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Fremde Manuskripte in KI laden: Was müssen Verlage klären?
Kurz gesagt
Ein eingesandtes Manuskript gehört der Autorin oder dem Autor. Bevor Sie es in einen KI-Dienst laden, klären Sie, was der Vertrag oder die Einsendung erlaubt, ob die Autorin einwilligt, wie der Dienst die Daten behandelt und ob Personendaten enthalten sind. Ohne klare Antwort laden Sie nichts hoch.
Das Problem
Im Verlag liegen Manuskripte von Autorinnen und Autoren: Romane, Sachbücher, Kinderbücher, oft noch unveröffentlicht. Die Lektorin möchte mit KI eine Zusammenfassung erstellen lassen, Kapitel auf Wiederholungen prüfen oder Verbesserungsvorschläge sammeln. Das ist verlockend, und technisch dauert es nur ein paar Sekunden: Datei hochladen, Auftrag eingeben.
Aber ein Manuskript ist nicht das Eigentum des Verlags. Es gehört der Autorin oder dem Autor. Der Verlag erhält Rechte nur, soweit sie vertraglich eingeräumt sind, und selbst dann stellt sich die Frage, ob das Hochladen zu einem externen Dienst von diesem Recht gedeckt ist. Dazu kommt, dass ein unveröffentlichtes Buch vertraulich ist: Wird der Inhalt zu früh bekannt, kann das der Autorin schaden.
Es gibt auch praktische Risiken. Manche KI-Dienste speichern Eingaben, werten sie aus oder nutzen sie unter bestimmten Bedingungen zur Verbesserung ihrer Modelle. Welche Bedingungen gelten, ist je nach Dienst und Vertrag verschieden. Deshalb braucht der Verlag vor dem ersten Hochladen klare Antworten.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
Die KI beantwortet diese Rechtsfragen nicht. Sie gehen sie in der folgenden Reihenfolge durch.
- Rechte klären. Hat der Verlag einen Vertrag mit der Autorin? Was regelt er zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe? Bei Einsendungen ohne Vertrag haben Sie keine Rechte ausser dem Lesen zu dem Zweck, für den das Manuskript eingesandt wurde.
- Einwilligung einholen. Fragen Sie die Autorin schriftlich: «Dürfen wir Ihr Manuskript für [Zweck] mit einem KI-Dienst bearbeiten?» Nennen Sie Zweck, Dienst und Umfang. Eine Einwilligung, die die Autorin frei erteilt und später widerrufen kann, schafft Klarheit.
- Dienst prüfen. Lesen Sie die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen: Werden Eingaben gespeichert, wie lange, wo, und werden sie für Training genutzt? Gibt es einen Firmenvertrag, der die Verwendung ausschliesst? Siehe Fremde Dokumente in der Wissensdatenbank.
- Personendaten prüfen. Enthält das Manuskript Angaben über reale Menschen, etwa in Biografien, Reportagen oder Sachbüchern? Dann gelten zusätzlich die Datenschutzregeln. Mehr zum Standort der Verarbeitung: Datenübermittlung ins Ausland.
- Umfang beschränken. Laden Sie nur, was für den Zweck nötig ist: ein Kapitel statt des ganzen Buches, eine Zusammenfassung statt des Volltexts.
- Intern festlegen. Halten Sie in einer kurzen Regel fest, welche Dienste erlaubt sind, was hochgeladen werden darf und wer entscheidet. Sehen Sie auch Löschfristen für Kopien vor.
- Ergebnisse prüfen. Von der KI erzeugte Vorschläge müssen Lektorin und Autorin prüfen. Textvorschläge gehören nicht ungeprüft ins Buch, siehe Manuskript-Lektorat mit KI.
- Dokumentieren. Notieren Sie Einwilligungen, eingesetzte Dienste und Datum. Das hilft bei Nachfragen.
Vorlage zum Kopieren
Diese Vorlage ist ein Entwurf für eine Anfrage an die Autorin. Lassen Sie ihn juristisch prüfen, bevor Sie ihn verwenden.
Betreff: Ihr Manuskript «[Titel]»: Einsatz eines KI-Werkzeugs
Guten Tag [Frau/Herr Name]
Wir möchten Ihr Manuskript für folgenden Zweck mit einem KI-Dienst bearbeiten: [z. B. Zusammenfassung für die Verlagsvorschau / Hinweise auf Wiederholungen].
