KI-Kompetenz lehren · Linup: KI sicher am Arbeitsplatz
Datenschutz bei KI einfach erklärt
Kurz gesagt
Bei KI-Diensten werden Ihre Eingaben an die Server des Anbieters gesendet und dort verarbeitet, oft auch gespeichert und je nach Einstellung weiterverwendet. Das ist ein Problem, wenn Personendaten oder Geheimnisse darin stehen. Die einfache Regel lautet: nur eingeben, was auch ausserhalb Ihres Betriebs bekannt werden dürfte.
Das Problem
Frau Keller schreibt mit einer KI einen Elternbrief und überlegt, ob sie den Namen eines Kindes nennen darf. Eine Kollegin sagt: «Das ist ein Datenschutzproblem.» Eine andere meint: «Das ist doch nur ein Chatfenster.» Wer hat recht?
Ein KI-Chat fühlt sich an wie ein privates Gespräch, ist aber technisch etwas anderes. Ihre Eingabe wird über das Internet an Rechner des Anbieters geschickt. Diese Rechner stehen oft nicht in der Schweiz. Dort wird der Text verarbeitet, je nach Dienst gespeichert und unter Umständen zur Verbesserung der Systeme verwendet. Wer das nicht weiss, gibt schnell mehr preis, als er möchte.
Das Problem betrifft vor allem Personendaten, also Angaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen, etwa Namen, Noten, Gesundheitsangaben oder Fotos. Bei Schulen, Betrieben und Beratungen kommen vertrauliche Informationen dazu. Die Grundlagen sind überschaubar, wenn man sie einmal geordnet hat.
So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt
- Fragen Sie sich vor jeder Eingabe: Was gebe ich ein? Prüfen Sie, ob der Text Namen, Adressen, Gesundheits- oder Leistungsangaben, Passwörter oder Geschäftsgeheimnisse enthält. Wenn ja, ersetzen Sie sie durch Platzhalter wie [Name] oder [Kind A].
- Klären Sie, ob Sie den Dienst überhaupt nutzen dürfen. In Schulen, Verwaltungen und Betrieben gibt es meist Regeln. Fragen Sie bei Schulleitung, Datenschutzverantwortlichen oder IT, bevor Sie Daten von Dritten bearbeiten.
- Lesen Sie die Einstellungen des Dienstes. Prüfen Sie, ob Eingaben gespeichert werden, ob Sie den Verlauf löschen können und ob Eingaben zum Training der Modelle verwendet werden. Manche Dienste lassen diese Wahl zu, andere nicht.
- Unterscheiden Sie private und geschäftliche Konten. Geschäftsversionen bieten oft strengere Vertragsbedingungen als kostenlose Privatkonten. Das ist aber keine Garantie: Prüfen Sie die Bedingungen oder lassen Sie sie prüfen.
- Anonymisieren Sie konsequent. Beschreiben Sie Situationen allgemein. Statt «Anna Meier aus der 5b hat Mühe beim Lesen» schreiben Sie «ein Kind in der 5. Klasse hat Mühe beim Lesen». Beachten Sie, dass auch Kombinationen von Angaben eine Person erkennbar machen können.
- Verwenden Sie für Übungen erfundene Daten. In Kursen, Schulungen und Tests genügen fiktive Beispiele. Das schützt alle Beteiligten.
- Halten Sie Regeln schriftlich fest. Eine halbe Seite mit «Das geben wir ein, das nicht» hilft einem Team mehr als gute Vorsätze.
- Melden Sie Pannen. Wenn trotzdem etwas Falsches eingegeben wurde, informieren Sie die zuständige Stelle früh. Verstecken verschlimmert die Lage.

Einfach erklärt
Datenschutz schützt Persönlichkeit und Grundrechte bei der Bearbeitung von Personendaten. In der Schweiz regelt das das Datenschutzgesetz (DSG). Seine überarbeitete Fassung gilt seit dem 1. September 2023. Es verlangt unter anderem, dass Daten nur für einen klaren Zweck, nur im nötigen Umfang und transparent bearbeitet werden und dass sie sicher aufbewahrt werden. Für öffentliche Organe, etwa Schulen, gelten zusätzlich kantonale Datenschutzgesetze. Wo Personen in der EU betroffen sind, kann zudem die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Rolle spielen.
Warum ist KI dabei ein besonderes Thema?
- Die Daten verlassen Ihren Bereich. Sie werden an einen Dienst übermittelt, auf dessen Rechner Sie keinen Einfluss haben.
- Die Verwendung ist oft unklar. Je nach Dienst können Eingaben gespeichert, ausgewertet oder zum Training verwendet werden.
- Löschen ist schwer. Was in ein Modell eingeflossen ist, lässt sich kaum zurückholen.
