Recht & Ethik · KI-Weiterbildung für Unternehmen
Darf ich mit KI Informationen über eine Person sammeln?
Kurz gesagt
Öffentlich zugängliche Informationen bleiben Personendaten. Eine Recherche ist eher vertretbar, wenn sie einen klaren, berechtigten Zweck hat, sich auf das Nötige beschränkt und Sie die Ergebnisse prüfen. Ein umfassendes Profil einer Person ohne Grund ist heikel.
Das Problem
Sie treffen nächste Woche einen möglichen Geschäftspartner, den Sie nicht kennen. Sie möchten wissen, wer er ist: Werdegang, Firma, Ruf, vielleicht ein paar Presseartikel. Früher hätten Sie gegoogelt. Heute könnte eine KI mit Websuche in Minuten alles zusammentragen, was im Netz über die Person zu finden ist, und es hübsch zusammenfassen.
Gerade deshalb lohnt ein Halt. Was einzeln harmlos ist, ergibt zusammen ein Bild, das die Person selbst vielleicht so nicht preisgeben wollte: Wohnort, Familie, frühere Streitigkeiten, Vorlieben. Auch öffentlich zugängliche Informationen bleiben Personendaten. Und eine KI kann dabei Fehler machen, etwa Namensvettern verwechseln oder Dinge erfinden.
Dieser Beitrag zeigt, was bei einer KI-gestützten Recherche zu beachten ist, und ersetzt keine Rechtsberatung.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Legen Sie den Zweck fest. Wozu brauchen Sie die Informationen? «Ich will die Berufserfahrung und Firmenrolle vor einem Geschäftstermin prüfen» ist ein klarer Zweck. «Ich will alles über die Person wissen» nicht. Der Zweck bestimmt, wie weit Sie gehen dürfen.
- Begrenzen Sie die Suche. Beschränken Sie sich auf Informationen, die zum Zweck passen: berufliche Laufbahn, Firmenregister, Fachveröffentlichungen, öffentliche Auftritte in der Geschäftsrolle. Privates, Familie, Gesundheit und Wohnort gehören nicht dazu.
- Nutzen Sie verlässliche Quellen. Handelsregister, Firmenwebsite, Berufsprofile, Fachmedien. Seltsame Foren, alte Gerüchte und anonyme Beiträge sind schlechte Grundlagen für ein Urteil.
- Geben Sie der KI klare Regeln. Sagen Sie, welche Art Informationen Sie wollen, welche nicht, und verlangen Sie Quellenangaben für jede Aussage. Mehr dazu in Wie Sie KI-Recherche-Quellen prüfen.
- Prüfen Sie die Ergebnisse. Stimmt die Person mit der gemeinten überein? Sind die Aussagen belegt? Gibt es Widersprüche? Streichen Sie, was nicht belegt ist, und lassen Sie keine «Vermutungen» stehen.
- Behandeln Sie die Ergebnisse vertraulich. Speichern Sie nur, was Sie brauchen, und nicht länger als nötig. Geben Sie die Zusammenfassung nicht weiter, ausser es ist für den Zweck erforderlich.
- Handeln Sie nicht allein auf Grundlage der KI. Wenn eine Entscheidung von der Auskunft abhängt (Vertragsabschluss, Anstellung, Kreditvergabe), prüfen Sie die wichtigen Punkte persönlich oder lassen Sie sie fachlich prüfen. Bei Personalentscheiden gelten besondere Regeln; siehe Bewerberdaten.
Was ist in der Regel vertretbar, was nicht?
| Vorgehen | Beurteilung |
|---|---|
| Berufslaufbahn und Firmenfunktion prüfen | Eher vertretbar, mit klarem Zweck |
| Fachartikel und öffentliche Auftritte sichten | Eher vertretbar |
| Privatleben, Familie, Wohnort recherchieren | Heikel, meist nicht erforderlich |
| Umfassendes Profil aus vielen Quellen | Heikel, Risiko eines Persönlichkeitsprofils |
| Heimliche Beobachtung von Social-Media-Konten | Sehr heikel |
Vorlage zum Kopieren
Ein Prompt ist der Arbeitsauftrag an die KI. Mit dieser Vorlage begrenzen Sie die Recherche auf das Nötige. Geben Sie Namen nur ein, wenn Ihr Werkzeug dafür freigegeben ist.
Ich bereite ein Geschäftstreffen in der Schweiz vor und möchte mich über [Name, Funktion, Firma] informieren. Zweck: [z. B. Einschätzung der Fachkompetenz vor Vertragsgespräch].
