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Sternenstaub – Glossar · Begriff · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Personendaten

Stand 10.10.2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, also nicht nur Name und Adresse, sondern auch Telefonnummer, Kundennummer oder ein Foto. Besonders vorsichtig müssen Sie bei sensiblen Angaben wie Gesundheit sein. Vor der Eingabe in KI-Programme klären Sie, ob eine Person erkennbar ist.

Definition

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. So beschreibt es das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). «Bestimmbar» heisst: Die Person ist zwar nicht direkt genannt, kann aber mit vertretbarem Aufwand identifiziert werden, etwa über eine Kombination von Angaben.

In der EU spricht man von personenbezogenen Daten. Das Grundverständnis ist ähnlich, im Detail gibt es Unterschiede.

Einfach erklärt

Denken Sie nicht nur an Namen. Auch eine Kundennummer, eine E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, ein Foto, eine Stimmaufnahme oder ein Eintrag wie «die Mieterin im zweiten Stock von Haus 14» kann auf eine Person führen. Entscheidend ist, ob jemand dahinter erkennbar ist.

Eine Untergruppe verdient besondere Vorsicht: besonders schützenswerte Personendaten, etwa Angaben zu Gesundheit, religiösen oder politischen Ansichten oder zu Sozialhilfe. Für sie gelten strengere Regeln.

Eher PersonendatenEher keine Personendaten
Name, Adresse, TelefonnummerAllgemeine Firmenbroschüre
Kundennummer mit BestellhistorieZusammengefasste Statistik ohne Rückschluss auf Einzelne
Foto oder Stimme einer erkennbaren PersonWetterdaten
Krankheitsangaben mit Bezug zu einer PersonBeispieltexte mit erfundenen Namen

Beispiel

Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin einer Hausverwaltung in Aarau möchte eine KI bitten, eine Mahnung zu formulieren. Sie schreibt «Herr [Name] hat die Miete für [Monat] nicht bezahlt» und setzt die echten Angaben erst im eigenen Brief ein. So gelangen keine Personendaten in das KI-Programm. Wie man Eingaben bewusst sparsam hält, zeigt Datenminimierung.

Nicht verwechseln

Personendaten sind nicht dasselbe wie «geheime Daten». Auch öffentlich auffindbare Angaben können Personendaten sein. Und «anonymisiert» ist etwas anderes: Echte Anonymisierung verhindert, dass man auf eine Person schliessen kann, Pseudonymisierung ersetzt nur Namen und lässt die Zuordnung grundsätzlich möglich. Ob und wie eine Bearbeitung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Quellen und allgemeine Hinweise bieten der Gesetzestext DSG und der Datenschutzbeauftragte des Bundes. Bei Unsicherheit holen Sie fachlichen Rat ein.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn Ihr Team Personendaten im KI-Alltag erkennen und schützen lernen soll, bietet absofort KI-Weiterbildung für Unternehmen an. Beschrieben sind Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte, der verantwortungsbewusste Umgang mit Unternehmensdaten sowie Lernen im eigenen Tempo. Die Kurse sind keine Rechtsberatung.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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