Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen
Interessenabwägung für KI: Wie bereite ich sie vor?
Kurz gesagt
Eine Interessenabwägung prüft, ob Ihr Interesse an der Datenverarbeitung mit KI schwerer wiegt als die Interessen der betroffenen Personen. Sie beschreiben dazu Ihr Ziel, prüfen, ob es mit weniger Daten geht, und halten fest, welche Schutzmassnahmen Sie treffen. Das Ergebnis dokumentieren Sie schriftlich; im Zweifel prüft eine Fachperson.
Das Problem
Ihr Betrieb möchte KI einsetzen, die Kundenanfragen vorsortiert oder Texte mit Namen und Angaben von Personen verarbeitet. Die Geschäftsleitung fragt: «Dürfen wir das ohne Einwilligung?» Ihre Datenschutzberaterin antwortet: «Das kommt auf die Interessenabwägung an.» Sie sollen diese nun vorbereiten, wissen aber nicht, wie.
Eine Interessenabwägung ist keine Zauberformel, sondern eine geordnete Überlegung: Was wollen wir erreichen? Brauchen wir dafür wirklich diese Daten? Und wie stark greifen wir in die Rechte der betroffenen Menschen ein? Wer diese Gedanken aufschreibt, kann sie später erklären und ist besser vorbereitet, falls jemand nachfragt.
Wichtig ist der rechtliche Rahmen. In der EU (DSGVO) gehört die Abwägung zum «berechtigten Interesse». Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) arbeitet anders, kennt aber ebenfalls Abwägungen, etwa bei den Rechtfertigungsgründen für Eingriffe in die Persönlichkeit. Die Vorbereitung ist in beiden Fällen ähnlich.
Aus welchen Schritten besteht die Abwägung?
| Schritt | Leitfrage | Beispiel |
|---|---|---|
| 1. Interesse | Welches konkrete Ziel verfolgen wir, und ist es berechtigt? | Kundenanfragen schneller beantworten |
| 2. Erforderlichkeit | Geht es nicht auch mit weniger oder ohne Personendaten? | Namen und Adressen vor der Eingabe entfernen |
| 3. Rechte der Betroffenen | Was könnte für die Personen negativ sein? Womit rechnen sie vernünftigerweise? | Anfrage enthält Gesundheitsangaben; Personen erwarten keine KI-Auswertung |
| 4. Schutzmassnahmen | Wie verringern wir Risiken? | Anonymisieren, Zugriff begrenzen, menschliche Prüfung, Information |
| 5. Ergebnis | Überwiegt unser Interesse, mit den Massnahmen? | Ja / nein / nur unter Bedingungen |
Die Datenschutzgrundsätze, die dabei mitspielen, finden Sie unter Zweckbindung bei KI und Datenminimierung bei KI.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Beschreiben Sie das Vorhaben in drei Sätzen. Was soll die KI tun, mit welchen Personendaten, für welchen Zweck? Je konkreter, desto besser.
- Klären Sie, wessen Daten betroffen sind. Kundschaft, Mitarbeitende, Bewerbende, Kinder? Verletzliche Gruppen verlangen mehr Vorsicht.
- Ordnen Sie die Datenarten ein. Sind besonders schützenswerte Daten dabei, etwa Gesundheit oder Sozialhilfe? Siehe Sensible Daten und KI.
- Formulieren Sie Ihr Interesse und prüfen Sie Alternativen. Notieren Sie, warum Sie das Ziel verfolgen und was die mildere Variante wäre (weniger Daten, ohne KI, anonymisiert).
- Bewerten Sie die Folgen für die Betroffenen. Denken Sie an Fehler der KI, Weitergabe an den Anbieter, unerwartete Verwendung und Entscheidungen mit Folgen.
- Legen Sie Schutzmassnahmen fest. Etwa Anonymisieren, Auswahl eines Anbieters mit Vertrag, kein Training mit Ihren Daten, Zugriffsrechte, Löschfristen, menschliche Kontrolle.
- Entscheiden und dokumentieren Sie. Halten Sie Datum, Beteiligte und Ergebnis fest. Bei unsicherem Ausgang oder hohem Risiko prüfen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung, siehe DSFA-Vorlage.
- Informieren Sie die Betroffenen und überprüfen Sie die Abwägung. Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung und prüfen Sie bei Änderungen des Vorhabens neu. Ein möglicher Widerspruch einer Person ist ernst zu nehmen.
