder verwenden Sie ein eigenes Foto als Ausgangspunkt.
  3. Mehrere Varianten erzeugen: Lassen Sie die KI Vorschläge liefern und wählen Sie bewusst aus. Notieren Sie, was Sie warum verändern wollten.
  4. Selbst nachbearbeiten: Ausschnitt, Farben, Montage, Beschriftung, Retusche: Jeder erkennbare eigene Schritt stärkt Ihren Beitrag.
  5. Prompt und Versionen speichern: Legen Sie Eingabetext, Zwischenstände und Endfassung in einem Ordner ab.
  6. Fremde Rechte prüfen: Suchen Sie das Bild mit einer Bildersuche, kontrollieren Sie Marken und Personen.
  7. Bedingungen des Anbieters sichern: Speichern Sie die gültige Fassung als PDF oder Bildschirmfoto.
  8. Bei Wichtigem Rat holen: Für Logos, Kampagnen und Verträge fragen Sie eine Fachperson oder die IGE.
Ablaufgrafik in 8 Schritten: 1. Ziel klären; 2. Mit eigener Vorlage starten; 3. Mehrere Varianten erzeugen; 4. Selbst nachbearbeiten; 5. Prompt und Versionen speichern; 6. Fremde Rechte prüfen; 7. Bedingungen des Anbieters sichern; 8. Bei Wichtigem Rat holen.
Der Weg im Überblick: KI-Bilder und Urheberrecht in der Schweiz

Vorlage zum Kopieren

Wollen Sie festhalten, welchen eigenen Beitrag Sie geleistet haben, hilft dieses Protokoll:

Gestaltungsprotokoll zu Bild [Dateiname]
Datum: [Datum], erstellt von: [Name]
Programm und Tarif: [z. B. Bildgenerator X, Abo]
Eigene Vorlage/Skizze: [ja/nein, Datei]
Eingabetexte und Anzahl Versuche: [Zahl, Texte ablegen]
Eigene Auswahl: [warum dieses Bild gewählt wurde]
Eigene Bearbeitung: [z. B. Ausschnitt, Retusche, Montage, Schrift, Farben]
Verwendet in: [Medium]

Füllen Sie die Felder direkt nach der Arbeit aus. Je genauer Ihr Beitrag erkennbar ist, desto besser können Sie später argumentieren.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine Rechtsberatung: Die Rechtslage zu KI und Urheberrecht ist im Wandel. Prüfen Sie wichtige Fälle mit einer Fachperson.
  • Rechte Dritter bleiben: Dass Ihnen kein Urheberrecht zusteht, heisst nicht, dass Sie fremde Rechte missachten dürfen. Ähnelt das Bild einem bestehenden Werk, einer Marke oder zeigt es eine erkennbare Person, können Sie haften.
  • Trainingsdaten: Wie Anbieter ihre Modelle trainiert haben, ist teils umstritten. Das betrifft vor allem die Anbieter, kann aber auch Ihre Verwendung betreffen. Beobachten Sie Veröffentlichungen des Anbieters.
  • Logos und Marken: Ein KI-Logo ist keine Garantie für Markenschutz. Lesen Sie die Hinweise der Eidgenössischen Instanz für geistiges Eigentum (IGE).
  • Kunden- und Auftragsarbeiten: Wenn Sie für Kundschaft arbeiten, klären Sie schriftlich, wer was verwenden darf und ob KI eingesetzt wird.
  • Eigene Fotos als Grundlage: Haben Sie eigene Fotos als Vorlage genutzt, bleiben Ihre Rechte an den Fotos bestehen.
FallSchutz wahrscheinlich?Warum
Kurzer Prompt, Bild unverändertEher neinKeine eigene Gestaltung erkennbar
Eigene Skizze, KI bearbeitet, Sie montierenTeilweise möglichMenschlicher Beitrag erkennbar
Eigenes Foto, KI entfernt HintergrundFoto bleibt IhresIhr Werk bleibt Grundlage
Bild ahmt bekannte Figur nachVerletzung möglichFremde Rechte

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Grafiker in Winterthur entwirft für einen Weinbauern eine Etikette. Er verwendet einen Bildgenerator für ein Rebenmotiv.

Vorher: Er übernimmt das Bild und liefert es ab. Später fragt der Kunde, ob er das Motiv exklusiv nutzen kann und ob es geschützt ist. Der Grafiker kann es nicht beantworten.

Nachher: Bei einem zweiten Auftrag skizziert er die Komposition, lässt die KI nur Varianten der Reben erzeugen, montiert Elemente, setzt eigene Schrift und Farben und führt ein Gestaltungsprotokoll. Er erklärt dem Kunden, dass der Schutz für das reine KI-Motiv unsicher bleibt, die Gesamtgestaltung aber sein Beitrag ist, und hält das im Vertrag fest.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Ihre Mitarbeitenden KI-Inhalte sorgfältig und mit Blick auf Daten und Rechte nutzen sollen, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Laut Beschreibung sind Schweizer Praxisbezug, Datenschutz und der verantwortungsbewusste Umgang mit Unternehmensdaten Lerninhalte. Rechtsfragen im Einzelfall klärt eine Fachperson.

Häufige Fragen

Kann ich ein KI-Bild urheberrechtlich schützen lassen?

In der Schweiz entsteht der Schutz mit dem Werk, es gibt kein Register. Entscheidend ist, ob ein menschliches Werk mit individuellem Charakter vorliegt. Bei rein KI-erzeugten Bildern ist das unsicher.

Darf ein anderer mein KI-Bild kopieren?

Wo kein Urheberrecht besteht, ist das schwer zu verbieten. Andere Rechte können aber greifen, etwa Vertragsbedingungen, Markenrecht oder Lauterkeitsrecht. Fragen Sie im Einzelfall eine Fachperson.

Zählt mein Prompt als Werk?

Ein sehr kurzer Auftrag meist nicht. Ein umfangreicher, eigenständig formulierter Text kann als Text geschützt sein, auch wenn das Bild es nicht ist. Siehe Prompt und Urheberrecht.

Was gilt in der EU?

Die EU kennt ebenfalls das Erfordernis einer eigenen geistigen Schöpfung des Menschen. Einzelheiten unterscheiden sich je nach Land. Wenn Sie in der EU veröffentlichen, prüfen Sie dort die Regeln, siehe Urheberrecht Schweiz und EU.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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