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Sternenstaub – Glossar · Begriff · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Einwilligung

Stand 10.10.2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person, dass ihre Daten für einen bestimmten Zweck bearbeitet werden. Sie ist nicht immer nötig, aber wo sie nötig ist, muss sie verständlich eingeholt werden und kann in der Regel widerrufen werden.

Definition

Die Einwilligung ist die Zustimmung einer Person zur Bearbeitung ihrer Daten. Damit sie Gewicht hat, sollte sie freiwillig sein, die Person muss wissen, wozu sie zustimmt (informiert), und sie muss eindeutig erkennbar sein. Schweigen oder ein vorangekreuztes Kästchen gelten nicht als gute Zustimmung.

Bei besonders sensiblen Daten, etwa zur Gesundheit, werden strengere Anforderungen gestellt. Das gilt sowohl im Schweizer DSG als auch in der DSGVO der EU, die Einzelheiten unterscheiden sich aber.

Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, ein Nachbar möchte ein Foto von Ihnen im Gemeindeblatt abdrucken. Er fragt Sie vorher, wofür, wo und wie lange. Sie sagen Ja, und Sie dürfen später sagen, dass Sie es nicht mehr wollen. Genau so funktioniert eine gültige Einwilligung bei Daten.

Wichtig: Eine Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Grundlagen. In der Schweiz dürfen Privatpersonen und Firmen Personendaten unter Einhaltung der Grundsätze auch ohne Einwilligung bearbeiten; in der EU braucht es immer eine Rechtsgrundlage, und die Einwilligung ist eine davon. Siehe Datenschutz bei KI ohne Einwilligung.

MerkmalBedeutet
FreiwilligKein Druck, keine Nachteile bei Nein
InformiertZweck, Empfänger und Dauer sind klar
EindeutigAktive Handlung, zum Beispiel Anklicken oder Unterschrift
WiderrufbarRücknahme muss möglich und einfach sein

Beispiel

Ein Beispiel: Ein Coaching-Anbieter möchte Gesprächsnotizen mit einer KI zusammenfassen. Er informiert die Klientin im Vorfeld, dass die Notizen mit einem KI-Dienst bearbeitet werden, und lässt sich dies schriftlich bestätigen. Möchte die Klientin das nicht, fasst er von Hand zusammen, ohne dass sie Nachteile hat.

Nicht verwechseln

Die Einwilligung ist nicht dasselbe wie das Akzeptieren allgemeiner Geschäftsbedingungen oder ein Cookie-Banner, auch wenn dort ähnliche Wörter vorkommen. Sie ist auch nicht dasselbe wie die Zweckbindung, die verlangt, Daten nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Welche Grundlage in Ihrem Fall gilt, klärt im Zweifel eine Fachperson für Datenschutz.

So hilft Ihnen Alpasana

Wer in einem Betrieb KI einsetzt, sollte Datenschutz und Daten im Alltag kennen. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort nennt Datenschutz und verantwortungsbewussten Umgang mit Unternehmensdaten als Lerninhalte. Eine rechtliche Beratung für Ihre Situation ist das nicht.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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