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Branchen · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Kundenfotos im Salon mit KI bearbeiten: Was ist zu klären?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Fotos von Kundinnen und Kunden sind Personendaten, oft mit erkennbarem Gesicht. Bevor Sie sie in ein KI-Werkzeug laden oder für Werbung nutzen, brauchen Sie einen klaren Zweck, eine verständliche Zustimmung und Wissen darüber, wohin die Bilder gelangen. Im Zweifel fragen Sie nach und holen fachlichen Rat.

Das Problem

Ein gelungener Haarschnitt oder eine Typveränderung wirkt auf einem Vorher-nachher-Foto stark. Viele Salons zeigen solche Bilder gern auf Instagram oder der eigenen Website. Dazu kommt die Versuchung, die Fotos mit einem KI-Werkzeug aufzuhellen, Hintergründe zu entfernen oder Frisurenvorschläge zu simulieren.

Doch auf dem Foto ist ein Mensch zu sehen. Ein Gesicht, ein Name im Chat oder eine Frisur mit Wiedererkennungswert machen aus dem Bild Personendaten, also Angaben, die sich auf eine bestimmte Person beziehen lassen. Die Person hat ein Recht darauf, mitzuentscheiden, was damit geschieht.

Heikel wird es, wenn Sie nicht wissen, was ein KI-Werkzeug mit hochgeladenen Bildern macht: Werden sie gespeichert, ausgewertet, vielleicht zum Training verwendet? Und was ist mit der Kundin, die in zwei Jahren nicht mehr im Internet auftauchen möchte? Wer das vorab klärt, spart sich Ärger.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

Diese Schritte sind eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit holen Sie fachlichen Rat.

  1. Zweck bestimmen. Schreiben Sie auf, wofür Sie Fotos brauchen: Beratung im Salon, interne Dokumentation, Social Media, Website, Werbeflyer. Jeder Zweck braucht eine eigene Klärung.
  1. Einfachster Weg zuerst. Für die Beratung reicht oft ein Foto, das nur auf Ihrem Gerät bleibt und nach dem Termin gelöscht wird. Dann brauchen Sie keine KI und keine Weitergabe.
  1. Zustimmung einholen. Bitten Sie die Kundin vor dem Fotografieren um ihr Einverständnis. Sagen Sie klar, wofür das Bild dient und wo es erscheint. Ein kurzes Formular mit Ankreuzfeldern pro Zweck ist besser als eine mündliche Zusage. Muster zum Aufbau finden Sie unter Einwilligung für KI-Nutzung.
  1. Freiwilligkeit sichern. Niemand darf Nachteile haben, wenn er nein sagt. Fragen Sie nicht erst bei der Rechnung.
  1. Das KI-Werkzeug prüfen. Lesen Sie in den Datenschutzhinweisen, wo Daten verarbeitet werden, ob hochgeladene Bilder gespeichert werden und ob sie zum Training dienen. Fehlt die Information, laden Sie keine Kundenfotos hoch.
  1. Gesicht schützen, wenn möglich. Für manche Bearbeitungen genügt ein Bildausschnitt ohne Gesicht, etwa nur das Haar von hinten. Das senkt das Risiko erheblich.
  1. Aufbewahren und löschen. Legen Sie fest, wo die Bilder liegen, wer Zugriff hat und wann sie gelöscht werden. Eine Kundin muss ihre Zustimmung auch später widerrufen können.
  1. Widerruf umsetzen. Meldet sich jemand, entfernen Sie das Bild aus Social Media, Website und Ordnern und halten das kurz schriftlich fest.

Vorlage zum Kopieren

Du hilfst einem Schweizer Coiffeursalon, eine kurze Einwilligungserklärung für Kundenfotos in einfacher Sprache zu entwerfen.

Salon: [Name, Ort]
Zwecke, für die wir Fotos verwenden möchten: [z. B. nur Beratung im Salon / Instagram / Website / Flyer]
Ob ein KI-Werkzeug eingesetzt wird: [ja/nein, wofür]
Dauer der Aufbewahrung: [z. B. bis Ende der Behandlung / zwei Jahre]
Ansprechperson für Widerruf: [Name, E-Mail]

Schreibe einen Entwurf mit Ankreuzfeldern pro Zweck, einem Satz zur Freiwilligkeit, einem Satz zum Widerruf und einem Datumsfeld.
Höchstens 200 Wörter, Sie-Form, Schweizer Rechtschreibung. Verwende keine Rechtsbehauptungen, die du nicht sicher weisst, und weise am Ende darauf hin, dass die Vorlage vor Gebrauch fachlich geprüft werden soll.

