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KI in der KV-Ausbildung: Welche Regeln muss ich klären?
Kurz gesagt
Ob und wie Sie KI in der KV-Ausbildung nutzen dürfen, regeln Berufsfachschule, Lehrbetrieb und die jeweilige Prüfung eigenständig und oft unterschiedlich. Fragen Sie schriftlich nach, halten Sie die Antworten fest und geben Sie KI-Hilfe an, wo es verlangt wird. Daten Ihres Betriebs gehören nicht in öffentliche KI-Werkzeuge.
Das Problem
Frau Müller ist Berufsbildnerin und merkt, dass ihre Lernenden häufig KI-Werkzeuge nutzen. Eine Lernende fragt: «Darf ich der KI sagen, dass sie meinen Schulaufsatz verbessert?» Ein anderer: «Kann ich im Betrieb meine Notizen in ChatGPT eingeben?» Frau Müller weiss selbst nicht genau, was gilt.
Das Problem ist verbreitet. Die Regeln für KI in der Ausbildung sind nicht einheitlich. Jede Schule, jeder Betrieb und manchmal jede Lehrperson hat eigene Vorgaben. Wer unsicher ist und trotzdem handelt, riskiert Ärger: eine ungenügende Note wegen unerlaubter Hilfe, Streit im Betrieb oder im schlimmsten Fall Folgen für den Lehrabschluss.
Hinzu kommt der Datenschutz. Betriebe haben Kundendaten und interne Informationen. Wer sie in ein öffentliches KI-Werkzeug eingibt, kann gegen Betriebsregeln oder Vertraulichkeitspflichten verstossen. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Checkliste, mit der Sie Klarheit schaffen, bevor etwas schiefgeht. Er nennt bewusst keine festen Regeln, denn diese können nur Ihre Schule und Ihr Betrieb festlegen.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Vier Orte unterscheiden. Es gibt mindestens vier Bereiche mit eigenen Regeln: Berufsfachschule (Unterricht, Hausaufgaben, Tests), Lehrbetrieb (Arbeitsalltag, Daten), Praxisaufträge und Dokumentationen sowie Prüfungen (Qualifikationsverfahren).
- Schriftliche Vorgaben suchen. Schauen Sie in Schulreglement, Lehrvertrag, Betriebsreglement, Informationen zum Praxisauftrag und Prüfungsinformationen nach Angaben zu «KI», «Hilfsmittel» oder «Eigenleistung».
- Konkret nachfragen. Stellen Sie klare Fragen: «Darf ich KI zum Üben nutzen? Zum Erklären von Begriffen? Für Rechtschreibkorrektur? Wie gebe ich es an?» Vage Fragen führen zu vagen Antworten.
- Antworten schriftlich festhalten. Notieren Sie, wer wann was gesagt hat. Wenn möglich, bitten Sie um eine kurze E-Mail oder einen Vermerk.
- Daten sortieren. Legen Sie fest, was nie in ein KI-Werkzeug gehört: Kundennamen, interne Zahlen, Passwörter, Unterlagen mit Vertraulichkeit, Daten über Personen. Fragen Sie im Betrieb, welche Werkzeuge erlaubt sind.
- Sauber angeben. Wenn KI-Hilfe angegeben werden muss, schreiben Sie kurz: Welches Werkzeug, wofür, was haben Sie selbst gemacht. Die Vorlage unten hilft.
- Eigenleistung sichern. Bewahren Sie Entwürfe und Notizen auf, die zeigen, wie Ihr Text entstanden ist. Das schützt bei Rückfragen.
- Regeln überprüfen. Vorgaben ändern sich. Fragen Sie zu Beginn jedes Semesters oder jeder neuen Aufgabe nach.
Vorlage zum Kopieren
Die erste Vorlage hilft Ihnen, die Regeln zu klären, die zweite, KI-Hilfe sauber anzugeben. Sie brauchen dafür keine KI, aber Sie können sie zum Formulieren verwenden.
Betreff: Frage zur Nutzung von KI-Werkzeugen in der Ausbildung
Guten Tag [Name der Lehrperson / Berufsbildnerin]
Ich möchte KI-Werkzeuge (z. B. Chatbots) beim Lernen und Arbeiten verantwortungsvoll nutzen und möchte vorher klären, was erlaubt ist.
Meine Fragen:
1. Darf ich KI nutzen für: [Begriffe erklären lassen / Lernplan erstellen / Rechtschreibung prüfen / Übungsaufgaben / Texte überarbeiten]?