Dienst: [Name des Dienstes]
Verarbeitet werden: [z. B. Kapitel 1–3 / das gesamte Manuskript]
Speicherung und Nutzung durch den Anbieter: [Angabe aus den Bedingungen, z. B. keine Nutzung für Training laut Firmenvertrag]
Löschung: [z. B. innerhalb von 30 Tagen]
Die Nutzung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. Sie können sie ablehnen, ohne dass dies Ihre Zusammenarbeit mit uns beeinträchtigt. Bitte antworten Sie bis [Datum].
Freundliche Grüsse
[Name, Verlag]Ergänzen Sie die Angaben zum Dienst mit den tatsächlichen Bedingungen. Verwenden Sie die Vorlage nicht, wenn Sie diese Bedingungen nicht kennen.
| Frage | Wer beantwortet sie? |
|---|---|
| Was erlaubt der Verlagsvertrag? | Verlag, im Zweifel Jurist |
| Ist die Autorin einverstanden? | Autorin, schriftlich |
| Was macht der Dienst mit den Daten? | Bedingungen des Anbieters |
| Stehen Personendaten im Text? | Lektorat, Datenschutzverantwortliche |
| Ist der Zweck notwendig und angemessen? | Verlagsleitung |
Worauf Sie achten müssen
- Urheberrecht: In der Schweiz entsteht der Schutz eines Werkes mit der Schöpfung, eine Registrierung ist nicht nötig. Der Verlag benötigt vertragliche Rechte für die Nutzung. Bei Unsicherheit klären Sie Einzelfragen juristisch.
- Vertraulichkeit: Unveröffentlichte Werke sind sensibel. Auch ohne Urheberrechtsproblem kann eine Vertraulichkeitsabrede bestehen.
- Datenschutz: Enthalten Manuskripte Personendaten, etwa aus Biografien oder Sachbüchern, gelten die Regeln des Datenschutzgesetzes. Dazu zählen Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Sicherheit. Besonders heikel sind Gesundheitsangaben.
- Training und Speicherung: Ob ein Dienst Eingaben fürs Training nutzt, ist je nach Anbieter und Vertragsart verschieden. Verlassen Sie sich nicht auf Annahmen.
- Auslagerung ins Ausland: Wo die Daten verarbeitet werden, kann rechtlich relevant sein. Prüfen Sie den Standort.
- Eigene Rolle: Wer bearbeitet, haftet für Verletzungen. Der Hinweis auf die KI entlastet nicht.
- Alternative: Lokale Programme, die Daten nicht ins Internet senden, können eine Option sein. Auch sie brauchen Regeln.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein Kleinverlag in Bern erhält ein Manuskript für ein Kinderbuch. Die Lektorin möchte mit KI Hinweise auf Wiederholungen sammeln. Die Verlegerin fragt zuerst: «Haben wir von der Autorin die Erlaubnis?»
Im Verlagsvertrag steht nichts zu KI. Die Verlegerin schreibt der Autorin mit einer Anfrage, die Dienst, Umfang und Löschung nennt. Die Autorin willigt für zwei Kapitel ein, möchte aber nicht, dass das ganze Buch hochgeladen wird. Der Verlag verwendet einen Dienst mit Firmenvertrag, der die Nutzung für Training ausschliesst, und hält Einwilligung, Dienst und Datum fest. Die Hinweise der KI prüft die Lektorin selbst. Später ergänzt der Verlag den Standardvertrag um einen Absatz zu KI-Werkzeugen, den eine Juristin geprüft hat.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn mehrere Personen im Verlag mit KI arbeiten, braucht es gemeinsame Regeln. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort behandelt nach Angebotsbeschreibung Schweizer Praxisbezug, Datenschutz und den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten. Für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.
Rechtsberatung zu Verlagsverträgen oder Urheberrecht ist darin nicht enthalten. Dafür wenden Sie sich an Fachleute.
Häufige Fragen
Darf ich ein Manuskript hochladen, wenn der Dienst verspricht, nichts zu speichern?
Prüfen Sie dieses Versprechen in den Vertragsbedingungen, nicht nur in der Werbung. Auch dann brauchen Sie die Rechte oder die Zustimmung der Autorin. Der Dienst ist nur ein Teil der Frage.
Muss ich Autorinnen über den KI-Einsatz informieren?
Es ist fair und aus Vertrauensgründen sinnvoll. Ob und in welcher Form es rechtlich verlangt ist, hängt vom Vertrag und von Datenschutzregeln ab. Eine offene Information vermeidet Konflikte.
Was gilt, wenn die KI selbst Texte vorschlägt?
Vorschläge sind Entwürfe. Welche Rechte an KI-erzeugten Passagen entstehen, ist rechtlich nicht in allen Punkten geklärt. Lassen Sie wesentliche Teile von Menschen schreiben und klären Sie offene Fragen mit Fachleuten.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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