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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Welche Daten hat eine KI über mich? Auskunft anfordern

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Sie können von einem KI-Anbieter verlangen, Ihnen mitzuteilen, ob und welche Personendaten er über Sie bearbeitet, wozu, woher sie stammen und an wen sie gehen. Senden Sie die Anfrage schriftlich an die im Datenschutzhinweis genannte Stelle, weisen Sie sich nur so weit wie nötig aus und notieren Sie das Datum. Die Frist beträgt in der Schweiz und der EU grundsätzlich etwa einen Monat.

Das Problem

Sie haben ein Konto bei einem KI-Dienst, vielleicht sind Sie auch nur im Internet auf eine KI gestossen, die etwas über Sie weiss. Sie fragen sich: Was hat dieser Anbieter eigentlich über mich gespeichert? Welche Chats, welche Profilangaben, welche Auswertungen? Und an wen gibt er das weiter?

Das Recht gibt Ihnen ein Mittel, das herauszufinden: das Auskunftsrecht. Sie dürfen von der verantwortlichen Stelle verlangen, Ihnen mitzuteilen, ob Personendaten über Sie bearbeitet werden, und diese Informationen erhalten. Für viele ist der Weg unklar: An wen richtet man das Schreiben? Was muss drinstehen? Wie lange dauert es?

Hier erhalten Sie eine verständliche Vorlage und eine Anleitung. Sie ist eine Hilfe für den Einstieg, keine Rechtsberatung.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Anbieter und Konto bestimmen: Welchen Dienst meinen Sie, unter welcher E-Mail-Adresse oder welchem Benutzernamen sind Sie bekannt?
  2. Zuständige Stelle suchen: Lesen Sie die Datenschutzerklärung des Anbieters. Dort steht meist, an wen Anfragen zu richten sind (Datenschutz-E-Mail, Portal, Vertreter in der Schweiz oder EU).
  3. Eigene Fragen festlegen: Was möchten Sie wissen? Üblich sind: Werden Daten über mich bearbeitet? Welche Daten? Zu welchem Zweck? Woher stammen sie? An wen gehen sie? Wie lange werden sie gespeichert? Gibt es automatisierte Entscheidungen?
  4. Rechtsgrundlage nennen: Beziehen Sie sich auf das Auskunftsrecht nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und, falls zutreffend, nach der DSGVO.
  5. Identität nachweisen, aber sparsam: Der Anbieter darf prüfen, ob Sie die berechtigte Person sind. Senden Sie nur das Nötige, etwa die Anfrage von der Konto-Adresse. Schicken Sie nicht unaufgefordert Ausweiskopien. Wenn der Anbieter einen Nachweis verlangt, schwärzen Sie nicht benötigte Angaben.
  6. Anfrage senden und dokumentieren: Senden Sie das Schreiben nachweisbar (E-Mail mit Kopie, Portal mit Bestätigung). Notieren Sie das Datum.
  7. Frist beobachten: Nach Schweizer DSG wird die Auskunft in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt. Nach DSGVO muss grundsätzlich innerhalb eines Monats über das Begehren informiert werden; bei komplexen oder zahlreichen Anträgen ist eine begründete Verlängerung möglich. Auch nach Schweizer Recht muss die Stelle informieren, wenn sie die 30 Tage nicht einhalten kann.
  8. Antwort prüfen und nachfassen: Prüfen Sie, ob die Auskunft vollständig und verständlich ist. Wenn nicht, haken Sie nach. Bei Untätigkeit oder ungenügender Antwort können Sie weitere Schritte prüfen, siehe Datenschutz-Beschwerde.

Vorlage zum Kopieren

Dieses Muster können Sie anpassen. Verwenden Sie die Kontaktangaben aus der Datenschutzerklärung des Anbieters:

Betreff: Auskunftsbegehren nach Art. 25 DSG [und Art. 15 DSGVO, falls anwendbar]
An: [Name des Anbieters, Datenschutzstelle, Adresse/E-Mail laut Datenschutzerklärung]

