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KI-Bilder für Kundenprojekte: Welche Rechte sind zu prüfen?
Kurz gesagt
Prüfen Sie drei Dinge: die Nutzungsbedingungen des Bildwerkzeugs, mögliche Rechte Dritter im Bild (Personen, Marken, Werke) und die Vereinbarung mit Ihrem Kunden. Ob und wie weit KI-Bilder urheberrechtlich geschützt sind, ist rechtlich nicht abschliessend geklärt. Klären Sie Einzelfälle fachlich und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.
Das Problem
Eine Agentur erstellt für einen Kunden ein Kampagnenbild mit einem KI-Werkzeug. Es sieht gut aus, spart Fotoshooting und Lizenzkosten. Dann fragt der Kunde: «Dürfen wir das Bild für Plakate und Website nutzen? Gehört es uns? Und was, wenn jemand sagt, es sehe aus wie sein Werk?»
Diese Fragen sind berechtigt, und die Antworten sind nicht trivial. Das Urheberrecht schützt nach Schweizer Verständnis geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, die von Menschen geschaffen werden. Wie weit Bilder, die weitgehend von einer KI erzeugt wurden, geschützt sind, ist nicht abschliessend geklärt und hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Mass der menschlichen Gestaltung.
Daneben spielen die Nutzungsbedingungen des Bildwerkzeugs, Rechte Dritter und der Vertrag mit dem Kunden eine Rolle. Dieser Beitrag zeigt, was Sie prüfen sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Einsatzzweck klären. Wofür soll das Bild dienen: Social Media, Website, Plakat, Verpackung, Weiterverkauf? Je breiter und kommerzieller die Nutzung, desto genauer müssen Sie prüfen.
- Nutzungsbedingungen lesen. Prüfen Sie, ob das Werkzeug kommerzielle Nutzung erlaubt, ob dies vom Abo abhängt, wem Rechte zugeteilt werden und welche Einschränkungen gelten. Nutzungsbedingungen ändern sich. Notieren Sie Datum und Version.
- Eingaben prüfen. Haben Sie Bilder, Marken, Logos oder Namen Dritter als Vorlage hochgeladen oder im Prompt genannt? Das kann Rechte verletzen. Verwenden Sie keine fremden Werke als Vorlage ohne Erlaubnis.
- Ergebnis auf Rechte Dritter prüfen. Sind erkennbare Personen, Marken, Kunstwerke oder Gebäude mit besonderem Schutz im Bild? Ähnelt es einem bekannten Werk? Für Personen gilt zudem das Persönlichkeitsrecht, siehe Persönlichkeitsrechte.
- Herkunft dokumentieren. Speichern Sie Werkzeug, Version, Datum, Prompts und Bearbeitungsschritte. Das hilft bei Rückfragen. Mehr dazu: Herkunft von KI-Bildern dokumentieren.
- Mit dem Kunden vereinbaren. Halten Sie schriftlich fest: Einsatz von KI, Nutzungsumfang, Haftung, Gewährleistung, Freigabe. Versprechen Sie keine Exklusivrechte, die Sie nicht sichern können.
- Kennzeichnung klären. Prüfen Sie, ob Kunde, Plattform oder Kontext eine Kennzeichnung als KI-Bild verlangen oder sinnvoll machen, etwa bei realistisch wirkenden Personenbildern.
- Im Zweifel nachfragen. Bei grösseren Projekten, Weiterverkauf oder Markenbezug lassen Sie das Vorhaben rechtlich prüfen.
Vorlage zum Kopieren
Du bist Assistentin in einer Schweizer Agentur. Erstelle eine Prüfliste für den Einsatz eines KI-generierten Bildes in einem Kundenprojekt. Du gibst keine Rechtsberatung, sondern formulierst Fragen, die ich klären muss.
