Zum Inhalt springen

Modell-Atlas · KI-Weiterbildung für Unternehmen

DeepSeek und Datenschutz: Was vor Firmennutzung prüfen?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die DeepSeek-Chat-App speichert Eingaben laut eigener Datenschutzerklärung auf Servern in China. Für Personendaten und Geschäftsgeheimnisse ist das nach Schweizer Datenschutzgesetz heikel, weil China nicht zu den Staaten mit vom Bundesrat anerkanntem angemessenem Datenschutz gehört. Wer die Modelle nutzen will, betreibt sie besser lokal oder bei einem Anbieter in der Schweiz oder EU.

Das Problem

Ein Mitarbeiter schlägt vor, DeepSeek für Offertentexte und Kundenmails zu nutzen: kostenlos, schnell, gute Ergebnisse. Die Geschäftsleitung ist interessiert, hat aber in den Nachrichten gelesen, dass Behörden in Europa Bedenken äussern. Niemand weiss genau, was erlaubt ist.

Das Risiko ist real. Wer Kundendaten in einen Dienst eingibt, der sie ins Ausland übermittelt, ist nach Schweizer Recht für diese Bekanntgabe verantwortlich. Gleichzeitig geht es um Geschäftsgeheimnisse wie Kalkulationen oder Kundenlisten. Bevor DeepSeek im Betrieb eingesetzt wird, braucht es deshalb eine kurze, klare Prüfung.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

Gehen Sie die folgenden Punkte gemeinsam mit der zuständigen Person für Datenschutz oder IT durch:

  1. Nutzungsart klären. Geht es um die Chat-App von DeepSeek, um die Programmierschnittstelle (API) oder um ein heruntergeladenes Modell, das bei Ihnen oder einem Dienstleister läuft? Die Antworten unterscheiden sich grundlegend. Mehr dazu unter DeepSeek lokal oder als Chat?.
  2. Datenschutzerklärung lesen. Öffnen Sie auf deepseek.com die Datenschutzerklärung. Notieren Sie: Speicherort, Zwecke, Dauer der Speicherung, Weitergabe an Dritte. Laut Anbieter werden die Daten auf Servern in der Volksrepublik China gespeichert.
  3. Datenkategorien bestimmen. Welche Daten würden eingegeben? Allgemeine Texte, Personendaten von Kundschaft oder Mitarbeitenden, besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsangaben, Geschäftsgeheimnisse?
  4. Auslandsbekanntgabe prüfen. Das Schweizer DSG erlaubt die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland grundsätzlich nur, wenn dort ein angemessener Schutz besteht oder geeignete Garantien vorliegen. Welche Staaten als angemessen gelten, steht im Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV). China ist dort Stand Oktober 2026 nicht aufgeführt.
  5. Rechtsordnung des Anbieters bedenken. Auch ohne Personendaten stellt sich die Frage, ob Behörden im Land des Anbieters auf Geschäftsdaten zugreifen könnten. Lassen Sie diese Frage bei sensiblen Daten im Einzelfall fachlich prüfen.
  6. Entscheid festhalten. Halten Sie schriftlich fest, welche Nutzung erlaubt ist, zum Beispiel: «DeepSeek-App nur mit öffentlichen oder erfundenen Inhalten.»
  7. Sichere Alternativen prüfen. Wenn die Leistung überzeugt: Die offenen DeepSeek-Modelle lassen sich lokal oder bei einem Anbieter mit Rechenzentrum in der Schweiz oder EU betreiben. Dann gelten dessen Vertrag und Standort.
  8. Team informieren. Eine Regel nützt nur, wenn alle sie kennen. Erklären Sie im Team kurz, warum die App für Kundendaten tabu ist.

