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Branchen · KI-Weiterbildung für Unternehmen

KI-Texte und KI-Bilder kennzeichnen: Fragen für Redaktionen

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte gibt es in der Schweiz nach gängiger Auffassung nicht, aber Leserinnen und Leser erwarten Ehrlichkeit. Legen Sie in der Redaktion fest, wann Sie KI-Hilfe offenlegen, besonders bei synthetischen Bildern, und behalten Sie die redaktionelle Verantwortung.

Das Problem

In einer Redaktion, einem Verlag oder einer Kommunikationsabteilung wird KI längst benutzt: für Titelvorschläge, Zusammenfassungen, Transkripte, Übersetzungen und manchmal für Bilder. Die Frage ist: Sollen wir das den Leserinnen und Lesern sagen? Und wenn ja, wie?

Zwei Fehler sind verbreitet. Der eine Weg ist, nichts zu sagen, weil es keine Vorschrift gibt. Das kann das Vertrauen gefährden, sobald jemand es merkt. Der andere Weg ist, jeden Beitrag mit einem pauschalen Hinweis zu versehen, der nichts mehr aussagt, wenn KI vom Rechtschreibprüfer bis zum Übersetzer in allem steckt.

Es geht um redaktionelle Glaubwürdigkeit und um Recht. Bei Fragen des Rechts hilft diese Seite nur mit Grundsätzen. Für Ihren Fall brauchen Sie fachliche Beratung, denn Regeln und Auslegung ändern sich.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

Dies ist keine Aufgabe, die die KI für Sie löst. Sie nutzen sie höchstens, um Entwürfe für Regeln und Hinweistexte zu erstellen. Entschieden wird in der Redaktion.

  1. Bestandsaufnahme machen. Fragen Sie das Team: Wo setzen wir KI heute ein? Entwurf, Recherche, Übersetzung, Bild, Transkription, Titelvorschläge? Eine kurze Umfrage genügt.
  1. Einsatzarten ordnen. Unterscheiden Sie: Hilfsmittel (Rechtschreibung, Transkription), inhaltliche Unterstützung (Zusammenfassung, Entwurf) und erzeugte Inhalte (Bilder, Stimmen, Text, der fast unverändert erscheint).
  1. Schwellen festlegen. Beschliessen Sie, ab wann Sie kennzeichnen. Ein üblicher Ansatz: Hilfsmittel ohne Hinweis, inhaltlich wesentliche KI-Beiträge mit Hinweis, synthetische Bilder oder Stimmen immer mit Hinweis.
  1. Hinweistexte formulieren. Kurz und konkret: «Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.» oder «Die Zusammenfassung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft.» Vermeiden Sie Floskeln.
  1. Verantwortung benennen. Jeder Beitrag hat eine verantwortliche Person, die Inhalt, Fakten und Bildrechte prüft. «Die KI war es» ist kein Argument.
  1. Rechtlichen Rahmen klären. Prüfen Sie, ob Vorschriften oder Branchenregeln für Sie gelten, etwa bei Medien mit EU-Publikum, bei Werbung oder bei Bildern echter Personen. Quellen finden Sie unten, im Zweifel holen Sie fachlichen Rat ein.
  1. Regel schriftlich festhalten. Halten Sie die Richtlinie auf einer Seite fest und besprechen Sie sie im Team. Siehe auch Quellenschutz bei KI.
  1. Regel überprüfen. Setzen Sie sich einmal im Jahr zusammen: Hat sich der Einsatz geändert, gibt es neue Vorschriften, gab es Beschwerden?

Vorlage zum Kopieren

Mit diesem Prompt lassen Sie sich einen ersten Entwurf einer internen Richtlinie erstellen. Verwenden Sie keine vertraulichen Angaben.

Du berätst eine Redaktion in der Schweiz (Grösse: [z. B. 8 Personen], Medium: [z. B. regionales Onlinemagazin]). Entwirf eine interne Richtlinie von höchstens einer Seite zum Umgang mit KI und zur Kennzeichnung.

Unser Einsatz heute: [z. B. Transkription, Titelvorschläge, Übersetzungen, selten Bilder]
Unsere Werte: [z. B. Glaubwürdigkeit, Transparenz, Quellenschutz]

Gliedere die Richtlinie in:
1. Was ist erlaubt, was nicht (zum Beispiel keine vertraulichen Quellen in KI-Dienste)
2. Wann wir KI-Einsatz offenlegen (Stufen: Hilfsmittel, inhaltliche Unterstützung, erzeugte Bilder oder Stimmen)
3. Beispiele für Hinweistexte
4. Wer verantwortlich ist und wer entscheidet in Zweifelsfällen
5. Offene Punkte, die wir juristisch klären lassen müssen

Stelle keine Rechtsbehauptungen auf. Nenne keine Paragrafen oder Fristen. Kennzeichne alles, was geprüft werden muss.

