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Werkzeuge & Agenten · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Darf ich die Stimme einer anderen Person mit KI nachbilden?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Stimme gehört zur Persönlichkeit eines Menschen. Eine KI-Nachbildung ist nur mit klarer, am besten schriftlicher Einwilligung der Person vertretbar, mit festgelegtem Zweck, Dauer und Widerrufsmöglichkeit. Ohne Zustimmung verzichten Sie darauf und nutzen eine Standardstimme oder engagieren eine Sprecherin.

Das Problem

Für ein Erklärvideo, die Telefonansage oder einen Podcast hätten Sie gern die Stimme einer bestimmten Person: der Chefin, eines bekannten Sprechers, einer verstorbenen Kollegin oder eines Schauspielers. KI-Werkzeuge können Stimmen aus wenigen Minuten Aufnahme nachbilden. Technisch ist das einfach, rechtlich und menschlich aber nicht.

Eine Stimme ist wie ein Gesicht ein Teil der Persönlichkeit. Menschen erkennen sich und werden erkannt. Eine geklonte Stimme kann Dinge sagen, die die Person nie gesagt hat, und das kann ihren Ruf schädigen oder sie in einen Zusammenhang stellen, den sie ablehnt.

Hier erfahren Sie die gesicherten Grundsätze und ein sinnvolles Vorgehen. Es ist keine Rechtsberatung.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Wünsche klären. Wessen Stimme möchten Sie nutzen, wofür und wie lange? Ist die Person lebendig, erreichbar und willens? Handelt es sich um eine Mitarbeiterin, eine externe Sprecherin, eine bekannte Person?
  1. Alternativen prüfen. Brauchen Sie wirklich eine bestimmte Stimme? Standardstimmen von KI-Werkzeugen oder eine professionelle Sprecherin sind oft die einfachere Lösung. Siehe KI-Voiceover erstellen.
  1. Person ansprechen. Fragen Sie offen: wofür, wo, wie lange, mit welchen Texten. Setzen Sie keinen Druck, schon gar nicht bei Mitarbeitenden.
  1. Schriftliche Einwilligung einholen. Halten Sie fest: Zweck, Werkzeug, Verwendungsorte, Dauer, Entschädigung, Widerrufsrecht und was beim Austritt oder nach Ablauf geschieht. Verwenden Sie die Vorlage unten als Ausgangspunkt.
  1. Freigabe der Inhalte regeln. Vereinbaren Sie, dass die Person neue Texte vor der Veröffentlichung sieht, oder dass nur vorher abgestimmte Texte verwendet werden.
  1. Werkzeug prüfen. Wo werden Stimmaufnahmen gespeichert? Wer hat Zugriff? Kann das Stimmmodell gelöscht werden? Nutzen Sie nur freigegebene Dienste. Siehe Eigene Stimme klonen.
  1. Kennzeichnen. Weisen Sie darauf hin, dass die Stimme KI-erzeugt ist, wenn Zuhörende sonst getäuscht würden. Für KI-erzeugte oder -veränderte Audioinhalte können Transparenzpflichten gelten, besonders bei EU-Bezug. Lassen Sie das prüfen.
  1. Dokumentieren und kontrollieren. Bewahren Sie die Einwilligung auf, führen Sie eine Liste der Verwendungen und löschen Sie das Stimmmodell, wenn der Zweck entfällt.

Vorlage zum Kopieren

Du bist eine erfahrene Beraterin für Medienprojekte in der Schweiz. Ich möchte die Stimme einer Person mit KI nachbilden und brauche einen Entwurf für eine verständliche Einwilligung. Du gibst keine Rechtsberatung und erfindest keine Gesetzesartikel.

Person (ohne Namen): [z. B. Mitarbeiterin, externe Sprecherin]
Zweck: [z. B. Telefonansage, Schulungsvideos]
Verwendung: [z. B. Website, intern, soziale Medien]
Dauer: [z. B. zwei Jahre]
Verwendetes Werkzeug: [Name oder «noch offen»]
Entschädigung: [ja/nein, wie geregelt]

Entwirf:
1. Einen kurzen, verständlichen Einwilligungstext mit Zweck, Verwendung, Dauer, Werkzeug, Freigabe neuer Texte, Widerruf und Löschung des Stimmmodells.
2. Eine Liste von Punkten, die ich mit einer Fachperson klären sollte.
3. Fragen, die ich der Person vor der Einwilligung beantworten sollte.
Regeln: Verwende einfache Sprache, Anrede «Sie». Weise darauf hin, dass die Einwilligung freiwillig ist. Markiere offene Fragen mit «[klären]».

