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KI für psychotherapeutische Notizen: Was vorher klären?
Kurz gesagt
Therapienotizen gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt und unterliegen der Schweigepflicht. Bevor Sie KI für Dokumentation einsetzen, klären Sie rechtliche Lage, Verträge, Einwilligung, Speicherort und Alternativen. In der Regel gilt: keine Sitzungsinhalte in allgemein zugängliche KI-Werkzeuge, und im Zweifel ist die Dokumentation von Hand die sicherere Wahl.
Das Problem
Sie führen eine psychotherapeutische Praxis und schreiben nach jeder Sitzung Notizen. Das braucht Zeit, die Sie lieber für Ihre Klientinnen hätten. Kolleginnen erzählen, dass KI-Werkzeuge Gespräche transkribieren und daraus Notizen oder Berichte schreiben. Das klingt nach einer grossen Entlastung.
Gleichzeitig spüren Sie ein Unbehagen. Therapieinhalte sind das Intimste, was Menschen anvertrauen: Ängste, Beziehungen, Kindheit, Krankheiten, Gedanken. Sie sind besonders schützenswerte Personendaten und unterliegen in der Regel der beruflichen Schweigepflicht. Eine Verletzung kann rechtliche und berufsrechtliche Folgen haben und das Vertrauen zerstören, auf dem jede Therapie beruht.
Darum geht es hier nicht um eine Anleitung, wie Sie Notizen mit KI schreiben, sondern um die Frage, was Sie vorher klären müssen. Diese Seite ist eine Checkliste. Sie ersetzt weder Rechtsberatung noch die Vorgaben Ihres Berufsverbands. Im Zweifel ist die Entscheidung, auf KI-Dokumentation zu verzichten, völlig legitim.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Zweck klären. Was genau möchten Sie entlasten? Das Schreiben von Notizen, das Strukturieren, die Berichte an Versicherungen? Je enger, desto leichter lässt sich das Risiko beurteilen.
- Rechtliche Grundlagen prüfen. Psychotherapeutinnen unterliegen in der Regel dem Berufsgeheimnis, dazu kommt der Datenschutz. Fragen Sie Ihren Berufsverband, die kantonale Aufsicht oder eine Rechtsberatung, was in Ihrem Fall gilt.
- Werkzeugtyp prüfen. Es gibt grosse Unterschiede zwischen öffentlichen Online-Diensten, Anbietern mit vertraglichen Zusagen und Lösungen, die lokal in Ihrer Praxis laufen. Nur Letztere oder vertraglich geklärte Lösungen kommen überhaupt in Betracht.
- Vertrag und Verarbeitung klären. Wo werden Daten verarbeitet, wer hat Zugriff, wird mit den Daten trainiert, welche Unterauftragnehmer gibt es, wie wird gelöscht? Siehe Berufsgeheimnis: KI-Anbieter als Hilfsperson.
- Einwilligung prüfen. Reicht die Einwilligung der Klientin? Ist sie informiert, freiwillig und klar? Das ist rechtlich anspruchsvoll. Siehe Berufsgeheimnis und Einwilligung bei KI.
- Aufnahmen vermeiden. Tonaufnahmen und automatische Transkription von Sitzungen sind besonders heikel. Verzichten Sie darauf, solange Sie die Fragen nicht sauber geklärt haben.
- Zuerst ohne Klientendaten üben. Testen Sie Werkzeuge mit erfundenen Fällen, um Nutzen und Qualität zu beurteilen, bevor Sie überhaupt über echte Daten nachdenken.
- Entscheid dokumentieren. Halten Sie schriftlich fest, was Sie geprüft haben und warum Sie sich für oder gegen den Einsatz entschieden haben.
Vorlage zum Kopieren
Mit dieser Vorlage erstellen Sie eine Prüfliste für Ihre Praxis, ohne Klientendaten einzugeben.
Ich führe eine psychotherapeutische Praxis in der Schweiz und überlege, ob KI-Werkzeuge meine Dokumentation unterstützen könnten.
Erstelle eine Prüfliste mit höchstens 20 Fragen, die ich VOR einem Einsatz klären muss, gegliedert in:
1. Rechtliche Lage (Schweigepflicht, Datenschutz, Einwilligung, Vorgaben von Verband und Aufsicht)
2. Werkzeug (Verarbeitungsort, Speicherung, Training mit Eingaben, Zugriff, Unterauftragnehmer, Löschung)
3. Vertrag (Verantwortlichkeiten, Vertraulichkeitszusagen, Auditmöglichkeiten)
4. Organisation (Zuständigkeiten, Information der Klientinnen, Dokumentation der Entscheidung)
5. Alternativen (Vorlagen, Diktat mit geprüfter Lösung, Verzicht)
Gib keine Rechtsberatung und nenne keine Gesetzesartikel. Schreibe am Ende: «Die rechtliche Beurteilung ist mit Berufsverband oder Rechtsberatung zu klären.»Ergänzen Sie Besonderheiten Ihrer Praxis, etwa Arbeit mit Kindern oder Zusammenarbeit mit Institutionen.