2. Wo ist KI-Hilfe nicht erlaubt: [Tests, Prüfungen, Praxisauftrag, Lerndokumentation]?
3. Muss ich die Nutzung angeben, und wie?
4. Welche Informationen aus dem Betrieb darf ich nicht in KI-Werkzeuge eingeben?
5. Gibt es ein freigegebenes Werkzeug?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
[Name]Und eine Kurzangabe für Arbeiten:
Hinweis zur Entstehung: Ich habe für [Zweck, z. B. die Rechtschreibprüfung] das Werkzeug [Name] verwendet. Inhalte, Aufbau und Formulierungen stammen von mir.Passen Sie beides an Ihre Situation an und schreiben Sie in der Angabe nur, was tatsächlich zutrifft.
| Ort | Typische Frage | Wer entscheidet? |
|---|---|---|
| Berufsfachschule | Hausaufgaben, Tests, Lernen mit KI | Schule, Lehrperson |
| Lehrbetrieb | Datenumgang, Werkzeuge | Betrieb, Berufsbildnerin |
| Praxisauftrag, Dokumentation | Planungshilfe, Textgestaltung | Ausbildung, Betrieb |
| Prüfung | Hilfsmittel | Prüfungsleitung |
Worauf Sie achten müssen
- Regeln sind unterschiedlich: Was an einer Schule oder in einem Betrieb gilt, gilt nicht überall. Übertragen Sie keine Annahmen von Freunden oder aus dem Internet.
- Eigenleistung: Bei Prüfungen und benoteten Arbeiten zählt in der Regel die eigene Leistung. KI-erzeugte Texte als eigene Arbeit auszugeben, kann als Täuschung gelten.
- Datenschutz und Vertraulichkeit: Informationen von Kunden und aus dem Betrieb sind tabu in öffentlichen Werkzeugen, ausser der Betrieb erlaubt es ausdrücklich. Grundlagen: Datenschutz bei KI.
- KI-Detektoren sind unzuverlässig: Programme, die angeblich KI-Texte erkennen, irren sich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es unentdeckt bleibt. Ehrlichkeit ist sicherer.
- Haftung im Betrieb: Wenn Fehler aus KI-Ergebnissen entstehen, haften Sie nicht allein. Dennoch gehört das Prüfen zu Ihrer Sorgfalt, siehe KI als Lernhilfe: Antworten und Quellen prüfen.
- Betrieb als Chance: Fragen Sie auch, ob der Betrieb KI-Schulungen oder Richtlinien hat. Eine Vorlage für Richtlinien steht unter KI-Richtlinie für Mitarbeitende.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein Lernender in einer Bauverwaltung im Kanton Zürich nutzt KI für sein Lernen. Er fragt zuerst seine Lehrerin und seine Berufsbildnerin mit der Vorlage. Die Lehrerin antwortet: «Zum Erklären und Üben ja, bei Tests und Prüfungen nein, bei Hausaufgaben mit kurzer Angabe.» Die Berufsbildnerin ergänzt: «Im Betrieb keine Kundendaten, und bei Praxisaufträgen sprechen wir vorher darüber.»
Er schreibt beide Antworten in eine Notiz. Bei einer Hausaufgabe gibt er unter dem Text an, dass er ein Werkzeug für die Rechtschreibprüfung genutzt hat. Als ein Kollege vorschlägt, Kundenbriefe in die KI zu kopieren, verweist er auf die Betriebsregel. Es gab nie Ärger, weil alles geklärt und dokumentiert war.
So hilft Ihnen Alpasana
Damit Regeln im Alltag funktionieren, brauchen Ausbildende und Lernende ein gemeinsames Verständnis von KI. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort umfasst Grundlagen bis zum Executive-Diplomlehrgang, mit Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalten sowie verantwortungsvollem Umgang mit Unternehmensdaten. Das Lernen findet online im eigenen Tempo statt; für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.
Schul- oder Prüfungsreglemente kann ein Kurs nicht ersetzen. Die Regeln legen Schule und Betrieb fest.
Häufige Fragen
Darf mein Betrieb mir KI-Nutzung verbieten?
Ein Betrieb kann Regeln für den Umgang mit seinen Daten und Arbeitsmitteln aufstellen. Wie weit das im Einzelfall geht, hängt von Vertrag und Situation ab. Fragen Sie bei Unklarheiten eine Fachperson oder Ihre Berufsbildnerin.
Muss ich angeben, dass ich KI genutzt habe?
Wenn Ihre Schule oder Ihr Betrieb es verlangt, ja. Auch ohne Pflicht ist Offenheit sinnvoll. Fragen Sie nach, wie die Angabe aussehen soll.
Was passiert, wenn ich unerlaubt KI genutzt habe?
Das regelt die Schule oder die Ausbildung. Melden Sie sich bei Unsicherheit lieber früh bei Ihrer Lehrperson oder Berufsbildnerin, statt zu warten.
Kann ich meine KI-Kenntnisse nachweisen?
Ja, es gibt Möglichkeiten dafür. Mehr dazu in KI-Kompetenzen im KV nachweisen.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
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