Checkliste vor der Firmennutzung

PrüfpunktChat-App von DeepSeekModell lokal oder bei CH/EU-Anbieter
DatenstandortChina (laut Anbieter)Ihr Server bzw. Rechenzentrum des Anbieters
Vertrag zur Auftragsbearbeitungfür die Chat-App nicht üblichmit Schweizer/EU-Anbieter möglich
Personendaten zulässig?sehr kritisch, in der Regel neinnach Prüfung möglich
Geschäftsgeheimnisseneinnach Prüfung möglich
Antworten zu politischen Thementeils eingeschränktje nach Modellversion ebenfalls möglich
Aufwandgeringhöher, IT-Unterstützung nötig

Vorlage zum Kopieren

Diesen Auftrag können Sie in einem von Ihrer Firma freigegebenen Assistenten verwenden, um einen internen Entscheid vorzubereiten:

Erstelle einen kurzen internen Entscheidungsentwurf für ein Schweizer KMU
mit [Anzahl] Mitarbeitenden in der Branche [Branche].
Thema: Darf DeepSeek im Betrieb genutzt werden?
Berücksichtige: Chat-App mit Datenspeicherung in China, Schweizer DSG
(Bekanntgabe ins Ausland), Geschäftsgeheimnisse, Alternative mit Betrieb
eines offenen Modells in der Schweiz.
Gliederung: Ausgangslage, Risiken, erlaubte Nutzung, verbotene Nutzung, offene Fragen.
Kennzeichne Stellen, die eine Fachperson für Datenschutz prüfen sollte.

Ergänzen Sie Mitarbeiterzahl und Branche; das Ergebnis ist ein Entwurf, den die Geschäftsleitung prüft und verabschiedet.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine Rechtsberatung: Diese Seite zeigt Grundsätze. Ob eine konkrete Nutzung zulässig ist, klären Sie im Einzelfall mit einer Fachperson.
  • EU-Kundschaft: Haben Sie Kundinnen in der EU, kann zusätzlich die DSGVO gelten.
  • Behördliche Massnahmen: Die italienische Datenschutzbehörde hat die App Anfang 2025 sperren lassen. Solche Massnahmen zeigen, dass das Thema ernst genommen wird; sie ersetzen aber nicht Ihre eigene Prüfung für die Schweiz.
  • Gerätezugriffe der App: Apps können je nach Berechtigung weitere Daten erfassen, etwa Geräteinformationen. Erteilen Sie nur nötige Berechtigungen.
  • Zensur in den Modellen: Auch lokal betriebene Modelle können Einschränkungen aus dem Training mitbringen. Für neutrale Recherchen zu politischen Themen sind sie weniger geeignet.
  • Standort ist nicht alles: Auch bei Schweizer Betrieb zählen Zugriffsrechte, Protokollierung und Löschfristen. Hintergründe unter Warum der Serverstandort beim Datenschutz zählt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen im Kanton Freiburg mit 25 Mitarbeitenden stellt fest, dass mehrere Bauführer DeepSeek auf dem Handy nutzen, um Rapporte umzuformulieren.

Vorher: In den Rapporten standen Namen von Bauherrschaften, Adressen und teils Mängel mit Kostenfolgen.

Nachher: Die Geschäftsleitung arbeitet die Checkliste durch, holt eine kurze Einschätzung einer Datenschutzfachperson ein und beschliesst: Die App ist für Firmendaten nicht erlaubt. Gleichzeitig prüft die IT einen Schweizer Anbieter, der offene Modelle hostet. Die Bauführer erhalten eine Kurzschulung, wie sie Rapporte anonymisieren.

So hilft Ihnen Alpasana

Eine Regel allein reicht nicht – Ihr Team muss verstehen, warum sie gilt. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen auf absofort vermittelt Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten.

Mitarbeitende lernen im eigenen Tempo und erhalten verifizierbare Abschlüsse. Für Teambuchungen können Sie direkt Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Darf ich DeepSeek privat nutzen?

Privat entscheiden Sie selbst, welche Daten Sie preisgeben. Geben Sie aber auch privat keine Angaben über andere Personen oder sensible eigene Daten ein.

Ist die DeepSeek-API datenschutzrechtlich anders?

Auch bei der API von DeepSeek werden die Daten laut Anbieter in China verarbeitet. Anders ist es, wenn ein anderer Anbieter das offene Modell auf eigenen Servern betreibt.

Was ist mit anderen chinesischen KI-Diensten?

Für sie stellen sich dieselben Fragen zum Datenstandort und zur Auslandsbekanntgabe. Prüfen Sie jeden Dienst einzeln anhand seiner Datenschutzerklärung.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter ein DeepSeek-Modell nutzt?

Seriöse Anbieter nennen das Modell in ihrer Dokumentation. Fragen Sie im Zweifel nach Modell, Standort und Vertrag.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

Weiterlesen in der Galaxie