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Produkt auf Social Media vorstellen: KI-Vorlage
Kurz gesagt
Beschreiben Sie, wem das Produkt wofür nützt, welche geprüften Eigenschaften es hat und wie man es bekommt. Geben Sie der KI diese Fakten vor und verbieten Sie ihr, Versprechen zu erfinden. Prüfen Sie Aussagen wie «beste», «garantiert» oder «gesund» vor dem Veröffentlichen, denn Werbung muss wahrheitsgemäss sein.
Das Problem
Sie haben ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung und möchten sie auf Instagram, Facebook oder LinkedIn vorstellen. Der erste Impuls: «Das muss man haben!» Doch wie schreiben Sie, ohne zu übertreiben? Und wie bringen Sie Preis, Nutzen und Eigenschaften unter, ohne dass der Beitrag wie ein Prospekt wirkt?
KI-Assistenten schreiben Werbetexte gern schwungvoll: «das beste», «revolutionär», «garantiert Ergebnisse». Solche Wörter klingen gut, sind aber riskant. In der Schweiz verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter anderem unrichtige oder irreführende Angaben in der Werbung. Wer Eigenschaften behauptet, die nicht stimmen oder nicht belegt sind, kann Ärger bekommen. Ausserdem verlieren Kundinnen das Vertrauen, wenn Versprechen nicht gehalten werden.
Mit einer klaren Vorlage lassen Sie die KI einen ehrlichen, lebendigen Beitrag entwerfen. Die Fakten liefern Sie. Ein Prompt ist Ihre schriftliche Anweisung an die KI. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Fakten sammeln: Name des Produkts, Zweck, Eigenschaften (Material, Grösse, Herkunft), Preis in CHF inklusive Mehrwertsteuer, Verfügbarkeit, Bezugsort.
- Nutzen formulieren: Was hat die Kundin davon? Zeitersparnis, Haltbarkeit, Genuss? Nur, was Sie belegen können.
- Belege prüfen: Gibt es Zertifikate, Tests, Herkunftsnachweise für die Aussagen, die Sie machen wollen? Wenn nein, formulieren Sie vorsichtiger.
- Zielgruppe nennen: Für wen ist das Produkt gedacht?
- Kritische Wörter festlegen: Schreiben Sie auf, welche Aussagen die KI nicht verwenden darf: Superlative («das Beste»), Heilversprechen, Garantien, «einzigartig», «Nr. 1», sofern nicht belegt.
- Vorlage ausfüllen: Tragen Sie die Fakten in die Vorlage unten ein.
- Entwurf prüfen: Streichen Sie, was nicht belegt ist. Prüfen Sie Preis, Masse und Eigenschaften.
- Bild prüfen: Das Bild darf nichts versprechen, was das Produkt nicht hält. Siehe KI-Bilder kommerziell nutzen.
- Beitrag veröffentlichen und beobachten: Beantworten Sie Fragen, siehe Kommentare beantworten.
Vorlage zum Kopieren
Schreibe einen Social-Media-Beitrag, der ein Produkt vorstellt. Verwende NUR die folgenden Angaben. Erfinde keine Eigenschaften, Zahlen, Auszeichnungen oder Kundenmeinungen.
Betrieb: [Name, Ort]
Produkt: [Name]
Was es ist/wofür: [ein Satz]
Eigenschaften (belegt): [Stichpunkte, z. B. Material, Grösse, Herkunft]
Nutzen für die Kundschaft: [Stichpunkte]
Preis: [CHF …, inkl. MWST] / Bezug: [Laden, Webshop, Link] / Verfügbarkeit: [ab wann, solange Vorrat?]
Zielgruppe: [wer]
Plattform: [Instagram/Facebook/LinkedIn]
Ton: [freundlich, sachlich, handwerklich stolz], Schweizer Rechtschreibung, Anrede [Sie/du].
Form: höchstens [100] Wörter, erster Satz mit dem Nutzen, danach Eigenschaften als kurze Liste, am Schluss ein unaufdringlicher Hinweis, wie man es bekommt.
Verbote: keine Superlative («beste», «einzigartig»), keine Garantien, keine Gesundheitsversprechen, keine Vergleiche mit Mitbewerbern.
