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Recht & Ethik · KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben

Darf ich Zeitungsartikel mit KI zusammenfassen und teilen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine kurze Zusammenfassung der Fakten in eigenen Worten mit Link auf den Originalartikel ist in der Regel unproblematisch. Heikel wird es, wenn Sie ganze Artikel oder lange wörtliche Passagen weitergeben oder Bezahlartikel in KI-Dienste hochladen, ohne die Abo-Bedingungen zu kennen. Interne Kopien in Betrieben sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, aber vergütungspflichtig.

Das Problem

Sie lesen jeden Morgen mehrere Zeitungen und Fachportale, damit Ihr Team über Branchennews informiert ist. Bisher haben Sie interessante Artikel einfach weitergeleitet oder als PDF in den Teamchat gestellt. Mit KI ginge es schneller: Artikel hineinkopieren, Zusammenfassung erhalten, an alle verschicken.

Doch Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Journalistinnen und Verlage leben davon, dass ihre Texte gelesen und bezahlt werden. Wer ganze Artikel weitergibt oder in grossem Umfang verbreitet, greift in ihre Rechte ein.

Dazu kommen die Abo-Bedingungen: Viele Medien regeln dort, was Sie mit den Inhalten tun dürfen, auch im Zusammenhang mit KI-Diensten.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Unterscheiden Sie Fakten und Formulierungen. Das Urheberrecht schützt die konkrete sprachliche Gestaltung eines Artikels, nicht die Information selbst. Dass eine Gemeinde eine neue Bauordnung beschlossen hat, darf jeder weitererzählen. Den Artikel darüber Wort für Wort zu kopieren, ist etwas anderes.
  1. Prüfen Sie die Abo-Bedingungen. Suchen Sie in den Nutzungsbedingungen Ihres Abonnements nach Stichworten wie «Weitergabe», «gewerbliche Nutzung» oder «KI». Manche Medien untersagen das Hochladen in KI-Dienste ausdrücklich. Mehr dazu unter Bezahlartikel in KI hochladen.
  1. Fassen Sie selbst zusammen oder lassen Sie gezielt zusammenfassen. Wenn das Hochladen erlaubt ist, verlangen Sie von der KI eine knappe Zusammenfassung der Kernaussagen in eigenen Worten, ohne wörtliche Sätze. Nutzen Sie die Vorlage unten. Alternativ notieren Sie selbst drei Stichworte und lassen die KI daraus einen Text formen.
  1. Setzen Sie einen Link statt einer Kopie. Verschicken Sie die Zusammenfassung zusammen mit dem Link zum Originalartikel. Wer mehr wissen will, liest beim Medium selbst. So bleibt die Leistung der Redaktion sichtbar.
  1. Prüfen Sie die Zusammenfassung. KI-Zusammenfassungen lassen manchmal Wichtiges weg oder verschieben die Gewichtung. Vergleichen Sie mit dem Original, besonders bei Zahlen und Namen. Hintergründe dazu bei Auslassungen in KI-Zusammenfassungen.
  1. Kennzeichnen Sie Zitate. Wollen Sie einen prägnanten Satz übernehmen, setzen Sie ihn in Anführungszeichen und nennen Sie Medium und Datum. Das Zitatrecht erlaubt das, wenn das Zitat Ihre eigenen Ausführungen erläutert und im Umfang angemessen bleibt.
  1. Begrenzen Sie den Empfängerkreis. Eine interne Zusammenfassung für das Team ist etwas anderes als ein öffentlicher Newsletter. Je grösser der Kreis, desto vorsichtiger sollten Sie mit Übernahmen sein.
  1. Klären Sie die Vergütung für interne Kopien. Wenn Sie regelmässig ganze Artikel intern kopieren oder digital verteilen, prüfen Sie, ob Ihr Betrieb die vorgesehene Vergütung über die zuständige Verwertungsgesellschaft entrichtet.
Ablaufgrafik in 8 Schritten: 1. Unterscheiden Sie Fakten und Formulierungen; 2. Prüfen Sie die Abo-Bedingungen; 3. Fassen Sie selbst zusammen oder lassen Sie gezielt zusammenfassen; 4. Setzen Sie einen Link statt einer Kopie; 5. Prüfen Sie die Zusammenfassung; 6. Kennzeichnen Sie Zitate; 7. Begrenzen Sie den Empfängerkreis; 8. Klären Sie die Vergütung für interne Kopien.
Der Weg im Überblick: Darf ich Zeitungsartikel mit KI zusammenfassen und teilen?

