Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen
Betriebsvereinbarung zu KI: Welche Punkte gehören hinein?
Kurz gesagt
Eine Betriebsvereinbarung zu KI regelt, wofür das Werkzeug dient, welche Daten verarbeitet werden, ob Leistung bewertet werden darf und wie Mitarbeitende und Betriebsrat Kontrolle ausüben. Diese Themenliste hilft bei der Vorbereitung; den Vertragstext schreibt eine Fachperson.
Das Problem
Betriebsrat und Geschäftsleitung haben sich auf den Einsatz eines KI-Werkzeugs geeinigt, und nun soll es schriftlich festgehalten werden. Aber womit beginnt man? Ein leeres Blatt, ein Anbieter, der ein Standardpapier mitliefert, und die Sorge, etwas Wesentliches zu vergessen.
Eine gute Vereinbarung schafft Klarheit und Vertrauen: Alle wissen, wofür das Werkzeug genutzt wird und wofür nicht. Eine schlechte ist entweder so allgemein, dass sie nichts regelt, oder so detailverliebt, dass sie nach einem halben Jahr veraltet ist. Bei KI ist Letzteres besonders wahrscheinlich, weil sich Funktionen schnell ändern.
Dieser Beitrag ist eine Themenliste für die Vorbereitung. Er enthält keinen Vertragstext und ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültige Ausarbeitung gehört in die Hände einer Fachperson für Arbeitsrecht und Datenschutz.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
Hinweis: KI kann beim Sortieren, Gliedern und beim Entwerfen von Fragen helfen. Rechtsverbindliche Formulierungen entstehen nicht per Prompt.
- Klären Sie, wer verhandelt. In Deutschland sind es Arbeitgeber und Betriebsrat, in Österreich eine ähnliche Konstellation (siehe Betriebsvereinbarung Österreich). In der Schweiz gibt es keine Betriebsvereinbarung in diesem Sinn; dort dienen Reglemente oder Weisungen mit Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung (siehe Mitwirkung in der Schweiz).
- Beschreiben Sie das Werkzeug. Name, Anbieter, Funktionen, Version, Einsatzbereiche, beteiligte Abteilungen. Legen Sie fest, wie mit Änderungen und neuen Funktionen umgegangen wird.
- Definieren Sie den Zweck. Wofür darf das Werkzeug genutzt werden, wofür ausdrücklich nicht? Je klarer, desto besser. Verbotene Zwecke (z. B. Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Personen) gehören ausdrücklich hinein.
- Regeln Sie Daten und Zugriff. Welche Daten dürfen eingegeben werden, welche nicht (Kundendaten, Personaldaten, Geheimnisse)? Wer hat Zugriff auf Protokolle und Auswertungen? Wo und wie lange wird gespeichert? Wird mit den Daten trainiert?
- Regeln Sie Leistungs- und Verhaltensbewertung. Dürfen Daten aus dem Werkzeug für Beurteilungen, Zielvereinbarungen oder personelle Massnahmen verwendet werden? Meist wird das ausgeschlossen oder eng begrenzt.
- Legen Sie Schutz und Rechte der Beschäftigten fest. Information, Schulung, Beschwerdeweg, keine Nachteile bei Nichtnutzung, Umgang mit Fehlern, Qualifizierung. Kennzeichnung KI-gestützter Ergebnisse, wo nötig.
- Regeln Sie Kontrolle, Überprüfung und Dauer. Wer überprüft die Einhaltung, wann wird die Vereinbarung überprüft, wie werden Änderungen verhandelt, wie lange gilt sie, wie wird sie gekündigt? Planen Sie regelmässige Überprüfungen ein, etwa jährlich.
Themenliste mit Fragen:
| Themenblock | Leitfrage |
|---|---|
| Geltungsbereich | Für wen und für welche Werkzeuge gilt sie? |
| Zweck | Wozu ja, wozu ausdrücklich nein? |
| Daten | Welche Daten, wo gespeichert, wie lange, wer sieht sie? |
| Leistungsbewertung | Dürfen Auswertungen personenbezogen verwendet werden? |
| Information und Schulung | Wer erfährt was, wer wird geschult? |
| Qualität und Verantwortung | Wie werden Ergebnisse geprüft, wer haftet intern? |
| Kontrolle und Beschwerde | Wer überprüft, wohin wendet man sich? |
| Änderungen und Laufzeit | Wie wird bei neuen Funktionen verfahren? |
Vorlage zum Kopieren
Ein Prompt ist der Arbeitsauftrag an die KI. Mit dieser Vorlage erhalten Sie eine Gliederung und Fragen für die Ausarbeitung; geben Sie keine echten Personendaten ein.
