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KI kostenlos für die Schule: Was ist zu prüfen?
Kurz gesagt
Kostenlose KI darf an einer Schule nur genutzt werden, wenn Datenschutz, Altersgrenzen und die Vorgaben von Kanton oder Schulträger eingehalten sind. Klären Sie vor dem Einsatz: Wer ist verantwortlich, welche Daten fliessen, dürfen Kinder Konten haben, und wie kann die Schule die Nutzung nachweisen?
Das Problem
Viele Schulen haben kein Budget für KI-Lizenzen. Da liegt es nahe, auf kostenlose Angebote auszuweichen: Eine Lehrperson legt ein Gratis-Konto an, eine Klasse arbeitet mit einem Chatbot, eine Schulgemeinde fragt sich, ob das reicht.
Rechtlich und organisatorisch ist das anspruchsvoller, als es scheint. Eine Schule ist keine Privatperson. Sie ist für die Daten der ihr anvertrauten Kinder verantwortlich, und für öffentliche Schulen gelten kantonale Datenschutzgesetze und Vorgaben der Schulträger. Wer ein Gratis-Werkzeug einsetzt, nimmt dessen Nutzungsbedingungen für die Schule an.
Deshalb lohnt sich eine einfache Prüfung vor dem Einsatz. Dieser Beitrag zeigt, welche Bedingungen erfüllt sein sollten, und gibt keine Rechtsberatung: Die Rechtslage unterscheidet sich je Kanton, und im Einzelfall sollten Sie die zuständige Fachstelle fragen.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Die Zuständigkeit klären. Fragen Sie, wer an Ihrer Schule über Werkzeuge entscheidet: Schulleitung, Schulträger (Gemeinde, Schulkommission) oder der Kanton. Ohne diese Stelle sollten Sie keine Gratis-Dienste für die Klasse einführen.
- Den Einsatzfall bestimmen. Unterscheiden Sie drei Fälle: Lehrperson nutzt KI allein für Planung, Lehrperson zeigt KI im Unterricht, Lernende nutzen KI mit eigenen Konten. Mit jedem Fall steigen die Anforderungen.
- Die Nutzungsbedingungen lesen. Achten Sie auf Mindestalter, Zustimmung der Eltern, Verwendung der Eingaben, Standort der Verarbeitung und Möglichkeiten zum Löschen. Halten Sie die Stellen mit einer Notiz fest.
- Kontenfrage lösen. Prüfen Sie, ob Kinder eigene Konten anlegen müssen. Wenn ja, klären Sie mit der Schule im Einzelfall die Rechtsgrundlage, die kantonalen Vorgaben und die Bedingungen des Anbieters, einschliesslich einer allfälligen Zustimmung der Eltern. Vorführungen am Beamer ohne Schülerkonten sind einfacher.
- Daten verbieten, die nicht hineingehören. Legen Sie schriftlich fest: keine Namen, Fotos, Noten oder Beurteilungen von Lernenden in öffentliche Dienste.
- Eltern informieren. Erklären Sie in einem kurzen Schreiben, wofür KI eingesetzt wird, was nicht eingegeben wird und wie Eltern nachfragen können. Bieten Sie eine Alternative für Kinder, die nicht teilnehmen sollen.
- Die Erlaubnis dokumentieren. Halten Sie fest, wer wann was freigegeben hat. So können Sie später nachweisen, dass die Schule sorgfältig vorgegangen ist.
- Nach einer Frist erneut prüfen. Gratis-Angebote ändern Bedingungen. Setzen Sie einen Termin, etwa zu Semesterbeginn, für eine neue Kontrolle.

| Bedingung | Offene Frage | Wer klärt es? |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | Wer darf Werkzeuge freigeben? | Schulleitung, Schulträger |
| Alter | Ab welchem Alter sind Konten erlaubt? | Nutzungsbedingungen, Schule |
| Datenschutz | Was geschieht mit Eingaben? | Datenschutzstelle des Kantons |
| Eltern | Sind sie informiert, gibt es Alternativen? | Lehrperson, Schulleitung |
| Nachweis | Ist die Freigabe dokumentiert? | Schulleitung |
Vorlage zum Kopieren
Dieser Auftrag hilft Ihnen, ein Elternschreiben zu entwerfen. Er enthält keine Personendaten; Sie lassen den Text anschliessend von der Schulleitung prüfen.
