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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Kann ich an einem KI-Bild exklusive Rechte erhalten?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei rein maschinell erzeugten KI-Bildern entsteht nach heutiger Auffassung in der Schweiz meist kein Urheberrecht, das andere von der Nutzung ausschliesst. Exklusivität lässt sich daher vor allem vertraglich und durch eigene Gestaltung herstellen, nicht durch das Bild allein. Anbieter garantieren in der Regel keine Einzigartigkeit.

Das Problem

Sie lassen von einer KI ein Motiv erstellen, das Ihre Marke prägen soll: ein Maskottchen, ein Titelbild für Ihre Website, ein Muster für Ihre Verpackung. Es gefällt Ihnen, Sie möchten es nur für sich verwenden. Dann die Frage: Kann jemand anderes dasselbe Bild nutzen? Kann ich es mir sichern? Und wie weise ich gegenüber Dritten nach, dass es «meins» ist?

Bei Fotos, Zeichnungen und Logos, die von Menschen geschaffen wurden, ist die Antwort einfach: Die Urheberin hat Rechte und kann sie vertraglich übertragen. Bei KI-Bildern ist es komplizierter. Wenn kein Mensch das Bild gestaltet hat, entsteht nach verbreiteter Auffassung kein Urheberrecht. Ohne Urheberrecht kann niemand anderen von der Nutzung ausschliessen, nicht einmal der Anbieter des Programms.

Zudem erzeugen KI-Programme für ähnliche Aufträge oft ähnliche Ergebnisse. Diese Seite erklärt, was realistisch ist und welche Wege es gibt, trotzdem etwas Eigenes aufzubauen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Logos und Markenbildern ist eine fachliche Prüfung sinnvoll.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären: Wie wichtig ist Exklusivität? Für ein Titelbild eines Blogs vielleicht gering, für ein Logo oder ein Markenmaskottchen hoch.
  2. Anbieterbedingungen lesen: Was regeln die Nutzungsbedingungen zu Rechten an Ergebnissen? Viele räumen Nutzenden die Nutzung ein, soweit Rechte bestehen, und versprechen keine Einzigartigkeit. Notieren Sie die Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung.
  3. Eigenen Beitrag erhöhen: Gestalten Sie mit: Wählen Sie aus, kombinieren Sie, zeichnen Sie ein, ergänzen Sie Schrift und Elemente, überarbeiten Sie mit einem Bildprogramm. Nur der menschliche, schöpferische Anteil kann geschützt sein. Siehe Wem gehören Texte und Bilder aus einer KI?.
  4. Menschliche Gestalterin beiziehen: Für Logos und Markenbilder lohnt sich eine Designerin, die KI als Werkzeug nutzt und die Rechte per Vertrag an Ihren Betrieb überträgt.
  5. Marke oder Design prüfen: Ein Logo kann als Marke eingetragen werden, wenn es unterscheidungskräftig ist. Auch eine Eintragung als Design kommt in Frage. Beides ist ein eigenes Verfahren mit Voraussetzungen, bei dem das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum informiert. Siehe Logo und Markenschutz.
  6. Ähnlichkeit prüfen: Suchen Sie mit einer Bildersuche, ob es sehr ähnliche Motive gibt, bevor Sie sich festlegen.
  7. Entstehung dokumentieren: Speichern Sie Aufträge, Zwischenstände, Auswahl und Ihre Änderungen mit Datum. Siehe Herkunft von KI-Bildern dokumentieren.
  8. Vertraglich regeln: Wenn Sie mit Agenturen oder Freiberuflichen arbeiten, vereinbaren Sie Rechteübertragung, Exklusivität und Haftung schriftlich.

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Auftrag lassen Sie sich Fragen für ein Gespräch mit einer Designerin oder Rechtsberaterin zusammenstellen:

Wir sind [Betrieb, Branche, Schweiz] und möchten das KI-Bild [Beschreibung, z. B. Maskottchen für unsere Bäckerei] exklusiv für unsere Marke verwenden.
Entstehung: Werkzeug [Name], Datum [Datum], Aufträge: [Prompt oder Zusammenfassung], eigene Bearbeitung: [ja/nein, was].
Verwendung: [z. B. Logo, Verpackung, Website, Merchandise].
Erstelle eine Liste mit zehn Fragen an eine Fachperson zu: Schutzfähigkeit, Nutzungsbedingungen des Werkzeugs, Ähnlichkeit zu anderen Motiven, Marken- und Designschutz, vertraglicher Exklusivität mit Gestaltern, Dokumentation.
Ergänze eine Checkliste «Das können wir selbst tun». Gib keine Rechtsberatung und nenne keine Gesetzesartikel als sicher.

