Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben
Wie lasse ich falsche Personendaten bei KI berichtigen?
Kurz gesagt
Sie können verlangen, dass unrichtige Personendaten über Sie berichtigt werden. Dokumentieren Sie die falsche Angabe mit Datum und Screenshot, belegen Sie die richtige und richten Sie das Begehren schriftlich an die Datenschutzstelle des Anbieters. Bei Falschaussagen eines Sprachmodells ist die technische Umsetzung schwierig, ein Antrag auf Korrektur, Filterung oder Löschung ist trotzdem möglich.
Das Problem
Sie fragen einen KI-Assistenten nach sich selbst oder Ihrer Firma, und die Antwort enthält Falsches: ein falscher Beruf, ein erfundener Skandal, eine veraltete Adresse, eine Verwechslung mit einer gleichnamigen Person. Oder Sie entdecken in Ihrem Kundenkonto bei einem Dienst fehlerhafte Angaben, die zu falschen Ergebnissen führen. Das ist ärgerlich und kann im Berufsleben Schaden anrichten.
Sie fragen sich, ob Sie dagegen etwas tun können. Werden unrichtige Personendaten über Sie bearbeitet, kann gegenüber der verantwortlichen Stelle ein Berichtigungsanspruch bestehen. Ob eine einzelne falsche Modelläusserung darunterfällt, ist im Einzelfall zu prüfen. Ein Sprachmodell speichert keine Datensätze wie eine Tabelle, es erzeugt Antworten aus Mustern. Eine falsche Aussage lässt sich deshalb nicht immer mit einem Klick korrigieren.
Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, was realistisch zu erwarten ist und welche weiteren Wege es gibt. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Einfach erklärt
Sowohl das Schweizer Datenschutzgesetz als auch die DSGVO verlangen, dass Personendaten richtig sind und bei Bedarf berichtigt werden. Betroffene können von der verantwortlichen Stelle verlangen, unrichtige Daten zu berichtigen (in der DSGVO ausserdem, unvollständige zu vervollständigen).
Bei KI-Anwendungen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
| Fall | Beispiel | Praktische Lage |
|---|---|---|
| Gespeicherte Angaben | Profil, Kundenkonto, Erinnerungsfunktion mit falschem Eintrag | Berichtigung gut umsetzbar |
| Falsche Antworten eines Modells | Assistent behauptet Falsches über Sie | schwierig: Anbieter nennen oft technische Grenzen, möglich sind Korrekturversuche, Filter, Löschung oder Ausschluss |
Behörden und Betroffenenorganisationen haben beanstandet, dass KI-Dienste falsche Angaben über Personen ausgeben. Wie das rechtlich und technisch zu lösen ist, wird weiter diskutiert. Das schliesst nicht aus, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen. Zusätzlich kann bei Rufschädigung der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz in Betracht kommen, siehe Rufschädigung durch falsche KI-Antworten.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
So gehen Sie vor:
- Falsche Angabe sichern: Machen Sie Screenshots mit Datum und Uhrzeit, kopieren Sie Ihre Frage und die Antwort in ein Dokument. Notieren Sie Dienst, Modell, Konto.
- Richtigstellung belegen: Sammeln Sie Nachweise für die richtige Angabe: Handelsregisterauszug, Website, offizielle Dokumente.
- Unterscheiden: Handelt es sich um gespeicherte Daten in einem Konto oder um eine falsche Modellantwort? Die Wege unterscheiden sich.
- Hilfe des Anbieters nutzen: Viele Dienste bieten Formulare oder Funktionen, um fehlerhafte Antworten zu melden oder Erinnerungen zu korrigieren. Nutzen Sie sie zuerst.
- Schriftliches Begehren senden: Richten Sie ein Berichtigungsbegehren an die Datenschutzstelle des Anbieters (Adresse in der Datenschutzerklärung). Nutzen Sie die Vorlage unten.
- Frist notieren und nachfassen: Nach der DSGVO muss die verantwortliche Stelle grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats auf ein Begehren reagieren; eine begründete Verlängerung ist möglich. Im Schweizer DSG gilt diese Monatsfrist für Berichtigungsbegehren nicht pauschal. Notieren Sie den Eingang und fragen Sie bei ausbleibender Antwort nach.
- Antwort prüfen: Wurde berichtigt, gesperrt oder gelöscht? Prüfen Sie das Ergebnis selbst erneut im Dienst und dokumentieren Sie es.
- Weitere Schritte erwägen: Bei fehlender Reaktion oder schwerwiegenden Folgen kommen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder anwaltliche Beratung in Betracht, siehe Datenschutz-Beschwerde.
