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Coaching verstehen · Prompt Engineering

Darf KI im Coaching mithören? Fragen vor einer Aufzeichnung

Stand 10.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer Coaching-Gespräche aufzeichnen oder von KI transkribieren lassen möchte, braucht vorher klare Antworten: Wer ist einverstanden, wohin gehen die Daten, wer hat Zugriff? Mit KI sammeln Sie Prüffragen. Die Zulässigkeit im Einzelfall klärt eine Fachperson.

Das Problem

Ein Coach schlägt vor: «Ich zeichne unsere Gespräche auf und lasse sie von einer KI zusammenfassen.» Oder Sie als Coach überlegen, Transkriptionswerkzeuge einzusetzen, um Notizen zu sparen. Das klingt praktisch. Gleichzeitig entsteht ein Unbehagen: Was passiert mit den Aufnahmen? Wer hört mit? Wo liegen sie?

Coaching-Gespräche enthalten oft sehr persönliche Inhalte: Gefühle, Konflikte, Gesundheit, Familie, Arbeitgeber. Eine Aufzeichnung macht diese Inhalte dauerhaft und kopierbar. Wird sie zusätzlich an einen KI-Dienst übermittelt, entsteht eine weitere Datenverarbeitung, möglicherweise im Ausland und mit unklaren Nutzungsbedingungen.

In der Schweiz ist das unbefugte Aufnehmen fremder, nicht öffentlicher Gespräche strafbar, und der Datenschutz stellt Anforderungen an Transparenz und Sicherheit. Wie das in Ihrem konkreten Fall zu beurteilen ist, kann dieser Beitrag nicht beantworten. Er hilft, Fragen zu sammeln, bevor Sie sich entscheiden oder jemanden um Rat bitten.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Zweck klären: Wozu soll aufgezeichnet werden? Notizen, Auswertung, Ausbildung, Supervision? Je klarer der Zweck, desto besser lässt sich prüfen, ob es nötig ist.
  2. Alternativen prüfen: Genügen Handnotizen oder eine Zusammenfassung nach der Sitzung?
  3. Allgemeine Prüffragen sammeln: Nutzen Sie die Vorlage, ohne reale Gesprächsinhalte oder Namen.
  4. Datenfluss skizzieren: Wohin gehen die Aufnahme und das Transkript? Wer ist Anbieter? Wo werden Daten gespeichert? Wer hat Zugriff?
  5. Freiwilligkeit sichern: Die Klientin muss ohne Nachteil Nein sagen können. Schriftliche Einwilligung vorher einholen.
  6. Fachliche Prüfung einholen: Lassen Sie die geplante Lösung von einer Fachperson für Datenschutz oder Recht prüfen, bevor Sie starten.
  7. Löschfristen festlegen: Wie lange werden Aufnahmen gespeichert? Wann werden sie gelöscht?
  8. Regelmässig überprüfen: Kontrollieren Sie Einstellungen und Bedingungen des Anbieters, sie ändern sich.

Vorlage zum Kopieren

Ich plane als Coach [oder: ich bin Coachee und wurde gefragt], Coaching-Gespräche
aufzuzeichnen und mit KI zu transkribieren. Sammle allgemeine Prüffragen,
ohne meine konkrete Lage zu beurteilen.

Aufgabe:
1. Nenne 15 Fragen, die vor einer Aufzeichnung geklärt sein sollten
   (Zweck, Einwilligung, Freiwilligkeit, Speicherort, Zugriff, Löschfristen,
   Anbieter, Auslandübermittlung, Notizen Dritter).
2. Ordne sie in Gruppen (Beteiligte, Technik, Organisation).
3. Nenne drei Alternativen zur Aufzeichnung.
4. Weise ausdrücklich darauf hin, dass die Zulässigkeit im Einzelfall von
   einer Fachperson geprüft werden muss.
Gib keine Rechtsauskunft, erfinde keine Gesetzesartikel. Sprache: Deutsch (Schweiz).

Geben Sie keine Gesprächsinhalte ein, nur Ihre allgemeine Planung.