Projekt: [Kunde und Zweck]
Verwendung: [Kanäle, Dauer, Gebiet]
Werkzeug: [Name, Abo-Stufe, Datum der Nutzungsbedingungen]
Bildinhalt: [Beschreibung, Personen, Marken, Orte]
Eingaben: [eigene Prompts, hochgeladene Vorlagen]
Liefere:
1. Fragen zu den Nutzungsbedingungen des Werkzeugs
2. Fragen zu Rechten Dritter im Bild
3. Punkte für die Vereinbarung mit dem Kunden
4. Dokumentation, die wir aufbewahren sollten
5. Punkte, die ich rechtlich prüfen lassen sollte
Erfinde keine Rechtslage und keine Gesetzesartikel. Weise darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist.Ergänzen Sie die Projektangaben und nutzen Sie die Fragen als Checkliste, nicht als rechtliches Ergebnis.
| Prüfbereich | Zentrale Frage |
|---|---|
| Werkzeug | Erlauben die Bedingungen kommerzielle Nutzung? |
| Eingaben | Sind fremde Werke oder Marken im Spiel? |
| Ergebnis | Sind Personen oder geschützte Elemente erkennbar? |
| Kundenvertrag | Was haben wir zu Rechten und Haftung vereinbart? |
| Dokumentation | Können wir die Entstehung belegen? |
Worauf Sie achten müssen
- Rechtslage im Wandel: Zum Urheberrecht an KI-Werken gibt es in der Schweiz wenig gefestigte Praxis, im Ausland teils andere Regeln. Informationen bietet das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Beurteilen Sie Einzelfälle fachlich.
- Exklusivität: Ähnliche Bilder können von anderen Nutzenden erzeugt werden. Versprechen Sie dem Kunden keine Alleinstellung, die Sie nicht belegen können.
- Persönlichkeitsrechte: Wirken Gesichter wie echte Personen oder ähneln sie Bekannten, kann es heikel werden. Verwenden Sie keine Personen, die jemand erkennen und für sich beanspruchen könnte.
- Marken und Logos: Fremde Marken im Bild können Probleme bringen. Prüfen Sie Resultate genau, besonders bei Produkten und Verpackungen.
- Kunden und Datenschutz: Wenn Sie Kundenfotos oder Personenbilder als Vorlage verwenden, gilt das Datenschutzgesetz. Klären Sie Einwilligungen und Weitergabe an das Werkzeug.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Agentur in Bern gestaltet für einen Getränkehersteller ein Motiv mit KI. Im Prompt stand: «im Stil eines bekannten Illustrators». Das Ergebnis ähnelt stark dessen Arbeiten.
Die Projektleiterin bemerkt es bei der Prüfung und verwirft das Bild. Sie erzeugt eine neue Variante ohne Stilnennung, dokumentiert Prompt und Werkzeug und notiert die Nutzungsbedingungen. Mit dem Kunden vereinbart sie schriftlich, dass KI-Bilder eingesetzt werden, welche Nutzung vorgesehen ist und dass keine Exklusivität zugesichert wird. Die Kennzeichnung klärt sie mit dem Kunden. Das Projekt läuft, und die Unterlagen für Rückfragen liegen bereit.
So hilft Ihnen Alpasana
Für Teams, die KI im Unternehmen verantwortungsvoll einsetzen möchten, bietet die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort Grundlagen bis Executive-Diplomlehrgang, mit Schweizer Praxisbezug, Datenschutz als Lerninhalt und dem EU AI Act bei EU-Bezug. Sie vermittelt den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten.
Das Angebot läuft online im eigenen Tempo, mit verifizierbaren Abschlüssen, und es gibt eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen. Rechtsberatung zu Bildrechten gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Gehört das KI-Bild dem Kunden?
Das hängt von Nutzungsbedingungen, Vereinbarung und rechtlicher Einordnung ab. Vereinbaren Sie mit dem Kunden schriftlich ein Nutzungsrecht, statt «Eigentum» zu versprechen. Mehr dazu in Nutzungsrechte bei KI und Agenturen.
Darf ich das Bild in einem Plakat verwenden?
Kommerzielle Nutzung wird von vielen Werkzeugen erlaubt, oft abhängig vom Abo. Lesen Sie die aktuellen Bedingungen und prüfen Sie Rechte Dritter. Grundlagen finden Sie unter KI-Bilder kommerziell nutzen.
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Eine allgemeine Pflicht gibt es in der Schweiz derzeit nach verbreiteter Auffassung nicht, aber Plattformen, Branchenregeln, der Kunde oder der EU-Rahmen können Kennzeichnung verlangen oder nahelegen. Klären Sie es für Ihr Projekt.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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