Vorlage zum Kopieren

Fasse den folgenden Zeitungsartikel für ein internes Team-Briefing zusammen.
Artikel: [Text einfügen – nur wenn die Abo-Bedingungen das Hochladen erlauben]
Zielgruppe: [z. B. Mitarbeitende eines Elektrogeschäfts]
Regeln:
- Höchstens 80 Wörter, in eigenen Worten, keine wörtlich übernommenen Sätze.
- Nur Fakten aus dem Artikel, keine Ergänzungen oder Wertungen.
- Ein Satz dazu, warum das Thema für unseren Betrieb relevant sein könnte: [Bezug, z. B. neue Vorschriften für Photovoltaik].
- Schluss mit: «Quelle: [Medium], [Datum], [Link]».
Markiere Zahlen und Namen, damit ich sie am Original prüfen kann.

Passen Sie Zielgruppe und Bezug an und kontrollieren Sie die markierten Zahlen und Namen immer im Originalartikel.

VorgehenEinschätzung
Eigene Kurzzusammenfassung plus LinkIn der Regel unproblematisch
KI-Zusammenfassung in eigenen Worten plus LinkMeist unproblematisch, Abo-Bedingungen beachten
Kurzes, gekennzeichnetes Zitat mit QuelleIm Rahmen des Zitatrechts zulässig
Ganzer Artikel als PDF an das TeamIntern grundsätzlich erlaubt, aber vergütungspflichtig
Ganzer Artikel öffentlich in Newsletter oder WebsiteOhne Erlaubnis nicht zulässig

Worauf Sie achten müssen

  • Interner Gebrauch: Das Schweizer Urheberrechtsgesetz erlaubt das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben zur internen Information und Dokumentation. Dafür ist eine Vergütung geschuldet, die über Verwertungsgesellschaften wie ProLitteris abgewickelt wird.
  • Abo-Bedingungen gehen weiter: Auch wenn das Gesetz etwas erlaubt, kann Ihr Vertrag mit dem Medium Einschränkungen enthalten.
  • Bearbeitung: Eine Zusammenfassung, die Aufbau und Formulierungen des Originals eng übernimmt, kann eine Bearbeitung des Werks sein. Kurze, eigenständige Zusammenfassungen der Kernfakten sind weniger heikel.
  • Öffentliche Verbreitung: Für Newsletter an Kundschaft, Websites oder soziale Medien gelten die internen Ausnahmen nicht.
  • Datenschutz: Artikel über Privatpersonen enthalten Personendaten. Teilen Sie solche Inhalte nur, wenn es für die Arbeit nötig ist.
  • Ausland: In der EU und in Deutschland gelten teilweise andere Regeln, etwa ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Lassen Sie den Einzelfall fachlich prüfen, wenn Sie grenzüberschreitend verbreiten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Die Assistentin der Geschäftsleitung eines Holzbaubetriebs im Emmental stellte jeden Montag fünf PDF-Artikel in den Teamchat. Niemand las sie ganz, und sie war sich nicht sicher, ob das erlaubt war.

Nun schreibt sie pro Artikel drei Sätze mit der Vorlage, prüft Zahlen am Original und setzt den Link darunter. Das Briefing passt auf eine Bildschirmseite. Die Kolleginnen lesen es tatsächlich, und wer mehr wissen will, klickt den Link. Die Frage nach der Vergütung für interne Kopien hat sie der Geschäftsleitung zur Klärung weitergegeben.

So hilft Ihnen Alpasana

Im Kursbereich KI und IT für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort gibt es Kurse zur Bürokommunikation, etwa zu E-Mails, Meetings und Präsentationen. Sie üben dort, wie Sie mit KI Informationen verdichten und die Ergebnisse sorgfältig prüfen.

Gelernt wird online im eigenen Tempo mit Praxisaufgaben und KI-Lerncoach; der Abschluss ist verifizierbar. Urheberrechtliche Fragen im Einzelfall klärt der Kurs nicht abschliessend.

Häufige Fragen

Ein Link auf frei zugängliche Inhalte ist in der Regel unproblematisch. Bei Bezahlartikeln sehen Empfänger ohne Abo nur den Anfang; das ist so gewollt.

Gilt das auch für Fachzeitschriften?

Ja, die gleichen Grundsätze gelten für Fachzeitschriften, Newsletter und Online-Magazine. Achten Sie zusätzlich auf die Lizenzbedingungen von Firmenabonnements.

Darf ich ganze Bücher mit KI zusammenfassen lassen?

Hier stellen sich ähnliche, aber zusätzliche Fragen, etwa zum Hochladen. Lesen Sie dazu Bücher mit KI zusammenfassen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.

Quellen

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