Ersetzen Sie die Angaben. Besprechen Sie wichtige Fälle mit einer Fachperson für Immaterialgüterrecht.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine Garantie der Einzigartigkeit: KI-Programme erzeugen ähnliche Ergebnisse für ähnliche Aufträge. Andere können nahezu dasselbe Bild erhalten.
  • Kein Ausschluss durch Urheberrecht: Ohne menschliche Schöpfung fehlt der Schutz, mit dem man andere von der Nutzung abhalten könnte. Die Rechtslage ist im Fluss.
  • Anbieterbedingungen: Sie ändern sich und regeln, was Sie mit Ergebnissen tun dürfen. Gratis-Tarife können kommerzielle Nutzung einschränken. Siehe KI-Bilder kommerziell nutzen.
  • Rechte Dritter: Ein KI-Bild kann einem bestehenden Werk, einer Marke oder einer Person ähneln. Prüfen Sie das, bevor Sie es prägend verwenden.
  • Markeneintragung ist kein Selbstläufer: Sie braucht Unterscheidungskraft und Prüfung auf bestehende Rechte. Beratung ist hilfreich.
  • Vertraulichkeit: Geben Sie keine geheimen Produktentwürfe in KI-Dienste ein.
  • Dokumentation: Ohne Belege lässt sich der eigene Beitrag schwer nachweisen.
Weg zur ExklusivitätWirkungAufwand
Reines KI-Bild unverändertkeine rechtliche Exklusivitätgering
KI-Bild mit starker eigener GestaltungSchutz für Ihren Anteil möglichmittel
Auftrag an Designerin mit Rechteübertragungvertraglich gesichertmittel bis hoch
Markeneintragung des LogosMarkenschutz bei Erfolghoch, mit Prüfung
DesigneintragungSchutz für Erscheinungsformhoch
Nutzungsvertrag mit Agentur zur Exklusivitätvertragliche Pflicht der Agenturmittel

Was Sie realistisch erwarten können: Für Alltagsmotive wie Blogbilder oder Social-Media-Grafiken ist Exklusivität selten nötig. Wichtig ist, dass Sie das Bild rechtmässig nutzen dürfen und keine fremden Rechte verletzen. Für zentrale Markenelemente lohnt sich dagegen eine Lösung mit klaren Rechten: eine gestaltende Person, die das Motiv mit eigenen Entscheidungen weiterentwickelt, und ein Vertrag, der Ihnen alle nötigen Nutzungsrechte einräumt. Ergänzt durch eine Markeneintragung haben Sie dann eine belastbare Grundlage. Rechnen Sie dafür Zeit und Kosten ein, und holen Sie Offerten ein. Notieren Sie von Anfang an, wer was beigetragen hat. Das erleichtert jede spätere Auseinandersetzung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein erfundenes Beispiel: Eine Bäckerei in Burgdorf möchte ein Maskottchen als Gesicht ihrer Marke und lässt eines mit KI erzeugen.

Vorher: Die Inhaberin findet das Ergebnis perfekt und lässt es auf Packungen drucken. Ein Konkurrent in einem anderen Kanton verwendet wenige Wochen später ein beinahe identisches Motiv.

Nachher: Die Bäckerei beauftragt eine Illustratorin, die das KI-Motiv als Ausgangspunkt nimmt und eine eigene Figur mit Charakter und Farbwelt gestaltet. Ein Vertrag überträgt alle Nutzungsrechte. Zudem prüft die Inhaberin mit Beratung eine Markeneintragung. Die Entstehung der Figur ist dokumentiert, und die Marke ist deutlich leichter zu verteidigen.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Sie KI-Bilder für Ihren Betrieb sorgfältig einsetzen möchten, bietet absofort Kurse zu KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben. Laut Beschreibung gehören KI-Bilder, Video-Teaser, Qualitätsprüfung und betriebliche KI-Richtlinien zum Angebot, mit Praxisaufgaben und KI-Lerncoach.

Marken- und Urheberrechtsfragen zu einzelnen Motiven klären Fachleute.

Häufige Fragen

Kann der Anbieter mir Exklusivität zusichern?

Gewöhnliche Dienste tun das in der Regel nicht. Prüfen Sie die Bedingungen oder fragen Sie nach einem individuellen Vertrag.

Reicht es, dass ich den Prompt selbst geschrieben habe?

Nach heutigem Stand meist nicht, um ein Urheberrecht am Ergebnis zu begründen. Eigene Gestaltung des Bildes zählt mehr.

Kann ich ein KI-Logo als Marke eintragen?

Möglich, wenn es unterscheidungskräftig ist und keine älteren Rechte entgegenstehen. Lassen Sie sich beraten. Siehe Logo und Markenschutz.

Was tun, wenn jemand dasselbe Bild nutzt?

Prüfen Sie Herkunft und Rechte, und holen Sie Beratung ein, bevor Sie reagieren. Ohne Schutzrecht sind Ihre Möglichkeiten begrenzt.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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