Wir bereiten in einem Betrieb in [Deutschland/Österreich] gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine Vereinbarung zum Einsatz von KI vor. Werkzeug: [Name/Art]. Zweck: [Zweck]. Beteiligte Bereiche: [Bereiche].
Erstelle eine Gliederung mit den Themenblöcken: Geltungsbereich, Beschreibung des Werkzeugs, Zweck und verbotene Zwecke, Daten und Zugriff, Speicherdauer, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Information und Schulung, Qualität und Verantwortung, Kennzeichnung KI-gestützter Ergebnisse, Kontrolle und Beschwerde, Änderungen, Laufzeit und Kündigung.
Formuliere zu jedem Block drei Leitfragen, die beide Seiten klären sollten, und je einen Stichpunkt, worauf eine Fachanwältin besonders achten sollte.
Schreibe keinen Vertragstext und keine Rechtsaussagen. Unsicheres mit [klären] markieren.Passen Sie Land und Werkzeug an; bei Werkzeugen, die Personen bewerten, ergänzen Sie ausdrücklich die Themen Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Worauf Sie achten müssen
- Keine Standardvorlage übernehmen: Eine Vereinbarung muss zu Betrieb, Werkzeug und Verhältnis zwischen Geschäftsleitung und Vertretung passen. Fremde Vorlagen helfen als Anregung, nicht als Lösung.
- Mitbestimmungsrechte beachten: In Deutschland bestehen Mitbestimmungs-, Informations- und Beratungsrechte bei KI (siehe Quelle zum Betriebsverfassungsgesetz und KI im deutschen Betrieb). Die Vereinbarung ersetzt nicht die Beteiligung bei neuen Funktionen.
- Datenschutz mitdenken: Die Vereinbarung ist keine Datenschutz-Prüfung. Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung und Folgenabschätzung sind zusätzlich zu klären.
- Technik ändert sich: Regeln Sie, wie mit neuen Funktionen, Modellwechseln und Anbieterwechseln umgegangen wird, damit die Vereinbarung nicht schon nach Wochen überholt ist.
- EU AI Act: Je nach Einstufung des Systems können Pflichten für Betreiber bestehen, etwa zu Aufsicht und Information. Eine Fachperson klärt, welche für Ihren Fall gelten.
- Verständlich bleiben: Eine Vereinbarung, die niemand versteht, schützt niemanden. Ergänzen Sie ein kurzes Merkblatt für die Belegschaft.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein mittelgrosses Logistikunternehmen mit Standort in Österreich und einem Betriebsrat will einen KI-Assistenten für die Disposition einführen. Frau Müller aus der Schweizer Konzernleitung moderiert die Vorbereitung. Beide Seiten haben unterschiedliche Vorstellungen: Die Geschäftsleitung will «Effizienz messen», der Betriebsrat fürchtet Kontrolle.
Frau Müller lässt mit KI eine Themenliste und Leitfragen erstellen und bespricht sie in einem Workshop. Es zeigt sich schnell, wo Einigkeit besteht (Zweck: Planung) und wo nicht (Auswertung nach Personen). Die Parteien einigen sich auf einen Ausschluss personenbezogener Auswertung, eine Löschfrist und eine halbjährliche Überprüfung. Die Rechtsanwältin formuliert danach den Text.
So hilft Ihnen Alpasana
Für Betriebe, die KI einführen und das Team mitnehmen wollen, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen: Online-Weiterbildung von den Grundlagen bis zum Executive-Diplomlehrgang, mit Datenschutz als Lerninhalt, verantwortungsvollem Umgang mit Unternehmensdaten und dem EU AI Act bei EU-Bezug. Sie lernen im eigenen Tempo und erhalten verifizierbare Abschlüsse; für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.
Das Ausarbeiten der Vereinbarung selbst gehört in die Hände einer Fachperson für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Brauchen wir eine eigene Vereinbarung für jedes KI-Werkzeug?
Nicht unbedingt. Oft gibt es eine Rahmenvereinbarung mit allgemeinen Regeln und Anhängen für einzelne Werkzeuge. So bleibt sie auch bei neuen Werkzeugen anwendbar.
Wie lange ist eine solche Vereinbarung gültig?
Das bestimmen die Parteien. Üblich sind unbefristete Vereinbarungen mit regelmässiger Überprüfung und Kündigungsmöglichkeit. Bei KI ist eine jährliche Überprüfung sinnvoll.
Was gilt in der Schweiz?
Es gibt keine Betriebsvereinbarung im deutschen Sinn. Der Arbeitgeber regelt vieles über Reglemente und Weisungen und muss die Arbeitnehmervertretung, wo es sie gibt, informieren und anhören. Siehe Mitwirkung in der Schweiz.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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