Zum Inhalt springen

Berufe & Funktionen · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Darf ich Unterrichtsmaterial mit KI bearbeiten?

Stand 10.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Fremde Lehrmittel, Arbeitsblätter, Bilder und Texte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Das Verwenden im Unterricht ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, das Hochladen in KI-Dienste und das Weitergeben der Ergebnisse ist eine eigene Frage. Klären Sie sie mit Schulleitung und Fachstelle, bevor Sie Material einspeisen oder teilen.

Das Problem

Eine Lehrerin hat ein Arbeitsblatt aus einem Lehrmittel, das sie für ihre Klasse vereinfachen möchte. Sie lädt die Seite als Foto in eine KI hoch und bittet: «Mach daraus eine leichtere Version.» Das Ergebnis ist hilfreich. Nun möchte sie es mit der Parallelklasse und im Schulnetz teilen. Darf sie das?

Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Lehrmittel, Arbeitsblätter, Texte, Fotos und Grafiken sind meist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt die Urheber und Verlage vor unerlaubter Nutzung. Im Schulalltag gibt es Erleichterungen, doch sie haben Grenzen. Und wenn eine KI beteiligt ist, kommen Fragen dazu: Wohin gelangen die Inhalte? Was darf mit dem Ergebnis geschehen?

Dieser Beitrag nennt gesicherte Grundsätze und Prüffragen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Lage hängt vom Material, der Lizenz, der Verwendung und den Regeln Ihres Kantons und Ihrer Schule ab. Bei Zweifeln fragen Sie die Schulleitung oder die zuständige Fachstelle.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Herkunft des Materials klären. Haben Sie es selbst erstellt? Stammt es aus einem Lehrmittel, einem Verlag, dem Internet, von Kolleginnen? Notieren Sie die Quelle.
  1. Lizenz prüfen. Selbst erstelltes Material dürfen Sie in der Regel bearbeiten und teilen, sofern es keine fremden Inhalte enthält. Bei fremdem Material gelten Lizenz und Bedingungen. Offene Lizenzen, etwa Creative Commons, erlauben bestimmte Nutzungen unter Bedingungen, zum Beispiel die Namensnennung.
  1. Zweck bedenken. Verwendung im eigenen Unterricht ist etwas anderes als Veröffentlichung, Weitergabe an andere Schulen oder Verkauf. Je breiter die Nutzung, desto strenger die Regeln.
  1. Hochladen prüfen. Das Hochladen fremden Materials in einen KI-Dienst ist eine eigene Nutzung. Klären Sie, ob Ihre Schule das erlaubt, und beachten Sie die Bedingungen des Dienstes zu Speicherung und Weiterverwendung.
  1. Eigenes Material nutzen. Wo möglich, arbeiten Sie mit selbst erstellten Texten oder mit Inhalten, die offen lizenziert sind. Siehe Kostenlose Arbeitsblätter mit KI.
  1. Ergebnis prüfen. Wenn die KI aus fremdem Material etwas Neues erzeugt, bleibt es unter Umständen eine Bearbeitung des Originals. Prüfen Sie, ob das Ergebnis dem Original noch zu ähnlich ist.
  1. Quellen angeben. Nennen Sie Quellen und Lizenzen, wie es die Lizenz verlangt. Kennzeichnen Sie KI-Hilfe, wie es Ihre Schule vorgibt.
  1. Bei Unsicherheit nachfragen. Fragen Sie Schulleitung, Mediothek oder Fachstelle, welche Regeln und Verträge gelten, etwa Vereinbarungen zur Nutzung von Werken im Unterricht.

Vorlage zum Kopieren

Diese Prüfliste können Sie vor dem Hochladen von Material in einen KI-Dienst durchgehen:

Prüfliste: Unterrichtsmaterial und KI

Material: [Titel, Art]
Quelle: [selbst erstellt / Lehrmittel von … / Internet: Adresse / Kollegin]
Lizenz oder Bedingung: [z. B. Creative Commons … / alle Rechte vorbehalten / unbekannt]

1. Habe ich das Material selbst erstellt und enthält es keine fremden Texte, Bilder oder Grafiken? [ja / nein]
2. Ist die Nutzung nur für meinen eigenen Unterricht gedacht? [ja / nein]
3. Möchte ich das Ergebnis teilen (andere Klassen, Schulnetz, Internet)? [ja / nein]
4. Erlaubt meine Schule das Hochladen in diesen KI-Dienst? [ja / nein / unklar]
5. Enthält das Material Personendaten (Namen, Fotos von Kindern)? [ja / nein]
6. Erlaubt die Lizenz Bearbeitung und Weitergabe, und unter welchen Bedingungen? [ja / nein / unklar]

Regel: Bei «nein» in Frage 1 und «ja» in Frage 3, bei «unklar» in Frage 4 oder 6 oder «ja» in Frage 5 lade ich nichts hoch und frage zuerst bei [Ansprechperson] nach.