| Frage | Warum wichtig? |
|---|---|
| Darf ich Sitzungsinhalte überhaupt an Dritte weitergeben? | Schweigepflicht |
| Wo werden Daten verarbeitet und gespeichert? | Datenschutz, Ausland |
| Wird mit meinen Eingaben trainiert? | Vertraulichkeit |
| Ist die Klientin informiert und einverstanden? | Transparenz, Einwilligung |
| Gibt es eine Alternative ohne Risiko? | Verhältnismässigkeit |
Worauf Sie achten müssen
- Schweigepflicht. Das Berufsgeheimnis ist ein hohes Gut und strafrechtlich geschützt. Wer Daten an Dritte weitergibt, braucht eine tragfähige Grundlage. Die Grundsätze finden sich im Strafgesetzbuch, die Beurteilung im Einzelfall ist anspruchsvoll.
- Besonders schützenswerte Daten. Gesundheitsdaten gehören im Datenschutzrecht zu den sensibelsten Angaben. Die Anforderungen an Sicherheit und Information sind hoch.
- Anonymisieren ist schwierig. Auch ohne Namen sind Klientinnen durch Lebensgeschichte, Beruf oder Ort erkennbar. Siehe Pflegefälle für KI-Übungen anonymisieren.
- Halluzinationen. KI kann Aussagen ergänzen, die nie gefallen sind. In einer Therapiedokumentation kann das gravierende Folgen haben.
- Transkription und Sprache. Dialekt, Weinen, Pausen und Zwischentöne werden nicht zuverlässig erfasst, und das Transkript ist keine Therapiedokumentation.
- Berufsrechtliche Vorgaben. Verbände und Aufsichtsbehörden haben teils eigene Richtlinien. Informieren Sie sich.
- Vertrauen der Klientinnen. Schon die Frage «Darf ich eine KI nutzen?» kann verunsichern. Überlegen Sie, wie Sie transparent informieren.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Psychotherapeutin in einer kleinen Praxis in Baden schreibt nach jeder Sitzung 15 Minuten Notizen und fühlt sich am Abend erschöpft. Eine Kollegin schwärmt von einem Werkzeug, das Sitzungen aufnimmt und automatisch dokumentiert.
Die Psychotherapeutin geht systematisch vor. Sie erstellt mit der KI eine Prüfliste (ohne Klientendaten) und fragt ihren Berufsverband. Die Antworten zeigen: Der Anbieter verarbeitet Daten auf Servern im Ausland, Unterauftragnehmer sind unklar, und eine tragfähige Einwilligung der Klientinnen wäre schwierig umzusetzen.
Sie entscheidet sich gegen die automatische Aufnahme. Stattdessen entwirft sie mit der KI, anhand erfundener Fälle, eine Strukturvorlage für Notizen mit festen Rubriken. Vorher schrieb sie jede Notiz frei, nachher gehen die Notizen schneller, und die Daten bleiben bei ihr. Sie hält ihre Entscheidung schriftlich fest.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Sie Ihr Team im verantwortungsvollen Umgang mit KI und sensiblen Daten schulen möchten, bietet Alpasana über absofort die KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Beschrieben sind Schweizer Praxisbezug, Datenschutz als Lerninhalt und der verantwortungsbewusste Umgang mit Unternehmensdaten, mit Lernen im eigenen Tempo und verifizierbaren Abschlüssen. Für Teams gibt es eine Kontaktmöglichkeit.
Die Weiterbildung ersetzt keine rechtliche Beratung zum Berufsgeheimnis und keine Vorgaben Ihres Berufsverbands.
Häufige Fragen
Kann ich Sitzungen aufnehmen und transkribieren lassen, wenn die Klientin zustimmt?
Eine Zustimmung allein löst nicht alle Fragen: Sie muss informiert und freiwillig sein, und das Werkzeug muss Anforderungen an Datenschutz und Schweigepflicht erfüllen. Das ist rechtlich zu klären, bevor Sie es tun.
Gibt es Lösungen, die lokal in meiner Praxis laufen?
Es gibt Ansätze, bei denen Modelle auf eigener Hardware laufen. Das reduziert Risiken, bringt aber Aufwand für Betrieb und Sicherheit. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten.
Darf ich KI für allgemeine Aufgaben nutzen, etwa Praxis-E-Mails?
Für Aufgaben ohne Klientendaten, etwa allgemeine Informationstexte oder Strukturvorlagen, ist das meist unproblematisch. Behalten Sie die Regel im Blick: Keine identifizierbaren Angaben zu Klientinnen.
Wen kann ich fragen?
Ihren Berufsverband, die kantonale Aufsicht oder eine Rechtsberatung mit Erfahrung im Gesundheitsrecht. Auch die Datenschutzbehörde Ihres Kantons gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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