Setzen Sie Ihren Einsatz ein und lassen Sie das Ergebnis von Ihrer Chefredaktion und bei Bedarf von Fachleuten prüfen.

EinsatzBeispielVorschlag für den Umgang
HilfsmittelRechtschreibprüfung, TranskriptMeist kein Hinweis nötig, Ergebnis prüfen
Inhaltliche UnterstützungZusammenfassung, TitelvorschlägeIntern dokumentieren, bei wesentlichem Anteil Hinweis
Erzeugte InhalteKI-Bild, synthetische StimmeHinweis, bei realistischen Darstellungen unbedingt
Veränderte echte FotosRetusche mit KIKlären, ob Sachverhalt verändert wird

Worauf Sie achten müssen

  • Rechtslage im Fluss: In der EU enthält der AI Act Transparenzpflichten, etwa für künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte («Deepfakes») und bestimmte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wann welche Pflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt, prüfen Sie anhand der Quelle und mit fachlichem Rat. Mehr: Artikel 50 einfach erklärt.
  • Schweiz: Nach gängiger Auffassung gibt es keine allgemeine Pflicht, KI-Texte zu kennzeichnen. Andere Regeln, etwa das Lauterkeitsrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzgesetz, gelten trotzdem. Der Einzelfall entscheidet.
  • Bildrechte und Persönlichkeit: Realistische KI-Bilder echter Personen können deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Sie brauchen besondere Vorsicht, auch mit Kennzeichnung.
  • Täuschung vermeiden: Ein KI-Bild, das ein reales Ereignis vortäuscht, ist problematisch, auch wenn es irgendwo klein beschriftet ist. Siehe Deepfake-Kennzeichnung.
  • Verantwortung bleibt beim Menschen: Die Redaktion haftet für Veröffentlichtes. Fehler der KI entlasten nicht.
  • Branchenregeln: Prüfen Sie, ob berufsethische Regeln Ihres Mediums Hinweise zu KI enthalten, und halten Sie sich daran.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein regionales Onlinemagazin im Fricktal nutzt KI für Transkripte von Interviews und für Titelvorschläge. Eine Redaktorin will zum Artikel über das Dorffest ein KI-Bild einsetzen, das eine Festszene zeigt.

Die Redaktionsleitung klärt in einer Sitzung: Transkripte und Titelvorschläge sind Hilfsmittel und brauchen keinen Hinweis. Das Bild zeigt eine Szene, die es so nicht gab, und könnte als Foto missverstanden werden. Das Team beschliesst deshalb, auf das KI-Bild zu verzichten und echte Fotos zu nutzen. Für Illustrationen, die als solche erkennbar sind, gilt künftig der Hinweis «Illustration, mit KI erstellt». Die Regel passt auf eine Seite und hängt im Redaktionsraum.

So hilft Ihnen Alpasana

Eine Redaktionsregel nützt nur, wenn alle sie verstehen. Die KI-Weiterbildung für Unternehmen von absofort behandelt nach Angebotsbeschreibung Kommunikation und Texte mit KI, Schweizer Praxisbezug und Datenschutz als Lerninhalte, bei EU-Bezug auch den EU AI Act. Es gibt eine Kontaktmöglichkeit für Firmenlösungen und Teambuchungen.

Rechtsberatung ist darin nicht enthalten. Für Ihre konkrete Lage ziehen Sie eine Fachperson bei.

Häufige Fragen

Muss ich jeden KI-unterstützten Text kennzeichnen?

Eine allgemeine Pflicht gibt es in der Schweiz nach gängiger Auffassung nicht. Ob Sie es trotzdem tun, entscheiden Sie nach Ihrer Richtlinie. Bei Bildern und Stimmen, die real wirken, ist ein Hinweis dringend zu empfehlen.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Ein allgemeiner Hinweis im Impressum schafft Transparenz im Grossen, ersetzt aber bei einzelnen, täuschend echten Inhalten nicht den Hinweis direkt am Bild oder Beitrag.

Gilt der EU AI Act für uns als Schweizer Redaktion?

Das kann der Fall sein, wenn Ihre Inhalte sich an Personen in der EU richten oder dort genutzt werden. Die Einzelheiten sind komplex, lassen Sie sie fachlich klären. Informationen zu Grundsätzen finden Sie bei EU AI Act Artikel 50.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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