Schreibe einen kurzen Elternbrief (maximal 200 Wörter) für eine Schule in der Schweiz.
Inhalt: Ab [Datum] zeigt die Lehrperson im Unterricht der [Klasse] ein KI-Werkzeug für das Thema [Thema].
Die Kinder legen keine eigenen Konten an, es werden keine Namen, Fotos oder Noten eingegeben.
Erkläre in einfacher Sprache, was KI ist, und nenne eine Ansprechperson: [Name, Funktion].
Biete an, dass Eltern Fragen stellen können. Verwende eine freundliche, sachliche Sprache und die Anrede «Sie».Ersetzen Sie die Platzhalter. Lassen Sie den Brief von der Schulleitung freigeben, bevor Sie ihn versenden.
Worauf Sie achten müssen
- Lernende nicht zu privaten Konten bei Anbietern verpflichten. Eine schulische Aufgabe darf nicht davon abhängen, dass Kinder Daten an einen Anbieter geben.
- Altersgrenzen und die Zustimmung der Eltern sind in den Bedingungen oft geregelt. Lesen Sie sie aktuell, statt sich auf Gerüchte zu verlassen.
- Verwenden Sie keine Daten, die einem Amts- oder Berufsgeheimnis unterliegen könnten, etwa Berichte der Schulsozialarbeit oder Förderberichte.
- Gratis-Dienste können Standort und Betreiber wechseln. Prüfen Sie, ob Daten ins Ausland gelangen, und lassen Sie sich von der Datenschutzstelle beraten.
- Pädagogisch bleibt entscheidend, dass Lernende selbst denken und üben. KI darf Lernprozesse nicht ersetzen und keine Leistungsbeurteilung automatisch übernehmen.
Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz; für öffentliche Schulen sind jedoch meist die kantonalen Datenschutzgesetze massgeblich. Hilfreiche Anlaufstellen sind educa.ch, privatim und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein erfundenes Beispiel aus einer Gemeindeschule im Kanton St. Gallen: Eine Lehrerin der 6. Klasse möchte mit einer Gratis-KI ein Rechercheprojekt starten und die Kinder eigene Konten anlegen lassen. Vor dem Start fragt sie bei der Schulleitung nach.
Die Schulleitung klärt mit dem Schulträger, dass Konten für Kinder nicht infrage kommen. Stattdessen führt die Lehrerin die Recherche gemeinsam am Beamer vor, die Kinder arbeiten mit Bibliotheksbüchern und prüfen danach die KI-Antworten. Der Elternbrief erklärt das Vorgehen. Der Gewinn: ein Lernziel zum kritischen Prüfen, ohne dass Daten der Kinder bei einem Anbieter landen.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn ein Kollegium Regeln für den KI-Einsatz erarbeiten muss, hilft gemeinsames Grundwissen. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort behandelt Datenschutz und den verantwortungsbewussten Umgang mit Daten als Lerninhalte und bietet nach Beschreibung Kontaktmöglichkeiten für Firmenlösungen und Teambuchungen.
Das Angebot ist für Unternehmen beschrieben. Für ein Schulteam fragen Sie direkt an, ob und wie es passt. Rechtliche Entscheidungen zu Ihrer Schule können weder Kurs noch Anbieter ersetzen.
Häufige Fragen
Darf ich als Lehrperson privat ein Gratis-Konto für die Schule nutzen?
Für Planungsaufgaben ohne Personendaten ist das in vielen Schulen üblich, aber nicht überall erlaubt. Fragen Sie nach. Sobald Daten von Lernenden betroffen sind, braucht es eine Freigabe der Schule.
Müssen Eltern zustimmen?
Das hängt vom Einsatz und von den kantonalen Vorgaben ab. Wenn Kinder eigene Konten brauchen oder Daten von Kindern verarbeitet werden, ist eine Klärung mit Schulleitung und Datenschutzstelle nötig. Informieren Sie Eltern in jedem Fall verständlich.
Was, wenn ein Kind nicht mitmachen soll?
Bieten Sie eine gleichwertige Aufgabe ohne KI an. Niemand sollte Nachteile haben, weil er oder sie ein Werkzeug nicht nutzt.
Weiterführend: Einwilligung und Ablehnung im Schulalltag, Verantwortlichkeiten an der Schule und Schülerdaten und KI.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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