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Didaktik & Methoden · KI-Beratung und digitale Transformation

Adaptive Lernwege mit KI nachvollziehbar prüfen

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Adaptive Lernsysteme wählen anhand von Daten den nächsten Lernschritt. Prüfen Sie vor dem Einsatz, welche Daten sie nutzen, ob Sie die Auswahl nachvollziehen und übersteuern können und wie der Datenschutz geregelt ist. Der pädagogische Entscheid bleibt bei der Lehrperson.

Das Problem

Anbieter versprechen Lernsoftware, die sich jedem Kind anpasst: Aufgaben werden schwerer oder leichter, Erklärungen wechseln, und das System «weiss», was als Nächstes dran ist. Frau Keller findet das verlockend, denn so könnte sie mehr Zeit für einzelne Kinder haben. Zugleich fragt sie sich: Nach welchen Regeln entscheidet das System? Und was passiert mit den Daten der Kinder?

Ein adaptives Lernsystem passt Aufgaben, Hilfen oder Reihenfolgen anhand der bisherigen Antworten an. Manche arbeiten mit festen Regeln, andere mit maschinellem Lernen. Für Lehrpersonen ist wichtig: Eine Anpassung ist ein pädagogischer Entscheid, der auch unerwünschte Folgen haben kann. Ein Kind, das früh viele Fehler macht, könnte dauerhaft nur einfache Aufgaben erhalten und nie mehr gefordert werden. Oder ein System könnte Antworten falsch deuten, etwa wenn das Kind nur schnell klicken wollte.

Die Frage «Wer entscheidet den nächsten Schritt?» ist deshalb zentral. Sie lässt sich mit einer Checkliste prüfen, bevor ein System im Unterricht eingesetzt wird. KI kann Ihnen helfen, Prüffragen für das Gespräch mit dem Anbieter zu formulieren.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Pädagogisches Ziel festhalten. Was soll das System leisten: Üben, Diagnose, Förderung? Ohne klares Ziel lässt sich nicht beurteilen, ob es passt.
  2. Anbieterangaben sammeln. Lesen Sie die Produktbeschreibung, die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen. Notieren Sie, was darin zur Anpassung steht und was nicht.
  3. Prüffragen mit KI vorbereiten. Lassen Sie sich einen Fragenkatalog zu Entscheidungslogik, Daten, Einsichtnahme und Eingriffsmöglichkeiten erstellen. Geben Sie dafür keine vertraulichen Anbieterunterlagen in öffentliche KI-Dienste ein.
  4. Anbieter befragen. Stellen Sie die Fragen schriftlich. Achten Sie darauf, ob Antworten konkret sind oder nur von «intelligenten Algorithmen» sprechen.
  5. Probelauf ohne Schülerdaten. Testen Sie mit erfundenen Profilen, wie sich das System bei Fehlern, schnellem Klicken oder Raten verhält. Beobachten Sie, ob der Weg nachvollziehbar bleibt.
  6. Entscheidung mit Schulleitung und Datenschutzstelle. Klären Sie, ob der Einsatz zulässig ist, wer Verträge schliesst und welche Einwilligungen nötig sind. Das regeln die Kantone und Gemeinden unterschiedlich.
  7. Pilot begrenzen und auswerten. Starten Sie mit einer Klasse und einem Zeitraum. Prüfen Sie: Wer wurde wie eingestuft? Gab es Fälle, in denen Sie eingreifen mussten?
PrüffrageWarum sie wichtig istGute Antwort des Anbieters
Welche Daten bestimmen den nächsten Schritt?Verstehen, worauf sich das System stütztKonkrete Liste, keine Geheimhaltung
Kann die Lehrperson Vorschläge einsehen und ändern?Pädagogische Verantwortung behaltenEinsicht und Übersteuerung möglich
Wo werden die Daten gespeichert, wer hat Zugriff?DatenschutzKlare Angaben zu Ort, Dauer, Löschung
Wie wurde die Wirkung belegt?Werbung von Evidenz trennenNachvollziehbare Quellen
Was passiert bei Fehleinstufung?Fehler bemerkenKorrekturmöglichkeit

Vorlage zum Kopieren

Ich prüfe für meine Schule den Einsatz eines adaptiven Lernsystems für [Fach, Stufe]. Pädagogisches Ziel: [Ziel].
Erstelle einen Fragenkatalog für das Gespräch mit dem Anbieter zu diesen Bereichen:
1. Entscheidungslogik (wie wird der nächste Schritt bestimmt, regelbasiert oder gelernt?)
2. Verwendete Daten (welche Angaben, wie lange, wo gespeichert)
3. Einsicht und Eingriff der Lehrperson
4. Umgang mit Fehleinstufungen und mit Raten oder schnellem Klicken
5. Belege für die Wirkung (Quellen, Stichproben, Grenzen)
6. Datenschutz und Verträge nach dem Recht des Kantons [Kanton]
Formuliere die Fragen so, dass konkrete Antworten verlangt werden. Gib keine rechtliche Bewertung ab, sondern markiere Punkte, die die Datenschutzstelle klären muss.

