Zum Inhalt springen

Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

KI-Vertrag elektronisch unterschreiben: Worauf kommt es an?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ob ein mit KI vorbereiteter Vertrag elektronisch unterschrieben werden darf, hängt nicht von der KI ab, sondern von der Form, die das Gesetz oder der Vertrag verlangt. Viele Verträge sind formfrei, für Schriftform ist in der Schweiz die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Klären Sie die Form, bevor Sie unterzeichnen.

Das Problem

Ein Vertragsentwurf liegt fertig vor, vorbereitet mit KI und von einer Fachperson durchgesehen. Nun soll er unterzeichnet werden. Die Gegenseite sitzt in einem anderen Kanton und schlägt vor: «Schicken Sie uns einfach ein Foto Ihrer Unterschrift.» Frau Müller zögert. Reicht das? Und hat es einen Einfluss, dass die KI beim Verfassen mitgeholfen hat?

Die gute Nachricht: Die Mitarbeit einer KI beim Entwurf ändert nichts an den Formvorschriften. Rechtlich zählt, wer den Vertrag abschliesst und welche Form für diese Art von Vertrag nötig ist. Die weniger gute Nachricht: Es gibt Fälle, in denen ein Foto der Unterschrift oder ein Mausklick nicht genügt.

Dieser Artikel erklärt die Grundzüge für die Schweiz in einfachen Worten. Er ersetzt keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, ob eine bestimmte Form verlangt ist. Im Schweizer Obligationenrecht gilt der Grundsatz der Formfreiheit: Viele Verträge brauchen keine besondere Form. Für einzelne Verträge verlangt das Gesetz Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung, etwa beim Grundstückkauf. Auch Ihr Vertrag selbst kann eine Form vorschreiben.
  1. Lesen Sie die Schlussbestimmungen. Viele Verträge legen fest, dass Änderungen und Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. Lassen Sie sich diese Klausel von der KI erklären, und prüfen Sie den Wortlaut selbst.
  1. Verstehen Sie die drei Stufen der Signatur. Einfach: Name oder eingescannte Unterschrift. Fortgeschritten: dem Unterzeichnenden eindeutig zugeordnet. Qualifiziert: mit einem anerkannten Zertifikat und Zeitstempel, nach Schweizer Recht für die gesetzlich verlangte Schriftform der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Die Stufen sind im Bundesgesetz über die elektronische Signatur geregelt.
  1. Wählen Sie ein passendes Verfahren. Für formfreie Verträge genügt oft ein Signaturdienst mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur. Wenn Schriftform verlangt ist, brauchen Sie meist eine qualifizierte Signatur eines anerkannten Anbieters oder eine Unterschrift auf Papier.
  1. Prüfen Sie die Identität der Unterzeichnenden. Wer unterschreibt für die Gesellschaft? Brauchen Sie eine Kollektivunterschrift zu zweien? Der Handelsregistereintrag zeigt, wer zeichnungsberechtigt ist.
  1. Sichern Sie die endgültige Fassung. Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie, dass die Version im Signaturdienst genau der vereinbarten Fassung entspricht. Vergleichen Sie bei Bedarf wie in Vertragsversionen vergleichen.
  1. Bewahren Sie den Nachweis auf. Speichern Sie das unterzeichnete Dokument samt Signaturprotokoll an einem geordneten Ort, am besten mit Datum und Ablage in Ihrem Vertragsverzeichnis.

Vorlage zum Kopieren

Ich möchte einen [Vertragsart] mit [Gegenpartei, z. B. «einem Lieferanten in einem anderen Kanton»] abschliessen. Rechtsordnung: Schweiz.
Hilf mir, eine Checkliste für die Unterzeichnung vorzubereiten:
1. Welche Fragen muss ich klären, ob für diesen Vertrag eine besondere Form (Schriftlichkeit, öffentliche Beurkundung) nötig ist? Formuliere sie als Fragen an eine Fachperson, ohne die Antwort zu behaupten.
2. Welche Angaben im Vertrag prüfe ich vor der Unterschrift (Parteien, Zeichnungsberechtigung, Datum, Anhänge)?
3. Erkläre in einfachen Worten den Unterschied zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur und nenne, wo ich die geltenden Regeln nachlesen kann.
Regeln: Keine Rechtsbehauptungen zu meinem Fall. Markiere alles, was ich prüfen muss, mit [PRÜFEN]. Deutsch (Schweiz), einfache Sprache.