Wenn eine Angabe fehlt, schreibe «Angabe fehlt».Passen Sie die Verbote an Ihre Branche an. Bei Lebensmitteln, Kosmetik, Gesundheit und Finanzen gelten zusätzliche Regeln, klären Sie diese separat.
Worauf Sie achten müssen
- Irreführende Werbung: Das UWG verbietet unrichtige oder irreführende Angaben über Waren, Leistungen oder Preise. Prüfen Sie jede Behauptung. Quelle: Fedlex (UWG). Im Zweifel fragen Sie eine Fachperson.
- Preisangaben: Preise für Konsumentinnen werden in CHF und in der Regel inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Prüfen Sie die Anforderungen für Ihre Branche.
- Gesundheits- und Wirkversprechen: Aussagen wie «heilt», «stärkt das Immunsystem» sind in vielen Bereichen streng geregelt. Verzichten Sie darauf oder klären Sie es ab.
- Vergleiche: Vergleichende Werbung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Lassen Sie die KI keine Vergleiche mit Konkurrenz erfinden.
- Kundenmeinungen: Keine erfundenen Zitate. Echte Bewertungen nur mit Erlaubnis.
- Urheber- und Markenrechte: Verwenden Sie nur Bilder und Namen, für die Sie die Rechte haben. Siehe KI-Bilder und Urheberrecht.
- Kennzeichnung bezahlter Partnerschaften: Bei Kooperationen mit Influencern gelten Transparenzregeln.
- Verantwortung: Sie sind für den veröffentlichten Text verantwortlich, nicht die KI.
| Aussage | Erlaubt? |
|---|---|
| «Handgefertigt in unserer Werkstatt in Thun» (wenn wahr) | ja |
| «Das beste Brot der Schweiz» | nur belegbar, sonst nicht |
| «Hilft garantiert gegen Rückenschmerzen» | nein |
| «CHF 49.– inkl. MWST» | ja, wenn korrekt |
| «Bei Kunden beliebt» ohne Beleg | vermeiden |
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Schreinerei in Burgdorf stellt ein neues Kinderhochbett aus Schweizer Holz vor.
Vorher: Die KI liefert: «Das sicherste Hochbett der Schweiz, garantiert für Generationen!» Die Inhaberin merkt, dass sie das nicht belegen kann.
Nachher: Sie gibt nur belegte Angaben: «Massivholz aus Schweizer Wäldern, in unserer Werkstatt gefertigt, Matratzenmass 90 × 200 cm, Absturzsicherung nach geltender Norm, Preis CHF 1'480.– inkl. MWST, Lieferung in der Region.» Die KI schreibt einen freundlichen Beitrag, der den Nutzen betont («mehr Platz im Kinderzimmer») und genau diese Fakten nennt. Die Normangabe prüft sie vor dem Veröffentlichen mit ihren Unterlagen. Die Kommentare fragen nach Lieferzeit, die sie nachträglich ergänzt.
So hilft Ihnen Alpasana
Wer Produkte und Angebote verständlich kommunizieren will, übt das am besten an Praxisaufgaben. Die KI-Kurse für konkrete Arbeitsaufgaben von absofort behandeln Vertrieb, Kundenservice und Bürokommunikation sowie KI-Bilder und Video-Teaser, mit KI-Lerncoach und verifizierbarem Abschluss.
Für laufende Social-Media-Arbeit gibt es den Alpasana Social Media Creator: Beitragsentwürfe für LinkedIn, Instagram und Facebook auf Basis eines Markenprofils mit ausgeschlossenen Begriffen, mit Markenprüfung und Freigaben. Zugang auf Anfrage.
Häufige Fragen
Darf ich «bester» oder «Nr. 1» schreiben?
Nur, wenn Sie es belegen können. Sonst riskieren Sie, irreführend zu werben.
Soll ich den Preis nennen?
Meist ja, das schafft Vertrauen. Geben Sie ihn korrekt an, in CHF und mit Hinweis, ob Mehrwertsteuer enthalten ist.
Kann die KI Kundenstimmen schreiben?
Nein, nicht erfinden. Verwenden Sie echte Rückmeldungen mit Erlaubnis der Kundin.
Wie lang soll der Beitrag sein?
Kurz: ein bis zwei Sätze Nutzen, wenige Eigenschaften, ein Hinweis zum Bezug.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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