Vorlage zum Kopieren
Dieses Muster können Sie anpassen. Verwenden Sie die Kontaktangaben aus der Datenschutzerklärung des Anbieters:
Betreff: Berichtigung unrichtiger Personendaten (Art. 32 DSG [und Art. 16 DSGVO, falls anwendbar])
An: [Anbieter, Datenschutzstelle, Adresse/E-Mail laut Datenschutzerklärung]
Guten Tag
Ich stelle fest, dass Ihr Dienst [Name/Modell] über mich unrichtige Angaben enthält beziehungsweise ausgibt.
Meine Identifikation: [Name, ggf. Konto-E-Mail].
Unrichtige Angabe: [Wortlaut], festgestellt am [Datum] auf die Anfrage «[Frage]» (Screenshot beigefügt).
Richtig ist: [richtige Angabe], Beleg: [Dokument/Link].
Ich verlange, dass Sie die unrichtige Angabe berichtigen oder, falls das technisch nicht möglich ist, sicherstellen, dass sie nicht mehr ausgegeben wird, und mir mitteilen, welche Massnahmen Sie ergriffen haben.
Bitte informieren Sie auch Empfänger, denen Sie die Angabe weitergegeben haben.
Ich bitte um schriftliche Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist.
Freundliche Grüsse [Name, Datum]Fügen Sie die Beweise bei und behalten Sie eine Kopie samt Versandnachweis. Formulieren Sie sachlich.
Worauf Sie achten müssen
- Beweise sichern: KI-Antworten sind nicht reproduzierbar. Ohne Screenshots und Datum fehlt ein Nachweis.
- Technische Grenzen: Anbieter erklären teils, dass einzelne Antworten nicht zuverlässig korrigierbar sind. Verlangen Sie dann Alternativen wie Filter oder Sperrung.
- Nur eigene Daten: Sie können die Berichtigung Ihrer eigenen Personendaten verlangen, nicht pauschal die Richtigkeit aller Aussagen.
- Verwechslungen: Oft liegt eine Namensverwechslung vor. Klären Sie, ob die Angabe eine andere Person betrifft.
- Rufschädigung und Haftung: Bei erheblichen Folgen kommen weitere zivilrechtliche Schritte in Frage. Ziehen Sie dafür eine Fachperson bei.
- Keine Drohungen: Sachlich bleiben erhöht die Chance auf eine Lösung.
- Anwendbares Recht: Je nach Sitz des Anbieters gelten Schweizer oder EU-Regeln, oft beide. Bei Unsicherheit beraten lassen. Informationen bietet der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Treuhänderin in Aarau stellt fest, dass ein KI-Assistent auf die Frage nach ihrem Büro behauptet, sie sei 2023 wegen eines Verfahrens verurteilt worden. Das stimmt nicht und betrifft vermutlich eine Namensvetterin.
Vorher: Sie ärgert sich, schreibt der Hilfeseite einen Satz und erhält eine automatische Antwort.
Nachher: Sie macht Screenshots mit Datum, sammelt Belege (Auszug aus dem Register, Berufsbescheinigung) und meldet die Antwort über die Funktion des Dienstes. Parallel sendet sie das Berichtigungsbegehren an die Datenschutzstelle. Nach einigen Wochen erhält sie die Mitteilung, dass die Ausgabe zu ihrem Namen angepasst wurde. Sie prüft das Ergebnis selbst und hält es schriftlich fest. Für den Fall weiterer Fehler plant sie, einen Anwalt beizuziehen.
So hilft Ihnen Alpasana
Wer KI-Dienste kritisch prüfen und Fehler erkennen lernen möchte, kann das an konkreten Aufgaben üben. Die Kurse KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort umfassen laut Beschreibung unter anderem Qualitätsprüfung und Einsatzregeln sowie Phishing und Deepfakes, mit Praxisaufgaben und verifizierbarem Abschluss. Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Häufige Fragen
Kann die KI einfach vergessen, was falsch ist?
Bei gespeicherten Angaben ja, durch Korrektur. Bei erzeugten Antworten ist es technisch schwieriger, Anbieter nutzen Filter, Korrekturen oder Sperren.
Wer ist zuständig: der Chatbot-Betreiber oder der Modellanbieter?
Das kann beides sein, je nach Konstellation. Richten Sie das Begehren an den Dienst, den Sie nutzen, und fragen Sie nach der Zuständigkeit. Siehe Auftragsverarbeitung erkennen.
Kostet das etwas?
Das Begehren selbst ist in der Regel kostenlos. Für anwaltliche Hilfe fallen Kosten an.
Was, wenn die Falschangabe veröffentlicht wird?
Dann können zusätzliche Schritte nötig sein, etwa gegenüber dem Veröffentlicher. Lassen Sie sich beraten, siehe Rufschädigung durch falsche KI-Antworten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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