Passen Sie die Zwecke genau an Ihren Betrieb an und lassen Sie den Entwurf vor dem Einsatz von einer Fachperson für Datenschutz lesen.

VerwendungTypische FrageEmpfehlung
Beratung im SalonWohin geht das Foto?Nur lokal, danach löschen
Social MediaWer sieht es dauerhaft?Schriftliche Einwilligung
KI-BearbeitungWer verarbeitet das Bild?Werkzeug prüfen, sonst verzichten
WerbeflyerWie lange im Umlauf?Zweck und Dauer nennen

Worauf Sie achten müssen

  • Zweckbindung: Eine Zustimmung gilt für den genannten Zweck. Was Sie für den Flyer erlaubt bekamen, dürfen Sie nicht stillschweigend für KI-Tests nutzen. Mehr dazu unter Zweckbindung bei KI.
  • Recht am eigenen Bild: In der Schweiz schützt das Persönlichkeitsrecht die Abbildung einer Person. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung kann Ansprüche auslösen.
  • Minderjährige: Bei Kindern und Jugendlichen sollten Sie die Eltern oder gesetzlichen Vertretungen einbeziehen.
  • Ausland: Wer einen KI-Dienst mit Servern im Ausland nutzt, gibt Daten ins Ausland weiter. Das muss in der Information an Ihre Kundschaft ehrlich stehen.
  • Hinweis auf EU-Recht: Bedienen Sie regelmässig Gäste aus dem EU-Raum, kann auch die DSGVO eine Rolle spielen. Klären Sie das im Einzelfall.
  • Rat einholen: Dieser Text nennt Grundsätze. Für Ihren Salon entscheidet die fachliche Prüfung, etwa durch eine Datenschutzberatung oder den Branchenverband.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Salon in Winterthur möchte seinen neuen Haarschnitt-Service auf Instagram zeigen und die Bilder zuvor mit einer KI-App aufhellen. Die Inhaberin lässt zuerst ein Formular entwerfen: drei Ankreuzfelder (Beratung, Instagram, Website) und ein Satz zum Widerruf.

Zwei von zehn Kundinnen kreuzen nur «Beratung» an, und diese Fotos bleiben unverarbeitet. Die KI-App fällt durch: In den Datenschutzhinweisen steht nichts über Speicherung und Training. Die Inhaberin hellt die Bilder deshalb mit der Bearbeitung ihres Telefons auf. Alte Fotos aus der Zeit ohne Formular löscht sie vom Handy und von der Website. Das war ein Tag Arbeit, aber seither schlafen sie ruhig.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Ihr Team Fotos und Kundendaten mit KI bearbeitet, hilft eine gemeinsame Grundlage. Die Online-Weiterbildung KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort behandelt Datenschutz mit Schweizer Praxisbezug und den verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensdaten als Lerninhalt. Für Teams gibt es eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen.

Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht. Es hilft Ihrem Team aber, Risiken zu erkennen und die richtigen Fragen zu stellen.

Häufige Fragen

Reicht ein Aushang im Salon als Zustimmung?

Ein blosser Aushang ist meist keine gute Grundlage. Besser fragen Sie jede Person einzeln und halten die Antwort fest, am besten schriftlich.

Darf ich Fotos ohne Gesicht ohne Zustimmung nutzen?

Auch ein Bild von Haar und Nacken kann eine Person erkennbar machen, etwa durch Tattoos, Schmuck oder den Salonkontext. Fragen Sie im Zweifel lieber nach.

Was gilt für Fotos meiner Mitarbeitenden?

Auch sie haben Persönlichkeitsrechte. Holen Sie ihre Zustimmung ein und klären Sie, was nach einem Austritt aus dem Betrieb mit den Bildern geschieht. Klare Regeln im Team helfen, siehe KI-Teamregeln im Salon.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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