Guten Tag
Ich bitte um Auskunft über die Bearbeitung meiner Personendaten durch Ihr Unternehmen.
Meine Identifikation: [Name, E-Mail-Adresse oder Benutzername des Kontos, ggf. weitere Angaben zur Zuordnung].
Bitte teilen Sie mir mit:
1. ob Sie Personendaten über mich bearbeiten und welche (Kopie der Daten),
2. den Bearbeitungszweck,
3. die Herkunft der Daten, soweit sie nicht bei mir erhoben wurden,
4. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, insbesondere im Ausland und Auftragsbearbeiter,
5. die Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien dafür,
6. ob eine automatisierte Einzelentscheidung vorliegt und gegebenenfalls die gesetzlich vorgesehene Auskunft zur zugrunde liegenden Logik.
Zusätzlich frage ich nach der Rechtsgrundlage, nach einem allfälligen Profiling und danach, ob meine Eingaben zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen verwendet werden. Bitte beantworten Sie diese Zusatzfragen, soweit Angaben dazu vorliegen.
Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist und um Bestätigung des Eingangs.
Freundliche Grüsse  [Name, Datum]

Passen Sie den Text an. Die Zusatzfragen gehen über den Mindestumfang des Schweizer Auskunftsrechts hinaus; nach anwendbarem EU-Recht können einzelne Angaben gesetzlich geschuldet sein. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.

Worauf Sie achten müssen

  • Richtige Adresse: Senden Sie die Anfrage an die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle. Andere Adressen führen oft zu Verzögerungen.
  • Datensparsamkeit beim Nachweis: Geben Sie nur an, was zur Identifizierung nötig ist. Schicken Sie keine Passwörter oder unnötigen Ausweisdaten.
  • Grenzen des Anspruchs: Das Auskunftsrecht hat Schranken, etwa bei Rechten Dritter oder Geschäftsgeheimnissen. Der Anbieter muss Einschränkungen begründen.
  • Trainingsdaten: Auskunft über Daten, die in ein Modell eingeflossen sind, ist schwierig. Fragen Sie trotzdem nach der Verwendung Ihrer Eingaben.
  • Anwendbares Recht: Je nach Sitz des Anbieters und Ihrem Wohnort kann Schweizer Recht, EU-Recht oder beides gelten. Bei Unklarheit lassen Sie sich beraten.
  • Missbrauch vermeiden: Das Auskunftsrecht dient dem Datenschutz, nicht der Beschaffung von Beweisen ohne Bezug dazu. Formulieren Sie sachlich.
  • Keine Rechtsberatung: Fristen und Gebühren sind rechtlich geregelt und können Besonderheiten haben. Informationen bietet der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Selbständiger aus Thun nutzt seit einem Jahr einen KI-Dienst für Texte. Er möchte wissen, was über ihn gespeichert ist, nachdem er von Berichten über Trainingsdaten gelesen hat.

Vorher: Er schreibt einen kurzen Satz an die allgemeine Support-Adresse: «Was habt ihr über mich?» und erhält eine Standardantwort mit einem Link zur Hilfe.

Nachher: Er liest die Datenschutzerklärung, findet die Adresse der Datenschutzstelle und schickt mit der Vorlage ein Auskunftsbegehren von der Konto-Adresse aus. Er notiert das Datum, wartet die Frist ab und erhält eine Datenkopie samt Informationen zu Zweck, Empfängern und Aufbewahrung. Dabei sieht er, dass seine Eingaben standardmässig zur Verbesserung genutzt werden, und schaltet diese Funktion in den Einstellungen ab.

So hilft Ihnen Alpasana

Wer KI-Dienste bewusst und informiert nutzen möchte, kann den Umgang mit Daten und Einstellungen gezielt üben. Die Kurse KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort umfassen laut Beschreibung unter anderem betriebliche KI-Richtlinien sowie Phishing und Deepfakes, mit Praxisaufgaben und verifizierbarem Abschluss. Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Häufige Fragen

Kostet die Auskunft etwas?

Grundsätzlich ist sie kostenlos. Ausnahmen sind eng geregelt. Fragen Sie nach, falls der Anbieter eine Gebühr verlangt.

Was, wenn der Anbieter nicht antwortet?

Erinnern Sie ihn schriftlich und weisen Sie auf die Frist hin. Danach können Sie weitere Schritte prüfen, zum Beispiel eine Beschwerde. Siehe Datenschutz-Beschwerde.

Kann ich eine Kopie meiner Chats verlangen?

Ja, Chatverläufe gehören zu Ihren Personendaten. Viele Dienste bieten zusätzlich eine Exportfunktion, siehe Datenportabilität.

Brauche ich eine Anwältin?

Für eine einfache Auskunft in der Regel nicht. Bei komplexen Fällen, Streit oder grossen Datenmengen kann Beratung sinnvoll sein.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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