Passen Sie die Fragen an die Regeln Ihrer Schule an; sie helfen beim Nachdenken, ersetzen aber keine rechtliche Auskunft.

MaterialEinschätzung
Eigenes Arbeitsblatt ohne fremde InhalteMeist unkritisch
Seite aus einem LehrmittelEher heikel, Bedingungen prüfen
Foto aus dem InternetRechte oft beim Fotografen, nicht ohne Weiteres verwendbar
Offen lizenziertes MaterialJe nach Lizenz mit Namensnennung nutzbar
Arbeiten von LernendenPersonendaten, nicht hochladen

Worauf Sie achten müssen

  • Urheberrecht: Das Urheberrechtsgesetz schützt Werke mit individuellem Charakter. Für die Verwendung im Unterricht gibt es unter Bedingungen Erleichterungen, die aber nicht jede Nutzung abdecken. Die Einzelheiten und Grenzen prüfen Sie im Einzelfall.
  • Hochladen ist Nutzung: Wenn Sie ein Werk in einen KI-Dienst laden, kopieren Sie es dorthin. Das kann unter die Regeln fallen, auch wenn Sie es nur zum Bearbeiten tun. Siehe KI-Inhalte und Urheberrecht.
  • Weiterverwendung durch den Anbieter: Manche Dienste dürfen Eingaben speichern oder zum Training nutzen. Prüfen Sie die Bedingungen und Einstellungen.
  • Vereinbarungen der Schule: Schulen haben oft Verträge oder Regeln zur Nutzung von Lehrmitteln und digitalen Angeboten. Fragen Sie nach.
  • Datenschutz: Material mit Personendaten, etwa Arbeiten von Lernenden oder Klassenfotos, gehört nicht in öffentliche KI-Dienste. Siehe Datenschutz bei Schülerdaten.
  • Ergebnisse der KI: Ob und wie KI-Texte und Bilder geschützt sind, ist rechtlich nicht in jeder Hinsicht geklärt. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie das Ergebnis exklusiv besitzen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Lehrerin an der Sekundarschule in Brugg möchte ein Kapitel aus dem Geschichtslehrmittel für leseschwache Lernende vereinfachen. Sie wollte zuerst die Seiten fotografieren und in die KI laden. Mit der Prüfliste merkt sie, dass das Material nicht von ihr stammt, die Bedingungen unklar sind und sie das Ergebnis mit dem ganzen Fach-Team teilen möchte.

Sie fragt die Schulleitung, die auf die Regeln des Kantons und die Verträge der Schule verweist. Bis zur Klärung wählt sie einen anderen Weg: Sie schreibt selbst eine kurze Zusammenfassung in eigenen Worten und lässt diese von der KI vereinfachen. Das Original gibt sie nicht ein.

Das Ergebnis teilt sie im Fach-Team als eigenes Material. Vorher hätte sie fremde Seiten hochgeladen und verbreitet, nachher hat sie einen sauberen Weg. Für die Frage, wie Sie KI zitieren, hilft KI im Unterricht zitieren.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Mitarbeitende und Lehrpersonen lernen sollen, wie sie mit KI und fremden Inhalten sorgfältig umgehen, bietet absofort die KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Beschrieben sind unter anderem Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit Daten.

Das Angebot ersetzt keine Rechtsberatung und keine Vorgaben Ihrer Schule oder Ihres Kantons. Für Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.

Häufige Fragen

Darf ich Seiten aus dem Lehrmittel in die KI laden?

Das ist heikel und hängt von Lizenz, Vertrag und Schulregeln ab. Fragen Sie Ihre Schulleitung. Sicherer ist es, mit eigenen Formulierungen oder offen lizenziertem Material zu arbeiten.

Darf ich KI-bearbeitetes Material an andere Lehrpersonen weitergeben?

Wenn das Ausgangsmaterial von Ihnen stammt oder offen lizenziert ist und die Lizenz Weitergabe erlaubt, meist ja. Bei fremdem Material nicht ohne Klärung.

Wem gehört ein Arbeitsblatt, das die KI für mich erstellt hat?

Das ist rechtlich nicht in jeder Hinsicht geklärt. Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen des Dienstes und gehen Sie vorsichtig vor, wenn Sie es breit veröffentlichen wollen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

Weiterlesen in der Galaxie