Vorlage zum Kopieren
Mit diesem Auftrag lassen Sie sich ein Arbeitsblatt für die Abwägung entwerfen. Fügen Sie nur das Vorhaben ein, keine echten Personendaten:
Wir sind [Betrieb, Branche, Ort in der Schweiz] und planen folgendes KI-Vorhaben: [Beschreibung, z. B. KI-Dienst fasst eingehende Kundenmails zusammen].
Betroffene Personen: [z. B. Kundschaft]. Verarbeitete Datenarten: [z. B. Namen, Adressen, Inhalt der Anfrage].
Erstelle ein Arbeitsblatt für eine Interessenabwägung mit diesen Abschnitten:
1. Unser Interesse (konkret und berechtigt?)
2. Erforderlichkeit und mildere Alternativen
3. Mögliche Auswirkungen auf die Betroffenen und ihre vernünftigen Erwartungen
4. Vorgesehene Schutzmassnahmen
5. Ergebnis mit Begründung und offenen Fragen
Formuliere in einfacher Sprache. Erfinde keine Gesetzesartikel und gib keine Rechtsberatung.
Markiere alles, was eine Fachperson prüfen sollte, mit «zu prüfen».Füllen Sie das Arbeitsblatt gemeinsam im Team aus. Die KI strukturiert, die Bewertung nehmen Sie selbst vor.
Worauf Sie achten müssen
- Rechtsrahmen klären: Die DSGVO verlangt die Abwägung ausdrücklich beim berechtigten Interesse; das Schweizer DSG ist anders aufgebaut. Mehr zu den Unterschieden: DSG und DSGVO bei KI.
- Besonders schützenswerte Daten: Hier sind die Anforderungen strenger, und eine blosse Abwägung genügt oft nicht. Holen Sie Fachrat ein.
- Keine Pauschalaussage: «Wir dürfen das, weil wir ein berechtigtes Interesse haben» ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht.
- Anbieter einbeziehen: Prüfen Sie Vertrag, Unterauftragnehmer und Speicherort. Siehe Auftragsverarbeitung bei KI erkennen.
- Kein Ersatz für Rechtsberatung: Die Vorlage hilft bei der Vorbereitung. Ob die Abwägung rechtlich trägt, beurteilt eine Fachperson, im Zweifel auch anhand der Hinweise des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein Online-Händler für Gartenmöbel in Winterthur möchte einen KI-Dienst einsetzen, der Kundenanfragen per Mail kategorisiert und Antwortentwürfe vorschlägt.
Vorher: Die Geschäftsführerin lässt den Dienst testen, ohne zu prüfen, welche Daten hineingehen. In den Mails stehen Namen, Adressen und manchmal Angaben zu Krankheiten («Lieferung bitte nur vormittags, wegen Dialyse»).
Nachher: Das Team füllt das Arbeitsblatt aus. Interesse: schnellere Antworten. Mildere Alternative: Namen und Adressen vor der Eingabe entfernen. Risiken: sensible Angaben in Freitext. Massnahmen: Anonymisieren, Vertrag mit dem Anbieter prüfen, Entwürfe immer von einer Person freigeben, Hinweis in der Datenschutzerklärung. Mails mit Gesundheitsangaben laufen ausdrücklich nicht über die KI.
So hilft Ihnen Alpasana
Wer im Betrieb mit KI arbeitet, sollte Datenschutz und Umgang mit Unternehmensdaten verstehen. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort behandelt laut Beschreibung unter anderem Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte, den EU AI Act bei EU-Bezug und den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten. Es gibt Lernen im eigenen Tempo mit verifizierbaren Abschlüssen sowie eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen.
Die Weiterbildung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Datenschutzprüfung Ihres konkreten Vorhabens.
Häufige Fragen
Brauche ich immer eine schriftliche Abwägung?
Nach der DSGVO verlangt das berechtigte Interesse eine Abwägung, und deren Dokumentation hilft beim Nachweis. In der Schweiz ist die Schriftform nicht in jedem Fall vorgeschrieben, aber eine kurze Notiz erleichtert die Begründung und die Zusammenarbeit mit der Datenschutzberatung.
Kann ich stattdessen einfach eine Einwilligung einholen?
Manchmal ja, doch Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und widerrufbar sein. Das ist im Arbeitsverhältnis oder bei Abhängigkeiten oft schwierig. Siehe Datenschutz ohne Einwilligung.
Was, wenn die Abwägung zugunsten der Betroffenen ausfällt?
Dann verzichten Sie auf das Vorhaben, verändern es (weniger Daten, Anonymisierung, andere Technik) oder wählen eine andere Rechtsgrundlage. Halten Sie auch diese Entscheidung schriftlich fest.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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