- Ausland. Für Bekanntgaben ins Ausland gelten die Voraussetzungen von Art. 16 DSG; klären Sie Angemessenheit oder nötige Garantien im Einzelfall.
| Eingabe | Risiko | Vorgehen |
|---|---|---|
| Allgemeine Frage ohne Personenbezug | meist geringeres Risiko | Dienstfreigabe und Bedingungen trotzdem prüfen |
| Text mit erfundenen Namen und Daten | gering | geeignet für Übungen |
| Name und Leistung eines Kindes | hoch | nicht in öffentliche KI-Dienste |
| Gesundheitsangaben | sehr hoch | nie in öffentliche KI-Dienste |
| Passwörter, Zugangsdaten | sehr hoch | nie eingeben |
| Interne Firmenunterlagen | je nach Vertrag | nur mit freigegebenem Dienst und Erlaubnis |
Vorlage zum Kopieren
Dieser Prompt hilft, einen Text vor der Eingabe in KI zu anonymisieren. Verwenden Sie ihn nur mit Texten, die Sie selbst vorher von Namen befreit haben, oder ersetzen Sie die Beispielangaben durch erfundene.
Ich möchte einen Text für die Eingabe in einen KI-Dienst vorbereiten. Hier ist ein Beispieltext mit erfundenen Angaben: «[Beispieltext ohne echte Daten]».
Aufgaben:
1. Markiere alle Angaben, die eine Person erkennbar machen könnten (Namen, Orte, Klassen, Daten, besondere Merkmale).
2. Schlage Platzhalter vor, mit denen ich den Text anonymisieren kann.
3. Erstelle eine Checkliste mit fünf Fragen, die ich vor jeder Eingabe stellen sollte.
Sage mir am Schluss, welche Angaben auch in anonymisierter Form noch zu viel verraten könnten.Setzen Sie nie echte Personendaten in den Platzhalter ein. Üben Sie zuerst mit erfundenen Texten.
Worauf Sie achten müssen
- Keine Gewähr durch Aussagen von Anbietern allein: Prüfen Sie Nutzungsbedingungen und Einstellungen selbst, oder lassen Sie sie prüfen. Bedingungen ändern sich.
- Personendaten Dritter: Daten von Kindern, Kundschaft oder Klientinnen dürfen Sie nicht beliebig weitergeben, auch nicht «nur zum Ausprobieren».
- Besonders schützenswerte Daten: Gesundheits-, Religions- und andere sensible Angaben verlangen besondere Sorgfalt. Sie gehören nicht in öffentliche KI-Dienste.
- Kantonale Regeln: Schulen unterstehen kantonalem Recht. Was erlaubt ist, unterscheidet sich je nach Kanton. Fragen Sie bei der Schulleitung nach.
- Rechtliche Einzelfälle: Dieser Beitrag nennt nur Grundsätze. Für konkrete Fälle holen Sie fachlichen Rat, etwa bei der Datenschutzbeauftragten Ihres Kantons oder Ihres Betriebs.
- Auch Bilder und Tonaufnahmen: Fotos von Personen und Stimmaufnahmen sind Personendaten. Siehe Bilder in KI-Dienste hochladen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Eine Sekundarlehrerin im Kanton Zürich möchte Rückmeldungen zu Aufsätzen mit KI formulieren. Sie will die Aufsätze samt Namen in einen kostenlosen Chatdienst kopieren.
Nach einem Gespräch mit der Schulleitung ändert sie das Vorgehen: Sie schreibt Rückmeldungen ohne KI und nutzt KI nur, um ein allgemeines Feedback-Raster mit erfundenen Beispielen zu entwerfen. Namen und Texte der Lernenden bleiben in den schulischen Systemen. Die Schule legt zusätzlich fest, welche KI-Dienste für welche Aufgaben erlaubt sind.
So hilft Ihnen Alpasana
Wenn Sie Mitarbeitenden Grundregeln zum sicheren KI-Einsatz vermitteln möchten, behandelt Linups Online-Kurs KI sicher am Arbeitsplatz den Umgang mit Daten, die Prüfung von Ergebnissen und das Erkennen von Betrugsversuchen. Er ersetzt weder Datenschutzberatung noch die Regeln Ihrer Institution.
Häufige Fragen
Speichert eine KI alles, was ich eingebe?
Das hängt vom Dienst und von den Einstellungen ab. Viele Dienste speichern Eingaben zumindest vorübergehend. Ob sie zum Training genutzt werden, ist je nach Anbieter und Vertrag verschieden. Prüfen Sie die Bedingungen oder gehen Sie davon aus, dass Eingaben nicht privat bleiben.
Reicht es, den Namen wegzulassen?
Nicht immer. Auch Kombinationen aus Klasse, Ort, Alter und besonderen Merkmalen können eine Person erkennbar machen. Beschreiben Sie Situationen so allgemein wie möglich. Eine Checkliste für den Einsatz bietet Einsatz von KI und Datenschutz: Checkliste vor dem Start.
Ist eine KI aus Europa automatisch datenschutzkonform?
Nein. Der Standort kann helfen, ersetzt aber nicht die Prüfung von Vertrag, Einstellungen und Zweck. Mehr dazu unter Welche KI hat den besten Datenschutz?.
Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.
Quellen
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