Worauf Sie achten müssen

  • Rechtliche Grundsätze, nur allgemein: Das Aufnehmen nicht öffentlicher Gespräche ohne Einwilligung kann strafbar sein, das Datenschutzgesetz verlangt Transparenz und angemessene Sicherheit bei Personendaten (siehe Quellen). Für Ihren Fall klären Sie Einzelheiten mit einer Fachperson.
  • Sensible Inhalte: Gesundheitsdaten und andere besonders schützenswerte Daten brauchen erhöhten Schutz. Coaching-Gespräche enthalten sie oft.
  • Öffentliche KI-Dienste: Aufnahmen und Transkripte gehören nicht in öffentliche KI-Dienste. Prüfen Sie Anbieter, Serverstandorte und Nutzungsbedingungen.
  • Freiwilligkeit: Auch eine ausdrückliche Zustimmung hilft wenig, wenn sich jemand unter Druck gesetzt fühlt, zum Beispiel bei Coaching im Auftrag eines Arbeitgebers. Siehe Vertraulichkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Wirkung auf das Gespräch: Viele Menschen sprechen vorsichtiger, wenn sie aufgenommen werden. Das kann den Prozess verändern.
  • Krisen: Wenn jemand von Selbstgefährdung spricht, steht Hilfe an erster Stelle, nicht die Aufnahme. «Die Dargebotene Hand» ist rund um die Uhr unter 143 erreichbar.
FrageWarum sie wichtig ist
Wer hat zugestimmt, und freiwillig?Einwilligung und Vertrauen
Wohin gehen die Daten?Datenschutz, Auslandübermittlung
Wer hat Zugriff?Vertraulichkeit
Wann werden die Daten gelöscht?Datensparsamkeit
Gibt es eine Alternative?Verhältnismässigkeit

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Coachin aus Frauenfeld möchte Sitzungen per Videokonferenz aufzeichnen und von einem KI-Dienst zusammenfassen lassen, um Zeit zu sparen.

Vorher: Sie testet die Funktion mit einer eigenen Probeaufnahme, merkt aber, dass sie nicht weiss, wo die Daten liegen und ob der Anbieter sie für Training nutzt.

Nachher: Sie lässt sich mit der KI allgemeine Prüffragen sammeln und bespricht sie mit einer Fachperson für Datenschutz. Das Ergebnis: Für ihre Praxis lohnt sich die Aufzeichnung nicht, solange sie die Datenverarbeitung nicht kontrollieren kann. Sie bleibt bei Handnotizen und einer Kurzzusammenfassung nach der Sitzung. Ihren Klientinnen erklärt sie in der Vereinbarung, dass keine Aufnahmen gemacht werden.

So hilft Ihnen Alpasana

Das Sammeln guter Prüffragen setzt klare Aufträge an die KI voraus. Der Kurs Prompt Engineering von absofort.ch behandelt laut Beschreibung Aufgabe, Rolle, Kontext, Ziel und Ausgabeformat, das Überarbeiten von Prompts und das Prüfen von Ergebnissen, mit Berücksichtigung von Datenschutz. Es ist ein Online-Kurs mit Zertifikat, ohne Programmierkenntnisse.

Eine rechtliche Beurteilung einer Aufzeichnung kann der Kurs nicht ersetzen. Wenden Sie sich dafür an Fachpersonen.

Häufige Fragen

Darf ich als Klientin eine Aufzeichnung ablehnen?

Ja. Wenn Sie sich unwohl fühlen, sagen Sie es. Ein seriöser Coach akzeptiert das und arbeitet ohne Aufnahme weiter.

Darf ich als Klientin selbst aufnehmen?

Nur mit Einverständnis der anderen Person. Eine heimliche Aufnahme kann strafbar sein. Fragen Sie vorher.

Was, wenn der KI-Dienst seinen Sitz im Ausland hat?

Dann kommen zusätzliche Fragen zur Datenübermittlung hinzu. Lassen Sie das fachlich prüfen. Allgemeines zur Einwilligung: KI im Coaching vereinbaren.

Gibt es datensparsame Alternativen?

Ja: Handnotizen, ein kurzes Protokoll der vereinbarten nächsten Schritte, oder eine Zusammenfassung, die die Klientin selbst schreibt.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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