Ergänzen Sie Vertragsart und Gegenpartei; die Antworten helfen beim Gespräch mit Ihrer Fachperson, ersetzen sie aber nicht.

Worauf Sie achten müssen

  • Formvorschriften: Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, braucht es eine eigenhändige oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Für einzelne Verträge verlangt das Gesetz öffentliche Beurkundung; elektronisch lässt sich das nur in den dafür vorgesehenen Verfahren erledigen.
  • Kündigungen und Mietrecht: Für bestimmte Kündigungen gelten besondere Formen (zum Beispiel bei der Wohnungsmiete ein amtliches Formular). Fragen Sie vorher nach.
  • Beweiswert: Auch bei formfreien Verträgen kann im Streitfall entscheidend sein, wer beweisen kann, was vereinbart wurde. Signaturprotokolle und gespeicherte Fassungen helfen.
  • Auslandsbezug: Bei einer Partei im Ausland können andere Regeln gelten, etwa die europäische eIDAS-Verordnung. Klären Sie das vorab.
  • KI-Agenten: Lassen Sie KI-Assistenten nicht selbstständig Verträge abschliessen; siehe Kann ein KI-Agent Verträge abschliessen?.
  • Fachperson: Bei höheren Beträgen oder unklarer Form fragen Sie eine Juristin oder einen Juristen.
SignaturartKurz erklärtErsetzt gesetzliche Schriftform?
EinfachName, Scan oder KlickNein
Fortgeschritteneindeutig zugeordnet, Änderungen erkennbarNein
Qualifiziertanerkanntes Zertifikat, ZeitstempelJa, nach Schweizer Recht

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Catering-Betrieb in Thun schliesst einen Rahmenvertrag mit einer Kantine in Basel. Der Vertrag entstand mit KI-Hilfe und wurde von einer Treuhänderin geprüft. Beide Seiten möchten digital unterschreiben.

Vorher: Die Inhaberin plante, ein Foto ihrer Unterschrift per Mail zu senden. Nachher: Sie liest die Formklausel, stellt fest, dass der Vertrag nur Schriftform für Änderungen verlangt, und wählt einen Signaturdienst. Für den Hauptvertrag genügt die einfache Signatur, für spätere Änderungen vereinbaren beide Seiten ausdrücklich, dass auch qualifizierte elektronische Signaturen gelten. Die Handelsregisterauszüge zeigen, wer zeichnen darf.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie lernen möchten, Vertragsdokumente mit KI sauber zu ordnen und zur Prüfung vorzubereiten, hilft der Kursbereich KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben. Belegt ist dort die nicht-juristische Strukturierung von Vertragsdokumenten, begleitet von Praxisaufgaben und KI-Lerncoach.

Welche Signaturform für Ihren Vertrag rechtlich genügt, klärt Ihre Fachperson. absofort bietet dazu keine Rechtsauskunft an.

Häufige Fragen

Genügt ein Foto meiner Unterschrift?

Bei formfreien Verträgen kann ein Foto genügen, gesichert ist die Zustimmung damit aber kaum. Wo Schriftform verlangt ist, reicht es nicht. Nutzen Sie in dem Fall eine qualifizierte Signatur oder unterschreiben Sie auf Papier.

Muss ich angeben, dass der Vertrag mit KI erstellt wurde?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es für Verträge nicht. Entscheidend sind Inhalt und Einigung. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien besondere Angaben dazu verlangt, gilt das Vereinbarte.

Was ist, wenn die KI eine Klausel eingefügt hat, die ich nicht verstanden habe?

Sie sind an den unterschriebenen Text gebunden. Lassen Sie unklare Stellen vor der Unterschrift klären und streichen Sie, was Sie nicht verantworten können.

Wo finde ich die offiziellen Regeln?

Das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über die elektronische Signatur sind auf Fedlex veröffentlicht. Dort finden Sie die jeweils gültige Fassung.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

Weiterlesen in der Galaxie