Recherchiere nur: berufliche Laufbahn, aktuelle Funktion, Firmenzugehörigkeit, öffentliche Fachveröffentlichungen und Auftritte in der Geschäftsrolle.
Nicht recherchieren: Privatleben, Familie, Wohnadresse, Gesundheit, Religion, Politik, Finanzen, Social-Media-Konten ohne Geschäftsbezug.
Gib zu jeder Aussage eine Quelle an. Wenn du eine Person nicht sicher zuordnen kannst (Namensvettern), schreibe [unsicher] statt zu raten. Nichts erfinden.
Fasse in höchstens zehn Sätzen zusammen. Schweizer Rechtschreibung.Wenn Sie die Prüfung der Quellen selbst übernehmen, fragen Sie die KI zusätzlich nach Suchbegriffen statt nach fertigen Aussagen.
Worauf Sie achten müssen
- Öffentlich heisst nicht frei verwendbar: Auch öffentlich zugängliche Informationen sind Personendaten. Das Datenschutzgesetz verlangt unter anderem Rechtmässigkeit, Zweckbindung und Verhältnismässigkeit (siehe Quelle). Siehe auch Öffentliche Daten und Datenschutz.
- Profile sind sensibel: Wer aus vielen Quellen ein Gesamtbild einer Person zusammenstellt, betreibt unter Umständen Profiling im Sinne des Datenschutzrechts. Das hat höhere Anforderungen. Siehe Profiling.
- Verwechslung und Erfindung: KI kann Personen verwechseln und Dinge erfinden. Ein falscher Vorwurf, den Sie weitergeben, kann Persönlichkeitsrechte verletzen und Ihnen schaden.
- Nutzungsbedingungen beachten: Das automatische Auslesen von Websites und Plattformen kann gegen deren Regeln verstossen; siehe Fremde Websites auslesen.
- Transparenz bei Betroffenen: Wer Personendaten über jemanden beschafft, muss die Person unter Umständen informieren. Im Einzelfall klären.
- Keine heimliche Überwachung: Eine laufende Beobachtung einer Person (Monitoring) ist etwas anderes als eine einmalige Recherche und gehört nicht in dieses Vorgehen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Frau Müller bereitet für ihren Chef ein Treffen mit einem möglichen Lieferanten aus Bern vor. Sie sollte «mal nachsehen, wer das ist». Ihr erster Impuls: der Name in eine KI mit Websuche und «Sammle alles».
Besser: Sie schreibt den Zweck auf, beschränkt die Suche auf Handelsregister, Firmenwebsite und Fachpresse und lässt Quellen angeben. Die KI hatte zunächst einen Namensvetter mit einem Rechtsstreit zugeordnet. Mit der Quellenangabe merkt Frau Müller den Irrtum und streicht die Passage. Das Ergebnis ist eine Seite zu Firma, Rolle und Referenzen. Privates fehlt, und das Treffen verläuft sachlich.
So hilft Ihnen Alpasana
Wie Sie KI-Recherche sorgfältig einsetzen, Quellen prüfen und Daten schützen, ist Teil der KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort: KI für Verwaltung, Kommunikation, Analyse und Entscheidungsgrundlagen, mit Datenschutz als Lerninhalt und dem verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensdaten. Sie lernen im eigenen Tempo und erhalten verifizierbare Abschlüsse.
Eine rechtliche Beurteilung einzelner Recherchen ist nicht Teil des Angebots; dafür brauchen Sie eine Fachperson für Datenschutz.
Häufige Fragen
Darf ich Social-Media-Profile einer Bewerberin durchsuchen?
Bei Bewerbungen sind die Grenzen eng: Der Arbeitgeber darf Daten nur bearbeiten, soweit sie die Eignung für die Stelle betreffen. Private Profile gehören in der Regel nicht dazu; eine Ausnahme sind berufsbezogene Netzwerke. Klären Sie das mit einer Fachperson.
Was, wenn die KI etwas Schlimmes über die Person findet?
Prüfen Sie die Quelle sorgfältig, bevor Sie etwas glauben oder weitergeben. Verwechslungen sind häufig. Verwenden Sie nichts, was Sie nicht belegen können.
Kann ich die Recherche an die KI delegieren?
Teilweise. Die KI kann Quellen finden und zusammenfassen, aber Sie prüfen und entscheiden. Eine Entscheidung über Menschen sollte nie allein auf einer KI-Zusammenfassung beruhen.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind die geltenden Gesetzestexte.
Quellen
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