Setzen Sie Fach, Stufe, Ziel und Kanton ein. Die Antworten des Anbieters prüfen Sie selbst und mit der zuständigen Stelle.

Worauf Sie achten müssen

  • Keine Schülerdaten in öffentliche KI-Dienste. Das gilt auch für Tests. Verwenden Sie erfundene Profile. Der Datenschutz öffentlicher Schulen richtet sich nach dem kantonalen Recht; Orientierung bietet das Educa-Dossier.
  • Verträge und Einwilligungen. Wer einen Dienst einführt, braucht in der Regel die Zustimmung der Schulleitung oder des Schulträgers. Lassen Sie rechtliche Fragen im Einzelfall von der zuständigen Fachstelle prüfen.
  • Wirkungsversprechen prüfen. Anbieterangaben zu Lernerfolg sind Werbung, bis eine unabhängige Quelle sie bestätigt. Fragen Sie nach Untersuchungen und deren Grenzen.
  • Einstufungen können Erwartungen prägen. Wenn ein System Kinder früh in leicht/schwer einteilt, kann das Erwartungen von Lehrpersonen und Kindern beeinflussen. Hinterfragen Sie Einstufungen regelmässig.
  • Lernen ist mehr als Aufgaben. Gespräche, Zusammenarbeit und Rückmeldungen lassen sich nicht automatisieren. Setzen Sie adaptive Systeme gezielt für das Üben ein.
  • Gerätezugang. Nicht alle Kinder haben zu Hause dieselben Voraussetzungen, siehe Unterricht ohne eigene Geräte.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein erfundenes Beispiel aus einer Schulgemeinde im Kanton Bern: Die Schulleitung möchte für die Mittelstufe ein adaptives Mathe-Übungsprogramm testen. Frau Keller soll die Vorprüfung machen.

Vorher: Der Anbieter schreibt, das System «erkenne individuelle Lernstände mit KI». Frau Keller weiss nicht, was das konkret heisst.

Nachher: Mit einem Fragenkatalog bittet sie um Antworten zu Daten, Speicherung und Einsicht. Der Anbieter antwortet präzise zur Einsicht, aber vage zur Datenspeicherung. Sie testet mit erfundenen Profilen: Ein Profil klickt zufällig, und das System stuft es nach kurzer Zeit auf sehr einfache Aufgaben zurück, ohne dass sie es merkt. Sie empfiehlt einen Pilot nur mit Einsicht und Übersteuerung sowie einer Klärung des Datenschutzes mit der zuständigen Stelle. Die Schulleitung wartet die Antwort des Anbieters ab.

So hilft Ihnen Alpasana

Wenn eine Institution KI-Einsatzfälle sorgfältig beurteilen möchte, bietet Alpasana KI-Beratung und digitale Transformation an: Anwendungsfall klären, Pilot planen, Einsatzregeln festlegen und die Umsetzung begleiten. Mehr dazu unter KI-Beratung und digitale Transformation. Projekte werden individuell offeriert; die Beurteilung eines konkreten Schulprodukts und der Datenschutz im Kanton bleiben Aufgabe der Schule und der zuständigen Stellen.

Häufige Fragen

Ist ein adaptives System dasselbe wie eine KI?

Nicht unbedingt. Manche Systeme arbeiten mit festen Regeln («Nach drei Fehlern leichtere Aufgabe»), andere nutzen maschinelles Lernen. Fragen Sie den Anbieter, was in seinem Produkt zutrifft.

Können Lehrpersonen den Lernweg übersteuern?

Das sollte möglich sein. Wenn nicht, ist das ein Warnzeichen. Fragen Sie vor dem Einsatz, ob Sie Aufgaben freigeben, sperren oder die Einstufung ändern können.

Brauchen die Eltern eine Information?

In der Regel ist Transparenz sinnvoll, und je nach Kanton und Dienst können Informationen oder Einwilligungen verlangt sein. Klären Sie das mit der Schulleitung und der Datenschutzstelle.

Ersetzt das Differenzieren durch die Lehrperson?

Nein. Das System kann Übungen anpassen, aber es erkennt nicht, warum ein Kind stockt, und es führt keine Gespräche. Methoden wie gestufte Hilfen bleiben Ihre Aufgabe.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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