Setzen Sie Ihre Angaben ein und lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen.

Wann sind Sie auf der sicheren Seite?

SituationEinschätzung
Eigene Stimme für eigenen ZweckIhre Entscheidung, Werkzeug prüfen
Mitarbeiterin mit schriftlicher, freiwilliger EinwilligungMöglich, wenn Zweck, Dauer, Widerruf geregelt sind
Externe Sprecherin mit VertragMöglich, Vertrag muss KI-Nachbildung ausdrücklich regeln
Bekannte Person ohne ZustimmungNicht vertretbar
Verstorbene PersonBesonders sensibel, Rat holen. Siehe Stimme Verstorbener

Worauf Sie achten müssen

  • Persönlichkeitsrecht: Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit vor widerrechtlichen Verletzungen. Die Stimme gehört nach verbreiteter Auffassung dazu. Im Einzelfall entscheidet eine Fachperson.
  • Datenschutz: Stimmaufnahmen sind Personendaten. Klären Sie Speicherort, Zweck und Aufbewahrung, siehe Datenschutzgesetz.
  • Missbrauchsrisiko: Geklonte Stimmen werden für Betrug eingesetzt. Beschränken Sie den Zugang zum Stimmmodell auf wenige Personen. Siehe Stimmenklonen verstehen.
  • Transparenz: Für KI-erzeugte Audioinhalte können Kennzeichnungspflichten bestehen, etwa nach dem EU AI Act bei EU-Bezug. Fristen und Details sind sorgfältig zu prüfen.
  • Täuschung vermeiden: Zuhörende sollen nicht glauben, die Person habe etwas selbst gesagt, wenn dem nicht so ist.
  • Austritt und Widerruf: Regeln Sie im Voraus, was mit dem Stimmmodell passiert.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Frau Siegrist, 53, leitet die Kommunikation einer Stiftung in Baden. Die Geschäftsführerin hat eine angenehme Stimme, und die Stiftung möchte mit KI Schulungsvideos vertonen. Vorher: Ein Kollege schlägt vor, aus alten Aufnahmen ein Stimmmodell zu erzeugen, ohne zu fragen.

Frau Siegrist stoppt das. Sie spricht die Geschäftsführerin an, erklärt Zweck und Risiken und bereitet eine schriftliche Einwilligung vor. Die Geschäftsführerin stimmt zu, mit Freigabe jedes Textes und Widerrufsrecht. Nachher: Die Videos erscheinen mit Hinweis auf die KI-Stimme, das Modell liegt in einem geschützten Konto, und die Einwilligung ist abgelegt.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Ihr Team lernen soll, KI-Medien und Personenrechte verantwortungsvoll zu behandeln, bietet Alpasana die KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Beschrieben sind unter anderem Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte, EU AI Act bei EU-Bezug, ein verantwortungsbewusster Umgang mit Unternehmensdaten sowie eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen.

Rechtsberatung und Verträge zu Stimmrechten sind nicht Teil des Angebots. Dafür ziehen Sie eine Fachperson bei.

Häufige Fragen

Darf ich die Stimme von Prominenten nachbilden?

Nicht ohne deren Zustimmung, vor allem nicht für Werbung oder Aussagen in deren Namen. Auch Parodien haben Grenzen. Im Zweifel lassen Sie es sein und holen Rat ein.

Was ist mit meiner eigenen Stimme?

Sie dürfen sie selbst nachbilden lassen. Prüfen Sie aber, wie der Anbieter Ihre Aufnahmen verwendet, und schützen Sie das Modell vor Missbrauch. Siehe Eigene Stimme klonen.

Reicht eine mündliche Zusage?

Aus Beweisgründen ist Schriftlichkeit klar besser. Halten Sie Zweck, Dauer und Widerruf fest.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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